Autor: admin

  • Rheinland-Pfalz schließt Lotto-Verkaufsstellen

    Gesetz sieht Reduzierung auf 1 150 bis 2011 vor

    MAINZ (DTZ/red). Rheinland-Pfalz ändert verschiedene Paragraphen seines Landesglücksspielgesetzes. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Reduzierung der Zahl der Annahmestellen. Bis zum 31. Dezember 2011 soll es landesweit nicht mehr als 1 150 Annahmestellen geben.

    Die Begrenzung des Verkaufsstellen-Netzes ist vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen und von allen Bundesländern verabschiedeten Glücksspiel-Staatsvertrags zu sehen, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG) umsetzt.

    Jugendschutz in der Verfassung
    Die Karlsruher Richter hatten mit ihrem Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann verfassungsgemäß ist, wenn es sich am Jugendschutz und der Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft ausrichtet.

    Vertrieb in Nähe der Kunden
    Das BVG hatte u. a. beanstandet, dass die Vertriebswege für die Sportwette Oddset sich nicht an einer Bekämpfung von Suchtgefahren und Wettleidenschaft orientiere. Vielmehr finde der Vertrieb in einer Vielzahl von Annahmestellen in bewusster Nähe zum Kunden statt.

    Damit werde das Produkt zu einem allerorts verfügbaren Gut des täglichen Lebens. Die Bundesländer hatten deshalb eine Begrenzung der Zahl der Annahmestellen in den Glücksspiel-Staatsvertrag aufgenommen.

    Zuvor war in Rheinland-Pfalz bereits auf der Grundlage der BVG-Entscheidung die Zahl der Annahmestellen von 1 312 im April 2006 auf 1 252 bis zum Jahresende 2007 reduziert worden. Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 1 208 Annahmestellen.

    Sozialverträgliche Schließung
    Bei der Schließung der rund 60 Annahmestellen bis Ende 2011 werde die Lotto Rheinland GmbH sozialverträglich vorgehen, erklärt der Geschäftsführer des Unternehmens, Hans-Peter Schössler. Angesichts der prekären wirtschaftlichen Lage vieler Einzelhändler mit Tabakwaren, Presse und Lotto schließt Schössler ein Annahmestellen-Sterben in den nächsten Jahren nicht aus.

    Er befürchtet deshalb, dass die Zahl der Verkaufsstellen sogar unter die gesetzliche Vorgabe von 1 150 sinken könnte. Und dies ohne das Zutun der Lottozentrale. „Und ohne dass wir das wollen“, so Schössler.

    Keine Trennung von Glücksspiel und Einzelhandel
    Das rheinland-pfälzische Landesglücksspielgesetz sieht übrigens keine durchgehende Trennung des Lotto- und Wettgeschäfts vom übrigen Einzelhandels-Sortiment vor. Das bedeutet konkret: Neben dem Spielangebot dürfen z.B. auch Süßwaren verkauft werden. Wie es in der Begründung heißt, seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen in Fragen des Jugendschutzes und der Suchtprävention geschult und entsprechend sensibilisiert.

    Neben der sozialen Kontrolle bestehe ein weiterer Vorteil des Verbundbetriebs mit anderen Produkten darin, dass die Annahmestellen aufgrund der Sortimentsvielfalt nicht ausschließlich vom Lotterie- und Wettgeschäft abhängig seien und deshalb weniger in Gefahr geraten könnten, den Abschluss von Spielverträgen zu forcieren.

    (DTZ 51/52/08)

  • MUT-Flyer gegen Rauchverbot

    Branchenorganisation verteilt Informationsblatt zur Wahl in Hessen vor Weihnachten an den Fachhandel

    MÜHLHEIM (DTZ/kes). Am 18. Januar 2009 wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Mit der Abgabe ihrer Stimmen entscheiden die Wähler dabei auch, wie das Nichtraucherschutzgesetz für die hessische Gastronomie umgesetzt wird.

    FDP unterstützt Aktion
    MUT, die Vereinigung Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft, unterstützt eigenen Angaben zufolge, ähnlich wie in Bayern, eine liberale Lösung, die allen Betroffenen gerecht wird. In Abstimmung mit der FDP in Hessen hat die Branchenorganisation einen Flyer erstellt, der über die MUT-Mitgliedsfirmen an den Fachhandel und den Großhandel verteilt wird und von dort an die Endkunden weitergereicht werden soll.

    Vorbild Bayern-Flyer
    „Der Bayern-Flyer ist in jeder Hinsicht ein Vorbild für diese Aktion“, sagt der designierte MUT-Geschäftsführer Frank Hidien im Gespräch mit DTZ. Mitgliedsfirmen wie Akra, die Ermuri, August Schuster, Don Stefano, Planta, Otto & Kopp und Vauen werden die DIN A 6-große Informationsbroschüre direkt und mit der Warenauslieferung an den Handel ausgeben. Durch Großhändler wie Willi Weber in Dieburg erreiche MUT darüber hinaus auch die Gastronomie, sagt Hidien.

    Die Zusammenarbeit mit der FDP sei auch ein strategisches Bündnis, auch weil sich die Liberalen für die freiwillige Selbstbestimmung der Wirte aussprechen, wenn es um Rauchen in der Gastronomie gehe. Die Zeit bis zum Urnengang der Hessen ist kurz.

    Zuversicht für Super-Wahljahr 2009
    „Man muss die Informationen breit streuen“, betont Hidien und blickt bereits zuversichtlich auf das Super-Wahljahr 2009: Acht Kommunalwahlen, eine Europawahl, eine Bundestagswahl und Landtagswahlen in Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen stehen auf dem Wahlkalender – auch für MUT.

    (DTZ 51/52/08)

  • Einzelhandel: Valora Retail expandiert in Berlin

    Übernahme von 12 Media Center Filialen in Warenhäusern und Einkaufscentern

    HAMBURG/BERLIN (DTZ/fnf). Valora Retail, Einzelhandelstochter der Schweizer Valora-Gruppe, setzt ihre Expansion im Bereich „Non Travel Retail“ in Deutschland fort. Mit der Übernahme von 11 Verkaufsstellen in Warenhäusern und Einkaufszentren in Berlin und einer in Potsdam verdoppelt sich die Zahl der unter dem Markennamen „k presse tabak“ firmierenden Filialen auf einen Schlag auf 26 Standorte.

    Bisher wurden die jetzt übernommenen Filialen von der Media Center GmbH betrieben, die 1997 in Berlin gegründet wurde und sich auf kleinflächigen Handel innerhalb von Warenhäusern spezialisiert hatte.

    Schweizer übernehmen Presseverkaufsstellen
    An renommierten Adressen in der Berliner City werden ab Dezember die roten Lettern von „k presse tabak“ leuchten: Valora Retail übernimmt die Presseverkaufstellen in Berlins Konsumtempel Nummer 1, dem KaDeWe, in den Potsdamer Platz Arkaden und im Europa-Center an der Gedächtniskirche.

    Darüber hinaus betreibt Valora Retail ab sofort weitere sechs Geschäfte in Karstadt- und Hertie-Warenhäusern sowie bei Kaiser's. Die Kernsortimente der Filialen bestehen aus Presseerzeugnissen und Tabakwaren, teilweise werden auch Lotto sowie Food- und Non-Food-Artikel angeboten.

    Unternehmen investiert in Innenstädte
    „Die Innenstädte bergen für uns ein erhebliches Potenzial. Seit unserem Start im November 2006 mit einer Filiale im Kaufland SB-Warenhaus in Hamburg-Neugraben haben wir damit in nur zwei Jahren die Anzahl auf 26 erhöhen können. In diesem Jahr haben wir damit über 20 neue Kioske in unser Filialnetz aufgenommen“, so Mathias Gehle, Geschäftsführer von Valora Retail Deutschland.

    Im Bereich Non Travel Retail plant Valora Retail den weiteren Ausbau des Filialnetzes jenseits der Bahnhöfe und Flughäfen. „Unser Kerngeschäft bleibt weiterhin der Bahnhofsbuchhandel. Darüber hinaus werden wir jedoch unser Augenmerk auf den Bereich Non Travel Retail legen, schließlich gibt es in Innenstadtlage bislang kaum filialisierten Pressefacheinzelhandel.

    Kompetenz im Handel
    Immer mehr Vermieter vertrauen auf die Pressefacheinzelhandels-Kompetenz von Valora Retail, Presse ist und bleibt ein fester Bestandteil im Mietermix von Warenhäusern und Einkaufszentren“, ergänzt Lars Bauer, Geschäftsführer von Valora Retail Deutschland.

    Mit 159 Filialen an Bahnhöfen und Flughäfen ist Valora Retail mit Sitz in Hamburg Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel. Seit November 2006 hat das Unternehmen darüber hinaus 14 Filialen in Einkaufszentren und Warenhäusern eröffnet.

    Mit der Übernahme der 12 Filialen der Media Center GmbH erhöht sich die Gesamtzahl der Filialen auf 185.
    Valora Retail ist einer der führenden Spezialisten für den kleinflächigen Einzelhandel und betreibt insgesamt rund 1 400 Verkaufsstellen in Deutschland, Luxemburg und der Schweiz.

    DTZ 51/52/08)

  • Verpackungen: Selbstentsorgung wird stark eingeschränkt

    Fachhandel in den wesentlichen Bereichen nicht betroffen

    BONN (DTZ/fok). Zum 1. Januar 2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die zu starken Änderungen der Verpackungsentsorgungsregelungen führen wird. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erste in den Verkehr bringen, sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Die Selbstentsorgung von Verpackungen wird stark eingeschränkt.

    Die Neuregelung vor allem die rund 25 Prozent „Trittbrettfahrer“ im Visier, die bisher weder einem lizenzierten Entsorgungssystem angehörten noch Selbstentsorger waren.

    Bisher mussten sich Verpackungshersteller, Abfüller und Handel einigen, wer sich um die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen, die typischerweise in privaten Haushalten anfallen, kümmert.

    In der Tabakwarenbranche haben die Hersteller diese Aufgabe übernommen und werden dies auch künftig tun.

    Hersteller in der Pflicht
    Ab 1. Januar 2009 trifft die Lizenzierungspflicht nun grundsätzlich den „Erstinverkehrbringer“, also denjenigen, der mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen als erster in Verkehr bringt.

    Überschreitung des Mengenlimits bei IHK anmelden
    Wer bestimmte Mengenschwellen (80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton, 30 Tonnen Kunststoff, Verbunde, Weißblech und Aluminium) überschreitet, muss darüber hinaus jährlich bis zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen IHK hinterlegen.

    2009: Tabakwaren ohne Entsorgungslogo
    Mit der generellen Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen entfällt die bisherige Kennzeichnungspflicht. Deshalb brauchen Verkaufsverpackungen künftig keine Logos des Grünen Punkts (bzw. Logos anderer Entsorgungssysteme), können dies je nach Entscheidung für ein bestimmtes System aber auch weiterhin tun. Es ist davon auszugehen, dass Tabakwaren ab 2009 kein Entsorgungslogo mehr tragen.

    Für den Handel und für Konsumenten ist es dann wichtig zu wissen, dass die Pflichten aus der Verpackungsverordnung weiterhin von den Herstellern erfüllt werden: Leere Packungen gehören wie bisher in die Papier-Sammlung, Kunststoffe in den Gelben Sack.

    Reemtsma weist z.B. auf diese Tatsache auf seiner Internet-Seite hin und wird eine entsprechende Bestätigung für den Handel ab Januar 2009 auf die Rechnungen drucken.

    Stationärer Handel: Sonderregelung für Serviceverpackungen
    Für den stationären Handel gibt es keine gravierenden Änderungen durch die Novelle. Lediglich bei sogenannten Serviceverpackungen, also Tragetaschen und Tüten aus Kunststoff oder Papier gibt es eine Sonderregelung: Um zu verhindern, dass jeder einzelne Händler als Erstinverkehrbringer (er befüllt die Tragetaschen) diese bei einem Rücknahmesystem lizenzieren muss, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Handel von seinem Serviceverpackungslieferanten oder -hersteller verlangen kann, dass dieser die Lizenzierung übernimmt.

    Eigenmarken im Handel
    Bei Eigenmarken des Handels liegt die Lizenzierungspflicht dann beim Handel, wenn er selbst als Abfüller/Verpacker anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Handelsunternehmen ausschließlich selbst als Abfüller/Hersteller auf der Verpackung angegeben ist und es das Markenrecht an der Wortmarke des Produktnamens innehat.

    Tabakwaren: Lieferant trägt Verantwortung
    Bei Tabakwaren dürfte dies in der Regel nicht der Fall sein: Denn nach den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes können Abfüller/Verpacker nur die Hersteller/Importeure mit angemeldetem Tabakwarenlager sein, die zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind.

    Damit wäre bei fast allen Eigenmarken des Tabakwarenfachhandels der Lieferant und nicht der Händler verpflichtet, sich um die Entsorgungslizenz für die Verkaufsverpackungen zu kümmern.

    Internethandel in der Pflicht
    Für Versand- und Internethandel gilt, dass Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt(insbesondere Versandpakete und Füllmaterial) als Verkaufs- und nicht als Serviceverpackung anzusehen ist und daher selbst vom Händler zur Lizenzierung angemeldet werden muss.

    (DTZ 51/52/08)

  • „Ein Produkt, das mit Emotionen spielt“

    Moderne Grußkarten als rentabler Bereich, der in das Sortiment vieler Fachgeschäfte passt

    GRUßKARTEN
    MAINZ (DTZ/kh). „Liebe ist … wenn man jeden Tag etwas Schönes gesagt bekommt“, lautet der Spruch auf der bunten Karte mit dem eng umschlungenen Comic-Pärchen. Glückwunschkarten sind begehrt. Allein im Jahr 2007 wurden 635 300 000 Stück verkauft. Es ist ein rentables Geschäftsfeld, das angesichts von Umsatz- und Ertragsrückgängen in anderen Bereichen durchaus Freude bereitet.

    Grußkarten gibt es schon lange. Laut Arbeitsgemeinschaft der Hersteller und Verleger von Grußkarten (AVG) ist die älteste, bekannte Glückwunschkarte aus dem deutschsprachigen Raum datiert aus dem Jahr 1493. „Es ist ein Produkt, das mit Emotionen spielt“, sagt Sabine Kleinmann vom Produktmanagement Karten und Leiterin der Abteilung beim Korsch Verlag in Gilching. Doch die Motive haben sich verändert. „Klar gibt es Trends. Auf den Karten ist immer mehr drauf, etwa Lesezeichen, Aufkleber oder ähnliches“, sagt Kleinmann. „Stanzungen sind beliebt, andere Faltungen oder Transparentpapier“, beschreibt die Expertin: „Die Illustrationen, die man früher hatte, gibt es heute höchstens in modernisierter Form. Aktuell überwiegen Fotomotive und glatte Oberflächen.“

    Auch das längliche Format scheint gänzlich out zu sein. „DIN lang wird bei uns in Deutschland nur noch wenig nachgefragt. Es gilt als altbacken. In der Schweiz ist dieses Format dagegen sehr beliebt.“ B 6 (125 mm mal 176 mm) hat sich hierzulanden am meisten durchgesetzt, bestätigt Kleinmann. „Diese Größe lässt sich sehr gut in Karten-Truhen aufbewahren und die Ständer sind genormt.“ Selbst das beliebte Quadrat ist da keine echte Konkurrenz.

    Kleinmann unterscheidet zwischen zwei Käuferschichten: „Es gibt diejenigen, die günstige Karten kaufen wollen und andere, die die Karte bereits als Teil des Geschenks sehen. Diese Gruppe zahlt gerne auch etwas mehr dafür.“ Aus diesem Grund bietet Korsch eine ganze Serie für jeweils einen Euro an, die anderen Karten kosten bis zu drei Euro pro Stück. „Diese Ein-Euro-Karten werden bei uns sehr stark nachgefragt“, erklärt die Branchenkennerin.

    Rot, Grau, Gold und Silber sind beliebte Weihnachtsfarben. „Die Klassiker sind zu dieser Jahreszeit am gefragtesten. Eine Weihnachtskarte soll traditionell bleiben, darf höchstens mal witzig sein“, sagt Kleinmann. „Orange ist seit einigen Jahren beliebt.“ Gut gehen auch schwarz-weiße Karten mit einem knallroten Element.

    Die Trendfarben 2009 sind Lila und Hellgrün. „Wir wissen noch nicht, welche Rolle diese beiden Farben für unsere kommende weihnachtliche Glückwunschkarten-Kollektion spielen werden. Für die normale Kollektion sind sie auf jeden Fall wichtig.“

    Klassische Weihnachtskarten sind am beliebtesten
    Inzwischen gibt es für die allermeisten Situationen im Leben passende Glückwunschkarten. Der Korsch Verlag legt seinen Fokus auf Geburtstag, Allgemeine Wünsche, Geburt, Trauer und Hochzeit. „Die anderen Anlässe werden weniger gekauft“, so Kleinmann. Für alle Glückwunschkarten gelte: „Die Sprüche müssen unbedingt positiv sein.“ Es ist ein Produkt, „das mit Emotionen spielt“.

    Zuversichtlich und entspannt blickt die Abteilungsleiterin in die Zukunft. An eine Verdrängung der Karte durch E-Cards – Grüße, die via Internet gesendet werden – glaubt Kleinmann nicht. „Karten sind viel persönlicher“, findet sie. „Kartenschreiber werden auch weiterhin welche schreiben. E-Cards werden vor allem von einer jüngeren Zielgruppe genutzt, die sowieso keine Glückwunschkarten kaufen würde.“
    Während Weihnachtskarten in der klassischen Variante nach wie vor am beliebtesten sind, darf es rund um das Jahr kreativ zugehen. „In den anderen Bereichen experimentiert man.“

    Neu in der Kollektion des Korsch Verlages sind Duftkarten. Die Vorderseiten mit Wellness-Motiven müssen gerieben werden und riechen dann nach Zitronenmelisse. Sie wurden mit einem Duftlack veredelt. „Diese Karten sind sehr gut angenommen worden“, sagt Kleinmann.
    Neben Weihnachtskarten bietet Korsch unter anderem auch Adventskalender-Karten mit verschiedenen Motiven an. Bei diesen Grüßen kann an jedem der 24 Tage bis Weihnachten ein Türchen aufgemacht werden, hinter dem sich ein Bild verbirgt. Auch hier gibt es Karten, bei denen eines der geöffneten Felder duftet.

    Mittel- und hochpreisige Karten zwischen 1,60 und 4,90 Euro bietet der Klaus Hanfstingl Verlag in Geretsried-Gelting (Bayern). „Keine Massenware“, wie Geschäftsführer Matthias Hanfstingl betont. „Die Glückwunschkarte hat sich in den letzten Jahren gewandelt und ist moderner geworden.“ Während sich Druck und Applikationen kaum verändert haben, und auch Materialien wie Filz oder Strick nach wie vor gerne aufgeklebt werden, ist die Gestaltung neu. „Das Foto ist wesentlich stärker als noch vor fünf Jahren“, weiß Hanfstingl. „Das kommt immer mal wieder. Jetzt ist es vor allem in schwarz-weiß sehr beliebt.“ Auch ein Arrangement aus mehreren Fotos zu einem Bild erfreue sich großer Beliebtheit bei den Käufern. Wie bei Korsch sind bei Hanfstingl zu Weihnachten gerade die Klassiker gefragt. „Doch die Motive haben sich verändert“, weiß der Fachmann. „Heute gibt es neben Nikolaus und Engeln auch Elche oder Weihnachtsmänner. Die gab es früher nicht.“

    Das Angebot für billige Karten ist da, weiß der Geschäftsführer. Sie seien meistens mit abgelegten und wieder neu aufbereiteten Motiven bedruckt. „Doch viele Menschen sehen eine Glückwunschkarte als persönliche Visitenkarte an, die man verschickt. Deshalb ist ihnen die Optik sehr wichtig. Kunden kaufen, was ihnen persönlich gut gefällt.“

    Kompetenz durch ein breites Angebot ausstrahlen
    Der Klaus Hanfstingl Verlag bietet Fachhändlern passende Präsentationsmöglichkeiten an. „Im Ständer wird meist ein zusammenhängendes Thema präsentiert“, sagt Matthias Hanfstingl. „Je mehr von der Karte gesehen wird, desto besser.“
    Generell bietet der Verlag Glückwunschkarten aller Themenbereiche an – „von der Geburt bis zum Tod“, wie Hanfstingl umschreibt. „Will ein Händler Kompetenz ausstrahlen, muss er auch Karten für besondere Anlässe haben“, sagt er. „Sie gehen ja auch nicht in ein Tabakgeschäft, das nur eine Tabak- oder Zigarettensorte anbietet.“

    In die Zukunft der Grußkarten-Branche blickt Matthias Hanfstingl gelassen. „Karten gehen immer. Wichtig ist für uns, das geschrieben wird, das Emotionen ausgetauscht werden. Glückwunschkarten vermitteln eine andere Wertigkeit des Wortes als beispielsweise E-Mails oder E-Cards. Es steht für ein anderes Lesen und andere Gedanken. Das Onlineangebot hat dem Glückwunschkarten-Segment nur wenig Umsatz weggenommen“, sagt der Verlags-Geschäftsführer. „Das Internet hat vor allem die Themen eingenommen, in denen die Karte nie stark war, wie beispielsweise das Osterfest. Und das Medium spricht vor allem eine jüngere Zielgruppe an.“ Um aber auch für sie interessant zu sein, versucht der Verlag Motive trendig zu gestalten, etwa durch Symbole.

    Warum das Geschäft mit Grußkarten für Händler interessant ist, erklärt Sebastian Winkler vom Seidel Verlag aus Göttingen. Wenn man das Geschäft mit Grußkarten professionell betreibe (Minimum drei Verkaufsständer) könne man je nach Kundenfrequenz etwa 20 bis 60 Karten am Tag verkaufen. Top Geschäfte (ab zirka 20 Verkaufsständer) verkauften mehr als 250 Karten am Tag, umschreibt Winkler seine Erfahrungen.

    „Der Umsatz ist sehr rentabel. Der durchschnittliche Aufschlag auf den Einkaufspreis ist aktuell im Schnitt 140 Prozent. Die Grußkarte hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Abschriften beziehungsweise Abschreibungen sind minimal. Viele unserer Kunden haben rückläufige Umsätze in den Bereichen Tabak und Lotto mit steigenden Umsätzen im Bereich Grußkarten kompensiert.“
    Der Händler habe entweder die Möglichkeit, das Grußkarten-Sortiment in Eigenregie zu pflegen oder dies dem Außenhändler des Karten-Herstellers zu überlassen. Letzteres Geschäftsmodell hat sich laut Winkler etabliert.

    „In den letzten zehn Jahren hat ein großer Wandel im Markt stattgefunden“, weiß der geschäftsführende Gesellschafter. „Vor zehn Jahren hat Seidel 90 Prozent grafische, das heißt gezeichnete Karten, verkauft. Fotokarten hatten einen Anteil von nur zehn Prozent. Heute sind gezeichnete Karten nur noch im Humorbereich wichtig und haben bei uns einen Umsatzanteil von 20 Prozent. Moderne Fotokarten machen hingegen 80 Prozent des Firmenumsatzes aus.“

    „Neuheiten, Neuheiten, Neuheiten“, sagt Winkler und betont, dass dies die wichtigste Erfolgsformel im Grußkartengeschäft sei. „Jeder Verlag und jeder Händler sollte seine Stammkundschaft möglichst häufig mit neuen ausdrucksstarken Motiven überraschen.“
    Dabei seien vor allem ausgefallene Motive in: „Nicht nur Blumen und Herzen zum Geburtstag. Renner sind Wellness-Motive beispielsweise mit Steinen.

    Kartenangebot in spezifischer Geschäftslage testen
    Das wäre vor Jahren undenkbar gewesen. Trauerkarten sind sehr modern geworden. Auch hier sind Steine ein wichtiges Thema.“ Fotogrußkarten mit Sprüchen verkaufen sich zu allen Anlässen rund zwei bis drei Mal so gut wie Karten ohne Sprüche, so Winkler. Glückwunschkarten mit Applikationen oder 3-D-Karten seien dagegen nicht mehr so stark gefragt. Exoten wie beispielsweise Metallschilder könnten nur im Einzelfall erfolgreich sein.
    Händlern, die sich dazu entscheiden Grußkarten in ihr Sortiment aufzunehmen, rät Sebastian Winkler, probeweise zwei bis drei Drehständer einzukaufen, diese mit Fotokarten verschiedener Verlage zu bestücken und zu testen, welche in der spezifischen Geschäftslage am besten ankommen (Verkaufspreis der Karten 1,90 bis 2,50 Euro). Mit nur einem Ständer anzufangen, könne man sich sparen.

    Der Seidel Verlag beliefert in Deutschland und Österreich zur Zeit 7 000 Kunden mit der aktuellen Kollektion. „Unser Motto lautet ,wir machen die Trends‘“, so Winkler. „Für uns bedeutet das, unsere Kundschaft Monat für Monat mit neuen und ausgefallenen Motiven zu überraschen.“

    635 300 000 Karten wurden im Jahr 2007 verkauft – für insgesamt 683 700 000 Euro. Davon laut Marktforschungsdaten, die die AVG auf ihrer Homepage veröffentlicht, 77,7 Prozent mit Text. Am beliebtesten sind mit 83,7 Prozent Karten zum Ausklappen. Vor allem Frauen lieben diese Art des Grußes. Zielgruppe und Käufer ist in Deutschland deshalb mit 63,5 Prozent vor allem das weibliche Geschlecht.

    (DTZ 46/08)

  • „Bei den Rauchern ist immer Party“

    Interview mit dem früheren Schwergewichtsboxer Axel Schulz

    MAINZ (DTZ/esa). Mit dem Ex-Profiboxer Axel Schulz konnte man auf der diesjährigen „Inter-tabac“ hautnah einen prominenten Zigarrenraucher ohne Kontaktscheu erleben. Die Tabak Zeitung sprach mit ihm einige Takte über Rauchen, Boxen und Golfen.

    [pic|120|l|||Der ehemalige Profiboxer Axel Schulz.|||]

    DTZ: Ist die Luft im Boxring auch so trocken wie in Messehallen?
    Axel Schulz: Ganz schlimm. Früher durften die Zuschauer noch rauchen. Jetzt gibt es Logen, in denen man rauchen kann – das ist für den Sportler perfekt.

    DTZ: Wie kamst du zum Zigarrerauchen?
    Schulz: Mein Manager Wilfried Sauerland hat geraucht wie ein Schlot – 80 bis 90 Zigaretten am Tag. Das brauchte er wohl, um den Stress abzubauen. Im Jahr 2001 waren wir unterwegs und haben beide mal eine Zigarre probiert. Dann sagte er: „Wenn du mit dem Zigarrerauchen anfängst, dann höre ich mit der Zigarette auf und rauche nur noch Zigarre.“ Also wurde ich mehr oder weniger dazu gezwungen, damit er gesünder lebt. (lacht) Eine Zigarre machst du ja nur an, wenn es gemütlich wird, im Stress rauche ich keine. Bis abends habe ich theoretisch schon drei Zigarren geraucht, wenn ich Golf spiele.

    DTZ: Du rauchst beim Golfen?
    Schulz: Ja, das ist total geil. Manche schauen mich komisch an, aber ich finde das absolut entspannend und schön. Golf spielen ist mein größtes Hobby, nach meiner Frau und meiner Tochter. Es ist auch ein Genuss, die Zigarre im Freien zu rauchen.

    DTZ: Wann ist für dich der schönste Moment, um eine Zigarre zu rauchen?
    Schulz: Reine Stimmungssache. Ich muss schön entspannt sein, dann habe ich auch Lust zu rauchen. Meistens sind es milde Zigarren aus der Dominikanischen Republik und am liebsten Torpedo-Formate. Neulich hat uns Jürgen Harder eingeladen, der Mann von Franzi von Almsick. Ich habe sofort den großen Humidor im Lokal entdeckt und den Oberkellner gefragt, wann es mit den Zigarren losgeht. Antwort: Wenn der Chef es will. Also bin ich gleich zu Jürgen: „Du bist der Chef heute – wann geht’s los mit dem Rauchen?“

    DTZ: Hast du bei den Getränken eine Lieblingskombination zur Zigarre?
    Schulz: Nein, gerne mal einen Cognac, aber es kann auch ein Rotwein oder Bier sein.

    DTZ: Du zeigst dich hier auf der Inter-tabac auf dem Villiger-Stand. Wie ist der Kontakt entstanden?
    Schulz: Durch Zufall. Auf mehreren Events hatte ich Michael Blumendeller kennen gelernt. Er hat mich auf die Inter-tabac eingeladen, damit ich mir die Messe mal anschauen kann. Und weil ich gerade in Duisburg war und Zeit hatte, bin ich auch gekommen – toll! Ich will mir noch unbedingt einen Stand mit Humidoren anschauen, dabei habe ich schon vier Stück Zuhause.

    DTZ: Würdest du aus heutiger Sicht wieder das Boxen als Profisportart wählen?
    Schulz: Ja, jederzeit. Ich habe auch Fußball gespielt, aber da ist der Erfolg auch von den Mannschaftskameraden abhängig. Bei mir war die Entscheidung Zufall, und ich würde alles wieder genauso machen. Auch meine Niederlagen gehören dazu. Das waren Niederlagen, die teilweise richtig weh taten, aber auch wichtig waren, um wieder rauszukommen.

    Das gesamte Interview ist nachzulesen im Smokers Club 04/ 2008.

    (DTZ 45/08)

  • MGV betont Notwendigkeit einer Margenverbesserung

    Dabei soll an der geraden Preisgestaltung der AP nicht gerüttelt werden

    ST. LEON-ROT (DTZ/vi). Zahlreiche Mitglieder waren der Einladung zur diesjährigen Tagung der Mittelständischen Großhandelsvereinigung (MGV) in St. Leon-Rot gefolgt. Information, Meinungsaustausch und die Diskussion der anstehenden Probleme des Tabakwarengroßhandels standen im Mittelpunkt. Gerd Hammer, 1. Vorsitzender der MGV, ging in seiner Eröffnungsrede auf die bisher gesammelten Erfahrungen mit den Rauchverboten in den verschiedenen Bundesländern ein, die bei der letzten Tagung noch nicht bestanden hatten. „Mich freut es besonders, dass die Wähler in Bayern die CSU mit ihrer rigiden Verbotspolitik abgestraft haben“, so der Vorsitzende. Gleichzeitig betonte er, dass damit ein Umdenken in der Politik stattgefunden habe, zumindest was das totale Gastro-Rauchverbot angehe. Die MGV setze sich nach wie vor für das sogenannte spanische Modell ein, das den Rauchern auch in Zukunft einen Gaststättenbesuch ermögliche.

    Des Weiteren kam Hammer auf die Umsatzrückgänge seit Einführung des Jugendschutzes am Automaten zu sprechen. Diese seien mit einer erhöhten Störanfälligkeit der Automaten durch Ausfall der Kartenleser und einem komplizierteren Bezahlvorgang am Automaten verbunden, was letztlich die Kundenakzeptanz schwäche. Als Lösungsansatz wurde auf die neuesten Dokumentenprüfer verwiesen. Um all die neuen Investitionen auch bezahlbar zu machen, hält die MGV eine Margenverbesserung für zwingend notwendig. Diese dürfe aber auf keinen Fall von einer ungeraden Preisgestaltung der AP begleitet werden.

    Bezugnehmend auf die neue Altersgrenze von 18 Jahren am Automaten kritisierte Hammer, dass immer noch nicht von allen Herstellern die aktuelle Software vorliege, so dass der Automaten aufstellende Handel nun gezwungen sei, die neue Software in den Wintermonaten aufzuspielen.

    Nach dem Bericht des Vorstandes konnte Kassenwart Andreas Reusch von einer stabilen Mitgliederzahl und wohlgeordneten Finanzen berichten, was von den Kassenprüfern Zinser und Clarner bestätigt wurde. Prof. Dr. Ekkehard Grünig, der ein letztes Mal an der Mitgliederversammlung teilnahm, bedankte sich nochmals bei allen MGV-Mitgliedern für die jahrelange Zusammenarbeit und ließ die Geschichte der Firma Grünig Revue passieren. Lange hatte diese das Automatengeschäft mitgestaltet und sich auch nach seiner Übernahme konstant mit neuen Automaten und Ideen weiterentwickelt. Im weiteren Verlauf der Tagung präsentierte sich die Nachfolgefirma mk electronic, vertreten durch Geschäftsführer Mike Kleene, als neuer Partner des Automaten aufstellenden Handels. Kleene verwies auch auf langjährige Erfahrung als Zulieferer für Grünig-Poth wie auch für andere Branchen. Ein Team der Firma ICT, vertreten durch Stephan Zimmermann und eine Führungskraft aus Taiwan, stellte den Tagungsteilnehmern die neuesten ICT-Produkte vor, darunter den Dokumentenleser DC3, für den sein robustes Gehäuse, die Schnelligkeit und der unproblematische Einbau herausgehoben wurden. Auch das neue Modell eines Multigeldscheinlesers, der Geldscheinannahme und Altersnachweis mit Führerschein und Personalausweis in sich vereinigt, stieß bei den Anwesenden auf große Zustimmung.

    Im weiteren Verlauf der Versammlung erwiesen sich die bevorstehenden Umrüstungen auf die Altersgrenze 18 als herausragendes Diskussionsthema. Einige Großhändler konnten schon auf erste Erfahrungen verweisen und rieten ihren Kollegen, die neue Software baldmöglichst dort aufzuspielen, wo dies bereits möglich ist.

    (DTZ 45/08)

  • Wagner Erne Marketingchef bei Philip Morris

    MÜNCHEN (DTZ/fnf). Wagner Erne übernimmt die Position des Geschäftsführers Marketing Deutschland & Österreich bei der Philip Morris GmbH in München. Erne, dessen Berufung vom Aufsichtsrat noch genehmigt werden muss, löst damit seinen Vorgänger Jérôme Flandinette ab.

    [pic|123|l|||Wagner Erne|||]

    Nach seinem Betriebswirtschaftsstudium in Sao Paulo begann der 1968 geborene Wagner Erne seine Karriere 1991 bei der Unilever Group. 1997 wechselte er zu Philip Morris in Brasilien. Nachdem er dort als Marlboro Group Manager und Marketing Direktor arbeitete, war er ab 2002 als Direktor für L&M weltweit am Hauptsitz in Lausanne tätig. Ab 2004 unterstützte Wagner Erne als Marketing Direktor die Tochtergesellschaft Philip Morris Mexiko und stieg dort 2006 zum Commercial Direktor auf.

    (DTZ 45/08)

  • Brandenburg will Rauchverbote lockern

    POTSDAM (DTZ/pnf). Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat Pläne für die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgestellt, wonach künftig auch in Eckkneipen das Rauchen erlaubt werden kann. Die Ausnahmeregelung soll für Gastronomiebetriebe unter 75 Quadratmeter Fläche gelten, wenn sie über keinen abgeschlossenen Nebenraum verfügen. Auch dürfen dort keine zubereiteten Speisen verabreicht werden und Gäste unter 18 Jahren keine Zutritt haben.

    Außerdem müssen die betreffenden Lokale sich deutlich als Rauchergaststätte kennzeichnen. Zukünftig soll auch in Nebenräumen von Diskotheken das Rauchen wieder gestattet werden, unter der Bedingung, dass dort keine Tanzfläche ist und dass in der Disko nur Erwachsene Zutritt haben.

    (DTZ 45/08)

  • BVG bestätigt deutsche Glücksspielregelung

    Staatsvertrag für verfassungsgemäß erklärt

    KARLSRUHE/STUTTGART (DTZ/vi). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit nun bekannt gewordenem Beschluss vom 14. Oktober 2008 (Az. 1 BvR 928/08) den neuen Glücksspielstaatsvertrag in allen wesentlichen Punkten für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Spielvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen. Zudem haben in den vergangenen Wochen mehrere obere Verwaltungsgerichte bestätigt, dass der Glücksspielstaatsvertrag weder gegen europäisches Recht noch gegen das Grundgesetz verstößt, so etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Oktober 2008.

    „Damit sind alle Zweifel am Glücksspielstaatsvertrag vom Tisch“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und derzeitiger Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB). „Die kommerzielle Glücksspielindustrie behauptet ohne Pause, der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht zulässig. Der sehr ausführlich begründete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entkräftet diese Argumente völlig“, so Dr. Repnik.

    Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind die Normen des Glücksspielstaatsvertrages in jeder Hinsicht zulässig. Der Glücksspielstaatsvertrag dient vorrangig dem Ziel, die Bevölke-rung, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität zu schützen. Damit verfolgt er überragend wichtige Gemeinwohlzwecke, die eine Beschränkung der Berufsfreiheit rechtfertigen.

    „Notwendig ist jetzt, dass das geltende Recht konsequent angewandt wird und die illegalen Wettangebote unterbunden werden“, so Dr. Repnik weiter. „Die Bedenken einzelner erstinstanz-licher Verwaltungsgerichte dürften nach diesen klaren Entscheidungen nun ausgeräumt sein.“

    Ebenfalls am 14. Oktober 2008 veröffentlichte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer portugiesischen Rechtssache seine Schlussanträge. Dabei wurde die grundsätzliche Zulässigkeit staatlicher Glücksspielmonopole in der EU ausdrücklich betont, wie DTZ bereits berichtete. Folgt der EuGH diesen Anträgen, wäre das Konzept des Glücksspielstaatsvertrages auch auf europäischer Ebene umfassend bestätigt. Die Entscheidung des EuGH wird für Anfang 2009 erwartet.

    (DTZ 45/08)