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  • Schnelle Erholung

    NÜRNBERG // In den vergangenen 15 Jahren hat Deutschland zwei wirtschaftliche Krisen erlebt: Zuerst die Große Rezession 2008 / 2009 und nun die Rezession infolge der Corona-Pandemie. Der Arbeitsmarkt reagierte beide Male relativ robust. Trotz eines ähnlich starken Einbruchs des Bruttoinlandsprodukts unterscheidet sich die Reaktion auf dem Arbeitsmarkt in beiden Krisen deutlich. Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Große Rezession
    Während etwa ausschließlich geringfügig Beschäftigte und Selbstständige in der Großen Rezession eine stabile Entwicklung aufwiesen, sank ihre Zahl während der Corona-Krise bisher deutlich. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ging in der Pandemie zwar schneller und stärker zurück als in der Großen Rezession, allerdings erholte sie sich auch rascher und kräftiger.

    Unterschiedliche Entwicklung
    Gründe für die unterschiedliche Entwicklung sind besonders in der unterschiedlichen Ausgangslage vor beiden Krisen zu sehen. „Durch institutionelle und strukturelle Veränderungen ging es ab Mitte der Nullerjahre am Arbeitsmarkt steil bergauf. Dieser Trend wurde in der Großen Rezession zwar gebremst, aber nicht gestoppt“, berichtet Enzo Weber vom IAB. In der aktuellen Krise lagen die Ausgangsbedingungen weniger günstig. „Der Trend steigender Beschäftigung schwächte sich schon 2019 ab, auch im Zuge der weltweiten Industrierezession“, so Weber. Die Pandemie traf also auf eine bereits schwache Konjunktur.

    Zahl der Arbeitslosen
    Auch die Zahl der Arbeitslosen stieg in der Corona-Krise deutlich stärker. Aber: „Der Prozess der Erholung setzte in der Pandemie weitaus schneller ein. Hier stieg die Arbeitslosigkeit zwar zunächst kräftiger, begann aber bereits vier Monate nach Krisenbeginn, sich wieder zu erholen.“

    pnf

  • Zuwachs im Neukundengeschäft

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Optimistischer Blick in die Zukunft
    Gut zwei Drittel der deutschen E-Zigarettenbranche blicken optimistisch in die Zukunft. Das ist eines der Ergebnisse einer großen Umfrage mit mehr als 600 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss im August 2021 durchgeführt hat. Eine gute Aussicht, besonders da die Branche – wie viele andere Wirtschaftszweige auch – Umsatzeinbußen aufgrund der Pandemie-Maßnahmen hinnehmen musste.

    Starke Wachstum der Vorjahre
    In den Jahren 2020 und 2021 konnte das starke Wachstum der Vorjahre zwar nicht erreicht werden. Angesichts der Schließungen des Einzelhandels, Stichwort: Corona-Lockdown, und der angekündigten Einführung einer Liquid-Steuer fallen die geschätzten Umsatzeinbußen für 2022 mit einem Minus von 13 Prozent jedoch insgesamt moderat aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stimmung in der Branche weiterentwickelt, doch es gibt aktuell bereits positive Rückmeldungen.

    Innovative Branche
    Zurzeit befindet sich die innovative E-Zigarettenbranche wieder eindeutig im Aufwind. Der Fachhandel meldet die Rückkehr der Stammkunden und Zuwächse im Neukundengeschäft.

    Wir rechnen damit, dass sich dieser positive Trend in den kommenden Jahren weiter verstärkt. Ein Hauptfaktor dafür ist das wachsende Bewusstsein der Raucher, mit einem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative zur Tabakzigarette zu erhalten. Dies ist bereits heute wissenschaftlich unbestritten und es werden weitere große Studien erwartet, die das schadensminimierende Potenzial der E-Zigarette für den Tabakstopp bestätigen.

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme zur eigenen Befüllung (67 Prozent) und E-ZigarettenLiquids aus. Die Befragten gaben an, nur rund acht Prozent des Gesamtumsatzes mit Produkten der Tabakindustrie zu erzielen. Dazu zählen vor allem geschlossene Kapselsysteme.

    Online-Handel
    Aufgrund von sehr starken Preissteigerungen bei größeren Volumen (Basen, Longfills, Shake & Vape) durch die Einführung der Steuer erwarten wir, dass die Zehn-Milliliter-Fertig-Liquids deutlich an Bedeutung gewinnen werden.

    Ein Trend der vergangenen Jahre hat sich verstärkt. Gaben 2019 noch 15 Prozent der E-Zigarettenhändler an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben, sind das aktuell lediglich zehn Prozent. Eine Vielzahl der Händler vertreiben E-Zigaretten und Liquids über den stationären Fachhandel (44 Prozent), oder bieten beide Vertriebswege an (46 Prozent).


    Schwere Zeiten

    Die Branche hat sich in schweren Zeiten behauptet. Die Einführung der Liquid-Steuer im Juli 2022 ist eine Herausforderung für Hersteller und Händler. Doch angesichts der sehr professionellen Strukturen in den Unternehmen sind wir optimistisch, dass diese Anpassung gelingen wird.

    Das BfTG setzt sich gemeinsam mit dem europäischen Verband (IEVA) auch 2022 mit voller Kraft für bessere politische Rahmenbedingungen ein, damit das E-Zigarettengeschäft in Zukunft noch deutlich stärker wachsen kann.

    Wir hoffen für 2022 auch auf eine Rückkehr der Branchen-Events. Aus Sicht der E-Zigarettenbranche ist hier besonders die InterTabac zu nennen. Für uns ist diese Messe die ideale Veranstaltung zum Austausch unter allen Branchenteilnehmern, eine Intensivierung des Kundengeschäfts und eine Informationsquelle für neue Entwicklungen.

    vi

  • Lotto Brandenburg ehrt ehrenamtliche Helfer

    POTDAM // Der Sport hat nicht stillgestanden und das Land Brandenburg zeigte sich auch in diesem Jahr bewegt und bunt. Daran hatten die ehrenamtlichen Helfer in den Sportvereinen ihren Anteil. Denn sie erfüllten ihre Herzensaufgabe und waren unermüdlich für die hunderttausenden Sportler und ihre Vereine im Einsatz.

    Anspruchsvolle Aufgabe
    Die Aufgabe ist seit dem Beginn der Corona-Pandemie noch anspruchsvoller geworden. Doch Brandenburgs Ehrenamtler stemmten auch diese Herausforderung, ließen sich durch den Lockdown nicht entmutigen und hielten ihrem Verein die Treue – und den Klub so am Leben. Zur besonderen Wertschätzung zeichnen Brandenburg Lotto (LBL) und der Landessportbund Brandenburg mit dem Wettbewerb „Sportsympathiegewinner“ das Engagement dieser engagierten Unterstützer des Sports aus und würdigen die Teilnehmer öffentlich bereits zum 18. Mal. Die diesjährigen Hauptpreisträger sind Katrin Krusemark vom Ruderclub Königs Wusterhausen, Christiane Schindler vom Reit- und Fahrverein Fehrbellin und Nils-Olaf Melcher vom Radsportclub Luckau.


    Drei Preisträger

    Die drei Preisträger setzten sich bei 76 Nominierungen aus allen Landesteilen an die Spitze. Die von einer Jury bestimmten Sieger des Ehrenamtswettbewerbs werden mit Pokal, Urkunde und 500 Euro für ihren Verein von der LBL belohnt. Hinzu kommen landesweit weitere 17 Ehrenamtliche, die die Auszeichnung und 350 Euro für ihre Vereine zu zentralen Veranstaltungen in ihrer Region erhalten.

    vi

  • Neue Wege beim Cannabis-Konsum

    FRANKFURT // Nachdem sich die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag auf die Legalisierung von Cannabis mit dem Wirkstoff THC verständigt haben, könnten schon im kommenden Jahr Beschaffung und Konsum legal möglich werden. Dabei stellt sich die Frage nach der Konsumform. Laut dem Suchtforscher Heino Stöver ist die verbreitetste das Rauchen von „Tabak-Joints“.

    Wirksame Alternativen
    „Damit sind auch alle Risiken verbunden, die das Rauchen von purem Tabak – als Zigarette – hat. Es ist allgemein bekannt, dass die Mehrheit der Gesundheitsrisiken beim Rauchen mit dem Verbrennungsprozess zusammenhängt. Hier gibt es bereits wirksame Alternativen: Die bekanntesten sind das Verdampfen von Nikotin durch E-Zigaretten und das Erhitzen von Tabak in Tabakerhitzern. Um möglichst wenig Schadstoffen ausgesetzt zu sein, sollte daher auch beim Konsum von Cannabis eine Konsumform gewählt werden, die ohne die Verbrennung von Tabak auskommt“, erklärt Stöver, der anfügt: „Dass der Weg für eine Legalisierung von Cannabis freigemacht wurde, befürworte ich ausdrücklich.“ In Ländern, in denen THC bereits legal ist, sei es akzeptiert, THC per E-Zigarette oder Erhitzer – sogenannte „Vaporizer“ – zu konsumieren. Diese Varianten sollten auch von den Konsumenten in Deutschland verwendet werden, damit so wenig Schadstoffe wie möglich aufgenommen werden, so Stöver weiter.

    Appell an die Bundesregierung
    Der Suchtforscher appelliert an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen zur Schadensminderung bei der Umsetzung der Cannabis-Legalisierung konsequent zu berücksichtigen. Dazu müsse es erlaubt sein, THC per E-Zigarette oder Vaporizer zu konsumieren, es müssten Regelungen für den sicheren Gebrauch umgesetzt werden und es müsse seitens offizieller Stellen und der Anbieter möglich sein, über diese Aspekte umfassend zu informieren.

    Cannabisfreigabe
    Mit der Cannabisfreigabe sei es deshalb wichtig, die Verbraucher darüber aufzuklären, dass die am wenigsten schädlichen Konsumformen jene seien, die ohne das Verbrennen von Tabak auskämen.

    „Das Prinzip der Schadensminimierung folgt der Maxime, dass Menschen beim Konsum psychoaktiver Substanzen die am wenigsten schädliche Form wählen sollten, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dieses Prinzip wird beim Tabak in Form von E-Zigaretten, Nikotinbeutelchen oder Tabakerhitzern bereits teilweise umgesetzt. Jetzt müssen wir es beim Cannabiskonsum in Deutschland ebenfalls etablieren”, betont Stöver, „wer volljährig ist und eine bewusste Konsumentscheidung trifft, sollte wissen, dass der Tabak-Joint die schlechteste Konsummöglichkeit darstellt. Die klare Botschaft lautet: Wer Cannabis konsumieren möchte, muss keinen Tabak rauchen.”

    red

  • VdeH-Chef wechselt

    BERLIN // Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hatte eine Neuaufstellung in der Führungsetage angekündigt, doch wohl niemand rechnete mit diesem Schritt: Till von Hoegen, Technischer Beigeordneter der Stadt Würselen, wurde vor wenigen Tagen fast einstimmig zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt.

    Damit verstärkt ein branchenunabhängiger Konsument neben Oliver Pohland, dem kürzlich eingesetzten Geschäftsführer, das Auftreten des VdeH auf politischer Ebene. Michal Dobrajc bleibt dem Vorstand als zweiter Vorsitzender erhalten.

    vi

  • Handel ist Showbühne der Politik

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in den kommenden Wochen. Im zweiten Teil der Reihe äußert sich Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Handelsverband Tabak (BTWE).

    Der aktuelle Teil-Lockdown belastet erneut viele Handelsunternehmer in Innenstadtlagen und an Verkehrsstandorten, die von den Kunden jetzt weniger besucht werden. Wieder ist der Handel die Showbühne für die Politik, um politische Ziele durchzusetzen – aktuell die Durchimpfung der Bevölkerung. Zu welchen Umsatz- und Gewinnausfällen das bei den betroffenen Händlern am Ende führt, ist aktuell noch ungewiss.

    Mindestlohn belastet Handelsunternehmen
    Der – gefühlt ohne Ende – steigende Mindestlohn überlastet zunehmend das Geschäftsmodell vieler Handelsunternehmen, die im klassischen Sortimentsmix aus Tabak, Presse und Lotto agieren. Die Unternehmer sind angesichts der Preisbindung in diesen Sortimenten davon abhängig, dass die Vorlieferanten auskömmliche Margen für sie (vor-)kalkulieren. Die Margenkürzungen im Gefolge der Mehrwertsteuersenkung in 2020 waren deshalb ein schlechtes Omen. Nicht nur in Einkaufslagen, die durch die Corona-Krise unter Druck geraten, beschäftigen jetzt erste Unternehmer weniger Personal und kürzen Öffnungszeiten. Auch die Kalkulationen der Hersteller anlässlich der anstehenden Tabaksteuererhöhungen werden das unternehmerische Handeln beeinflussen.


    Cannabis-Legalisierung in Deutschland

    Nachdem die potenziell risikoreduzierten Produkte wie E-Zigaretten, Nikotin-Beutelchen und Co. zuletzt massivem Gegenwind ausgesetzt waren, richten sich jetzt die Hoffnungen vieler Unternehmer auf die von der neuen Ampelregierung angekündigte Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Wir haben frühzeitig klargestellt: Wenn die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken kommt, ist der Facheinzelhandel ein verlässlicher Partner. Seine Mitarbeiter verkaufen tagtäglich und zuverlässig Tabakwaren, Lotto, Toto und Co. nach den geltenden Jugendschutzvorgaben. Spannende Fragen werden demnächst zu beantworten sein: Aus welchen Quellen wird der neue Markt gespeist, welche Geschäfte dürfen Cannabisprodukte an die Konsumenten verkaufen und zu welchen Bedingungen?

    Dortmunder Kraftzentrum InterTabac
    Dynamische Branchen brauchen dynamische Leitmessen. Und auch in Krisenzeiten muss die Politik einen verlässlichen Rahmen setzen, damit Menschen sich wieder sicher treffen können. Unsere Branche braucht das Dortmunder Kraftzentrum InterTabac, denn Geschäfte werden zwischen Menschen gemacht. Und für ein erfolgreiches Handeln ist der persönliche Kontakt durch nichts zu ersetzen. Die InterTabac ist deshalb im Jahr 2022 ein Pflichttermin für alle, die erfolgreich sein wollen. Tragen Sie sich den 15. bis 17. September 2022 fest in den Kalender ein.

    Unsere Branche ist am stärksten, wenn sie partnerschaftlich und zukunftsorientiert agiert: Die Corona-Hilfsaktion, die „#wiederöffnen“- Kampagne und die Anti-Schmuggel-Initiative sind nur drei Beispiele dafür, wie dynamische Verbände Gutes bewirken können. Auch im kommenden Jahr werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und den Partnern beim Großhandel und der Industrie der Branche Rückenwind geben.

    vi

  • Entscheidung zu Automaten

    KÖLN // Vor kurzem sorgte die Nachricht „Schockbilder auf Automaten“ für eine mediale Aufmerksamkeit. In zahlreichen Beiträgen in Print- und Online-Medien wie „Zeit“, „FAZ“, „Lebensmittelzeitung“ und auch im DTZ-Newsletter wurde das Thema nicht differenziert wiedergegeben. Der Bundesverband deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) erläutert den Sachverhalt.

    Hintergrund
    Zum Hintergrund: Die Nichtraucher-Initiative „Pro Rauchfrei“ hatte zwei Münchner Supermärkte verklagt. Dort gibt es Automaten, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke anhand eines Bildes ausgewählt hat. Auf diesem Bild sind keine Warnhinweise zu sehen. Die sehen die Kunden erst beim Bezahlen an der Kasse, lautete der Pro-Rauchfrei-Vorwurf.

    Europäischer Gerichtshof
    Nachdem der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, und dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt wurde, landete er schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Brüssel.

    Rechtsstreit
    „Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsstreit Pro Rauchfrei / JC und der Revision nach LG München und OLG München dem EuGH vier Fragen vorgelegt“, erläutert der BDTA. Die Fragen beziehen sich auf die Interpretation der Richtlinie 2014 / 40 / EU (Tabakproduktrichtlinie). Der EuGH beantworte diese Fragen in der Rechtssache C-370 / 20. In der Folge könne der BGH das Verfahren fortführen und entweder selbst urteilen oder an das OLG München zurückverweisen. Was davon wann geschehe, sei unbekannt. Erst durch den Spruch des BGH werde das Verfahren beziehungsweise über das weitere Verfahren entschieden, der EuGH habe lediglich die Vorlagefragen des BGH beantwortet.


    Automaten tragen bereits Warnhinweise

    Wichtig ist: „Warenausgabegeräte in Deutschland wie etwa Automaten, Smoky Theken sowie andere tragen bereits seit 2018 und aktuell den kompletten Satz Warnhinweise inklusive Bildwarnhinweis“, informiert der BDTA. Der Verband hatte eigenen Angaben zufolge sich Ende 2017 mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Arbeitsgruppe „Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika“ (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Bundesländer) darüber verständigt, dass eine Packungsabbildung mit allen nach Paragraf 12 Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geforderten Warnhinweisen für Text und Bild in Originalgröße durch Aufkleber auf allen Ausgabegeräten für Tabakwaren in Deutschland gut sichtbar angebracht werde.

    Lösung im Einklang mit EU
    Mit dieser Lösung sei man übereingekommen, dass durch das Verwenden von Aufklebern mit Warnhinweisen auf Zigarettenautomaten ein Verstoß gegen Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV kompensiert werden könne. Ein regelmäßiges Aktualisieren der Aufkleber im Einklang mit der entsprechenden Bilddatenbank der EU sei gleichfalls vereinbart worden. Seit Anfang 2018 finden sich dementsprechend bereits die Warnhinweise auf allen Automaten in Deutschland, mittlerweile in der dritten Auflage und Version.

    „Damit sind die in Deutschland tätigen Automatenaufsteller und -betreiber dem Beschluss der ALB mit größter Sorgfalt nachgegangen und werden auch weiter dem Beschluss mit größter Sorgfalt nachgehen“, betont der BDTA.

    vi

  • Stabile Tabaksteuererlöse

    WIESBADEN // Vor einem Jahr hatte der Fiskus im November noch mehr als eine Milliarde Euro aus der Tabaksteuer auf Zigaretten eingenommen. Diese Marke wurde in diesem Jahr mit 999,9 Millionen Euro verpasst. Insgesamt resultierten 2021 im November knapp 1,25 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es 1,28 Milliarden Euro.


    Schwache Monate für Zigaretten

    Mit Blick auf die ersten elf Monate kamen damit 12,84 Milliarden Euro zusammen – gegenüber 2020 (fast 12,87 Milliarden Euro) ist das ein Minus von rund 0,2 Prozent. Vor allem bei Zigaretten waren wieder besonders schwache Monate zu verzeichnen, etwa der Juli (minus 12,9 Prozent zum Vorjahr), der April (minus 12,5 Prozent) und der Oktober (minus 9,4 Prozent).

    Etwas besser entwickelten sich Zigarren und Zigarillos, die im Oktober und November zweistellige Zuwachsraten verbuchten. Feinschnitt entwickelte sich im Jahresverlauf relativ stabil. Ein dreistelliges Plus wies Pfeifentabak im Oktober (125,6 Prozent) und im November (191,7 Prozent) auf. Die Statistik unterscheidet dabei nicht zwischen klassischem Pfeifentabak, Shisha-Tabak und Tabak-Sticks für Tabakerhitzer.
    Unterm Strich dürfte 2021 als Jahr ohne große Veränderungen in die Annalen eingehen.

    red

  • Philip Morris richtet Bereich neu aus

    GRÄFELFING // Zum Jahresende vollendet die Philip Morris GmbH (PMG) die Neuausrichtung der Abteilung External Affairs. Während Maximilian Jell als Director Regulatory Strategy für die EU-Region zu Philip Morris International (PMI) nach Brüssel wechselt, übernehmen Minke Wahl und Tammo Körner als Doppelspitze die Leitung in den Regulatory Affairs. Gleichzeitig tritt Iris Brand die Nachfolge von Elfriede Buben an und wird Head of Corporate Responsibility & Contributions für Philip Morris in Deutschland.

    Produktregulierung und Strategieentwicklung
    Jell ist bereits im Oktober zu PMI nach Brüssel gegangen, um dort die Position des Directors Regulatory Strategy zu übernehmen. Im Rahmen seiner neuen Tätigkeit verantwortet er die Produktregulierung und Strategieentwicklung des Tabakwarenherstellers in der EU-Region.

    Zuletzt leitete Jell von November 2016 bis September 2021 die PMG-Abteilung Regulatory Affairs. In dieser Funktion war er verantwortlich für alle Fragen der Produktregulierung konventioneller Tabakerzeugnisse sowie für Regulierungsfragen rund um die Zulassung und Bewertung innovativer schadstoffreduzierter Produkte. Die Nachfolge von Jell treten Minke Wahl und Tammo Körner an. Die Neubesetzung des Ressorts Regulatory Affairs mit einer Doppelspitze ist Teil der umfassenden Transformation von Philip Morris.


    Zukunft als Doppelspitze

    Claudia Oeking, Geschäftsführerin und Director External Affairs bei Philip Morris in Deutschland: „Ich freue mich sehr, dass Minke Wahl und Tammo Körner den Bereich Regulatory in Zukunft als Doppelspitze führen und weiter vorantreiben werden. Die Tandem-Besetzung unterstreicht, dass bei Philip Morris ‚New Work‘ gelebte Realität ist.“

    „The Power of the Art"
    Iris Brand übernimmt die Nachfolge von Elfriede Buben im Ressort Corporate Responsibility. Sie wird Fragestellungen des Corporate Citizenship der Philip Morris strategisch weiterentwickeln und die Verantwortung für die Philip-Morris-Stiftung übernehmen. Hierzu gehört die Federführung beim Kunst- und Kulturförderpreis „The Power of the Arts“. Außerdem ist Brand zuständig für den neuen Award „Power for Democracy“, mit dem man Projekte und Organisationen auszeichnet, die sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagieren.

    red

  • CBD in Lottofilialen?

    MÜNSTER // Auf der Suche nach lizenzierten Geschäften zur Abgabe von Cannabisprodukten: Lotto-Annahmestellen sind optimale Partner. Darauf weist der Lottoverband Nordrhein-Westfalen hin.

    In einem aktuellen Schreiben wendet sich die Vereinigung an die zuständigen Stellen der Politik. Darin geht es um die Frage, wer – nach Umsetzung des politischen Willens – als lizenziertes (Einzelhandels-)Geschäft Cannabisprodukte verkaufen darf. Besonderes Ziel der Politik ist die Einhaltung des Jugendschutzes.

    Über 55 Jahren Vertrieb für Glücksspielprodukte
    Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Verbandes erläutert: „Seit über 55 Jahren liegt der Vertrieb für Glücksspielprodukte in NRW in der Verantwortung der rund 3200 Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen. Alle Mitarbeiter werden intensiv geschult, um die gesetzlich geregelten Jugendschutzauflagen zu erfüllen. Dazu gehört es, dass die Einzelhändler mindestens einmal jährlich unangekündigt durch Testkäufe mit Minderjährigen überprüft werden.“ Bei Verstößen droht – nach einem vorherigen Bußgeld – als letztes Mittel der Verlust der Verkaufserlaubnis für Lotterieprodukte. Buller-Langhorst: „Die Betreiber haben daher ein äußerst hohes Eigeninteresse, den Jugendschutz sicherzustellen.“


    Lizenzierte Geschäfte für Cannabisprodukten

    Nach Ansicht des Verbandes liegt es daher nahe, die Einzelhändler, die auch Lotterieprodukte verkaufen, als lizenzierte Geschäfte für die Abgabe von Cannabisprodukten in den engeren Kreis der möglichen Geschäfte aufzunehmen. Buller-Langhorst: „Wir sind guter Dinge, dass die Politik auf ein bewährtes Vertriebsnetz zurückgreifen wird.“

    Die Einzelhandelsgeschäfte, die auch Lotterieprodukte verkaufen, sind daher schon jetzt optimale Partner zur sicheren Umsetzung der politischen Pläne.

    vi