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  • Verlagerung bei Steuern

    BERLIN // Fast 11,9 Milliarden Euro hat der Bund in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres durch die Tabaksteuer eingenommen.

    Zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es netto knapp elf Milliarden Euro. Allerdings ist die Statistik etwas verzerrt, denn neu hinzugekommen sind die „Substitute für Tabakwaren“, also in erster Linie Flüssigkeiten für E-Zigaretten mit 22,2 Millionen Euro in den Monaten Mai bis September. Die Einnahmen des Fiskus aus Tabakerhitzern werden weiterhin aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht angegeben.

    Groß der Steuererlöse
    Zigaretten haben mit gut 8,8 Milliarden Euro naturgemäß das Groß der Steuererlöse ausgemacht. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum war das ein Rückgang um 4,5 Prozent. Bei Feinschnitt dagegen stieg das Steueraufkommen um rund sechs Prozent auf nun fast 1,6 Milliarden Euro.

    Bei Wasserpfeifentabak gab es eine leichte Erholung. Hier kassierte der Staat im September gut 1,3 Millionen Euro, nachdem er im August gut 1,8 Millionen hatte erstatten müssen. Bei E-Liquids steigen die Tabaksteuereinnahmen kontinuierlich, zuletzt auf fast 6,9 Millionen Euro im August und auf mehr als 8,8 Millionen Euro im September. Eine Steuerpflicht besteht seit 1. Juli 2022.

    red

  • Frist wird wohl verlängert

    BERLIN // Die Abverkaufsfrist für Verpackungen mit mehr als 25 Gramm Wasserpfeifentabak, die ursprünglich zum Jahresende enden sollte, steht nach Angaben des Finanzministeriums vor einer sechsmonatigen Verlängerung.

    Das teilt der Bundesverband Wasserpfeifentabak mit. Eine entsprechende Veröffentlichung durch den Zoll werde gegenwärtig vorbereitet und wird für die kommenden Tage erwartet. Die umstrittene Mengenbegrenzung für Wasserpfeifentabak, die im August letzten Jahres erlassen wurde und die Hersteller von Wasserpfeifentabak mit einer Mengenbegrenzung von maximal 25 Gramm pro Verpackung belegt hat, ist für die Industrie nicht umsetzbar.

    Kurze Abverkaufsfrist
    Folke Rega, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wasserpfeifentabak, spricht von einem großen Teilerfolg: „Das Bundesfinanzministerium ist unserer Argumentation gefolgt, dass die viel zu kurze Abverkaufsfrist von sechs Monaten nicht ausreicht, um die im Handel befindliche Ware abzuverkaufen.“

    Dennoch stünden die Produzenten von Wasserpfeifentabak vor dem Abgrund, so Rega: „Unsere Hersteller generieren seit der verspäteten Verkündung der Abverkaufsfrist zu Jahresbeginn keine Umsätze mehr und haben ein massives Liquiditätsproblem. Uns steht eine Insolvenzwelle bevor, die hunderte Arbeitsplätze kosten wird.“

    Hoffnung hat der Verband dennoch, da die letzte Entscheidung offen sei. „Es gibt einen ausreichenden Bedarf an zu klärenden Fragen im Umgang mit Restmengen in Shisha-Bars, die bei Einhaltung der Gesetzeslage zu schwereren Verstößen führen würde“, sagt Rega in Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der Verordnung. Eine Aufhebung der Mengenbegrenzung bei gleichzeitiger Gleichstellung von Shisha-Tabak mit Bier und Kaffee in der Gastronomie wäre laut Verband die einzige gangbare Lösung.

    vi

  • Von Eicken Gruppe investiert und wächst

    LÜBECK // Die zur von Eicken Gruppe gehörende German Tobacco GmbH übernimmt zum Jahreswechsel 2022 / 2023 wesentliche Teile der Produktionsstätte der GRE Grand River Enterprises Deutschland GmbH in Rietz/Brandenburg.

    „Wir werden ab Januar 2023 in Rietz einen eigenen Produktionsstandort unter dem Dach der von Eicken Gruppe betreiben“, sagte Marc von Eicken, Inhaber und Geschäftsführer. „Nachdem Grand River die Arbeitsverhältnisse seiner Beschäftigten aufgrund der geplanten Betriebsschließung zum Jahresende gekündigt hat, freuen wir uns, den Menschen eine neue berufliche Perspektive an ihrem angestammten Arbeitsplatz in Rietz bieten zu können.“

    Älteste inhabergeführte Familienunternehmen Deutschlands
    Von Eicken feierte im Jahr 2020 das 250-jährige Firmenbestehen und blickt als eines der fünfzig ältesten inhabergeführten Familienunternehmen Deutschlands auf eine bewegte Firmengeschichte zurück. Das Motto „Aus Freude am Tabak“ und die damit verbundenen höchsten Ansprüche an Tabakqualität und Genuss, standen bereits bei der Gründung des Unternehmens im Jahr 1770 im Vordergrund des Handelns. Diese Leitsätze interpretieren die Lübecker heutzutage immer noch – zeitgemäß und modern.

    Bisher werden an zwei Produktionsstandorten in Deutschland – am Sitz der Firmenzentrale in Lübeck sowie in Dingelstädt / Thüringen – Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak hergestellt. Damit ist von Eicken eines der letzten unabhängigen deutschen Familienunternehmen, die Tabakerzeugnisse vom Rohtabak bis zum Endprodukt fertigen.

    Mit Marc von Eicken lenkt dabei bereits die achte Generation der Familie erfolgreich die Geschicke des Unternehmens.
    Marken wie Burton, Denim, Pepe, Manitou und Allure werden bei von Eicken produziert und in über 100 Länder vertrieben – sowohl über die eigenen Niederlassungen in Frankreich, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur als auch über langjährige Vertriebspartner auf der gesamten Welt. „Das neue Werk in Rietz wird zukünftig dazu beitragen, der gestiegenen weltweiten Nachfrage der Marken aus dem Hause von Eicken nachzukommen“, sagte von Eicken abschließend.

    pi

  • Zigarette ohne Feuerzeug?

    DORTMUND // In der neuen Folge [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center ]„Tobacco & Vape, News & Views“[/link] auf „Business Insights“ spricht Roy Weiberger, Geschäftspartner für Marketing von Rom Soriano, dem Erfinder der „selbstanzündenden Zigarette“ über da Potenzial seines Produkts.

    Die Zigarettenbranche ist immer auf der Suche nach Innovationen, die den Markt im Sturm erobern können. E-Zigaretten haben den Sprung in den massentauglichen Markt längst geschafft, nun könnte ein junger Israeli namens Rom Soriano das nächste „große Ding“ entwickelt haben: eine selbstanzündende Zigarette. In der neuesten Podcast-Folge „Tobacco & Vape, News & Views“ präsentiert Roy Weisberger die Erfindung seines Geschäftspartners Soriano und ist überzeugt: Das Potenzial der selbstanzündenden Zigarette ist gigantisch.

    Neben der Vorstellung der Idee, der Funktionsweise und den Vorteilen der patentierten Erfindung berichtet Weisberger auch über die noch zu nehmenden Hürden, bevor das Produkt in eine Massenproduktion gehen kann: „Wir brauchen ein Unternehmen aus der Tabakbranche, welches das große Potenzial erkennt und sowohl bei weiteren Tests als auch der dann folgenden Produktion und der Vermarktung unterstützt.“ Eine ideale Möglichkeit, potenzielle Kooperationspartner zu finden, sei die nächste Auflage des Messeduos InterTabac und InterSupply, an der Weisberger und Soriano teilnehmen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie im [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center ]gesamten Podcast[/link], der ab sofort online verfügbar ist. „Tobacco & Vape, News & Views“ ist eine Podcast-Serie, die auf „Business Insights“ erscheint. Dabei handelt es sich um die interaktive Plattform der InterTabac, der weltgrößten Messe für Tabakwaren und Raucherbedarf. Die nächste Ausgabe findet vom 14.-16. September 2023 zusammen mit der InterSupply, der führenden Fachmesse für Herstellungsprozesse von Tabakwaren, E-Zigaretten, Pfeifen und Wasserpfeifen, wie gewohnt in Dortmund statt.

    pi

    https://business-insights.intertabac.de/media-center

  • Cannabis: Legalisierung kommt

    BERLIN // Cannabis soll – auch außerhalb des medizinischen Gebrauchs – legalisiert werden. Da sind sich die Regierungsparteien einig. Wie jedoch der neue rechtliche Status aussehen soll, ist bislang völlig unklar. Nun hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Plan vorgelegt.

    30 Gramm legal
    Ein Punkt dieses Plans, der DTZ vorliegt, sieht vor, dass Volljährige in Deutschland künftig bis zu 30 Gramm legal erwerben können. Dazu könnte es eine Altersgrenze geben: Bis zum Alter von 21 Jahren soll demnach der Gehalt an THC (das berauschende Tetrahydrocannabinol) in Cannabis noch zu definierende Höchstwerte nicht überschreiten dürfen.

    Außerdem soll jeder Erwachsene drei Cannabis-Pflanzen selbst ziehen dürfen und so den Eigenbedarf decken. Für den Verkauf soll ein Werbeverbot gelten.

    Weil Cannabis mit der Legalisierung nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, können Verstöße kaum noch strafrechtlich verfolgt werden. Das dürfte insbesondere für ein Überschreiten des THC-Gehalts sowie für ein Unterschreiten der Altersgrenze gelten. Allerdings könne das Cannabis beschlagnahmt werden, hieß es.

    Keine Information
    Der Verkauf soll „lizensierten Geschäften“ möglich sein, wobei zur Lizenz noch keine Informationen vorliegen. Ziel ist es, so den Schwarzmarkt vor allem im ländlichen Raum zu bekämpfen. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken.

    Vorgesehen ist dem Papier zufolge außerdem, eine sogenannte Cannabis-Steuer auf die Produkte zu erheben.

    red

  • Eine Milliarde Euro ans Land abgeführt

    POTSDAM // Einmal den Hauptpreis ziehen, dies wünschen sich so viele Brandenburger und jagen gern die Jackpots, von denen einer sogar bis 120 Millionen Euro schwer sein kann. Im Nebeneffekt sorgen sie dafür, dass auch das Land Brandenburg gewinnen kann, denn 20 Prozent des Lottoeinsatzes fließen als Glücksspielabgabe in die Landeskasse. Davon profitiert in hohem Maße das Gemeinwohl in Brandenburg, das nun einen großartigen Meilenstein feiern darf, der die höchsten Jackpots toppt.

    „Nach Ablauf der vergangenen Woche freuen wir uns berichten zu dürfen, dass nun die Marke von einer Milliarde Euro bei der Abführung der Glücksspielabgabe seit Bestehen Lotto Brandenburgs an das Finanzministerium des Landes Brandenburg überschritten wurde“, sagt Anja Bohms, Geschäftsführerin von Land Brandenburg Lotto in Potsdam: „Eine großartige Leistung aller in unserem Unternehmen für den Spiel- und Verwaltungsbetrieb zuständigen Mitarbeitenden und unseren Handelspartner, die für Zuverlässigkeit in jeder Hinsicht stehen. Im Namen aller danke ich den brandenburgischen Lottospielenden, ob regelmäßig oder gelegentlich dabei, denn sie haben es möglich gemacht.“

    Sportförderung und gemeinnützige Projekte
    „Das Land Brandenburg verwendet die Mittel aus der Glücksspielabgabe vorrangig für die Sportförderung und zur Förderung von mildtätigen, sozialen, humanitären, kulturellen und sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden gemeinnützigen Projekten“, erläutert Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. „Insofern ist die Nachricht, dass die Glücksspielabgabe die Schwelle von einer Milliarde Euro überschritten hat, nicht nur eine gute Nachricht für Land Brandenburg Lotto, sondern auch eine gute Nachricht für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Ohne die Mittel der Glücksspielabgabe wäre nicht nur die Sportförderung in dieser Größenordnung im Land Brandenburg nicht möglich, sondern auch zahlreiche Projekte aus den verschiedenen Bereichen, die von den Geldern aus der Glücksspielabgabe profitieren“, unterstreicht die Ministerin.

    Die Ressorts der Landesregierung förderten nach ihren Aussagen mit den Lottomitteln eine große Spannbreite von Vorhaben und Themen im Land: „Die Projekte reichen von der Förderung der Jugendfeuerwehren, eines Abenteuerspielplatzes oder von Jugendclubs bis zur Begegnungsstätte oder einem Mehrgenerationenhaus, von der Aktion gesunde Umwelt über die Brandenburger Tafeln und Konzertreihen bis zum Heimatverbund, von Kirchensanierung bis Baukultur – kurzum: Ohne die Förderung wäre unser Land um vieles ärmer, nicht nur im finanziellen Sinne“, so Lange.

    „Stets verfolgen wir die Informationen der Landesregierung zum erfolgreichen Einsatz von Geldern aus der Glücksspielabgabe, allen voran über den Anteil, der sich Lottomittel nennt und geben diese auch über unsere Webseite mit der Rubrik ,Lotto fördert‘ weiter“, ergänzt Lotto-Geschäftsführerin Kerstin Kosanke.

    Möchte man die Milliarde einmal nicht als Eins mit neun Nullen sehen, so stelle man sich einfach 10 Tonnen an 100-Euro-Scheinen vor, das entspricht einem Gewicht von zwei ausgewachsenen Elefanten.

    pi

  • Grusel im Handel

    MAINZ // In den vergangenen Jahren ist Halloween auch in Deutschland zu einem Einkaufsanlass gewachsen. Zwar ist Halloween im Vergleich zu Fest- und Feiertagen wie Ostern und Weihnachten von geringerer Bedeutung für den Einzelhandel, doch auch im Vorfeld des 31. Oktober rechnen Händler in der Regel mit teils recht kräftigen Umsatzimpulsen.

    Wie eine vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebene Umfrage aus dem Vorkrisenjahr 2019 zeigt, geben fast zwei Drittel der befragten Verbraucher jedes Jahr zu Halloween Geld aus. Gekauft werden demnach insbesondere Dekoartikel, Halloween-Kostüme sowie passendes Make-up. Investitionen tätigen zum Gruselfest vor allem junge Zielgruppen und Familien insbesondere mit kleineren Kindern.

    Großes Kundeninteresse
    Wegen des großen Kundeninteresses an Halloween-Sortimenten erwarten viele Händler in der Zeit um den 31. Oktober zusätzliche Umsätze. Das gilt besonders für Handelsunternehmen, die Spielwaren, Lebensmittel oder Dekoration anbieten. Großer Beliebtheit erfreuen sich hier etwa Produkte in Kürbisform sowie Süßwaren. Angesichts der aktuellen Energiekrise ist in diesem Jahr allerdings davon auszugehen, dass sich die krisenbedingte Zurückhaltung der Verbraucher auch in den diesjährigen Ausgaben zu Halloween widerspiegeln wird.

    Immerhin: Der Handel könnte die Halloween-Saison mit einem blauen Auge überstanden haben. Denn vielerorts war zu hören, dass die Umsätze kaum oder gar nicht gesunken seien. Der Grund: Es wird zwar deutlich weniger gekauft; aufgrund der hohen Inflationsraten kosten die Produkte jedoch meist deutlich mehr als vor einem Jahr. So sind allein die Erzeugerpreise auf Jahressicht um fast 50 Prozent gestiegen.

    Vorweihnachtsgeschäft startet
    Mit dem „Fest des Grauens“ beginnt traditionell auch das Vorweihnachtsgeschäft. Das dürfte im laufenden Jahr durch eine deutliche Konsumzurückhaltung geprägt sein. Zu schlecht ist die wirtschaftliche Situation vieler Haushalte, zu unsicher ist die Lage aufgrund der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der enormen Energiekosten, die oft noch gar nicht bei den Verbrauchern angekommen sind. Und die angekündigten staatlichen Hilfen sind da eher der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Und noch ein Aspekt könnte die Kauflust der Konsumenten bremsen: Das Münchner Ifo-Institut hat deutlich gemacht: „Die Lieferprobleme sind zu einem Dauerproblem für den Einzelhandel geworden – in diesem Jahr wird es zu Weihnachten wieder Lücken in den Regalen geben.“

    Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Umsätze des deutschen Einzelhandels (2019: 102,8 Milliarden Euro, 2020: 109,5 Milliarden Euro, 2021: 11,7 Milliarden Euro) könnten so einen Dämpfer erleiden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Handelsverband über ein „katastrophales Weihnachtsgeschäft“ geklagt. Bleibt zu hoffen, dass 2022 besser verläuft.

    pi /red

  • Immer weniger Auszubildende

    NÜRNBERG // In der Corona-Krise sind sowohl die Zahlen der von der Bundesagentur für Arbeit monatlich ausgewiesenen dualen Ausbildungsstellen als auch die der Bewerber ab dem zweiten Quartal 2020 gegenüber 2019 deutlich zurückgegangen. Dabei sank die Zahl der Bewerber stärker als das Stellenangebot. Im zweiten Jahr der Pandemie gab es den stärksten Rückgang bei der Zahl der erfolgreichen Vermittlungen in eine Ausbildung. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Anzahl neuer Ausbildungsverträge sinkt
    Zugleich sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge deutlich. Diese Entwicklung deutet aufzunehmende Passungsprobleme hin. „Mögliche Gründe hierfür können etwa die fehlende Übereinstimmung zwischen angebotenen Stellen und beruflichen Wünschen von Ausbildungsinteressenten oder zwischen dem regionalen Angebot und der regionalen Nachfrage sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Weitere Gründe sind, dass die Qualifikationen der Bewerbenden nicht dem Anforderungsprofil der Betriebe entsprechen oder dass junge Menschen Alternativen im tertiären Bildungsbereich, beispielsweise den Besuch einer Fachhochschule, vorziehen“, ergänzt Anna Heusler, Mitautorin der Studie.

    Starke Rückgänge zeigen sich vor allem in Berufen, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren, beispielsweise in den Bereichen „Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus” sowie „Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung”. Mit dem Rückgang, der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Bewerber und der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge während der Krise setzt sich ein Trend fort, der schon vor der Pandemie begonnen hatte.

    Dagegen nahm die Zahl, der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten betrieblichen Ausbildungsstellen längerfristig zu und ging erst mit Beginn der Pandemie zurück. „Pandemiebedingt erschwerte sich nicht nur die Kontaktaufnahme zwischen Ausbildungsinteressierten und Betrieben, sondern auch zwischen potenziellen Bewerbenden und den Arbeitsagenturen. Das beeinträchtigte die Aktivierung und Vermittlung von Jugendlichen“, so Anna Houštecká, Mitautorin der Studie.

    pi

  • Tabakaktien behaupten sich

    MAINZ // Nur zwei Aktien von Tabakkonzernen lagen nach neun Monaten im Plus: die Reemtsma-Mutter Imperial Brands mit 16,2 Prozent und BAT mit 17,2 Prozent. Immerhin: Auch die anderen Großen der Branche haben mit Kursverlusten zum 30. September von 13,8 (Altria), 10,2 (Philip Morris) und 6,5 Prozent (JTI) immer noch deutlich weniger schlecht abgeschnitten als etwa der Vergleichsindex S & P 500.

    Starke Aktien
    Hier zeigt sich eine klare relative Stärke der Tabakaktien, die vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet sind. Hinzu kommt, dass die Konzerne einen großen Teil ihrer Gewinne an die Aktionäre ausschütten. So liegt die für 2022 prognostizierte Dividendenrendite für Philip Morris bei 6,1, für JTI bei 6,2, für Imperial Brands bei 6,9, für BAT bei 7,0 und für Altria sogar bei 8,3 Prozent. Zum Vergleich: Bei den 40 Blue-Chips des Dax liegen die erwarteten Ausschüttungsrenditen – falls die Unternehmen Dividenden zahlen – zwischen 0,4 (Sartorius) und außergewöhnlichen 9,8 Prozent (BMW).

    max

  • Klage gegen Rohstoff-Steuern

    SAARBRÜCKEN // Klage gegen Regeln des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG): Zwei Betroffene haben sich jetzt dagegen verwehrt, dass Rohstoffe wie Propylenglykol, pflanzliches Glycerin, destilliertes Wasser und Aromen als „Substitute für Tabakwaren“ besteuert werden.

    Am 4. Oktober wurde die Klage gegen das Hauptzollamt Saarbrücken beim Finanzgericht des Saarlands eingereicht. Darauf weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hin. In der Klage geht es demnach um die Besteuerung von Rohstoffen und die damit einhergehenden Interpretationen der Zollbehörden. Kläger sind ein Konsument, der regelmäßig Rohstoffe zum Selbstmischen von Liquids erwirbt, sowie ein großer Online-Händler für E-Zigaretten, Rohstoffe, Liquids und Zubehör aus Saarbrücken.

    Anrufen des Bundesverfassungsgerichts
    Gegenstand der Klage sind insbesondere die Folgen der Auslegungshinweise zur Rohstoffbesteuerung der GZD an die Zollbehörden, die den Steuergegenstand sowie den Steuerschuldner beschreiben. Ziel ist eine gerichtliche Feststellung dahingehend, dass die Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen und die danach sinngemäß anwendbaren Regelungen für Rohstoffe für ungültig erklärt werden. Zudem regt die Klage an, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor dem Hintergrund des Gleichheits- und Eigentumsrechts zur Klärung vorzulegen.

    Der Zoll geht dabei davon aus, dass Rohstoffe bei entsprechender Zweckbestimmung eben auch Substitute, die zum Anmischen verwendet werden, seien – und daher besteuert werden müssten.

    Keine Steuer auf einzelne Rohstoff-Bestandteile
    Die Auffassung, dass diese Auslegung des TabStMoG unzutreffend ist, teilt der VdeH: „Der Gesetzgeber macht durch das Gesetz ganz klar deutlich, dass Erzeugnisse, also fertige Liquids, und nicht einzelne Rohstoffbestandteile einer Besteuerung unterliegen. Dieser objektiven Bewertung des Steuergegenstandes schließen wir uns an und halten die subjektive Beschreibung der Steuerpflicht über die Zweckbestimmung weiterhin für völlig interpretationsoffen, schädlich für den Fachhandel und auch für die Behörden nicht kontrollierbar“, sagt VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland. Auch sei die Steuer grundsätzlich zu hoch.

    Zudem macht die Klage deutlich, dass steuerfreien Bezugsquellen aufgrund der aktuellen Auslegungen Tor und Tür geöffnet werden und der Staat nicht in der Lage ist, die für den Endverbraucher bestehende Steuerpflicht auch effektiv durchzusetzen und zu vollziehen. vi