Schlagwort: Beschränkungen

  • Gericht kippt 2G-Regel für Baden-Württemberg

    MANNHEIM // Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat vor kurzem die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit gilt seit dieser Woche wieder die 3G-Regelung.

    Das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Damit gilt für den Handel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen, meldet der SWR. Dies gelte mit sofortiger Wirkung, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem Sender.

    Berufsfreiheit eingefordert
    Geklagt hatte eine Händlerin aus dem Ortenaukreis. Die Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts hatte auf Berufsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung zählt und die daher keinen 2G-Beschränkungen unterliegen.

    Die Landesregierung hatte dem widersprochen und darauf verwiesen, dass es sich dabei um „eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung" handele, mit der man „auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere“.


    Vorreiter Bayern

    Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Händlerin Recht. Die Richter argumentieren wie bei der Entscheidung zu den Universitäten vom vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden.
    In Bayern hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.

    Die Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Corona-Virus die „Alarmstufe II“ in der Corona-Verordnung seit 24. November 2021 beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser, die so genannte Hospitalisierungsrate, bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    herzlich willkommen in Woche 6 – oder 7? 8? – der Corona-Beschränkungen. Haben auch Sie den Überblick ein bisschen verloren? Wenigstens sehen wir jetzt erste Veränderungen.

    Oder wir sehen sie nicht. Und deshalb schreibe ich heute über ein Thema, das etwas heikel ist und mich doch sehr beschäftigt.

    Krisenmanagement
    Gestern meldeten einige wenige Medien, dass ein Mitarbeiter des Krisenmanagements aus dem Innenministerium einen Brandbrief verschickt hat. Darin meldet der Mann schwere Zweifel an der Sinnhaftigkeit der aktuellen Maßnahmen an.

    80-seitige Papier
    Dieses 80-seitige Papier wurde weitergegeben und – bislang nur in Auszügen – von der Seite „Tichys Einblicke“ veröffentlicht. Nun gestehe ich, dass ich so meine Probleme mit der politischen Ausrichtung dieses Mediums habe. Und ich verweise darauf, dass Tichy bislang die einzige Quelle ist. Allerdings ist der frühere Chefredakteur (Impulse, Wirtschaftswoche) zwar rechtskonservativ, aber auch kein Spinner.

    Nachrichten aus dem BMI
    Auf dieser Seite jedenfalls sind erste Auszüge des Schreibens sowie eine weitere Rundmail aus dem BMI an dessen Empfänger zu finden, mit der das Ministerium indirekt die Analyse als echt bestätigt. Übrigens: Zumindest bisher berichten nur wenige Medien darüber, Tendenz: „delikate Petitesse“.

    Für mich klingt es eher so, als habe da jemand aus Verzweiflung und echter Überzeugung gehandelt. Der Mann, der offenbar nicht allein an dem Papier gearbeitet hat und inzwischen suspendiert wurde, hat demzufolge versucht, bei seinen Vorgesetzten und dem Minister Gehör zu finden. Als das nicht fruchtete, schickte er nach eigener Aussage das Dokument an den Krisenstab sowie an die entsprechenden Fachabteilungen auf Bundes- und Landesebene.

    Kernaussage des Papiers
    Die Kernaussage des Papiers: „Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.“ Außerdem heißt es, dieses Analyseergebnis sei von KM 4 (Abteilung des Krisenmanagements) auf wissenschaftliche Plausibilität überprüft worden und widerspreche im Wesentlichen nicht den vom RKI vorgelegten Daten und Risiken.

    Defizite im Krisenmanagement
    Der Referent spricht nicht davon, dass die Politik die Menschen in Deutschland vorsätzlich hinters Licht geführt habe, aber es gebe Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement. Folge: „Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten Fakenews-Produzenten erwiesen.“

    Was ist dran? Das ist derzeit schwer einzuschätzen. Naturgemäß hat die Regierung kein Interesse daran, dass das Schreiben öffentlich wird – sei es, weil es inhaltlich tatsächlich Fakten verfälscht, seines, weil sie die Konsequenzen fürchten muss.

    Kommen Sie gut in diese Woche!

    Beste Grüße,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ