Schlagwort: Zigaretten

  • Keine E-Zigaretten an Unter-18-Jährige

    BERLIN // E-Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf erhalten der stationäre und der Online-Handel die seit längerem geforderte Rechtssicherheit in puncto Jugendschutz.

    Mit dem Gesetzentwurf wird das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Jugendliche auf die elektronischen Alternativen ausgedehnt. Bislang waren E-Geräte vom Verkaufsverbot ausgenommen, da sie keine Tabakbestandteile enthalten.

    Neben CDU und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme. red

    (DTZ 05/16)

  • Optimierung schreitet voran

    HAMBURG // Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH setzt ihren Kurs der Portfoliooptimierung fort. Das Hamburger Traditionsunternehmen nimmt ab Februar vier seiner Marken direkt oder schrittweise aus dem Sortiment.

    Davon betroffen sind im Segment Fabrikzigarette die Marken Player’s Virginia No. 6, Astor Filter und Peter Stuyvesant Long und im OTP-Bereich die Reemtsma-Marke Reval in der 170-Gramm-Dose. Alle vier Produkte werden ab März dieses Jahres nicht mehr erhältlich sein.

    Damit reduziert Reemtsma die Komplexität des sehr breiten Produktportfolios im deutschen Markt weiter.

    Während die Reemtsma-Marke Player’s Virginia No. 6 nach Abverkauf vorhandener Restbestände direkt aus dem Sortiment genommen wird, erfolgt bei den drei übrigen Traditionsmarken ab Februar eine Übergangsphase.

    Dabei werden Konsumenten vier Wochen lang per Packungseinleger auf die Umstellung hingewiesen. Zudem erfahren sie, welche andere Reemtsma-Marke aus Produkt- und Preissicht die bestmögliche Alternative für sie darstellt.

    So finden Konsumenten von Astor Filter den bewährten Geschmack einer deutschen Traditionsmarke künftig bei Ernte 23. Käufer der Peter Stuyvesant Long profitieren entweder mit der Peter Stuyvesant Big Box von einem Preisvorteil oder finden in der West Red Long ihr American-Blend-Raucherlebnis im gewohnten Format. Beileger in den 170-Gramm-Dosen Reval laden Konsumenten dazu ein, künftig auf die American-Blend-Tabakmischung der Reemtsma-Marke John Player Special umzusteigen.
    Bei Peter Stuyvesant geht also nur ein Format und auch Reval ohne Filter Zigaretten wird es weitergeben.

    Damit werde deutlich, dass Konsumenten trotz der Portfolioumstellungen auch künftig keinerlei Abstriche machen müssen, weder bei Qualität und Geschmack noch beim Preis, informiert Reemtsma.
    pi

    (DTZ 04/16)

  • EuGH: TPD 2 rechtmäßig?

    LUXEMBURG // Gleich drei Klagen gegen die TPD 2 liegen dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor. Nun hat Generalanwältin Juliane Kokott ihre Schlussanträge vorgelegt, über die das Gericht demnächst entscheiden wird.

    Geklagt hatten mehrere Tabakkonzerne sowie die polnische Regierung. Sie halten die Auflagen aus Brüssel für nicht verhältnismäßig oder gar rechtswidrig. Generalanwältig Kokott hat nun dem höchsten Gericht der EU ihre Einschätzung vorgelegt. Meist folgt der EuGH den Meinungen der Generalanwälte.

    Nach Ansicht von Kokott hat der Unionsgesetzgeber seine Kompetenzen nicht überschritten. Es gehe darum, dass Tabakprodukte und verwandte Erzeugnisse unter einheitlichen Bedingungen unionsweit vermarktet werden könnten, ohne dass dabei das Ziel eines hohen Gesundheitsschutzniveaus außer Acht gerate.

    Verhältnismäßig sind nach Ansicht der Generalanwältin unter anderem die Vorgaben zu Form, Größe und Mindestinhalt der Verpackungen. Sie trügen dazu bei, die Sichtbarkeit der gesundheitsbezogenen Warnhinweise zu steigern. Der Mindestinhalt von 20 Zigaretten erhöhe die Hemmschwelle zum Kauf vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene. Und es sei nicht willkürlich, die für Warnhinweise vorgesehene Fläche auf nunmehr 65 Prozent festzuschreiben. Zudem sei es in Ordnung, dass die Richtlinie auch wahre Aussagen auf den Packungen verbiete, falls diese Aussagen „ein Tabakprodukt in ein trügerisch positives Licht rückten und damit einen zusätzlichen Kauf- und Konsumanreiz schüfen“.

    In Sachen Menthol und anderer Aromen stellte Kokott fest, damit könne der „in der Regel recht herbe, ja sogar beißende Geschmack von Tabakrauch“ abgemildert oder übertüncht werden. Dadurch werde Nichtrauchern der Einstieg in den Tabakkonsum erleichtert, Rauchern der Ausstieg aus der Nikotinabhängigkeit erschwert. Da es zu Aromen in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regelungen gebe, müsse das Problem auf Unionsebene gelöst werden: „Die Erforderlichkeit eines unionsweiten Verbots aller charakteristischen Aromen unter Einschluss von Menthol lässt sich insbesondere angesichts des Vorsorgeprinzips und der Vorgaben der WHO nicht ernsthaft in Zweifel ziehen“, meint Kokott.

    Zur Sonderregelung für E-Zigaretten wies Kokott darauf hin, dass sich diese in mehreren Punkten deutlich von den Regeln für herkömmliche Tabakerzeugnisse unterscheide. Dabei geht es zum Beispiel um spezifische Warnhinweise, einen maximalen Nikotingehalt von 20 Milligramm je Milliliter sowie um die Beipackzettel-Pflicht. Bei der E-Zigarette handele es sich um ein neuartiges Produkt, für das ein Markt bestehe, der sich rasant weiterentwickle. Deshalb sei es auch in diesem Fall richtig, dass der Unionsgesetzgeber den Markt regele.

    Alle Schlussanträge sind unter den Aktenzeichen C-358/14, C-477/14 und C-547/14 im [link|http://www.curia.europa.eu]Internet [/link] abrufbar.red
    (DTZ 01/16)

  • Norwegen soll rauchfrei werden

    OSLO // Die norwegische Ärztekammer NMA will Zigaretten für Erwachsene verbieten.

    Ziel der Norwegian Medical Association (NMA) ist ein rauchfreies Norwegen bis 2035, berichtet die britische Tageszeitung „The Independent“. Vor diesem Hintergrund drängt die Kammer die Regierung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und ein Verkaufsverbot für Tabakwaren, an alle die nach 2000 geboren wurden, einzuführen.

    Der Zugang zu Zigaretten sei kein Menschenrecht, sagt die NMA-Präsidentin Marit Hermansen der Tageszeitung „Aftenposten“. „Das Rauchen sollte nicht verboten werden, aber wir wollen, dass junge Menschen nicht damit anfangen“, sagt sie.

    Vorausgesetzt, dass bis 2018 ein gesetzliches Verkaufsverbot eingeführt wird. Denn dann werden die 2000-Geborenen 18 Jahre alt, also volljährig und dürften offiziell Tabakwaren kaufen.
    red

    (DTZ 01/16)

  • Keine Chance für „Krone“, „Eckstein“ und Co.

    MAINZ // Wenn im Mai die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) deutsches Recht wird, müssen Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenpackungen gedruckt werden. Ein Grund für die Hersteller, Zigarettenmarken mit geringem Marktanteil einzustellen.

    Im Gespräch mit der „Welt“ sagt BAT-Chef Ralf Wittenberg, dass von 16 BAT-Marken am Ende nur sechs übrig bleiben. Tatsache ist, dass in den nächsten 18 Monaten fünf Marken verschwinden. Dazu zählen „Golden American“, „Winfield“, „Peer 100“, „Lux“ und „Krone“.

    Auch bei Reemtsma wird das Zigarettenangebot überarbeitet und ausgedünnt. Zur Disposition stehen laut Medieninformationen aktuell fünf Marken: „Route 66“, „Fairwind“, „Eckstein“, „Juno ohne Filter“ und „Salem“.

    Ähnlich ist die Situation bei Japan Tobacco International (JTI). Vor dem Hintergrund der veränderten Gesetzeslage durch die EU-Richtlinie erörtert der Konzern den Angaben zufolge sich langfristig von Menthol-Produkten zu trennen und „Reyno“ als Marke komplett einzustellen.

    Marktführer Philip Morris vertreibt insgesamt zehn Marken in Deutschland. Das Angebot werde regelmäßig überprüft, allerdings gebe es keine Änderungen wegen der TPD, heißt es.
    red

    (DTZ 01/16)

  • Die fatale Legende von der „Popcorn-Lunge“

    SEEVETAL // Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) kritisiert die tendenziöse Berichterstattung in den Medien, die kürzlich in der Bild-Zeitung-Schlagzeile „Von E-Zigaretten kriegt man eine Popcorn-Lunge“ gipfelte, als irreführend und faktisch falsch.

    „E-Zigarette“, „Diacetyl“ und „Popcorn-Lunge“ – die drei Stichwörter scheinen auszureichen, um daraus eine mediale Horror-Geschichte zu konstruieren. An deren Ende steht die E-Zigarette als höchst gefährliches Produkt, von dessen Gebrauch dringend abzuraten ist. Denn eines scheint – laut Bild-Zeitung – sicher: „Von E-Zigaretten kriegt man eine Popcorn-Lunge“, wie das Blatt am 11. Dezember titelte.

    „Das meinen einige Beobachter aus einer jüngst veröffentlichten Studie der Harvard School of Public Health herausgelesen zu haben“, heißt es dazu beim VdeH. Und zwar so eindeutig, dass der von den Autoren der Studie verwendete durchgehende Konjunktiv einfach übergangen werde. Von „giftig“ bis „extrem gesundheitsgefährdend“ reiche nun die Terminologie. Die Folgen dieser Falschmeldungen könnten fatal sein, wenn eine Vielzahl der E-Zigarettennutzer dadurch wieder zurück zur Tabakzigarette getrieben würde.

    „Zeigen, dass die Meldungen falsch sind“
    „Denn dass die Meldungen falsch sind, werden wir im weiteren Verlauf zeigen“, erklärte VdeH-Pressesprecher Philip Drögemüller. „Wir möchten deutlich darauf hinweisen, dass Diacetyl nichts in E-Zigarettenliquids zu suchen hat. Auch in geringen Mengen nicht. Die meisten Liquid-Hersteller von in Europa verwenden diesen Stoff nicht.“

    Die untersuchten Liquids in der Havard-Studie werden ausschließlich auf dem US-Markt angeboten. Außerdem müssten die gefundenen Mengen in Relation gestellt werden. Und zwar zur Diacetyl-Emission einer Tabakzigarette. „Schließlich sind 99 Prozent der E-Zigarettenkonsumenten ehemalige Tabakraucher, die beim Dampfen bis zu 95 Prozent weniger Schadstoffe konsumieren als mit der Tabakzigarette", stellt Drögemüller richtig und verweist auf die entsprechende [linkn|https://www.gov.uk/government/news/e-cigarettes-around-95-less-harmful-than-tobacco-estimates-landmark-review/]Studie[/link].

    E-Zigarette hat 750mal weniger Diacetyl als in Tabakzigaretten
    In einer Analyse der Harvard-Studie ist Prof. Michael Siegel von der Boston University of Health laut VdeH zu einem differenzierten Ergebnis gekommen. Die Menge an Diacetyl, die in einigen Aromaliquids in der US-Studie gefunden wurde, sei bis zu 750mal geringer als die Menge an Diacetyl, die durch Tabakverbrennung entsteht. Siegel kritisierte den fehlenden Vergleich zur Tabakzigarette in der Harvard-Studie, Zitat Siegel: [linkn|http://tobaccoanalysis.blogspot.de/2015/12/new-study-finds-that-average-diacetyl.html]„And it is especially disingenuous and damaging to send these messages to the public without telling us that smoking produces exposure to diacetyl that is on average about 750 times higher than vaping.“[/link]

    Auch der renommierte Herzspezialist Dr. Konstantinos Farsalinos hat den fehlenden Hinweis in der Studie, dass Tabakraucher viel größere Mengen an Diacetyl inhalieren als E-Zigarettennutzer, kritisiert. Durch die Studie werde der Eindruck erzeugt, dass eine neue und ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Dampfer gefunden wurde. Dies ist aus den genannten Gründen falsch. Zitat Farsalinos: [linkn|http://www.ecigarette-research.org/research/index.php/whats-new/whatsnew-2015/236-da2]„Additionally, the authors FAILED to mention the presence of these compounds in tobacco cigarette smoke. This omission creates the impression that e-cigarettes are exposing users to a new chemical hazard, while in reality their exposure will be much lower compared to Smoking.“[/link]

    Erkrankung an „Popcorn-Lunge“ nicht zu befürchten
    „E-Zigarettenkonsumenten sind nahezu ausschließlich Umsteiger von der Tabakzigarette. Selbst bei den Liquids, in denen Diacetyl nachgewiesen wurde, ist die Menge im Vergleich zum Tabak so viel geringer, dass eine Erkrankung an ,Bronchiolitis obliterans', im Fachjargon ,Popcorn-Lunge' genannt, für Dampfer so gut wie ausgeschlossen ist“, betont Drögemüller.

    Für Nutzer in Europa gebe es noch weniger Grund zur Sorge, da die weit überwiegende Zahl der europäischen Hersteller bei der Produktion der Liquids kein Diacetyl oder verwandte Stoffe verwendet.

    „Im Zusammenhang mit Tabakkonsum existiert eine lange Liste von ernsthaften möglichen Erkrankungen. Trotz der wesentlich höheren Menge an Diacetyl zählt jedoch sogar beim Tabak die ,Popcorn-Lunge' nicht dazu“, sagt Drögemüller.

    [linkn|http://blog.rursus.de/2015/12/diacetyl-es-ist-einfach-dinge-kompliziert-zu-machen/#fn7-2531]Hier[/link] geht es zu einer übersichtlichen deutschsprachigen Zusammenfassung der Harvard-Studie.

    (DTZ 52/15)

  • Tabakwaren bleiben Nummer 1 im Fachhandel

    HAMBURG / KÖLN // Der Trend der vergangenen Jahre zu größeren Betriebseinheiten hält weiter an. Das heißt, es gibt immer weniger kleine Tabakwarenläden mit Umsätzen unterhalb von 750 000 Euro und mehr Geschäfte, die deutlich höhere Jahresumsätze verzeichnen.

    Das ist eines der Ergebnisse des „Betriebsvergleichs 2014“ von British American Germany (BAT) und des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE).

    Tabakerzeugnisse sind nach wie vor das Sortiment Nummer 1. Weit über die Hälfte des Gesamtumsatzes wird mit Tabakwaren erzielt. Wichtigster Umsatzbringer sind Zigaretten, deren Anteil im vergangenen Jahr bei 46,5 Prozent vom Gesamtumsatz lag. Die beiden weiteren großen Säulen im Tabakwaren-Einzelhandel bleiben Lotto und Presse – trotz ihres fortdauernd rückläufigen Anteils am Gesamtumsatz. Lotto ist nach wie vor wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäfts.

    Im Segment Zusatzsortimente würden Glückwunschkarten ihrem Ruf in der Branche nicht gerecht. Ihr Umsatzanteil sei eher zu vernachlässigen, ihr Platzbedarf im Geschäft jedoch nicht: acht bis zehn Aufsteller würden den Blick auf alle anderen Sortimente nehmen. Hier könnte weniger mehr sein, heißt es im Betriebsvergleich. Dagegen sind Getränke auf dem Vormarsch.

    Obwohl 2014 im Tabakwaren-Einzelhandel ein kräftiger Umsatzrückgang gegenüber dem Spitzenjahr 2013 stattgefunden hat, konnten die teilnehmenden Händler mit einem Durchschnitts-Umsatz von 769 000 Euro den zweitbesten Wert seit Erhebung des Betriebsvergleichs verzeichnen. Nur 2013 lag bislang mit 827 000 Euro darüber. Dabei blieben Tabakwaren im zurückliegenden Jahr weiterhin die stärkste Säule. Der leichte Erholungstrend von Presse und Provisionserlösen im Jahr 2013 war im vergangenen Jahr wieder rückläufig. Beide Kategorien sanken 2014 auf ihren historischen Tiefststand und trugen wesentlich zum Umsatzrückgang bei. Eindeutiger Gewinner ist die Kategorie Getränke, deren Umsatz sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat.

    Rohertrag und Betriebsergebnis

    Nach den bereits starken Vorjahren hat sich der Rohbetrag 2014 noch einmal deutlich positiv entwickelt. Er stieg auf 183 000 Euro nach 172 000 Euro im Jahr 2013 beziehungsweise 174 000 Euro in 2012. Zum Vergleich: 2004 betrug der Rohertrag nur 124 000 Euro (siehe Grafik „Rohertragsentwicklung“). Der Rohertrag ist gleich Umsatz minus Wareneinsatz. Seine Entwicklung ist ein wichtiges Barometer für den Geschäftserfolg und gleichzeitig eine zentrale Kennziffer der Unternehmenskalkulationen.
    pnf

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Printausgabe DTZ 51/52/15.

  • Spanien: Rekordmenge von 41 Tonnen Tabak sichergestellt

    SEVILLA // Spanische Fahnder haben mehr als 41 Tonnen illegalen Tabaks, der für rund vier Millionen Zigarettenpackungen gereicht hätte, beschlagnahmt. Der Fund hat nach Behördenangaben einen Marktwert von 6,6 Millionen Euro. Die Beamten nahmen im südspanischen Jaen und in Madrid elf beteiligte Zigarettenfälscher fest.

    Dies sei die größte Menge gewesen, die in Spanien jemals beschlagnahmt worden ist, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei. Die Bandenmitglieder hätten den Tabak, der ursprünglich zu Dünger und Pflanzenschutzmitteln verarbeitet werden sollte, bei drei Firmen angekauft, und ihn stattdessen illegal als Zigarettentabak weiterverkauft.

    Der Fahndungserfolg bewahrte den Fiskus vor etwa 5,5 Millionen Euro Steuerschaden. Die Ermittler waren dem Betrug auf die Spur gekommen, nachdem legale Zigarettenhändler in Jaen darüber beklagt hatten, dass ihr Umsatz in den vergangenen Monaten um 30 Prozent zurückgegangen sei. red

    (DTZ 49/15)

  • BAT plant Hybrid-Zigarette

    LONDON // British American Tobacco (BAT) plant mit iFuse die Einführung eines neuen zigarettenähnlichen Produkts.

    Pressemeldungen zufolge kombiniert der Hersteller darin E-Zigaretten-Technologie und Tabak, um den Geschmack zu verstärken. Die neue Hybrid-Zigarette soll zunächst in einem nicht näher genannten europäischen Markt getestet werden, kündigt ein Unternehmenssprecher an. BAT wolle Rauchern mit iFuse eine attraktivere Alternative zur E-Zigarette anbieten, heißt es.

    Bei iFuse wird ein Liquid in einem Gerät, ähnlich der E-Zigarette, erhitzt. Allerdings wird der Dampf an der Spitze vor dem Mundstück durch eine kleine Menge Tabak geleitet, was den Geschmack verstärken soll. Firmenangaben zufolge ist die Hybrid-Zigarette durch diese neue Technologie weniger gesundheitsbedenklich als vergleichbare Produkte. Weiterhin sei sie leicht zu handhaben, kompakt und günstig.

    Das neue Produkt wird laut BAT den „Produkten der nächsten Generation“ (englisch: „next generation products“)zugeordnet. Der Marktanteil dieser Sparte wird aktuell auf umgerechnet rund vier Milliarden Euro beziffert. Bis 2020 rechnet der Hersteller mit einem Anstieg auf bis zu zwölf Milliarden Euro, was laut BAT allerdings nur einem Bruchteil des weltweiten Zigarettenmarktes mit knapp 639 Milliarden Euro entspreche.
    red

    (DTZ 48/15)

  • Kabinett des Schreckens

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) grundsätzlich 1 : 1 in deutsches Recht umsetzen. So sieht es der jetzt vorgelegte offizielle Referenten-Entwurf für ein neues Tabakgesetz vor.

    Der Teufel steckt bei den vorgesehenen Regelungen allerdings im Detail. So wurden einzelne Punkte gegenüber der Erstvorlage zwar angepasst, in zahlreichen anderen geht der Entwurf jedoch weiterhin über eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Ein ganz wichtiger Aspekt, die Problematik einer Fristverlängerung für die Produktionsumstellung, wurde gar nicht berücksichtigt.

    Experten warnen allerdings, dass das Umsetzen der Vorschriften bis Mai 2016 ohnehin nicht mehr zu schaffen sei. Denn für das Umstellen auf die neuen Warnhinweise benötigt die Industrie gemäß Gutachten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), je nach Produkt, zwischen 15 und 20 Monaten.
    Ebenfalls wichtig: Das ursprünglich vom BMEL beabsichtigte Verbot für Außenwerbung- ist im Rahmen der TPD-Umsetzung nicht mehr geplant. Doch hier droht das berüchtigte „dicke Ende“. Stattdessen nämlich soll die Außenwerbung durch ein Änderungsgesetz ab Juli 2020 verboten werden. Die Einschränkung der Kinowerbung soll aber bereits ab Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes gelten. Werbespots für Tabakerzeugnisse sollen dann nur noch in Filmen für Erwachsene gezeigt werden dürfen. Ebenso sollen Samplings für Zigaretten und Feinschnitt zu Werbezwecke ab Mai 2016 untersagt werden; für andere Tabakerzeugnisse – zum Beispiel für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak – soll das Verbot ab 2020 gelten.

    Nicht komplett gestrichen wurde in dem jetzt präsentierten Referentenentwurf die Übergangsfrist für Men-tholprodukte bis Mai 2020. Allerdings wurde dieser Punkt nur unzureichend geregelt. Denn er betrifft in der jetzigen Fassung lediglich Menthol auf Tabaksträngen, bei vielen Mentholerzeugnissen erfolgt die Anwendung jedoch in anderer Form, zum Beispiel über Packungs-Inlays, was bereits ab Mai 2016 untersagt werden soll.

    Harsche Kritik durch Verbände
    Bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak soll Artikel 11 der EU-Tabakproduktrichtlinie übernommen werden. Demnach würde es keine kombinierten Bild- und Textwarnhinweise außen auf den Packungen geben, jedoch größere Textwarnhinweise. Auch innen sieht die TPD 2 Textwarnhinweise vor.
    Kein Wunder, dass auch die Verbände auf die Barrikaden gehen. „Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen erneut deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen hinaus“, wettern die Branchenverbände, der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV).
    Beide Verbände äußern harsche Kritik an den jetzt vorgelegten Regelungen und fordern „eine schnelle 1 : 1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion“.

    Gutachten wird ignoriert
    Vor allem der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen aufs Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung seien in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai des kommenden Jahres sei für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Aufgrund der knappen Termine drohe ein Stillstand der Produktion.
    Auch Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden.“

    Dass das Gutachten einer anerkannten Technischen Hochschule ignoriert und die Umstellungsfristen nicht angepasst würden, mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber der gesamten Branche deutlich. Verschärft werde diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren und Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen seien nicht nachvollziehbar.
    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer hatten erst jüngst erklärt, dass Europäische Richtlinien nur „1 : 1“ umgesetzt werden dürften. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit beschädigen. Genau das mache die Bundesregierung nun. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    red

    (DTZ 47/15)