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  • „Für einen fairen Wettbewerb“

    BERLIN // Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Dazu hat sich jetzt auch der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) geäußert.

    Steuerpläne
    Positiv an den Steuerplänen ist laut VdR das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses habe sich in der Krise bewährt, denn angesichts geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland habe es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt gegeben. Der VdR: „Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.“

    Steuererhöhungen
    2020 flossen 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können laut VdR mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das sei angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 könnten für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.

    Steuerfreiheit
    Mehreinnahmen versprechen laut VdR die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Dies sei erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthielten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufwiesen, schreibt der VdR. Die geltende Steuerfreiheit sei auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führe zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt werde. So werde sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert.

    E-Zigarette
    EU-Kommission und Rat seien übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert dies auch der VdR. Vor diesem Hintergrund sei es umso frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängten. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert werde, verschaffe jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.

    Gründe
    Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz – wie von den Grünen gefordert – wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos spreche eine Vielzahl von Gründen:

    [bul]Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu sei das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde sei beim Drehen und Stopfen gefordert.

    [bul]Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung habe die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen können.

    [bul]Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenze den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher fänden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und würden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.

    [bul]Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur werde in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stünden für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.

    Moderate und planbare Anhebung
    Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann laut VdR das Steueraufkommen stabilisieren. Beim Zeitplan für die Erhöhungen sei eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen könnten durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden.

    vi

  • Muster für Protest-Mail an Bundestagsabgeordnete

    KÖLN // Der Deutsche Bundestag muss jetzt über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz entscheiden. Aktuell sind für den Einzelhandel im Fall eines Falles massive Verschärfungen geplant. Weder Click & Collect noch Test & Meet sind im letzten Gesetzentwurf vorgesehen.

    Musterbrief
    Mit dem beigefügten [lpdf|107]Musterbrief [/lpdf]des HDE können sich Händler jetzt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

    Den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten finden Händler unter [link|https://www.bundestag.de/abgeordnete]https://www.bundestag.de/abgeordnete[/link].

    red

  • Klares Plus für den Fiskus

    WIESBADEN // Um insgesamt 7,0 Prozent auf knapp 2,6 Milliarden Euro sind die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer im ersten Quartal des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Zu Ende März 2020 hatten die Erlöse noch bei 2,4 Milliarden Euro gelegen. Das zeigt die aktuelle Tabaksteuerstatistik.


    Kategorie Pfeifentabak

    Besonders stark nahmen dabei die Einnahmen aus der Kategorie Pfeifentabak (inklusive Wasserpfeifentabak) zu: Hier stiegen die Beträge um 29,3 Prozent. In absoluten Zahlen fiel das Plus bei Zigaretten (7,1 Prozent) und bei Feinschnitt (3,9 Prozent) am höchsten aus, wobei der März gerade bei Zigaretten (-8,0 Prozent) schwächer ausfiel.

    Für den April gehen die Unternehmen offenbar ebenfalls von nicht allzu hohen Umsätzen aus: Der Nettobezug von Steuerzeichen schrumpfte bei Zigaretten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,4 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.

    red

  • Händler und Gastronomen wehren sich gegen die Corona-Notbremse

    BERLIN // Eine Gruppe von Einzelhändlern und Gastronomen will sich gemeinsam auf juristischem Weg gegen die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, die Federführung in der Corona-Pandemiebekämpfung in die Hand zu nehmen und das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

    Bundesverfassungsgericht soll prüfen

    Die Gruppe der Unternehmer plant, die Ergänzung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Lockdowns und weitere Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die verschiedenen Branchen unterschiedlich behandelt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Reihe von Betrieben von Zwangsschließungen betroffen sei. Die Gruppe, zu der die Unternehmen Intersport, Tom Tailor und L'Osteria zählen, fordert die Aufhebung der Shutdowns oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

    pnf

  • Corona: Wer testet

    NÜRNBERG // Aktuell bieten knapp zwei Drittel der Betriebe in Deutschland ihren Beschäftigten Corona-Tests an oder planen dies zu tun. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    32 Prozent der Firmen bieten ihren Beschäftigten bereits Tests an. 30 Prozent planen das zu tun, überwiegend innerhalb der nächsten vier Wochen.


    Testangebot

    Das Testangebot für Beschäftigte unterscheidet sich dabei je nach Größe des Betriebs. 60 Prozent der Firmen mit 250 und mehr Beschäftigten bieten ihren Mitarbeitern bereits Corona-Tests an, 34 Prozent der Großbetriebe planen es. Mit abnehmender Größe sinkt der Anteil der testwilligen Unternehmen. Aber auch bei Kleinstfirmen mit weniger als zehn Beschäftigten bieten immer noch mehr als die Hälfte (insgesamt 59 Prozent) Tests an oder haben es vor.

    Deutliche Unterschiede
    Auch nach Branchen lassen sich deutliche Unterschiede erkennen: Am meisten verbreitet sind Corona-Tests im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, wo bereits 58 Prozent der Firmen Tests anbieten und weitere 22 Prozent das planen. In den Feldern Verkehr und Lagerlogistik liegt das Testangebot mit 17 Prozent deutlich niedriger, weitere 28 Prozent planen aber das Angebot.

    „Es finden sich zudem Anzeichen auf ein mit der Zeit zunehmendes Testangebot der Unternehmen, da sich im Verlauf der Datenerhebung zwischen dem 22. März und dem 8.  April der Anteil der Firmen, die Tests anbieten, erhöht hat“, erläutert IAB-Forscher Jens Stegmaier.

    Mehrmals pro Woche
    Die IAB-Forscher haben auch gefragt, wem Tests bereits angeboten werden. 83 Prozent der Betriebe mit Testangebot wenden sich an alle Beschäftigte. 52 Prozent geben an, Tests mehrmals pro Woche anzubieten. Bei jeder dritten Firma sind sie zumindest für einen Teil der Beschäftigten sogar verpflichtend.

    vi

  • BVTE engagiert „Top-Fachmann“

    BERLIN // Der Bundesverband der Ta‧bakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) freut sich zum 1. Mai über einen hochkarätigen neuen Mitarbeiter: Der promovierte Chemiker Frank Henkler-Stephani gibt nach 13 Jahren seinen Posten im Bundesinstitut für Risikobewertung auf, wo er unter anderem sieben Jahre lang für Tabakerzeugnisse, Tabakerhitzer, E-Zi‧garetten und andere Nikotin-Produkte zuständig war.

    Im Verband wird der 54-Jährige sich vor allem um das Themengebiet Risikoreduzierung kümmern. Henkler-Stephani sieht seine neue Ausgabe weniger als Seitenwechsel als vielmehr als „neue Perspektive“ und als Bereicherung.


    Umfangreiche Expertise

    Die wird er auch für den BVTE sein, denn Henkler-Stephani verfügt über umfangreiche Expertise. So bewertete er zahlreiche Produkte, wirkte an der Zulassung neuartiger Erzeugnisse ebenso mit wie an Normungsvorhaben und der Jugendschutzgesetzgebung.

    BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke freut sich auf den neuen Kollegen: „Frank Henkler-Stephani ist ein absoluter Top-Fachmann und eine wertvolle Verstärkung im wichtigen Sektor Harm Reduction.“

    red

  • Plastikfilter kennzeichnen

    BERLIN // In seiner Sitzung am 25. März hat der Bundestag die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung verabschiedet. Demnach müssen auch Tabakprodukte mit Filtern, die Plastik enthalten, entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden.

    Praxisgerechter Vollzug
    Zugleich wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, für „einen möglichst praxisgerechten Vollzug der neuen Kennzeichnungspflicht zu sorgen; das gilt besonders für das Umsetzen der Regelungen durch die betroffenen Hersteller und Vertreiber.

    Ein sinnloses Vernichten noch bestehender Lagerkapazitäten durch die Hersteller ist möglichst zu vermeiden.“ In diesem Zusammenhang ist in der Verordnung klargestellt, dass der Handel die Altwaren – also Waren ohne Kennzeichnung – unbefristet abverkaufen kann.

    nh

  • „Überraschend hohe Besteuerung“

    MAINZ // Muss die Tabaksteuer auf E-Zigaretten wirklich in der vorgesehenen Höhe sein? Das fragen sich zahlreiche Experten. Kürzlich fand dazu eine Online-Konferenz der „Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht“ statt.

    Rauchausstieg
    Zum Auftakt referierte Heino Stöver, Suchtforscher an der Frankfurt University of Applied Sciences, zum Aspekt „Schadensminimierung“. Der bekannte Befürworter der E-Zigarette als Rauchausstieg zeigte Möglichkeiten und Grenzen im Tabaksegment auf. Fest stehe, so Stöver, dass die Dampfgeräte deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als die klassischen Tabakzigaretten, da mit den neuen Produkten die problematischen Stoffe, die beim Verbrennungsvorgang entstehen, vermieden werden.

    Hohe Besteuerung
    Stöver führte weiter aus, eine hohe Besteuerung könne einen vielversprechenden Zukunftsmarkt mit Tabakerhitzern, E-Zigaretten, tabakfreien Nikotinbeuteln und noch zu erwartenden Innovationen schon in seiner Entstehungsphase ersticken. „Wir brauchen eine Diversifikation der Raucherentwöhnungs-Strategien“, forderte der Wissenschaftler. Im Gegensatz zu anderen Ländern sei das Konzept der Harm Reduction, also der Schadensminimierung durch weniger schädliche Alternativen, in Deutschland nicht weit verbreitet. Stöver machte zudem deutlich, dass eine rein durch Appelle an das Gesundheitsbewusstsein der Tabakkonsumenten getriebene Verzichtspolitik nicht zum Ziel führe.

    Kritik an Steuerplänen
    Von politischer Seite wurden die Steuerpläne, die bereits vom Kabinett abgesegnet wurden, ebenfalls kritisiert. So führte Stefan Schmidt, Bundestagsmitglied für Bündnis 90 / Die Grünen und Mitglied in deren Finanzausschuss, aus, er sei „überrascht von der Deutlichkeit, mit der die alternativen Produkte besteuert werden sollen.“ Schmidt würde die Produkte lieber nach ihrer Schädlichkeit besteuern.

    Auch Gero Hocker, Sprecher für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, sieht die Pläne der Bundesregierung skeptisch. Der Gesetzgeber mache es sich zu einfach, steuerlich „alles über einen Kamm zu scheren“, so der Liberale.

    Mehr Informationen
    Zurückhaltender zeigte sich Rainer Spiering: Der agrarpolitische Sprecher der SPD will den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages einschalten, um mehr Informationen zum Schadenspotenzial der neuen Produkte zu gewinnen. Da das Gesetz offenbar noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll, ist da Eile geboten.

    Auf einen weiteren Punkt wies Jan Mücke hin. Der Hauptgeschäftsführer im Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) befürchtet, die Regierung sei auf dem Weg, einen neuen Schwarzmarkt zu schaffen. Die Preisunterschiede zum Ausland würden einen illegalen Handel als lohnend erscheinen lassen.

    red

  • Schluss mit Lockdown

    BERLIN // „Nach einem Jahr mit Lockdowns und Einschränkungen ist der Einzelhandel auf eine schnelle Krisenbewältigung angewiesen.“ Darauf hat HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hingewiesen. Jetzt seien zielgenaue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gefordert. Corona-Maßnahmen müssten dort ansetzen, wo die Infektionsgefahr erhöht ist, das sei im Einzelhandel und beim Einkauf nicht der Fall.

    Zeitliche Befristung
    Sollte die Politik einen weiteren Lockdown beschließen, erwartet der HDE dabei zwingend eine zeitliche Befristung mit einer verbindlichen Öffnungsstrategie. „Ein erneuter Lockdown darf lediglich eine zeitlich eng befristete Übergangslösung sein.“ Zudem müssten die Hilfen endlich dort ankommen, wo sie gebraucht würden. So bekämen etwa Unternehmen mit vielen Filialen keine ausreichende finanzielle Unterstützung.

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  • Heinen im Ruhestand

    MÖNCHENGLADBACH // Der Beirat der Tobaccoland Automatengesellschaft hat bekanntgegeben, dass der langjährige CEO und Geschäftsführer Paul Heinen in den Ruhestand getreten ist und seine Position zum 1. April an Christoph Mempel übergeben hat.

    Viele Stationen
    Heinen kam 1994 aus der Schifffahrt und Logistik zum Tabakwarengroßhandelssektor. Der diplomierte Historiker und Volkswirt durchlief in seinem Berufsleben Stationen in der ehemaligen DDR, Ungarn und Polen, bevor er 2004 seine Karriere bei Tobaccoland fortsetzte.

    Zigarettenautomaten
    Als CEO bewältigte Heinen die Einführung des Jugendschutzes am Zigarettenautomaten 2007, die Einführung von SIPPs, den TPD 2-Prozess von 2009 bis 2019 und baute das Unternehmen zum deutschen Markt- und Technologieführer bei Zigarettenautomaten um.

    Im Februar 2020 stieß Christoph Mempel als Co-Geschäftsführer und CFO zu Tobaccoland. Der Diplom-Betriebswirt sammelte zuvor Managementerfahrungen als Geschäftsführer, Leiter Finanzen und Projektleiter in verschiedenen Industrien, unter anderem zehn Jahre bei Scout24.

    Als Digitalisierungsexperte mit langjähriger Erfahrung im Finanzsektor hat Mempel bei Tobaccoland bereits im herausfordernden Jahr 2020 wertvolle Impulse setzen können.


    fnf