2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt

MÜNCHEN // Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.

Bayerische Verordnung indifferent
Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof schon festgehalten, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Bereits vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.

Maßnahme gekippt
Vor kurzem haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit „Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.

2G komplett ausgesetzt
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine „schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

red

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