Gericht kippt 2G-Regel für Baden-Württemberg

MANNHEIM // Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat vor kurzem die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit gilt seit dieser Woche wieder die 3G-Regelung.

Das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Damit gilt für den Handel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen, meldet der SWR. Dies gelte mit sofortiger Wirkung, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem Sender.

Berufsfreiheit eingefordert
Geklagt hatte eine Händlerin aus dem Ortenaukreis. Die Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts hatte auf Berufsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung zählt und die daher keinen 2G-Beschränkungen unterliegen.

Die Landesregierung hatte dem widersprochen und darauf verwiesen, dass es sich dabei um „eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung" handele, mit der man „auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere“.


Vorreiter Bayern

Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Händlerin Recht. Die Richter argumentieren wie bei der Entscheidung zu den Universitäten vom vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden.
In Bayern hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.

Die Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Corona-Virus die „Alarmstufe II“ in der Corona-Verordnung seit 24. November 2021 beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser, die so genannte Hospitalisierungsrate, bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

red

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