Deutliche Mehrheit der Bundesbürger gegen Totalverbote und für Raucherkneipen
[pic|65|l|||Ist die Gängelung der Raucher vorbei und kommen jetzt endlich Regelungen mit Augenmaß?|||]
MAINZ (DTZ/pnf/da). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin zeigt auch in anderen Bundesländern bereits Wirkung. So wollen nach dem derzeitgen Stand der Dinge, die sich bei diesem brisanten Thema indes schnell ändern können, auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen bis zu Neufassungen der Gesetze die Rauchverbote in Einraum-Gaststätten gemäß den Vorgaben der Karlsruher Richter aussetzen. In Niedersachsen haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP darauf geeinigt, in kleinen Kneipen das Rauchen wieder zu gestatten. In Rheinland-Pfalz hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden, die Ausnahmeregelung für inhabergeführte Lokale um drei Monate zu verlängern. Den Vorgaben dieses Gerichts zufolge ist Rauchen in kleinen Gaststätten (bis 75 Quadratmeter) nun auch dann erlaubt, wenn dort Bedienungspersonal beschäftigt ist und Speisen angeboten werden. Im Saarland, das bislang Wirte und Raucher am wenigsten gegängelt hat, will die Politik mit dem Gaststättenverband Gespräche führen und danach mögliche Ergänzungen vornehmen.
Die Regierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen ihre Nichtraucherschutzgesetze prüfen. Keinen Handlungsbedarf sieht Bayerns Ministerpräsident Beckstein, weil das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch ein totales Rauchverbot zulässt, wie es im Freistaat nominell besteht. Ob es in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie weiterhin beim bisherigen „Flickenteppich“ bleibt oder bundesweit einheitliche Regelungen getroffen werden, bleibt abzuwarten. Das Thema soll bei der nächsten Sitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach der Sommerpause beraten werden. Der Bund verweist in dieser Sache auf das in der Verantwortung der Länder liegende Gaststättenrecht. Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen ein Rauchverbot in Einraumlokalen. So sind laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) zwei Drittel der Bürger für Raucherkneipen, wenn die Wirte das wollen. Einer Erhebung von Emnid zufolge wünschen nur 23 Prozent ein komplettes Rauchverbot, während ein Fünftel ein Totalverbot ablehnt. 56 Prozent befürworten Verbote mit Ausnahmen.
(DTZ 32/08)
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