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  • Lotto: Schleswig-Holstein will aus Staatsvertrag

    KIEL (DTZ/da). Die neue gelb-schwarze Regierungskoalition in Schleswig-Holstein will den Glücksspielstaatsvertrag kündigen und auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage drängen mit dem Ziel, das staatliche Glücksspiel zu beenden.

    Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, wollen CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen.

    Der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist und eine Laufzeit von vier Jahren hat, kann über 2011 hinaus weiter bestehen, wenn ihm mindestens 13 Bundesländer zustimmen.

    In der Lottobranche schließt man nicht aus, dass der private Spielanbieter Fluxx die Politik zu diesem Schritt gedrängt haben könnte.

    Zweifel an der Maßnahme
    Gleichzeitig wird in der Branche bezweifelt, ob Schleswig-Holstein tatsächlich riskieren würde, aus dem Deutschen Lotto-Block auszuscheren. Denn das Land wäre auf sich alleine gestellt überhaupt nicht in der Lage, attraktive Quoten beim Lotto auf die Beine zu bringen.

    (DTZ 43/09)

  • Weniger Zigaretten versteuert

    WIESBADEN (DTZ/vi). Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im dritten Quartal 2009 in Deutschland 9,8 Prozent weniger Zigaretten versteuert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die versteuerte Menge belief sich auf 21,438 Mrd. Stück.

    Noch deutlichere Rückgänge wurden beim Absatz von Zigarren und Zigarillos ermittelt. Hier gab es ein Minus von 38,8 Prozent auf 1,045 Mrd. Stück.

    Dieser massive Rückgang erklärt sich maßgeblich durch den Absatzeinbruch bei Eco-Cigarillos aufgrund einer Definitionsänderung.

    Gleichzeitig stieg die Menge des versteuerten Feinschnitts im dritten Quartal 2009 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 9,1 Prozent auf 6.441 Tonnen.

    Insgesamt wurden im dritten Quartal Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 5,8 Mrd. Euro versteuert. Das waren 304 Mio. Euro oder 5,0 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

    Die Steuerwerte der abgesetzten Steuerzeichen betrugen insgesamt 3,4 Mrd. Euro (–7,5 Prozent).

    (DTZ 43/09)

  • Den Verfall der Werthaltigkeit stoppen!

    Mitgliederversammlungen westdeutscher und norddeutscher Tabakwaren-Großhändler

    SIEGEN/ASENDORF (DTZ/cz). Von einer lebhaften Diskussion über aktuelle Marktentwicklungen waren die ordentlichen Mitgliederversammlungen der Fachvereinigung Westdeutscher Tabakwaren-Großhändler und des Fachverbandes Tabakwaren-Großhandel norddeutsche Bundesländer geprägt.

    Die Tagung der westdeutschen Großhändler fand unter dem Vorsitz von Hubertus Tillkorn in Siegen (NRW) statt, während die norddeutschen Großhändler unter dem Vorsitz von Angela Barkow im niedersächsischen Asendorf tagten.

    Zufriedene Kunden
    Nach einhelliger Meinung der auf beiden Veranstaltungen vertretenen Tabakwaren-Großhändler ist die Umstellung der Zigarettenautomaten auf neue Preise für die Automatenpackungen technisch reibungslos und von der Akzeptanz des Kunden her betrachtet bisher zufrieden stellend verlaufen.

    Deutliche Umsatzeinbrüche, wie sie der Automaten aufstellende Handel beispielsweise bei der Umstellung der Geräte von 5 auf 6 DM erleiden musste, seien derzeit noch nicht feststellbar.

    Ein Fazit im Hinblick auf die Akzeptanz der neuen Packungs- und Preisformate durch die Kunden könne allerdings erst in einigen Monaten gezogen werden, dann auch unter Berücksichtigung des Sachverhaltes, dass keine altpreisigen Waren mehr im Markt angeboten werden dürfen.

    Kritik am Umstellungsprozess
    Deutliche Kritik übten die Großhändler an dem Umstellungsprozess selbst. Verzögerungen und Lieferprobleme seitens einiger Hersteller bei der Verfügbarkeit neupreisiger Ware hätten den Automaten-Umstellungsprozess verkompliziert und die Zeitplanungen der Betreiber ausgehebelt.

    Zudem äußerten die Großhändler ihre Sorge, dass die mit der Anhebung des Mindestpackungsinhaltes bei der Fabrikzigarette auf 19 Stück sowie dem autonomen Preisschritt der Industrie einhergehenden positiven Margeneffekte über ein stetiges Wachstum der Industrieniedrigpreislagen sowie aggressive und nicht marktgerechte Preisstellungen vornehmlich bei den so genannten Volumentabaken im Zeitverlauf langsam abgeschmälzt werden würden.

    Marktbedingungen schaffen
    Carsten Zenner, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), betonte daher auch auf beiden Versammlungen, dass es in einem stetig schrumpfenden Gesamtmarkt nunmehr darauf ankäme, den Verfall der Werthaltigkeit zu stoppen und Marktbedingungen zu schaffen, in denen ausreichend Erträge für alle im Markt tätigen Wirtschaftsstufen generiert werden können.

    Der von beiden Handelsverbänden BDTA und BTWE begonnene Dialog mit Herstellern aus dem so genannten OTP-Markt sei daher auch vornehmlich in diesem Sinne zu interpretieren.

    Im zweiten Teil der Veranstaltungen berichtete Carsten Zenner über Tabak-Diskussionen auf nationaler, europäischer und supranationaler (vornehmlich WHO) Ebene.

    Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention überarbeitet
    Zenner erläuterte, dass das Nationale Aktionsprogramm zur Tabakprävention (2009–2012) vorerst „auf Eis gelegt“ wurde. Innerhalb der Ressortabstimmungen, in die sich auch der BDTA mit verschiedenen Positionen und Stellungnahmen eingebracht habe, wurde das Papier inhaltlich und von der Schwerpunktausrichtung mehrfach überarbeitet.

    Die Verabschiedung durch das alte Kabinett ist nicht mehr erfolgt. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wann eine Verabschiedung durch die „neue“ Regierung erfolgen wird.

    Gesetz in Kraft
    In Kraft getreten sei aber im Sommer 2009 das Vierte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen samt dem darin geregelten neuen Mindestpackungsinhalt von 19 Stück bei der Fabrikzigarette sowie 30 Gramm bei Feinschnittprodukten.

    BDTA-Geschäftsführer Zenner erinnerte in diesem Zusammenhang nochmals an die gesetzliche Vorgabe, dass Packungsformate mit einem Inhalt von 17 oder 18 Stück Zigaretten nur noch bis zum 31. Dezember 2009 im Handel abverkauft werden dürften.

    WHO-Aktivitäten
    Mit dem Anspruch einer Totalregulierung der nationalen Tabakmärkte – u. a. Lizenzierung, lückenlose Warenverfolgung und Kundenidentifikationsmaßnahmen – hat die WHO ihre Vorstellungen im Rahmen eines Protokollentwurfs unter dem Arbeitstitel „Bekämpfung des internationalen Tabakschmuggels“ bekannt gemacht, berichtete Zenner.

    Nach mehreren internationalen Konferenzen sei es bisher noch nicht gelungen, dass sich die 168 Vertragsstaaten der WHO näherungsweise auf einen Kompromiss verständigt hätten.

    BDTA känpferisch
    Der BDTA werde weiter die Abstimmung mit den beteiligten Ressorts suchen und um die Position kämpfen, dass es nicht dem Ziel dient, wenn gesetzestreue Marktteilnehmer in unverhältnismäßiger Art und Weise mit zusätzlichen bürokratischen Hürden belegt werden, ohne dass damit der unerlaubte Handel von Tabakwaren wirksam bekämpft wird.

    Zum Abschluss berichtete Zenner über die rechtsunverbindlichen Vorschläge des Europäischen Rates zur Schaffung rauchfreier Umgebungen.

    Nach den Vorstellungen des Rates sollen alle 27 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bis Ende 2012 geeignete Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sowie flankierende Maßnahmen (Bildwarnhinweise und neutrale Verpackungen) – möglichst einheitlich nach den Vorschlägen des Rates – umsetzen.

    Verbände und Industrie Hand in Hand
    Zenner lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass es schnell und unbürokratisch gelungen sei, eine gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelsverbände inklusive Philip Morris vor allem zu der Forderung neutraler Verpackungen in die Politik zu tragen.

    Zudem verwies Zenner auf die Empfehlungen des Bundesrats zu diesem politischen Arbeitspapier. Der Bundesrat habe deutlich auf das Subsidiaritätsprinzip sowie die Bundes- und Ländergesetzgebungen zum Nichtraucherschutz hingewiesen und gleichsam festgestellt, dass man keinen weiteren Handlungsbedarf in diesem Regulierungsfeld sehen würde.

    Auflösung beider Vereinigungen
    Im dritten Teil der Veranstaltungen stand die Diskussion um die Auflösung beider Vereinigungen auf der Tagesordnung.

    Aufgrund des weiter fortschreitenden Konzentrationsprozesses innerhalb der Branche sowie den deutlich rückläufigen Mitgliederzahlen als Konsequenz dieses Prozesses in beiden Vereinigungen, verfestigte sich rasch die Meinung unter den Teilnehmern, dass die bis dato zweckdienliche Regionalisierung der Verbandsarbeit mittlerweile überholt sei.

    Frage der Aufrechterhaltung
    Da auch seitens der Politik nicht über eine regionale Karte zusätzlich „gepunktet“ werden könnte, stelle sich folglich die Frage der Aufrechterhaltung einer eigenen Vereinsstruktur in den jeweiligen Regionen Nord- und Westdeutschlands.

    Die beiden Vorsitzenden Hubertus Tillkorn und Angela Barkow betonten zudem, dass die jeweils angeschlossenen Mitglieder nach der Auflösung formlos und mit allen bisherigen Rechten und Pflichten ausgestattet als direkte Mitglieder im BDTA geführt werden würden.

    Im Ergebnis wurde die Auflösung der Fachvereinigung Westdeutscher Tabakwaren-Großhändler sowie die des Fachverbandes Tabakwaren-Großhandel norddeutsche Bundesländer durch die teilnehmenden Mitgliedsbetriebe beschlossen.

    (DTZ 43/09)

  • Dr Ernst Schneider tot

    Ein Visionär mit starkem Willen / International anerkannter Wirtschaftskapitän

    BASEL (DTZ/pnf/da). Dr. Ernst Schneider, eine der herausragenden und profiliertesten Persönlichkeiten der Tabakbranche, ist am 13. Oktober 2009 im Alter von 88 Jahren nach kurzer Krankheit gestorben.

    Der Patron der Oettinger Davidoff Group hat das Unternehmen mit seinem starken Willen, seiner klaren Vision und sehr viel Geschick zu einem im Bereich der Luxusgüter weltweit führenden Anbieter entwickelt. Sein unternehmerischer Mut und Weitblick zeigte sich insbesondere in der Übernahme und dem Ausbau der Marke Davidoff wie auch bei der Entwicklung von neuen Produktionsgebieten.

    [br*000187.JPG**] Ernst Schneider wurde am 13. März 1921 in Basel geboren. Dort schloss er sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Doktorat ab. Seine berufliche Karriere startete er 1945 als Beauftragter des Roten Kreuzes für Hilfeleistungen in Konzentrationslagern.

    Start bei der Max Oettinger AG
    Dieser Einsatz prägte den jungen Juristen fürs Leben. 1946 stieß er als Mitarbeiter der Rechtsabteilung zum damaligen Eidgenössischen Politischen Departement in Bern, für das er bis 1948 tätig war. Im Jahr 1948 heiratete Ernst Schneider Annemarie Huppuch und trat in die Max Oettinger AG ein.

    Das von seinem Schwiegervater Georg Huppuch geführte Familienunternehmen war seit 1875 im Tabak-Import/Export-Geschäft tätig.

    Neue Herausforderung gesucht
    1955 übernahm Ernst Schneider als neue Herausforderung die Direktion der Cigarettenfabrik Ed. Laurens SA in Genf, ehe er 1961 als Geschäftsführer ins Familienunternehmen seiner Frau zurückkehrte und dieses durch strategische Zukäufe im Tabakwaren-Fachhandel sowie im Tabak- und Süßwarengroßhandel sukzessive ausbaute. 1967 wurde er Präsident und Delegierter des Verwaltungsrats der Oettinger Gruppe.

    Der Durchbruch zur heutigen Bedeutung des Unternehmens gelang Ernst Schneider im Jahr 1970, als er das Fachgeschäft von Zino Davidoff in Genf kaufte und gleichzeitig die Rechte an der Marke „Davidoff“ erwarb.

    Diese baute er systematisch auf der Basis der Schlüsselbegriffe „Exklusivität“, „Genuss“ und „Lebensfreude“ zu einer global führenden Marke auf.

    Luxusprodukte kreiert
    Zu der herausragenden Luxusmarke „Davidoff“ gesellten sich im Laufe der Jahrzehnte weitere Premiumprodukte wie die Marken „Avo“, „The Griffin´s“, „Private Stock“, „Zino“, „Zino Platinum“ und zuletzt „Winston Churchill“.

    Zino Davidoff blieb dem Hause Oettinger, der Marke Davidoff und seinem Freund Ernst Schneider bis zu seinem Tod im Jahre 1994 verbunden.

    Eine weitere wegweisende Entscheidung in Schneiders Berufsleben war die Verlegung des Produktionsstandorts Ende der 1980er Jahre von Kuba in die Dominikanische Republik, wo die Oettinger Imex AG eigene Zigarrenmanufakturen aufgebaut hat und betreibt.

    Zuvor hatte Schneider mit der Marke „The Griffin´s" getestet, wie die Zigarrenraucher auf eine dominikanische Mischung reagieren würde und sah sich durch deren positives Feedback bestätigt.

    Weitsichtig Unternehmensnachfolge geregelt
    Weitsichtig hat Dr. Ernst Schneider seine Nachfolge geregelt und das Unternehmen schon vor einigen Jahren an seine beiden älteren Töchter übertragen, welche mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung das Familienunternehmen in seinem Sinn und Geist weiterführen und entwickeln.

    Mit Dr. Ernst Schneider verliert die Branche einen international anerkannten Wirtschaftskapitän, der als Vordenker und „Macher“ höchste Wertschätzung genossen hat.

  • Rauch frei für Kroaten

    ZAGREB (DTZ/schu). Von Diskussionen um das Rauchverbot unbeeindruckt, kippt Kroatien den dort bestehenden Erlass in Gaststätten (siehe auch DTZ 36/09). Das erst vor vier Monaten eingeführte Rauchverbot wurde aufgehoben. In Gaststätten bis zu 50 Quadratmeter darf ohne Einschränkung wieder dem Tabakgenuss gefrönt werden. Größere gastronomische Betriebe können einen eigenen Raucherraum einrichten.

    „Kroatien ist das einzige Land, das beim Rauchverbot wieder umgedacht hat“, stellt die Zeitung „Jutarnji list“, Zagreb, fest. Die Umsätze in der kroatischen Gastronomie waren zuvor dramatisch eingebrochen.

    (DTZ 42/09)

  • EU-Logik: überdacht ist schon geschlossen

    BERN (DTZ/red). Eine neue Empfehlung zu Rauchverboten in Restaurants ist jetzt Thema innerhalb der EU. Die nationalen Verbote sollen auf überdachte Terrassen und Gärten ausgedehnt werden.

    Die Europäische Union empfiehlt ihren Mitgliedsländern Rauchverbote in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen. Jetzt geht man noch einen Schritt weiter: Die Verbote sollen auch in bestimmten Garten- und Terrassenwirtschaften gelten – überall dort, wo es eine Seitenwand oder ein Dach gibt. So soll das Rauchen auch unter großen Schirmen verboten werden, zum Beispiel vor Skihütten oder Bars.

    Eine Abgeordnete aus Tirol ist außer sich: „Das Ziel der EU ist klar: Sie will ein generelles Rauchverbot – sogar für Privaträume.“

    (DTZ 42/09)

  • Independence gibt es jetzt auch als Zigarette

    Arnold André betritt mit Kultmarke neues Terrain

    BÜNDE (DTZ/fok). In den letzten Jahren stießen immer wieder Zigarettenhersteller in den braunen Bereich vor und sorgten dort mit preiswerten Filterprodukten für starke Marktbewegung. Dass die Stoßrichtung auch in die andere Richtung möglich ist, stellt jetzt das Bünder Traditionshaus Arnold André mit seiner Kultmarke „Independence“ unter Beweis. Denn die Lifestyle-Zigarrenmarke gibt es demnächst auch als Zigarette.

    „Independence Premium Cigarettes“ haben einen Kleinverkaufspreis von 4,40 Euro/19 Stück. Für Full-Flavour-Geschmack sorgt ein „Best American Blend“. Und die Hardbox spiegelt mit ihrem Fond in kräftigem Rot und Grau sowie dem bekannten „Independence“-Logo mit weißem Stern auf blauem Grund die typischen Markenwerte von Independence deutlich wider.

    Attribute maskulin
    Attribute wie frei, männlich, überlegen, unabhängig, stark werden durch das Markengesicht verkörpert. Die neue Zigarette knüpft damit nahtlos an das Image der Kultzigarre „Independence“ an, von der seit der Einführung bereits 70 Millionen Stück verkauft wurden. Besonders beliebt ist „Independence“ in der starken Zielgruppe der 18- bis 29-Jährigen.

    Die Männlichkeit der Marke spiegelt sich auch stark im Werbeauftritt am POS mit dem Claim „Für Typen wie dich“ wider. Und Packungseinleger mit markigen Sprüchen sollen den Nerv der Zielgruppe treffen. Gleichzeitig nutzt Arnold André die Möglichkeiten des Cross sellings, denn in jeder Zigarrentube der „Independence“ wird auf die neue Zigarette hingewiesen und damit Wechselraucherpotenzial erschlossen.

    (DTZ 42/09)

  • Informationen zum Darstellungsverbot online

    Philip-Morris-Website bündelt Fakten

    LAUSANNE (DTZ/pnf). Philip Morris International hat die englischsprachige Website www.productdisplayban.com im Internet frei geschaltet, auf der Fakten über die Folgen eines vollständigen Verbots der Darstellung von Tabakprodukten im Einzelhandel zusammengestellt sind.

    „Eine Reihe von Ländern ist dabei, ein Verbot der Darstellung von Tabakprodukten in Einzelhandelsgeschäften zu prüfen. Es gibt nur wenige öffentlich zugängliche Informationen, die Erfahrungen von Ländern wiedergeben, die ein Werbeverbot erlassen haben. Daher empfanden wir die Erstellung einer Website, die Informationen über die Effizienz dieses Verbots liefert, und die Beschreibung der Auswirkungen dieses Verbots auf erwachsene Raucher, den Einzelhandel, Tabakhersteller und Aufsichtsbehörden als förderlich“, erklärt Morgan Rees, Director of Regulatory Communications bei Phillip Morris International.

    Der US-Tabakkonzern unterstützt eine effektive Aufsicht, lehnt jedoch ein vollständiges Verbot der Darstellung von Tabakprodukten in Geschäften ab.

    Die Website

    [linkn|http://www.productdisplayban.com]www.productdisplayban.com[/link]

    klärt über den Sachverhalt auf, geht u.a. auf die Auswirkungen am POS ein und zählt die Länder auf, in denen das Verbot bereits praktiziert wird.

    (DTZ 42/09)

  • Rauchen in der Gastronomie: Aktueller Gesetzesstand in Bundesländern

    In elf Ländern sind bereits neue liberalere Regelungen in Kraft

    MAINZ (DTZ/fok). Nichtraucherschutz in der Gastronomie ja, aber gleichzeitig Ausnahmeregelungen, die den berechtigten Interessen von Wirten und ihren rauchenden Gästen Rechnung tragen: So zeigen sich heute in weiten Teilen der Bundesländer die Regelungen zum Rauchen in der Gastronomie.

    Nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Sommer haben bereits elf der 16 Bundesländer den Anforderungen dieses Urteils Rechnung getragen und ihre Nichtraucherschutzgesetze dahingehend geändert, dass die Benachteiligung kleiner Einraumgaststätten aufgehoben wurde.

    Kleingastronomen haben die Möglichkeit
    In allen inzwischen in Kraft getretenen Neuregelungen haben Kleingastronomen mit Kneipen unter 75 Quadratmeter Fläche die Möglichkeit, sich für oder gegen ein Rauchverbot zu entscheiden. Für die Mehrraumgastronomie blieb die Regelung erhalten, dass der Wirt einen kleineren Raum zum Raucherraum erklären kann.

    Ähnliche Regelungen gelten für Diskotheken. Entsprechende Kennzeichnungspflichten im Eingangsbereich bzw. vor dem Raucherraum und das Zutrittsverbot für unter 18-Jährige zu den Raucherlokalen/-räumen enthalten alle entsprechenden Gesetze.

    In Festzelten gelten unterschiedliche Regelungen
    Unterschiedliche Regelungen gibt es nach wie vor für Festzelte (im Rahmen traditioneller Volksfeste) , wo das Rauchen teils generell erlaubt wurde (Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein), teils nur in speziellen Raucherräumen der Festzelte gestattet (Berlin, Brandenburg, Bremen) und teils ganz verboten wurde (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt).

    Alle verabschiedeten Gesetze beinhalten auch Bußgeldvorschriften gegen Gast und Gastronom im Falle von Zuwiderhandlungen. Einer der Knackpunkte für die betroffenen Wirte in der Kleingastronomie bleiben die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich rigiden Einschränkungen für das Speiseangebot im Falle eines Raucherlokals, wobei die Vorgaben oft nicht klar umrissen sind.

    In den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen liegen inzwischen Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Gesetze vor, die sich im Wesentlichen an den bereits in Kraft getretenen Regelungen der anderen Bundesländer orientieren.

    Hamburger Eckkneipenbesitzer können aufatmen
    In Hamburg hat die gemeinsam mit den Grünen regierende CDU vor kurzem einen Entwurf vorgelegt, der ebenfalls Kleingastronomen das Wahlrecht als Raucherlokal einräumen soll, diesen dann aber die Abgabe von Speisen untersagt, ebenso wie in Raucherräumen der Mehrraumgastronomie künftig nicht mehr Speisen serviert werden dürfen.

    Der Koalitionspartner GAL sperrt sich bisher noch gegen eine Liberalisierung der Gastrorauchregelungen, will sogar ein totales Gastro-Rauchverbot. Es werden aber doch Zugeständnisse an die Position der CDU erwartet. In Thüringen ist mit einem neuen Entwurf in Kürze zu rechnen, nachdem der bereits erarbeitete, relativ liberale, wegen Formfehlern zurückgezogen werden musste.

    Wird das Rad zurückgedreht?

    Trotz der sich abzeichnenden Liberalisierung muss weiter mit Versuchen gerechnet werden, die das Rad zurückdrehen wollen. Das zeigt das Beispiel Saarland, wo Regierungschef Müller (CDU) den Grünen in seinem künftigen Jamaika-Bündnis angeboten hat, die Rauchverbotsregelungen wieder zu verschärfen.

    Oder in Bayern, wo die ÖDP ein Volksbegehren für ein Totalrauchverbot in der Gastronomie (inkl. Raucherclubs) initiiert hat und dabei von Politikern der SPD und der Grünen unterstützt wird. Die Initiatoren sammeln für ihr Begehren im Zeitraum 18. November bis 2. Dezember in den Rathäusern Stimmen. Für die Zulassung eines Volksentscheids sind insgesamt 920.000 Stimmen notwendig.

    Einen detaillierten und aktuellen Überblick zum Thema bietet die BAT-Website

    [linkn|http://www.bat.de/gastro]www.bat.de/gastro[/link]. (DTZ 42/09)

  • Bundesrat gegen überzogene EU-Forderungen

    Ländervertreter bremsen Kommissionsvorschlag zu rauchfreien Zonen

    BERLIN (DTZ/fok). Der Bundesrat hat sich zu einem „Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ kritisch geäußert. In ihrem Beschluss bringt die Länderkammer zum Ausdruck, dass sie überzogene Forderungen für kontraproduktiv hält. Sie schadeten den Strategien zur Verbesserung der Gesundheit.

    Der Bundesrat betont ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf die bereits erlassenen Gesetze zum Nichtraucherschutz. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten sei nicht erforderlich. Lange wurde in Deutschland das Thema Nichtraucherschutz heiß gekocht.

    Klare Maßnahmen getroffen
    Mit den Vorschriften zum Schutz am Arbeitsplatz und den weitgehenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln wurden seitens der Bundesregierung klare rechtliche Maßnahmen getroffen.

    Bei den heftig umstrittenen Rauchverboten in der Gastronomie deuten sich nach heftigen Protesten der Betroffenen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nun auf Länderebene Regelungen an, die einen tragfähigen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Rauchern und Nichtrauchern darstellen. Typisch deutsch: Man fetzt sich und bekriegt sich, aber irgendwann einigt man sich auf einen Vergleich, der zwischen den Extrempositionen liegt und der damit zwar nicht von jedem für gut geheißen, aber doch von der Bevölkerung insgesamt akzeptiert wird.

    Totales Rauchverbot durch die Hintertür
    Wenn da nicht Brüssel wäre: Zwar fehlt den Eurokraten die Richtlinienkompetenz für Gesundheitspolitik. Doch das hindert sie nicht zu versuchen, nationale Kompromisse über die Hintertür wieder auszuhebeln: Konkret ein totales Rauchverbot in der Gastronomie europaweit durchzudrücken.

    Als Instrument verschickte die EU-Kommission einen „Vorschlag für eines Empfehlung des Rates über rauchfreie Zonen“ (Drucksache 647/09, siehe Internet www.bundesrat.de) an die Mitgliedstaaten.

    Empfehlungen des Rates haben zwar nicht verpflichtenden Charakter, können aber sehr wohl als Druckmittel zur ungewünschten Harmonisierung eingesetzt werden. Der Vorschlag stützt sich auf das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums, das die Bundesrepublik bekanntlich nur unter dem Vorbehalt einer Protokollerklärung zur Übereinstimmung entsprechender Maßnahmen mit der deutschen Verfassung unterzeichnet hatte.

    Altbekannte Fehlinformationen
    In dem 22 Seiten starken Vorschlag der EU-Kommission werden u.a. altbekannte Fehlinformationen wieder aufgewärmt, angefangen von der angeblichen Zahl von Passivrauchtoten bis hin zur Forderung, Grenzwerte für die Belastung mit Passivrauch müssten abgelehnt werden.

    Die entscheidende Passage, um Totalrauchverbote in der Gastronomie durchzudrücken, findet sich unter der Definition „öffentliche Orte“: „Die verwendete Definition sollte alle Örtlichkeiten umfassen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, sowie Örtlichkeiten, die gemeinschaftlich benutzt werden, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder dem Zugangsrecht“. Verbinden möchte die EU-Kommission ihr Vorhaben mit einer umfangreichen Kontroll- und Überwachungsbürokratie.

    Ländervertreter halten nichts von blindem Aktionismus
    Dass in Deutschlands Parlamenten noch Politiker sitzen, die dem Brüsseler Aktionismus Paroli bieten, zeigt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Kommissionsvorschlag. Den Empfehlungen seiner Ausschüsse folgend, hatte der Bundesrat am 18. September 2009 einen Beschluss gefasst, der sanft, aber bestimmt die Vorschläge der Kommission ablehnt bzw. relativiert.

    So bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass weitere Strategien zur Verbesserung der Gesundheit durch Einschränkungen von Gefährdungen durch Tabakrauch nicht durch überzogene Forderungen Schaden nehmen.

    Bundesrat führt konkrete Beispiele aus Kommissionspapier an
    Als konkrete Beispiele aus dem Kommissionspapier führt der Bundesrat an: „Es bedarf verstärkter Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu erleichtern und ein standardisiertes EU-Überwachungssystem zu entwickeln“.

    Oder: „Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in viele Ländern empfohlen, eine aufsehenserregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.“

    Oder: „Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erregen.“

    Handschellen für Exkanzler Helmut Schmidt
    Bei dem Gedanken an einen in Handschellen abgeführten Exkanzler Helmut Schmidt fanden die Bundesratsmitglieder solche Vorschläge weder verhältnismäßig noch förderlich für die Akzeptanz der Zielsetzung der Erhaltung der Gesundheit.

    Weiter stellt der Bundesrat fest, er erkenne an, dass die Empfehlung des Rates keine rechtsverbindliche Regelungen, sondern lediglich Handlungsanleitungen und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht.

    Regelungskompetenz liegt bei Mitgliedstaaten
    Gleichwohl betont der Bundesrat für den Themenbereich „rauchfreies Europa“ ausdrücklich die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten und verweist auf das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 2 EGV.

    Der Bundesrat stellt heraus, dass die Länder bereits Gesetze zum Nichtraucherschutz erlassen haben, die sich an die Verpflichtungen aus dem WHO-Rahmenübereinkommen halten. Eine Unterstützung durch die EU bei der Erfüllung der WHO-Verpflichtungen ist aus Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.

    Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt
    Die bestehenden Arbeitsschutzbestimmungen der EU reichten für einen wirksamen Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten und damit am Arbeitsplatz aus. Und weiter: „Für verpflichtende Strategien, Programme und Maßnahmen, wie beispielsweise die Einrichtung nationaler Anlaufstellen für die Eindämmung des Tabakgebrauchs, wird keine Notwendigkeit gesehen. Insbesondere wird auch der mit der Einrichtung nationaler Anlaufstellen verbundene Mehraufwand für die Verwaltung abgelehnt.“

    Während der Bundesrat mit seinem Beschluss eindeutig auf die Bremse gegenüber der Regulierungswut für die nächste Sitzung des Ministerrats tritt, setzt die schwedische Ratspräsidentschaft nachträglich noch einen oben drauf.

    Sie brachte den Vorschlag auf den Tisch, für Zigaretten nur noch neutrale Packungen, so genannte plain packs, zuzulassen. Das hat zwar nichts mit Passivrauchen zu tun und kollidiert massiv mit den Verfassungsvorgaben in Deutschland und anderswo in der EU. Aber wen kümmert das in Brüssel und auch in Stockholm, wo man längst daran gewöhnt ist, z.B. Alkoholika in neutralen Flaschen zu konsumieren – schwarzgebrannt und unversteuert natürlich.

    (DTZ 41/09)