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  • HDE und Lebensmittelketten fordern Ende der 2 G-Regel

    BERLIN // Der Ruf nach einem bundesweiten Abschaffen der 2 G-Regel im Einzelhandel wird immer lauter. Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) melden sich auch große Lebensmittelhändler zu Wort, obwohl sie selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind. Nachdem einzelne Bundesländer bereits zu 3 G zurückgekehrt sind, folgten jetzt auch Hessen und Schleswig-Holstein.

    In Hessen fällt die 2G-Regel im Einzelhandel künftig weg. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Allerdings werde Hessen für den Besuch in Geschäften eine FFP2-Maske zwingend vorschreiben, so Bouffier.
    Zuvor hatte die Stadt Hanau ab sofort auf die Kontrolle von 2G im Groß- und Einzelhandel verzichtet, nachdem die Inhaberin eines Modegeschäftes erfolgreich geklagt hatte und kurzzeitig als einziges Bekleidungsgeschäft ohne Einschränkungen öffnen durfte.

    Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) forderten jetzt auch die vier großen Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) – in einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker ein Ende der Zugangsbeschränkungen, die noch immer in großen Teilen des Handels gelten. Das ist auch deshalb bemerkenswert, da die Lebensmittelhändler selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind.

    Bund und Länder
    Bund und Länder hatten die 2 G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Allerdings wurden die Regeln bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.

    Die Chefs von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Spitzenpolitiker: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten – maßgeblich der Maskenpflicht und dem Wahren des Abstands– kein Infektionsherd ist.“ Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten.

    Bei den betroffenen Händlern sorge die 2 G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubt, dagegen für erhebliche Umsatz- und Ergebniseinbußen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Gefahr von tausenden Schließungen, besonders bei den inhabergeführten Geschäften, und die verheerenden Auswirkungen auf die Innenstädte sei offensichtlich. Die Topmanager drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.“

    Handel kein Infektions-Hotspot
    Diese Meinung vertritt auch der Handelsverband Deutschland: „Die Erfahrungen aus dem durchgängig ohne Einschränkungen geöffneten Lebensmittelhandel machten mehr als deutlich, dass der Handel kein Infektions-Hotspot ist“. Dafür sorge schon die Maskenpflicht. Es sei nicht logisch begründbar, warum täglich 40 Millionen Kundenkontakte im Lebensmittelsektor ohne größere Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen stattfinden könnten, während die zehn Millionen Kundenkontakte des restlichen Einzelhandels problematisiert würden.

    Die Tatsache, dass 2 G beim Einkauf in Niedersachsen, Bayern und dem Saarland bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt wurde, ohne dass dort in der Folge die Infektionszahlen deutlicher als in den anderen Bundesländern gestiegen wären, mache die Lage für Kunden und Händler noch abstruser, so der HDE.

    Zudem beklagt der Handelsverband, dass die Händler mit den Folgen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen allein gelassen würden. Der Staat könne und dürfe diese hoheitlichen Aufgaben nicht einfach an die Privatwirtschaft delegieren. 2 G im Handel führt außerdem teilweise zu massiven Umsatzeinbrüchen. Deshalb fordert der HDE ein Anpassen der staatlichen Corona-Hilfen.

    Nachdem die Staatsregierung Bayerns die 2 G-Regel für den Einzelhandel in Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gekippt hat, fordert der Handel das ebenfalls in Baden-Württemberg. Die Landesregierung will hingegen an 2 G festhalten. „Es ist unseren Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht. Die Konsequenz wäre, dass die Kundschaft vor allem in grenznahen Gebieten zum Einkauf nach Bayern fährt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händler nicht mehr zu verkraften. Wir fordern die Landesregierung auf, hier unverzüglich dem Vorbild aus Bayern zu folgen“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

    Im Gegensatz zu Bayern will Baden-Württemberg an der 2 G-Regel im Handel festhalten. „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für 2 G insofern bestätigt“, argumentierte Medienberichten zufolge eine Sprecherin des Staatsministeriums.

    Finanzminister zweifelt an Corona-Regeln
    Gleichzeitig signalisierte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner Zweifel an der geltenden Corona-Regelung. „Ich stelle mir persönlich die Frage, ob wir wirklich auf Dauer die sehr scharfen Zutrittsbeschränkungen im Handel brauchen. Da entsteht ja ein wirtschaftlicher Schaden. Und da muss eben immer gefragt werden, ob der Schaden in einem richtigen Verhältnis steht zum zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen“, so Lindner.

    red


    Der obige Beitrag stellt den Stand bei Redaktionsschluss dar. Die Entwicklung zu den 2 G-Regeln kann sich inzwischen geändert haben.

  • Diskussion um Werbeverbot

    BERN // Am 13. Februar stimmen die Schweizer über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ab. Angestoßen wurde von der „Kinder-ohne-Tabak-Initiative“.

    Hinter der Initiative haben sich ein Bündnis aus Ärzten, der Schweizer Krebs- und der Schweizer Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände zusammengeschlossen.

    Tabakproduktegesetz ausreichend
    Der Bundesrat und das Parlament der Eidgenossenschaft lehnen den Vorstoß ab. Auch die Schweizer Werbe- und Medienbranche kritisiert das Vorhaben. Man sei für einen pragmatischen und zielgerichteten Jugendschutz, aber gegen ein striktes Werbeverbot, betonen die Marketingexperten. Darüber hinaus habe man in der Schweiz im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz beschlossen, das diese Punkte regele. Darin werde der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso sei Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf Sportplätzen untersagt. Das betreffe auch Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos.

    Das Tabakproduktegesetz sehe ebenso ein Werbeverbot für Zeitungen, Zeitschriften oder Internetseiten vor, die sich direkt an Minderjährige richten, so der Bundesrat. „Die Initiative schießt weit über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Die Werbebranche wird zum Sündenbock für ein gesellschaftliches Problem gemacht. Werbung ist nicht alleiniger Treiber für den Tabakkonsum von Jugendlichen“, sagte Roland Ehrler, Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes im Gespräch mit „Horizont Swiss“.

    red

  • Gericht kippt 2G-Regel für Baden-Württemberg

    MANNHEIM // Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat vor kurzem die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit gilt seit dieser Woche wieder die 3G-Regelung.

    Das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Damit gilt für den Handel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen, meldet der SWR. Dies gelte mit sofortiger Wirkung, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem Sender.

    Berufsfreiheit eingefordert
    Geklagt hatte eine Händlerin aus dem Ortenaukreis. Die Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts hatte auf Berufsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung zählt und die daher keinen 2G-Beschränkungen unterliegen.

    Die Landesregierung hatte dem widersprochen und darauf verwiesen, dass es sich dabei um „eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung" handele, mit der man „auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere“.


    Vorreiter Bayern

    Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Händlerin Recht. Die Richter argumentieren wie bei der Entscheidung zu den Universitäten vom vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden.
    In Bayern hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.

    Die Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Corona-Virus die „Alarmstufe II“ in der Corona-Verordnung seit 24. November 2021 beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser, die so genannte Hospitalisierungsrate, bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

    red

  • Blick hinter Labortüren

    SOUTHAMPTON // British American Tobacco
    (BAT) lädt die Öffentlichkeit zu einem virtuellen Rundgang in sein globales Forschungs- und Entwicklungszentrums im britischen Southampton ein. Per Mausklick öffnen sich Labortüren, lassen sich 360-Grad-Rundgänge starten und kommen Wissenschaftler vor Ort zu Wort.

    Ein virtuelles Erlebnis
    Das Erlebnis baue auf dem offenen und transparenten Umgang von BAT mit der Forschung auf, die die Grundlage seines risikoreduzierten Produktportfolios sei, teilt der Zigarettenhersteller mit.

    Seit 2011 haben über 3500 Menschen die Einrichtung im Süden Englands besichtigt, informiert der Produzent. Angesichts der eingeschränkten Reisemöglichkeiten biete das virtuelle Erlebnis unter [link|https://www.bat-science.com/groupms/sites/BAT_C6ZJDE.nsf/vwPagesWebLive/DOC8ZAYZ?opendocument]www.bat-science.com[/link] die Gelegenheit, die Maßnahmen zur Risikoreduzierung von Tabakprodukten (Tobacco Harm Reduction, THR) zu verstehen.

    „Durch unseren Fokus auf Wissenschaft und Forschung konnten wir erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung und Weiterentwicklung unserer Produkte der neuen Kategorien machen“, sagt Dr. David O’Reilly, Wissenschaftlicher Direktor bei BAT. Das Unternehmen biete eine große Auswahl „risikoreduzierter Alternativen zur Zigarette an“ und stelle sicher, dass „sehr hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden.“

    Mit 360-Grad-Labortouren, Animationen, Videos, Wissenschaftlerprofilen, Podcasts sei das virtuelle Besuchererlebnis eine zentrale Informationsquelle für alle, die mehr über Forschung bei BAT erfahren möchten.

    BAT investiert eigenen Angaben zufolge knapp 350 Millionen Britische Pfund, umgerechnet rund 420 Millionen Euro, jährlich in die Erforschung „alternativer nicht-brennbarer Produkte“.

    Rundgang in den Laboren
    Beim virtuellen Rundgang öffnen sich folgende Abteilungen:
    [bul]Sensorik-Labor: Dort versucht man das Produkterlebnis der Verbraucher besser zu verstehen und zu entschlüsseln. Auf diese Weise wollen die Forscher praktisch anwendbare Erkenntnisse zur Produkt- und Markenentwicklung ableiten.

    [bul]Biotechnologie-Labor: Dort führt das Team Genomsequenzierung, Metabolomik (die Erforschung sämtlicher Stoffwechselprodukte und -eigenschaften (Metabolom) von Zellen und Geweben) sowie der Bioinformatik durch und züchtet Pflanzen zu Forschungszwecken.
    [bul]Biologie-Labor: Hier testen die Mitarbeiter die Produkte der neuen Kategorien und ihre potenziellen Auswirkungen auf menschliche Zellen im Vergleich zu Zigarettenrauch.

    [bul]Akku-Labor: In dieser Einrichtung werden Akkuzellen auf Herz und Nieren geprüft, um sicherzustellen, dass sie höchsten Qualitätsstandards genügen.

    red

  • Die Zukunft des stationären Handels

    BAMBERG // Die jährliche Ladenbautagung findet dieses Jahr am 12. und 13. Mai statt.

    Das teilt der Deutsche Ladenbauverband [link|http://www.ladenbauverband.de]DLV[/link] mit und lädt dazu in die Weltkulturerbe-Stadt Bamberg ein, wo zwei der Verbandsmitglieder, Wieland Electric und RZB-TDX Lighting, ihren Sitz haben. Eine Besichtigung beider Betriebe ist Teil des Programms.

    Das Thema in Bamberg wird die Zukunft des stationären Handels sein, informiert der Verband. Von dieser hänge es ab, wie sich die Branche in den nächsten Jahren entwickeln werde.

    red

  • „Für einen offenen Austausch“

    MAINZ // Auch zu diesem Jahreswechsel hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das neue Jahr einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im fünften Teil der Reihe äußert sich Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

    BVTE als Dachverband der Branche
    Der BVTE als Dachverband der Branche, der für über 60 Prozent des Zigaretten- und Feinschnittmarkts steht und namhafte E-Zigaretten-Hersteller in seinen Reihen weiß, ist optimistisch ins neue Jahr gestartet, auch wenn mit der ersten Stufe des Tabaksteuermodernisierungsmodells seit 1. Januar große Herausforderungen vor uns liegen. Wir konzentrieren uns darauf, unseren Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, deren Produkte bisher nicht der Tabaksteuer unterliegen und die große bürokratische und technische Hürden bis zur Mitte des Jahres zu meistern haben.


    Faktenorientierte Debatten

    Wir wünschen uns mit der neuen Bundesregierung einen offenen Austausch und mit der Wissenschaft faktenorientierte Debatten über die Chancen neuartiger Nikotinerzeugnisse wie den „Nic-Pouches“, die ein interessantes Ergänzungsprodukt für den gesamten Markt darstellen könnten. Wir halten das Prinzip der Konsumentensouveränität hoch und wünschen uns maximale Aufklärung über unsere klassischen Erzeugnisse, die viele mit großem Genuss konsumieren, und über die neuen Alternativen, die mit einer geringeren Gesundheitsbelastung an den Start gehen und damit neue Chancen eröffnen. Wir wollen gemeinsam mit der Politik neue Wege gehen und mit vielen Dialogveranstaltungen diese Chancen ausloten.

    Legalisierung von Cannabis
    Spannend wird sicher auch die Debatte über die Legalisierung von Cannabis in diesem Kontext sein. Wer Cannabis freigeben möchte, kommt um eine vernünftigere Risikoabschätzung bei klassischen Tabakerzeugnissen nicht herum. Auf diese Debatten freuen wir uns. Wir haben als Branche große Erfahrung mit dem kontrollierten Anbau von suchtgeneigten Produkten, dem überwachten Transport von Roh- und Zwischenerzeugnissen und der Überwachung der legalen Lieferkette bis zum kompetenten und dem Kinder- und Jugendschutz zu 100 Prozent verpflichteten Einzelhandel. Mit dieser Expertise sind wir einzigartige Partner für dieses Vorhaben der Ampel-Koalition.


    BVTE-Umweltschutzprojekte

    Von besonderer Bedeutung werden auch in diesem Jahr unsere Umweltschutzprojekte sein. Ich freue mich auf unsere neuen BVTE-Entsorger, die in Zusammenarbeit mit vielen örtlichen Cleanup-Initiativen sichtbar zur Verbesserung des Stadtbilds beitragen werden. Wir stellen uns schon seit einigen Jahren unserer Verantwortung als Hersteller und wünschen uns gemeinsam mit den anderen betroffenen Branchen bei der Umsetzung der EU-Einwegplastikverordnung einen wirtschaftsnahen und unbürokratischen Ansatz zur Bewältigung der Kosten für gelitterte Plastikabfälle im öffentlichen Raum.

    Alles in allem muss das Jahr 2022 unsere Wirtschaft insgesamt wieder auf den Wachstumspfad bringen. 2022 muss das Jahr werden, in dem Corona unseren Alltag nicht mehr bestimmt und wir gelernt haben, mit dem Virus zu leben und dabei ein Maximum an persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit zurückgewonnen werden kann. Dafür wünschen wir allen Partner und Mitgliedern des BVTE alles Gute und viel Erfolg!

    vi

  • Steuer bleibt stabil

    BERLIN // Das Statistische Bundesamt hat jetzt die vorläufigen Zahlen für das Tabaksteueraufkommen 2021 vorgelegt. Unterm Strich resultiert ein leichtes Plus.


    Absatz von Zigaretten

    Der Absatz von Zigaretten betrug im abgelaufenen Jahr 71,8 Milliarden Stück. Das waren 2,8 Prozent weniger als 2020, als 73,8 in Deutschland versteuerte Zigaretten geraucht wurden. Auch Feinschnitt zum Selbstdrehen oder Selbststopfen lag 5,6 Prozent unter dem Vorjahresergebnis.

    Der Absatzrückgang hatte keine gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer für den Bund, wie der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mitteilt, denn: Die Tabaksteuer wird auf die Menge und auf den Preis erhoben. Etwa 97 Prozent des gesamten Tabaksteueraufkommens werden über die Produkte Zigaretten und Feinschnitt generiert. Die Steuereinnahmen lagen 2021 stabil bei 14,7 Milliarden Euro – 0,5 Prozent mehr als 2020.

    Die Pandemie beeinflusst weiter das Kaufverhalten der Verbraucher. Sie kaufen seltener ein, greifen aber dabei vermehrt zu Großpackungen. Der überwiegende Teil der Konsumenten von Tabakwaren zeigt eine hohe Preissensibilität und zieht die preisgünstigeren XXL-Packungen vor.

    Neuartige Produkte ab 2022 teurer
    Vom Feinschnitt, der geringer als Zigaretten besteuert wird, wurden im vergangenen Jahr 24 854 Tonnen abgesetzt. Das waren 1474 Tonnen weniger als 2020. Das erste Corona-Jahr 2020 hatte mit einem satten Plus von zehn Prozent gegenüber 2019 einen Feinschnitt-Boom hervorgebracht. Weiteres Wachstum wurde 2021 nicht erzielt, obwohl die Tabakverbraucher nach wie vor preissensibel sind. „Den Konsumenten steht eine Vielfalt von Waren zur Verfügung; vor allem neuartige Produkte bieten potenziell gesundheitsrisikoreduzierte Alternativen für Raucher. Umso bedauerlicher ist es, dass neuartige Produkte ab 2022 durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz deutlich teurer werden“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.


    Zigarren und Zigarillos

    Bei Zigarren und Zigarillos gab es einen leichten Anstieg von 1,4 Prozent auf ein Volumen von 2,780 Milliarden Stück gegenüber 2,742 Milliarden im vorvergangenen Jahr. Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ): „Grundsätzlich zeigt der traditionelle Markt klassischer Zigarren- und Zigarilloprodukte seit über fünf Jahren einen stabilen bis leicht rückläufigen Trend. Die Versteuerungsstatistik, die den Bezug von Steuerzeichen durch die Unternehmen abbildet, entspricht nie genau den Entwicklungen des Markts. Wir gehen davon aus, dass im Monat Dezember noch vermehrt Steuerzeichen bezogen wurden, da im Januar 2022 eine nicht unerhebliche Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos durch die Anhebung der Mindeststeuer erfolgt ist. Mittelfristig wird sich das 2022 ausgleichen. Durch die Erhöhung der Mindeststeuer zum Januar 2022 und zum Januar 2023 geht der Bundesverband der Zigarrenindustrie von einem weiteren Rückgang im niedrigpreisigen Segment aus“.


    Der langfristige Trend

    Wesentlich aussagekräftiger ist der langfristige Trend der Statistik, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente, insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer, dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Dieser Trend wird sich durch die erneute Anhebung der Mindeststeuer fortsetzen.

    Absatz von Pfeifentabak
    Der Absatz von Pfeifentabak einschließlich Wasserpfeifentabak und Tabak-Sticks stieg um 40,0 Prozent auf 8387 Tonnen. Dieser Trend hat sich in der Corona-Krise verstärkt. Der klassische Pfeifentabak spielt dabei keine Rolle. Treiber des Wachstums sind Shisha-Tabak und die Sticks für Tabakerhitzer.

    red

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • Großer Dank geht an die Annahmestellen

    KOBLENZ // Neun neue Lotto-Millionäre, 47 Gewinne von mindestens 100 000 Euro, eine Gesamtausschüttung von rund 195 Millionen Euro und etwa 141,5 Millionen Euro für das Gemeinwohl – das sind die Eckdaten des Geschäftsjahrs 2021 von Lotto Rheinland-Pfalz. Der Gesamtumsatz belief sich auf knapp 410 Millionen Euro – im Lotteriesektor bedeutet das einen leichten Rückgang von knapp ein Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Im Vergleich zum Vorjahr
    „Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie haben wir uns als krisenfest und verlässlich erwiesen“, blickt der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner zurück auf einen Jahresumsatz, der im Vergleich zum Vorjahr deswegen etwas niedriger ausgefallen ist, da 2021 eine Kalenderwoche weniger als das Vorjahr hatte und zudem die Umsätze aus der Vermittlung der Sportwette Oddset nicht mehr berücksichtigt wurden.

    „Besonders freuen wir uns, dass wir im vergangenen Jahr wieder neun Menschen zu Millionären machen konnten“, sagt Häfner. Insgesamt durften sich im vergangenen Jahr 47 Spieler über einen Gewinn von 100.000 Euro und mehr freuen. „Die Gesamtgewinnausschüttung an unsere Kunden lag im vergangenen Jahr bei über 195 Millionen Euro“, fasst Häfner zusammen und ergänzt: „Wir haben 2021 rund 39 Millionen Spielaufträge erhalten und verarbeitet.“


    Dauerbrenner Lotto 6 aus 49

    Der Geschäftsführer ist 2021 mit der Entwicklung des Spielgeschäfts zufrieden: „Besonders unser Dauerbrenner Lotto 6 aus 49 zeigt sich stabil. Hier konnten wir unser sehr gutes Vorjahresergebnis noch einmal leicht um 0,8 Prozent auf rund 202,5 Millionen Euro steigern.“ Bei der Lotterie Eurojackpot, die mit über 74 Millionen Euro erneut die zweiterfolgreichste Lotterie in Rheinland-Pfalz war, gab es zwar einen Rückgang von rund 7,5 Prozent. Grund dafür sei aber die geringere Anzahl von hohen Jackpots im vergangenen Jahr.

    Ein leichtes Minus von rund vier Prozent gab es 2021 bei der Soziallotterie Glücksspirale, die im Jahr davor allerdings auf einem sehr hohen Niveau stand. Die Glücksspirale mit rund 14,3 Millionen Euro Umsatz, die Sieger-Chance mit 2,5 Millionen Euro sowie die Umweltlotterie Bingo! (über 2,8 Millionen Euro) erzielten insgesamt einen Betrag von rund 4,7 Millionen Euro, der direkt an die Destinatäre genannten Mittelempfänger ging.

    Zu den Destinatären der Lotterien Glücksspirale und der Sieger-Chance gehören neben den Vertretern aus dem Sport, unter anderem Deutscher Olympischer Sportbund, die Deutsche Sporthilfe und Landessportbund Rheinland-Pfalz, noch die Freie Wohlfahrtspflege, der Deutsche Denkmalschutz, Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz und der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz. Bei der Lotterie Bingo! profitiert außerdem das Entwicklungspolitische Landesnetzwerk (Elan).


    Lotto Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinwohl

    Auch 2021 hat Lotto Rheinland-Pfalz einen großen Beitrag für das Gemeinwohl geleistet. Aus Steuern und Einnahmen aus der Veranstaltung der staatlichen Lotterien flossen dem Land knapp 137 Millionen Euro zu. „Das bedeutet: Tag für Tag unterstützen wir das Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz mit über 387.000 Euro“, rechnet Jürgen Häfner vor.

    „Die größte Säule mit rund 80 Prozent des Gesamtumsatzes sind und bleiben die Lotto-Annahmestellen“, betont der Geschäftsführer und fügt an: „Mit dieser seit Jahrzehnten bewährten Struktur sind wir noch immer der größte Filialist im Land und bieten spielinteressierten Kunden im Rahmen des gesetzlichen Kanalisierungsauftrags ein wohnortnahes Angebot an. Damit unsere Annahmestellen zukunftssicher und für unsere Kunden attraktiv bleiben, werden wir besonders die Digitalisierung vor Ort weiter vorantreiben und mit elektronischen Kundenkommunikationssystemen für einen noch besseren Service sorgen.“ Der Geschäftsführer weiter: „Besonders bedanken möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei den rund 6300 Arbeitskräften in den Annahmestellen für ihren herausragenden Einsatz in einem erneut schwierigen zweiten Pandemie-Jahr mit vielen neuen und komplizierten Aufgaben.“ Bei Lotto Rheinland-Pfalz haben die Verantwortlichen auch den Trend eines Online-Angebots bedient. Knapp 36,2 Millionen Euro wurden über die Internetseite www.lotto-rlp.de generiert – ein Plus von gut zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Sport, Kunst und Kultur
    Den knapp 200 Sponsoringpartnern bleibt Lotto Rheinland-Pfalz auch weiter treu. „Wir haben in der Corona-Pandemie bewiesen, dass wir auch in Krisenzeiten fest an der Seite unserer Werbepartner stehen, denn es ist uns wichtig, Sport, Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz weiter zu unterstützen, damit sie auch in Zukunft zur Bekanntheit und zum positiven Image unseres Unternehmens beitragen können“, betont Häfner, der ergänzt: „Mit den 163 Mitarbeitern unseres Unternehmens, den sieben Bezirksdirektionen sowie den rund 6300 Arbeitskräften in den rund 900 Annahmestellen werden wir auch 2022 alles dafür tun, das staatliche, seriöse und sichere Glücksspielangebot in Rheinland-Pfalz zu stärken.“

    vi

  • 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt

    MÜNCHEN // Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.

    Bayerische Verordnung indifferent
    Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof schon festgehalten, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Bereits vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.

    Maßnahme gekippt
    Vor kurzem haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit „Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.

    2G komplett ausgesetzt
    Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine „schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

    red