POTSDAM (DTZ/pnf). Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler hat Pläne für die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgestellt, wonach künftig auch in Eckkneipen das Rauchen erlaubt werden kann. Die Ausnahmeregelung soll für Gastronomiebetriebe unter 75 Quadratmeter Fläche gelten, wenn sie über keinen abgeschlossenen Nebenraum verfügen. Auch dürfen dort keine zubereiteten Speisen verabreicht werden und Gäste unter 18 Jahren keine Zutritt haben.
Außerdem müssen die betreffenden Lokale sich deutlich als Rauchergaststätte kennzeichnen. Zukünftig soll auch in Nebenräumen von Diskotheken das Rauchen wieder gestattet werden, unter der Bedingung, dass dort keine Tanzfläche ist und dass in der Disko nur Erwachsene Zutritt haben.
(DTZ 45/08)
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