Verband sieht keine Pflicht gültige Rechtslage zu verschärfen / Tories springen UK-Tabakkonzernen bei
LONDON/KÖLN (DTZ/vi/ots/schu). Eine britische Einzelhandelsvereinigung (LABA) hat am 26. April 2010 Klage gegen ein britisches Gesetz eingereicht, das Zigarettenautomaten und das Zeigen von Zigarettenpackungen in Geschäften verbietet. Das Gesetz soll ab Oktober 2011 in Kraft treten mit einer Übergangsfrist für kleinere Geschäfte bis Oktober 2013.
In Deutschland dürfen Tabakwaren nur dann über Automaten angeboten werden, wenn über technische Vorrichtungen oder ständige Beaufsichtigung sichergestellt ist, dass unter 18-Jährige an den Geräten nicht kaufen können.
Getroffene Maßnahmen flächendeckend wirksam
Der Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat deshalb zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft und in Abstimmung mit dem Gesetzgeber ein Alterskontrollsystem entwickelt und 2007 – unter Aufwand von mehr als 300 Mio. Euro – umgesetzt. Alle öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten sind hierzulande technisch so gesichert, dass Kinder und Jugendliche an ihnen nicht kaufen können. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind über die genannten Maßnahmen flächendeckend wirksam und effektiv umgesetzt worden.
Wie der BDTA hervorhebt, ist es Aufgabe unserer Gesellschaft und damit des Staats, Jugendliche auf Gefahren aufmerksam zu machen und sie zu schützen. Dies könne jedoch nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Hand in Hand arbeiten.
Paradebeispiel Alterskontrollsystem
Die Umsetzung eines kartenbasierten Alterskontrollsystems an Zigarettenautomaten sei dafür ein Paradebeispiel und zudem ein wichtiger Schritt, um Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu schützen.
„Staat und Wirtschaft haben in Deutschland eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die Ziele des Jugend- und Gesundheitsschutzes durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen erreichbar sind“, so Carsten Zenner, Geschäftsführer des BDTA.
„Wir sehen uns daher als Branche, gerade auch vor dem Hintergrund der Diskussionen in Großbritannien, im Hinblick auf unsere verantwortungsvolle jugendschutzpolitische Ausrichtung und unsere wirkungsvollen technischen Aktivitäten ausdrücklich bestätigt.“
Bundesregierung bekräftigt Status quo
Aus dieser Betrachtung heraus besteht für die Bundesrepublik Deutschland kein weiterer politischer Handlungsbedarf, die derzeit gültige Rechtslage zu verschärfen. Diese Auffassung hat auch nochmals die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort vom 31. März 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftlich dokumentiert.
Zudem tritt der BDTA dafür ein, dass an Tabakverkaufsstellen in Deutschland auch zukünftig eine Kommunikation mit informierten und erwachsenen Rauchern – auch in Form der Präsentation oder Darstellung von Tabakprodukten – gewährleistet bleiben muss.
Der BDTA vertritt die Interessen der Tabakwarengroßhändler und der Betreiber von Zigarettenautomaten in Deutschland. Knapp 150 zumeist mittelständische Unternehmen mit rund 8.000 Beschäftigten gehören dem Verband an.
Großbritannien: Opposition sagt Tabakfirmen Unterstützung zu
Neben der von der LABA eingereichten Klage gegen den „Display ban“ erhalten die drei größten britischen Tabakhersteller, British American Tobacco, Japan Tobacco International und Imperial Tobacco Unterstützung aus dem Lager der Regierungsopposition.
Die Tories (Conservative Party) wollen die Tabakkonzerne in ihren Bemühungen beistehen, das Darstellungsverbot zu kippen. „Ich bin kein Jurist, aber ich hatte stets Bedenken, ob das von der Regierung beschlossene Gesetz rechtens ist“, sagte der Torie-Abgeordnete Mike Penning.
Sollten die Konservativen bei der Wahl (spätestens 6. Juni 2010) an die Macht kommen, stellt Penning in Aussicht, das Darstellungsverbot wieder im Parlament zur Diskussion zu stellen. Die drei Tabakunternehmen und eine Gruppe Einzelhändler haben in Großbritannien jüngst Klage gegen das von der Labour-Regierung erlassene Gesetz eingereicht.
Ja was denn nun?
Im Zusammenhang mit dem „Display ban“ kann unterdessen eine Pressemeldung der US-Antirauchervereinigung „Action on Smoking and Health“ (ASH) nur verwundern: In Irland seien laut ASH die Umbaukosten für Einzelhändler überschaubar, andererseits verzeichneten die Geschäfte keine Umsatzeinbußen. Sollte nicht das Darstellungsverbot den Zigarettenkonsum verringern?
(DTZ 17/10)