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  • Zarte Hoffnung keimt

    BERLIN // Voraussichtlich am 7.  Mai wird der Bundesrat in seiner Sitzung über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beraten. Der vom Parlament bereit abgesegnete Entwurf sieht drastische Steuererhöhungen vor allem für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor (DTZ berichtete). Nun hat der Wirtschaftsausschuss dem Ländergremium einige Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

    Empfehlungen
    Die Empfehlungen des Ausschusses lauten, folgende Formulierungen einzubringen:
    Der Bundesrat bittet, die Höhe des Steuersatzes für nikotinhaltige Liquids zu überdenken, denn durch die im Gesetz national vorgesehenen überdurchschnittlich hohen Steuersätze entstehen unüberwindbare Wettbewerbsnachteile im Zeitalter des Online-Handels gegenüber nicht der Steuerpflicht unterliegenden Wettbewerbern innerhalb der EU. Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung, nämlich der Vergleich des Zeitraumes, in dem das Verdampfen einer bestimmten Menge nikotinhaltigen Liquids erfolgt, mit dem in der gleichen Zeit möglichen Verbrauch von herkömmlichen Tabakzigaretten, hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.

    Nachteile
    Weiter verweist der Bundesrat auf schwerwiegende Nachteile für die einheimische Branche. Die Nachteile entstehen deshalb, weil die nationalstaatliche Regelung mit dem hohen Steuertarif einem abgestimmten einheitlichen EU-Verfahren vorgezogen wird. Dadurch treten nachteilige Preisunterschiede im EU-Preisgefälle ein, die aus marktwirtschaftlichen Erwägungen vom Gesetzgeber mit den Folgen für die junge einheimische Branche so nicht beabsichtigt sein dürften und den eingangs dargestellten Wettbewerbsnachteil ungewiss verlängern würden. Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.

    Vorfinanzierung
    Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Vorfinanzierung der neu eingeführten Steuer mit Fälligkeit bei Kauf der Steuerbanderolen dem einzig auf E-Zigaretten und Liquids aufgebauten Geschäftsmodell der jungen Branche erhebliche Finanzierungskosten auferlegt. Der einzig auf E-Zigaretten geschaffenen Branche wäre geholfen, wenn die Steuer erst fällig wird, wenn die zu versteuernden Liquids in den Handel gelangen.

    E-Zigarettenbranche
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Rücksicht darauf zu nehmen ist, dass insbesondere die junge E-Zigarettenbranche durch die Schließung des Einzelhandels während des Lockdown erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Vor allem die KMU der Branche, die anders als die großen Konzerne der Tabakbranche allein mit den neuen E-Zigaretten handeln, haben kein zweites Standbein, um die Folgen der Lockdown bedingten Einbußen aufzufangen. Ein großzügiger gestaffelter Zeitraum bis zum Erheben des höchsten Steuersatzes auf die nikotinhaltigen Liquids wäre förderlich für die Branche.

    Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat keine Einwendungen zu erheben.

    red

  • Neue Aktion gegen den Lockdown

    KÖLN // Spätestens mit den wissenschaftlichen Untersuchungen von Robert-Koch-Institut (RKI/Control Covid) und der Technischen Universität Berlin (ÖPNV-Studie) vom 19. März 2021 steht fest: Vom Einzelhandel geht kein erhöhtes Infektionsrisiko aus. Und sogar die Nutzung von Bussen und Bahnen stelle kein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar.

    Zwangsschließung
    Die Zwangsschließung kostet den Einzelhandel pro geschlossenem Verkaufstag bis zu 700 Millionen Euro Umsatz. „Nicht Frau Merkel und Herr Scholz zahlen Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe an den Einzelhandel, sondern jeder Deutsche muss dafür den Gürtel enger schnallen. Die gigantische Steuerverschwendung muss sofort gestoppt werden“, fordert BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt.

    Die Bundesfachverbände des Einzelhandels informieren Konsumenten jetzt mit der Aktion „Wir wollen für Sie #wiederöffnen!“, dass vom Einkaufen im Einzelhandel kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht.

    Teure Symbolpolitik
    „Die teure Symbolpolitik muss sofort beendet werden. Besser wäre es, mit diesem Geld das Pflegepersonal in den Krankenhäusern zu entlasten, als ganze Branchen sinnlos zu diskriminieren!“, sagt BTWE-Präsident Torsten Löffler. Alle, die ihren Protest öffentlich zeigen wollen, können das Aktions-Motiv per Social-Media, Plakat oder Flyer mit ihren Kunden und Geschäftspartnern teilen. Die Datei kann kostenlos unter [link|https://www.tabakwelt.de/news-presse/ ]https://www.tabakwelt.de/news-presse/[/link] heruntergeladen werden.

    Der BTWE ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des Tabakwaren-Fachhandels in Deutschland. Der BTWE ist dem Handelsverband Deutschland – HDE angeschlossen.

    vi

  • Engels führt die ESTA

    BRÜSSEL // Der europäische Verband der mittelständischen Tabakwirtschaft – European Smoking Tobacco Association (ESTA) – hat Patrick Engels einstimmig zum neuen Chairman gewählt.

    Nachfolger von Per Buch
    Der 43-Jährige ist in der vierten Familiengeneration seit 2009 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Pöschl Tobacco Group. Darüber hinaus ist er Vorsitzender des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), der ältesten Stimme des Tabakmittelstandes. Patrick Engels folgt auf Per Buch, CEO der Mac Baren Tobacco Company.

    Die Wahl erfolgte im Rahmen der Mitgliederversammlung. Im Mittelpunkt der politischen Diskussion dieser Veranstaltung standen die weiteren Regulierungsvorhaben auf europapolitischer Ebene sowie die der Nationalstaaten.

    Eine klare Mission
    Engels forderte die EU-Kommission auf, eine klare Mission für den Mittelstand zu erarbeiten: „Die EU-Regulierungsvorhaben verursachen in der mittelständischen Industrie erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden und stehen für ein falsches Verbraucherverständnis.“ Bei Regulierungsvorhaben sollte die EU-Kommission die konkreten Folgen für den Mittelstand prüfen, so Engels weiter. Wichtig sei dabei, dass KMU gegenüber Großkonzernen nicht schlechter gestellt würden.

    Aus Deutschland heraus eine starke Stimme
    VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster begrüßte Engels‘ Wahl und betonte, dass „man damit aus Deutschland heraus eine starke Stimme hat, die die mittelständische Tabakbranche auf europäischer Ebene adäquat vertreten wird“. Der VdR befürwortet die fortwährend enge Zusammenarbeit mit ESTA und den damit einhergehenden thematischen Schwerpunkt der Mittelstandsvertretung, da dessen Belange bei aktuellen politischen Diskussionen zunehmend in den Hintergrund rückten.


    vi

  • Änderungen beim BVTE

    BERLIN // In einer Briefwahl haben die Mitglieder des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Carsten Wehrmann einstimmig neu in ihren Vorstand gewählt. Wehrmann ist seit kurzem als Nachfolger von Michael Kaib Vorstandsvorsitzender der Reemtsma Cigarettenfabriken.

    Neuwahl
    Als Folge des Wechsels bei Reemtsma war zudem die Neuwahl des BVTE-Vorstandsvorsitzenden bis zur regulären nächsten Vorstandswahl im September erforderlich geworden. Die Mitglieder des Gremiums haben ebenfalls per Briefwahl BAT-Chef Oliver Engels einstimmig zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt.

    Abschied
    Die Wahl war notwendig geworden, nachdem Verbandschef Michael Kaib das Amt aufgrund seines Ausscheidens bei Reemtsma niederlegen musste. Der BVTE dankte Kaib, der 20 Jahre lang in verschiedenen Funktionen in der Verbandslandschaft der Tabakwirtschaft aktiv gewesen war. Er hatte die Gründung des BVTE wesentlich vorangetrieben. Kaib soll im September offiziell verabschiedet werden.

    Neues Mitglied Gizeh
    Der BVTE wies abschließend auf einen Neuzugang in der Mitgliedschaft des Verbandes hin. Das Gummersbacher Unternehmen Gizeh hat zum 1. April als neues Mitglied des BVTE die Mitgliedschaft der Firma Brinkmann Raucherbedarf übernommen.

    vi

  • Deutsche rauchen weniger

    HAMM // Der Anteil der Raucher ist in Deutschland seit einigen Jahren rückläufig. Im Jahr 2017 rauchten 26 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frauen (ab 15 Jahre und älter). Das ist ein Fazit des neuen „Jahrbuchs Sucht“.

    Trend bei Jugendlichen
    Bei Jugendlichen zeichne sich seit rund 15 Jahren ein Trend zum Nichtrauchen ab. Dennoch sei das Rauchen in den Industrienationen das bedeutendste einzelne Gesundheitsrisiko und die führende Ursache vorzeitiger Sterblichkeit. Rund 127 000 Menschen seien im Jahr 2018 allein in Deutschland an den Folgen des Rauchens gestorben. Das wären 13,3 Prozent aller Todesfälle.

    Verbrauche bei Feinschnitt
    Deutlich gestiegen ist im Jahr 2020 der Verbrauch von Feinschnitt: Er lag bei 26 328 Tonnen (plus 10,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Das entspricht etwa 39,5 Milliarden selbstgedrehter Zigaretten. Möglicherweise ist dies auf die besonderen Handelsbedingungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen: Da viele Urlaubsreisen in Nachbarländer pandemiebedingt ausfielen, habe ein Teil der Raucher auf der Suche nach Alternativen zu preisgünstigeren Zigaretten aus dem Ausland wohl vermehrt zum Feinschnitt gegriffen, um selbst Zigaretten zu drehen, so die Einschätzung der Experten im „DHS Jahrbuch Sucht 2021“.

    Bilanz
    Insgesamt rund 28,8 Milliarden Euro (plus 5,0 Prozent) hätten Konsumenten im Jahr 2020 für Tabakwaren ausgegeben. Die Nettoeinnahmen aus der Tabaksteuer stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent auf 14,6 Milliarden Euro.

    pi

  • Lichtaktion für E-Zigarette

    BERLIN // Die Pläne der Bundesregierung, Liquids für E-Zigaretten nach Nikotingehalt hoch zu besteuern, stoßen zunehmend auf Widerstand bei Konsumenten und in der Branche. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat jetzt mit einer überdimensionalen Projektion vor dem Reichstag auf die fatalen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen einer radikalen Besteuerung von E-Zigaretten aufmerksam gemacht.

    Vor den Toren des Reichstags
    Der Verband stieß nach eigenen Angaben damit auf reges Interesse bei den Parlamentariern, die sich auch persönlich ein Bild vor den Toren des Reichstags machten. Nach dem geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde sich der Preis für Liquids laut VdeH um bis zu zehn Euro erhöhen, was einer Verdreifachung entspräche. Damit werde die 95 Prozent weniger schädliche E-Zigarette bald teurer sein als konventionelle Zigaretten und sich vom Ausstiegs- zum Luxusprodukt entwickeln.

    Das sei gesundheitspolitisch ein Desaster. Es sei damit zu rechnen, dass keine nennenswerten Steuermehreinnahmen generiert, allerdings Arbeitsplätze vernichtet und ein lukrativer Schwarzmarkt geschaffen würden.

    120 Quadratmeter großen Leinwand
    Um darauf aufmerksam zu machen, wurden auf einer 120 Quadratmeter großen Leinwand Aufnahmen von Konsumenten und Wissenschaftlern gezeigt. Begleitet wurden diese von Schilderungen des Verbandsvorsitzenden Michal Dobrajc: „Bei immer noch elf Millionen Rauchern in Deutschland ist die E-Zigarette die größte gesundheitspolitische Chance, die wir haben. Wir müssen sie nutzen. Die geplante ausufernde Besteuerung würde genau das Gegenteil bewirken.“

    E-Zigarette unterstützt Menschen
    Die E-Zigarette helfe vielen Menschen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören. Mehrfach wissenschaftlich belegt sei auch, dass sie anderen Rauchausstiegsprodukten deutlich überlegen sei. Wie eine aktuelle Umfrage zeige, sei nun zu erwarten, dass sich der Konsum durch die horrende Preiserhöhung wieder auf die deutlich schädlichere Tabakzigarette verlagere.

    Dobrajc weiter: „Jede Steuer hat eine Lenkungswirkung. Wenn diese aber den Konsum wieder in Richtung der deutlich gefährlicheren Tabakzigarette treibt, läuft etwas gänzlich schief. Ich kann mir nicht erklären, warum wissenschaftliche Erkenntnisse und die Stimmen der Verbraucher und der Selbstständigen derart ignoriert werden. E-Zigaretten durch eine Tabaksteuer unattraktiv zu machen, ist, als würden Sie Ökostrom auf einmal wie Benzin besteuern.”


    Entwurf in der Kritik

    Der CSU-Steuerexperte Sebastian Brehm hatte gegenüber der Zeitung „Rheinpfalz“ erklärt: „Der Entwurf aus dem Finanzministerium ist nicht zustimmungsfähig, da er weder die versprochene Lenkungswirkung noch die erhofften Steuermehreinnahmen bringen wird.“ Ob sich jedoch auch die CDU-Parlamentarier der Fraktion dieser Sichtweise anschließen, stand bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

    vi / red

  • Fachleute warnen vor Online-Casinos

    MAINZ // Nach außen wirkt das Zocken im Internet meist ganz unauffällig. Das Umfeld, egal ob privat oder am Arbeitsplatz, bekommt davon oft gar nichts mit. Aber Online-Glücksspiele bergen große Risiken. „Während ich im Internet eine Wette platziere, kann ich so tun, als würde ich mein Smartphone checken oder eine Nachricht schreiben. Es ist sozial verträglich, quasi vor aller Augen zu zocken“, schildert Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht (FAGS) anlässlich der Veröffentlichung des DHS Jahrbuchs Sucht 2021.

    Suchtpräventiver Sicht
    Gefahren aus suchtpräventiver Sicht sehen Fachleute auch durch die geplante Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Online-Casinos sind in Deutschland bislang illegal. Das ändert sich voraussichtlich ab dem 1.  Juli 2021 mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags. „Der vorliegende Entwurf enthält trotz Verbesserungen beim Spielerschutz nach wie vor erhebliche Mängel. Diese fördern Suchtrisiken und erhöhen eine Gefährdung von Spielerinnen und Spielern“, betont Peter Raiser, stellvertretender Geschäftsführer der [link|https://t1p.de/nz9x]Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)[/link]. In einer Stellungnahme spricht man sich bei der DHS daher gegen die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags bei gleichzeitiger Verlängerung des bisher gültigen dritten Staatsvertrags aus.

    Glücksspiel-Markt 2019: 44,2 Milliarden Euro
    Wie aus dem „DHS Jahrbuch Sucht 2021“ hervorgeht, wurde auf dem legalen deutschen Glücksspiel-Markt 2019 ein Umsatz – gleichbedeutend mit Spieleinsätzen – von 44,2 Milliarden Euro erzielt. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 3,5 Prozent. Der Umsatz der gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und gastronomischen Betrieben ist um 11,9 Prozent auf 25,8 Milliarden Euro gesunken. „Nachdem sich im Jahr 2020 im Spielhallen-Sektor zunächst eine Stabilisierung der Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres abzeichnete, wird für das Gesamtjahr nach dem Lockdown infolge der Corona-Pandemie mit einem Rückgang um 50 Prozent gerechnet“, sagt Glücksspielexperte Gerhard Meyer im DHS-Jahrbuch. Die Bruttospielerträge des regulierten Markts erreichten 2019 ein Volumen von knapp 11,5 Milliarden Euro (minus 5,8 Prozent). Auf dem nichtregulierten Markt wurde ein geschätzter Ertrag von 2,2 Milliarden Euro erzielt (minus 16,2 Prozent). Die glücksspielbezogenen Einnahmen des Staates aus erlaubten Angeboten lagen 2019 nahezu unverändert bei 5,4 Milliarden Euro.

    Neuer Glücksspielstaatsvertrag
    Im Rahmen der weitreichenden Marktöffnung durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag wird es für Anbieter von Online-Casinospielen auch darum gehen, potenzielle neue Spieler zu gewinnen, warnen Suchtexperten. „Das gleicht einer Kundenbeschaffungsmaßnahme in diesem gefährlichen Markt. Wie eine aktuelle Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt, spielen auf die gesamte Bevölkerung bezogen in Deutschland bislang vergleichsweise sehr wenige Menschen Online-Glücksspiele“, erklärt Ilona Füchtenschnieder. Vermutungen, das Online-Glücksspiel könne durch die Corona-Pandemie einen regelrechten Boom erleben, sieht die Suchtexpertin aktuell noch nicht bestätigt: „Wir beobachten während der Corona-Krise auch positive Effekte auf das Suchtverhalten. Glücksspielende, die bisher in Spielhallen gespielt haben, wandern nicht zwangsläufig ins Internet ab.“

    vi

  • Betriebe vor dem Aus

    NÜRNBERG // Etwa 23 Prozent aller Betriebe sind aktuell nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Sie mussten ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.

    Befragung
    Sechs Prozent der Firmen geben an, vollständig geschlossen zu haben. Im Januar berichteten die Betriebe noch zu 28 Prozent, ganz oder teilweise geschlossen zu haben. Das geht aus einer zwischen dem 22.  März und 8. April durchgeführten repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Branchen
    Allerdings sind die einzelnen Branchen unterschiedlich betroffen: Im Groß- und Einzelhandel sind 27 Prozent der Betriebe nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Bei den sonstigen Serviceleistungen – dazu zählen beispielsweise personennahe Dienstleistungen oder solche der Unterhaltung und Erholung – gilt dies für 20 Prozent. Von diesen berichten acht Prozent von vollständigen Schließungen, im Groß- und Einzelhandel sind es drei Prozent. Mit Abstand am stärksten ist das Gastgewerbe betroffen: 87 Prozent der Gastro-Unternehmen sind aktuell von den angeordneten Schließungen betroffen. Rund ein Drittel der Betriebe im Gastgewerbe gibt an, ihre Geschäftstätigkeit ganz eingestellt zu haben.

    Existenz bedroht
    Insgesamt sehen sich zwölf Prozent aller Unternehmen akut in ihrer Existenz bedroht. Dabei sind insbesondere kleinere Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten und Kleinstbetriebe mit einem bis neun Beschäftigten betroffen: Neun beziehungsweise 13 Prozent sehen sich aktuell existenzgefährdet. In der Gastronomie betrachten 41 Prozent der Unternehmen ihre Situation als existenzbedrohend, im Groß- und Einzelhandel sind es 13 Prozent.


    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Corona und kein Ende. Im Moment dreht sich alles um das geplante Infektionsschutzgesetz (Entscheidung bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen). Damit bestimmt der Bund an den Ländern vorbei, schwarze Tage für Demokratie und Föderalismus. Erstaunlicherweise regt sich auf Seiten der Parlamentarier, deren Auftrag vom Souverän damit praktisch ausgehebelt wird, kaum Widerstand.


    Maßnahmen

    Dabei ist das meines Erachtens noch nicht einmal das Hauptproblem. Das liegt vielmehr darin, dass Betroffene bisher Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können, wie es ja immer wieder vorkommt – und wobei die beanstandeten Maßnahmen ja oft auch aufgehoben werden. Werden jedoch die Maßnahmen per se in Gesetzesform gebracht, dann entfällt dieser „Rechtsschutz“. Lediglich der Weg zum Bundesverfassungsgericht stünde den Bürgern offen; allerdings hat Karlsruhe sich in der Pandemie bislang erstaunlich zurückgehalten und die Hürden vor einer Verfassungsbeschwerde sind hoch.

    Branche
    Erstaunlich gelassen gehen die Märkte und die Wirtschaft (noch) mit der Situation in Deutschland und in Europa um. „Folgt man den Einkaufmanager-Indizes, so befindet sich die Stimmung in der Wirtschaft auf einem Rekordhoch“, schreibt die Privatbank Ellwanger&Geiger in einem aktuellen Report. Andere Indikatoren liefern zwar ein pessimistischeres Stimmungsbild. Zumindest die europäischen Einzelhandelsumsätze lagen im Februar (+3,0 Prozent) noch deutlich unter denen des Vorjahres, allerdings hatten Beobachter mit Schlimmerem gerechnet. Dennoch liegt die Branche am Boden.

    Innenstädte und Einkaufszeiten
    Kein Wunder, dass sich eine Bewegung formiert, die einen großzügigeren Umgang mit den Ladenöffnungszeiten in der Zeit nach Corona anstrebt. Der ursprüngliche Vorschlag kam von Marcel Fratscher, Präsident des DIW. FDP, Handel und Kommunen sehen das ähnlich. Während Fratscher die Innenstädte attraktiver machen möchte, sieht die FDP in Entzerrungen der Einkaufszeiten einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie eine Hilfe im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Sonntagsöffnungen
    Und der HDE erklärte, mit Sonntagsöffnungen könne wenigstens etwas verlorener Umsatz wieder aufgeholt werden. Nur die Gewerkschaft Verdi möchte ihren Mitgliedern die Sonntagsarbeit ersparen. Ob eine solche Blockade-Haltung angesichts der verheerenden Daten aus der Branche vernünftig ist, mag dahingestellt bleiben.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Herzlich,


    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • Händler und Gastronomen wehren sich gegen die Corona-Notbremse

    BERLIN // Eine Gruppe von Einzelhändlern und Gastronomen will sich gemeinsam auf juristischem Weg gegen die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, die Federführung in der Corona-Pandemiebekämpfung in die Hand zu nehmen und das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

    Bundesverfassungsgericht soll prüfen

    Die Gruppe der Unternehmer plant, die Ergänzung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Lockdowns und weitere Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die verschiedenen Branchen unterschiedlich behandelt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Reihe von Betrieben von Zwangsschließungen betroffen sei. Die Gruppe, zu der die Unternehmen Intersport, Tom Tailor und L'Osteria zählen, fordert die Aufhebung der Shutdowns oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

    pnf