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  • Neuer Eigentümer für Valora

    MONTEREY // Das Schweizer Unternehmen Valora Holding mit Sitz in Muttenz wurde vom lateinamerikanischen Einzelhandels- und Getränkekonzern Fomento Económico Mexicano, S.A.B. (FEMSA) mit Zentrale in Monterrey übernommen.

    Die Firma hält derzeit 97,77 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals von Valora. Insgesamt umfasst das Filialnetz des Unternehmens aus Mexiko über 25 000 Shops. Der Konzern ist am Umsatz gemessen der weltweit größte Franchise-Abfüller für den Getränkehersteller Coca Cola und der zweitgrößte Aktionär der Brauerei-Gruppe Heineken. Sein Jahresumsatz lag 2021 bei rund 27 Milliarden Dollar. pnf

  • Klage gegen Rohstoff-Steuern

    SAARBRÜCKEN // Klage gegen Regeln des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG): Zwei Betroffene haben sich jetzt dagegen verwehrt, dass Rohstoffe wie Propylenglykol, pflanzliches Glycerin, destilliertes Wasser und Aromen als „Substitute für Tabakwaren“ besteuert werden.

    Am 4. Oktober wurde die Klage gegen das Hauptzollamt Saarbrücken beim Finanzgericht des Saarlands eingereicht. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin. In der Klage geht es demnach um die Besteuerung von Rohstoffen und die damit einhergehenden Interpretationen der Zollbehörden. Kläger sind ein Konsument, der regelmäßig Rohstoffe zum Selbstmischen von Liquids erwirbt, sowie ein großer Online-Händler für E-Zigaretten, Rohstoffe, Liquids und Zubehör aus Saarbrücken.

    Anrufen des Bundesverfassungsgerichts
    Gegenstand der Klage sind insbesondere die Folgen der Auslegungshinweise zur Rohstoffbesteuerung der GZD an die Zollbehörden, die den Steuergegenstand sowie den Steuerschuldner beschreiben. Ziel ist eine gerichtliche Feststellung dahingehend, dass die Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen und die danach sinngemäß anwendbaren Regelungen für Rohstoffe für ungültig erklärt werden. Zudem regt die Klage an, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor dem Hintergrund des Gleichheits- und Eigentumsrechts zur Klärung vorzulegen.

    Der Zoll geht dabei davon aus, dass Rohstoffe bei entsprechender Zweckbestimmung eben auch Substitute, die zum Anmischen verwendet werden, seien – und daher besteuert werden müssten.

    Keine Steuer auf einzelne Rohstoff-Bestandteile
    Die Auffassung, dass diese Auslegung des TabStMoG unzutreffend ist, teilt der VdeH: „Der Gesetzgeber macht durch das Gesetz ganz klar deutlich, dass Erzeugnisse, also fertige Liquids, und nicht einzelne Rohstoffbestandteile einer Besteuerung unterliegen. Dieser objektiven Bewertung des Steuergegenstandes schließen wir uns an und halten die subjektive Beschreibung der Steuerpflicht über die Zweckbestimmung weiterhin für völlig interpretationsoffen, schädlich für den Fachhandel und auch für die Behörden nicht kontrollierbar“, sagt VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland. Auch sei die Steuer grundsätzlich zu hoch.

    Zudem macht die Klage deutlich, dass steuerfreien Bezugsquellen aufgrund der aktuellen Auslegungen Tor und Tür geöffnet werden und der Staat nicht in der Lage ist, die für den Endverbraucher bestehende Steuerpflicht auch effektiv durchzusetzen und zu vollziehen. vi

  • Philip Morris engagiert sich für mehr Umweltschutz

    GRÄFELING // Ein Zeichen für den Umweltschutz haben jetzt die Mitarbeiter des Zigarettenherstellers Philip Morris in Deutschland (PMG) gesetzt und eine groß angelegte Müllsammelaktion gestartet.

    „Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass besonders auf dem Gebiet des Umweltschutzes vermeintlich kleine Ursachen große Wirkungen haben können. So bleibt häufig auf Grünflächen der Müll sehr lange liegen und verschmutzt auf Dauer die Umwelt“, heißt es aus dem Unternehmen. Viele Konsumenten würden immer noch Produkte oder deren Verpackungen nach dem Gebrauch gedankenlos in die Umwelt werfen.

    Weitere Sammelaktion
    Die PMG-Aktion solle zeigen, wie wichtig der richtige Umgang mit Kleinstmüll, zum Beispiel Zigarettenstummeln, ist. Taschenaschenbecher sind aus Sicht von Philip Morris eine äußerst gute Möglichkeit, gebrauchte Tabakfilter zu verwahren, bis ein umweltgerechtes Entsorgen im Restmüll möglich ist. Neben dem Philip-Morris-Team in Gräfelfing engagierten sich auch zwei Außendienst-Mannschaften des Unternehmens in Landsberg am Lech sowie in Köln. Eine weitere Sammelaktion wird zeitnah im Frankfurter Einzugsgebiet gestartet, kündigt man bei PMG an. fnf

  • Lotto RLP verleiht „Kult Ding“

    KOBLENZ // Seit 15 Jahren unterstützt die Lotto-Rheinland- Pfalz–Stiftung gemeinnützige Anliegen im Land. In diesem Jahr verlieh sie zum dritten Mal das „Kult Ding“ einen Preis für soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen.

    Die Kunstwerkstatt im Kunstpavillon Burgbrohl, die Tuchfabrik in Trier und der Verein Perspektiven in Wittlich sind die Preisträger 2022, die im Beisein von Kultur-Staatssekretär Jürgen Hardeck in der „Kulturfabrik“ in Koblenz verliehen wurden. Bewerben konnten sich gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Kulturprojekten aus den Kategorien Bildende Kunst, Medien, Literatur, Musik, Tanz und Theater, die sich an Kinder und Jugend‧liche richten. Kooperationspartnerin des Kult Ding ist die Lag Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz.

    „Zu Kult Ding gehören neben dem Geldpreis der Lotto-Stiftung auch handgefertigte Trophäen der Jugendkunstschule Cochem-Zell und professionelle Imagefilme der TomTom PR-Agentur“, erläutert Frank Zwanziger, Geschäftsführer der Lotto-Stiftung. Der ehemalige Staatsekretär Wal‧ter Schumacher, Mitglied des Lot‧to-Stiftungsrats und Vorsitzender der Jury, ergänzt: „Die Filme zeigen, wie kreativ und integrativ die soziokulturelle Arbeit in Rheinland-Pfalz ist. Man kann das als die eigentliche Intention des Preises bezeichnen. Wir möchten die tollen Projekte für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen, damit die Organisatoren mehr Anerkennung und Förderung erfahren können.“


    fnf

  • Streit um Dampfen

    ESSEN / BERLIN // Der E-Zigarettenhersteller Niko Liquids hat Importeure und Händler der chinesischen Wegwerf-E-Zigarette der Marke „Elfbar“ abgemahnt. Kommen die Unternehmen der Aufforderung, die Disposables aus den Regalen zu nehmen, nicht nach, wollen die Essener einstweilige Verfügungen beantragen.

    Bei bundesweiten Testkäufen hat Niko Liquids nach eigenen Angaben Wegwerf-E-Zigaretten der Marke Elfbar erworben und unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: „Mit praktisch allen Elfbar-Produkten verstoßen Händler und Importeure gegen geltendes EU-Recht. Kunden werden zumindest fahrlässig getäuscht und die Kindersicherheit gänzlich missachtet“, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.


    Gesetzlich zulässige Füllmenge

    Die gesetzlich zulässige Füllmenge eines Disposables liege in der EU bei maximal zwei Millilitern. Tatsächlich, so Niko Liquids, habe die Laboruntersuchung bis zu 4,6 Milliliter Liquid in den Einweggeräten von Elfbar gemessen.

    Die „Täuschung von Kunden“ setze sich auf einem anderen Sektor fort: Das Labor von Niko Liquids habe Produkte von Elfbar analysiert, die mit 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter (mg / ml) auf der Verkaufsverpackung gekennzeichnet und beworben würden. Tatsächlich seien die enthaltenen Mengen deutlich geringer. Gemessen wurden Nikotinkonzentrationen von 17,7 mg / ml. Das entspreche einer Mindermenge von rund zwölf Prozent. „Nikotin ist der teuerste Bestandteil eines Liquids. Hier zu sparen, erhöht den Profit der Hersteller. Tun sie das unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, handelt es sich um gewerbsmäßigen Betrug“, so Niko Liquids.

    Übliche Sicherheitsstandards
    Zudem seien die testweise erworbenen Artikel nicht kindersicher. Es genüge ein einfacher Zug am Mundstück, um nikotinhaltigen Dampf entstehen zu lassen. Niko Liquids: „Das Weglassen des üblichen Sicherheitsstandards ist grob fahrlässig.“

    Weiter seien die Einweg-E-Zigaretten von Elfbar dadurch aufgefallen, dass die nach der CLP-Verordnung (CLP: Classification, Labelling and Pack‧aging, zu Deutsch: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) vorgeschriebenen Warnhinweise nicht oder nicht ausreichend vorhanden waren. Auch hier finden dieEssener deutliche Worte: „Der Verkauf unzureichend oder fehlerhaft gekennzeichneter Disposables verstößt klar gegen geltendes Recht.“

    DTZ befragte dazu Vertreter der beiden großen E-Zigarettenverbände. Oliver Pohland, Geschäftsführer beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), erklärte, als Branchenverband wolle der VdeH vor dem Hintergrund möglicherweise entstehender Unsicherheiten darauf hinweisen, dass es sich um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Wettbewerbern handele. Pohland weiter: „Die Behauptungen, die von der Niko Liquids GmbH veröffentlicht wurden, sind weder bewiesen noch von einem Gericht bestätigt worden. Auch ist nicht auszuschließen, dass die Behauptungen aufgrund hohen wirtschaftlichen Konkurrenzdrucks wissentlich falsch aufgestellt wurden.“

    Finale gerichtliche Entscheidung
    Die finale gerichtliche Entscheidung in der Sache werde sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum hinziehen; weitere Spekulationen seien daher nicht angebracht. Ein akutes Verkaufsverbot sei in diesem Zusammenhang nicht zu erwarten.

    Für das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) äußerte sich dessen Vorsitzender Dustin Dahlmann zu den Vorgängen: „Die Firma Niko Liquids hat Importeure von Einweg-E-Zigaretten der Marke Elfbar abgemahnt und eine Pressemitteilung mit diversen Behauptungen verbreitet, die ein angebliches Verkaufsverbot der Elfbar und anderer Einweg-E-Zigaretten begründen sollen.“ Da es durch die Vorgehensweise von Niko Liquids zu Verunsicherungen im Handel gekommen sei, nimmt das BfTG wie folgt Stellung: „Die Behauptungen, die von der Niko Liquids GmbH veröffentlicht wurden, sind weder belegt, bewiesen, noch von einem Gericht bestätigt worden. Die Behauptungen sind möglicherweise sogar wissentlich falsch dargestellt worden, um Mitbewerber zu diffamieren.“

    Thema Kindersicherheit
    Zum Thema Kindersicherheit führte Dahlmann aus, E-Zigaretten müssten wie auch Nachfüllbehälter kindersicher sein. Erforderlich seien sichere Verschlüsse und Öffnungsmechanismen, damit Kinder die enthaltene nikotinhaltige Flüssigkeit nicht verschlucken könnten. Einweg-E-Zigaretten seien für den einmaligen Gebrauch konzipiert und hätten keine Öffnung zum Nachfüllen von Liquid. Das BfTG stufe Einweg-E-Zigaretten deshalb als kindersicher ein. Grundsätzlich gelte aber natürlich, dass E-Zigaretten nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen dürften. Es sei die Pflicht jedes volljährigen E-Zigaretten-Nutzers, darauf zu achten.

    Mit Blick auf die beanstandeten Nikotinangaben sagt Dahlmann: „Die Pressemitteilung von Niko Liquids gibt keine Auskunft darüber, welches Messverfahren angewendet wurde. Uns ist kein Testverfahren bekannt, das ohne Toleranzwerte den Nikotingehalt exakt bestimmen kann. Außerdem gibt es, wie in anderen Branchen, etwa in der Lebensmittelindustrie oder sogar in der Arzneimittelindustrie, Toleranzwerte. Die von Niko Liquids erhobenen und abgemahnten Werte befinden sich innerhalb der Toleranz.“

    Süße Aromen
    Bezüglich der CLP-Kennzeichnung heißt es, das Liquid der nikotinhaltigen Elfbar sei in die Gefahrenklasse GHS06 eingestuft. Dementsprechend müsse das Gerät mit dem GHS06- Symbol (Totenkopf) gekennzeichnet werden. Eine falsche oder unzureichende Kennzeichnung der von Niko Liquids abgemahnten Produkte liege nicht vor.

    Abschließend ging Dahlmann darauf ein, dass Niko Liquids in ihrer Pressemitteilung betont habe, dass mit süßen Aromen angereicherte Liquids besonders attraktiv auf junge Menschen wirkten. E-Zigaretten seien für Raucher konzipiert, die sich den Tabakkonsum abgewöhnen wollten. Auf keinen Fall gehörten E-Zigaretten in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Es sei gesetzlich klar geregelt, dass sie nicht an Minderjährige abgegeben werden dürften.

    Dahlmann schießt zurück: „Aufgefallen ist, dass die Firma Niko Liquids in ihrer Pressemitteilung süße Aromen kritisiert, zugleich aber Liquids mit süßen Aromen herstellt und vertreibt, zum Beispiel TortenTraum, Karamell oder Schokolade. Des Weiteren bemängelt Niko Liquids die Zugautomatik der abgemahnten Produkte, vertreibt aber selbst Geräte mit Zugautomatik wie Vaporesso Nexus Aio oder Smok Mico.“

    Laut Dahlmann hätten die Abmahnungen und vor allem die Pressemitteilung offensichtlich nur das Ziel, Mitbewerbern zu schaden und den Markt zu verunsichern. Rechtlich hätten die Abmahnungen nach seiner Auffassung keine Aussicht auf Erfolg.

    max

  • Mekka für Dampferszene

    DORTMUND // Die Vapers Com öffnet am 5. und 6. November wieder ihre Tore und lädt die große Dampfer-Gemeinschaft, Liquid-Begeisterte und E-Zigaretten-Interessenten zur Dampfermesse in die NRW-Metropole Dortmund ein.

    Zahlreiche Händler und Hersteller haben Stände gebucht und freuen sich auf eine spannende und interessante Veranstaltung. Denn Messeformate wie die Vapers Com zählen zu den wichtigsten Werbeplattformen und sind unverzichtbar für die Branche. Hier können die Aussteller seit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes weiter sinnvoll auf neue Produkte, technische Innovationen und Trends aufmerksam machen.

    Auch 2022 wird es auf der Verbrauchermesse Vapers Com viele Highlights für die Besucher geben. Erstmals nach der Modernisierung der Tabaksteuer präsentieren zahlreiche Aussteller ihr angepasstes Produktprogramm, internationale Neuheiten, aktuelle Trends und wichtige Impulse. Dabei können sich auch Händler über die Produktvielfalt in diesem Segment informieren.

    Interessierte können sich ihr Ticket [link|https://www.vaperscom.de/tickets]hier[/link] sichern.

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  • HDE sieht geplante Änderung im Wettbewerbsrecht kritisch

    BERLIN // Anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Referentenentwurf eines „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes“ (11. GWB-Novelle) kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die geplanten Neuregelungen.

    „Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, bekommt das Bundeskartellamt den Charakter einer Marktregulierungsbehörde“, sagt HDE-Experte Peter Schröder. Das stelle einen Paradigmenwechseln der deutschen Wettbewerbsordnung dar. „Bisher war es das Ziel des Kartellrechts, den ungestörten Wettbewerb sicherzustellen. Hierzu konnte wettbewerbsbeschränkendes Verhalten unterbunden und Fusionen kontrolliert werden“, erläutert Schröder. Mit den vorliegenden Änderungen solle die Behörde nun selbst, zum Beispiel mit Vorgaben für das Marktverhalten oder die Anordnung von Zwangsverkäufen, gestaltend in die Wettbewerbsprozesse eingreifen. „Politisch unerwünschte Marktergebnisse erfolgreichen Unternehmertums sollen in Zukunft durch behördliche Vorgaben korrigiert werden“, warnt Schröder.

    Misstrauen in der Wirtschaftskrise
    „Der Gesetzentwurf bringt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Richtigkeit der Ergebnisse freier Wettbewerbsprozesse zum Ausdruck“, stellt der HDE-Rechtsexperte fest. Während strukturelle Maßnahmen bislang nur unter der Voraussetzung eines Rechtsverstoßes ergriffen werden konnten, gerieten in Zukunft völlig legal und erfolgreich agierende Unternehmen allein wegen bestehender Marktstrukturen in den Zugriffsbereich der Kartellbehörde.

    „Auch die weiter im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Kartellverstößen Gewinne ohne Nachweis eines Verschuldens in Form eines umsatzabhängigen Pauschalbetrags zu Gunsten der Staatskasse abzuschöpfen, belegt wegen der damit verbundenen Belastungen für die Unternehmen das mangelnde Augenmaß des Wirtschaftsministers mitten in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der deutschen Nachkriegsgeschichte“, wundert sich Schröder.

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  • Weniger schädliche Rauch-Alternative

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Tagen in einer Stellungnahme zu tabakfreien Nikotinbeuteln bestätigt, dass mit dieser neuen rauch- und tabakfreien Produktkategorie die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Rauchen reduziert werden können. Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus befürwortet das BfR eine Regulierung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf der Nikotinbeutel.

    Die BfR-Stellungnahme verdeutlicht die geringe Schädlichkeit von Nikotinbeuteln im Vergleich zu anderen Nikotinprodukten. Die Beutel sind für Konsumenten, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, die am wenigsten schädliche Option. Das Schadstoffprofil ist mit dem medizinischer Nikotinersatzprodukte vergleichbar.

    Deutscher Sonderweg
    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE): „Der BVTE würde eine tabakrechtliche Regulierung von Nikotinbeuteln sehr begrüßen.“ Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten beschreiten die deutschen Behörden bisher einen Sonderweg und haben Nikotinbeutel als Lebensmittel eingestuft. Dadurch sind diese Produkte de facto für den Verkauf nicht zugelassen und werden von Verbrauchern häufig aus dem Ausland oder über das Internet bezogen. In dieser Grauzone hat aber der Staat kaum Möglichkeiten, um eine Lenkungsfunktion auszuüben.

    Mücke weiter: „Eine sachgerechte Regulierung ist die einzige Option.“ Mücke hofft, dass die wissenschaftlichen Bewertungen des BfR ein Umdenken einleiten: „Wir möchten, dass mit tabakfreien Nikotinbeuteln den Konsumenten von Tabak- und Nikotinprodukten eine weitere potenziell weniger schädliche Alternative zur Verfügung steht.“

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  • Starke Signale für Demokratie

    GRÄFELFING // Angesichts neuer gesellschaftspolitischer Herausforderungen stehen Unternehmen zunehmend in der Pflicht, über ihre eigene Wertschöpfungskette hinaus Verantwortung zu übernehmen. In diesem Zusammenhang lobt Philip Morris erneut seinen [link|https://powerfordemocracy.de/]Award Power for Democracy[/link] aus, um einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und ihrer Institutionen zu leisten und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.

    Mit je 20.000 Euro Preisgeld werden bis zu drei Initiativen und Organisationen ausgezeichnet, die sich für ein stabiles und zukunftsgewandtes demokratisches Miteinander in der Gesellschaft stark machen.

    „Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage haben wir vor einigen Wochen Bürgern und Bürgerinnen in Deutschland befragt, was Unternehmen im Einsatz für unsere Demokratie tun sollten – mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich konkrete finanzielle Unterstützung. Mit unserem Demokratiepreis Power for Democracy möchten wir genau diesen Beitrag leisten und würdigen außergewöhnliche Initiativen, die sich auf besondere Weise für die Stärkung demokratischer Werte in Deutschland einsetzen“, erklärt Iris Brand von Philip Morris Deutschland. „Ich glaube, wir sind alle gefragt, stärker Verantwortung zu übernehmen – Politik, Zivilgesellschaft und auch die Wirtschaft.“

    Dynamische und vielfältige Initiativen
    „In Deutschland gibt es eine dynamische und vielfältige Landschaft von Initiativen, die sich den Herausforderungen der Demokratie stellen und demokratische Strukturen und Grundwerte stärken”, heißt es.

    Die Auswahl der Preisträger erfolgt laut Philip Morris in einem mehrstufigen Verfahren: Zunächst nominiert ein Expertengremium demokratiefördernde Organisationen und Initiativen.

    Im Anschluss entscheidet eine vom Unternehmen unabhängig besetzte Jury aus renommierten Persönlichkeiten der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Medienlandschaft über die Preisträgerorganisationen. Die ausgezeichneten Preisträger der zweiten Runde werden im Januar 2023 bekanntgegeben und geehrt.

    „Demokratie lebt — das zeigen die unzähligen und vielfältigen Initiativen in ganz Deutschland, die aufklären, Demokratie erlebbar machen und neue Impulse setzen. Ihnen möchten wir mit Power for Democracy eine Bühne und spürbare finanzielle Unterstützung geben“, so Prof. Dr. Matthias Quent. „Daher freue ich mich sehr, auch in diesem Jahr wieder bei Power for Democracy mit dabei zu sein und in meiner neuen Rolle als Jurymitglied so großartige und mutige Menschen auszeichnen zu dürfen wie unsere Preisträger aus dem letzten Jahr.“

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