Schlagwort: Einzelhandel

  • Ein Maßnahmen-Chaos

    MAINZ // Immer mehr Bundesländer passen die Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel an. DTZ gibt einen Überblick (Stand: 10. Februar, 11 Uhr):
    Baden-Württemberg Seit 9. Februar ist die 3 G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel entfallen. Allerdings müssen nun durchgehend FFP2-Masken getragen werden.

    Eine Übersicht
    Bayern Die 2 G-Regel im Einzelhandel ist seit 9. Februar aufgehoben. Die Flächenregel (ein Kunde je angefangene zehn Quadratmeter) gilt weiter.
    Berlin Die 2 G-Regel im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen. In Geschäften des Einzelhandels bis 200 Quadratmeter muss seit 12. Februar der 2 G-Nachweis unverzüglich nach Betreten kontrolliert werden. Es gilt eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht.
    Brandenburg Die 2 G-Regelung im Einzelhandel wird abgeschafft. Dafür gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
    Bremen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Hamburg Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Hessen Bereits seit 7. Februar ist 2 G im Einzelhandel entfallen, FFP2-Masken sind nun Pflicht.
    Mecklenburg-Vorpommern Wo bisher 2 G galt, muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
    Niedersachsen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
    Nordrhein-Westfalen 2 G gilt – vorläufig – weiter, es wird nur stichprobenartig kontrolliert.
    Rheinland-Pfalz Ende der 2 G-Regeln im Einzelhandel voraussichtlich am 18. Februar.
    Saarland Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
    Sachsen 3 G statt 2 G im Einzelhandel.
    Sachsen-Anhalt 2 G soll „zeitnah“ gestrichen werden.
    Schleswig-Holstein Keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, FFP2- oder OP-Maske ist Pflicht.
    Thüringen Im Einzelhandel gilt die 3 G-Regel.

    red

  • Handel hofft auf Umsatzplus

    BERLIN // Die aktuelle Geschäftslage im Einzelhandel ist besonders bei kleineren Unternehmen und im innerstädtischen Bekleidungshandel weiter schlecht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1300 Handelsunternehmen.

    Nach wie vor leiden viele Händler unter den durch die 2 G-Regelung ausgelösten Umsatzrückgängen. Aber: Unter der Voraussetzung, dass die Pandemie und die sie begleitenden Einschränkungen beim Einkauf zeitnah an Bedeutung verlieren, rechnet der HDE für das laufende Jahr mit einem Umsatzplus von nominal drei Prozent für die gesamte Branche.

    Ein von der Pandemie geprägtes Jahr
    „Nach einem schwierigen, von der Pandemie geprägten Jahr, hofft der Einzelhandel auf ein besseres 2022. Die Erwartungen werden sich aber nicht für alle Händler erfüllen können. 2 G macht es nach wie vor vielen Unternehmen unnötig schwer, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diese im Kampf gegen die Pandemie nutzlose Maßnahme muss endlich bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die aktuelle Verbandsumfrage zeigt: 46 Prozent der Händler, die unter 2 G arbeiten müssen, bewerten ihre Geschäftslage als schlecht. Ohne 2 G liegt der Wert bei 24 Prozent. Dazu kommen bei vielen Händlern große Probleme mit Lieferschwierigkeiten. Besonders die Segmente Sportartikel, Elektronik und Haushaltswaren sind massiv betroffen.

    Gros des Wachstums
    Wenn die Auswirkungen der Pandemie zeitnah nachlassen und Maßnahmen wie 2 G für den Handel zurückgenommen werden, rechnet der HDE für die Branche trotz aller Probleme insgesamt mit einem Umsatzplus von drei Prozent. Das Gros des Wachstums dürfte allerdings erneut aus dem Online-Handel kommen, der mit 13,5 Prozent Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr rechnen darf. Insgesamt werden sich die Umsätze im Einzelhandel inklusive des Online-Handels 2022 damit auf mehr als 600 Milliarden Euro belaufen. „Obwohl die Umsätze in der Gesamtbilanz wachsen werden, gibt es klare Verlierer. Besonders die innerstädtischen Einzelhändler werden auch in diesem Jahr noch unter Nachwirkungen der Corona-Krise leiden. Insgesamt könnten deshalb in diesem Jahr noch einmal knapp 16 000 Geschäfte verloren gehen“, so Genth.

    Seit dem Corona-Ausbruch waren viele Nicht-Lebensmittelhändler an 263 von 569 Verkaufstagen zwangsgeschlossen oder mit Einschränkungen wie der 2 G-Regel belegt. „In vielen Stadtzentren droht eine sich weiter verschärfende Situation. Der Handel ist das Rückgrat lebendiger Innenstädte. Die Politik muss endlich sicherstellen, dass die Corona-Hilfen rasch und zielgerichtet ankommen“, betont Genth. Dabei gehe es besonders um ein Absenken der Zugangshürden bei der Überbrückungshilfe. Bisher müssen die Unternehmen mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen, bei solch hohen Werten kommt in vielen Fällen aber jede Hilfe zu spät.

    vi

  • HDE und Lebensmittelketten fordern Ende der 2 G-Regel

    BERLIN // Der Ruf nach einem bundesweiten Abschaffen der 2 G-Regel im Einzelhandel wird immer lauter. Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) melden sich auch große Lebensmittelhändler zu Wort, obwohl sie selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind. Nachdem einzelne Bundesländer bereits zu 3 G zurückgekehrt sind, folgten jetzt auch Hessen und Schleswig-Holstein.

    In Hessen fällt die 2G-Regel im Einzelhandel künftig weg. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Allerdings werde Hessen für den Besuch in Geschäften eine FFP2-Maske zwingend vorschreiben, so Bouffier.
    Zuvor hatte die Stadt Hanau ab sofort auf die Kontrolle von 2G im Groß- und Einzelhandel verzichtet, nachdem die Inhaberin eines Modegeschäftes erfolgreich geklagt hatte und kurzzeitig als einziges Bekleidungsgeschäft ohne Einschränkungen öffnen durfte.

    Nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) forderten jetzt auch die vier großen Lebensmittelhändler – Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) – in einem Brief an mehrere Spitzenpolitiker ein Ende der Zugangsbeschränkungen, die noch immer in großen Teilen des Handels gelten. Das ist auch deshalb bemerkenswert, da die Lebensmittelhändler selbst überhaupt nicht von der 2 G-Regel betroffen sind.

    Bund und Länder
    Bund und Länder hatten die 2 G-Regel für weite Teile des Einzelhandels angesichts der steigenden Corona-Inzidenzzahlen Anfang Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Allerdings wurden die Regeln bereits in mehreren Bundesländern von Gerichten gekippt.

    Die Chefs von Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe erklären in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und andere Spitzenpolitiker: „Auf Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten – maßgeblich der Maskenpflicht und dem Wahren des Abstands– kein Infektionsherd ist.“ Das gelte unabhängig von den gehandelten Sortimenten.

    Bei den betroffenen Händlern sorge die 2 G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubt, dagegen für erhebliche Umsatz- und Ergebniseinbußen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Gefahr von tausenden Schließungen, besonders bei den inhabergeführten Geschäften, und die verheerenden Auswirkungen auf die Innenstädte sei offensichtlich. Die Topmanager drängen deshalb: „Den Unternehmen sollte es jetzt ermöglicht werden, unter Einsatz der hinlänglich bewährten Hygienekonzepte ihre Kunden ohne weitere Beschränkungen zu empfangen und zu bedienen.“

    Handel kein Infektions-Hotspot
    Diese Meinung vertritt auch der Handelsverband Deutschland: „Die Erfahrungen aus dem durchgängig ohne Einschränkungen geöffneten Lebensmittelhandel machten mehr als deutlich, dass der Handel kein Infektions-Hotspot ist“. Dafür sorge schon die Maskenpflicht. Es sei nicht logisch begründbar, warum täglich 40 Millionen Kundenkontakte im Lebensmittelsektor ohne größere Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen stattfinden könnten, während die zehn Millionen Kundenkontakte des restlichen Einzelhandels problematisiert würden.

    Die Tatsache, dass 2 G beim Einkauf in Niedersachsen, Bayern und dem Saarland bereits durch Gerichte außer Kraft gesetzt wurde, ohne dass dort in der Folge die Infektionszahlen deutlicher als in den anderen Bundesländern gestiegen wären, mache die Lage für Kunden und Händler noch abstruser, so der HDE.

    Zudem beklagt der Handelsverband, dass die Händler mit den Folgen der Pandemie und der Corona-Maßnahmen allein gelassen würden. Der Staat könne und dürfe diese hoheitlichen Aufgaben nicht einfach an die Privatwirtschaft delegieren. 2 G im Handel führt außerdem teilweise zu massiven Umsatzeinbrüchen. Deshalb fordert der HDE ein Anpassen der staatlichen Corona-Hilfen.

    Nachdem die Staatsregierung Bayerns die 2 G-Regel für den Einzelhandel in Folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gekippt hat, fordert der Handel das ebenfalls in Baden-Württemberg. Die Landesregierung will hingegen an 2 G festhalten. „Es ist unseren Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht. Die Konsequenz wäre, dass die Kundschaft vor allem in grenznahen Gebieten zum Einkauf nach Bayern fährt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händler nicht mehr zu verkraften. Wir fordern die Landesregierung auf, hier unverzüglich dem Vorbild aus Bayern zu folgen“, sagt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

    Im Gegensatz zu Bayern will Baden-Württemberg an der 2 G-Regel im Handel festhalten. „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für 2 G insofern bestätigt“, argumentierte Medienberichten zufolge eine Sprecherin des Staatsministeriums.

    Finanzminister zweifelt an Corona-Regeln
    Gleichzeitig signalisierte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner Zweifel an der geltenden Corona-Regelung. „Ich stelle mir persönlich die Frage, ob wir wirklich auf Dauer die sehr scharfen Zutrittsbeschränkungen im Handel brauchen. Da entsteht ja ein wirtschaftlicher Schaden. Und da muss eben immer gefragt werden, ob der Schaden in einem richtigen Verhältnis steht zum zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen“, so Lindner.

    red


    Der obige Beitrag stellt den Stand bei Redaktionsschluss dar. Die Entwicklung zu den 2 G-Regeln kann sich inzwischen geändert haben.

  • Gericht kippt 2G-Regel für Baden-Württemberg

    MANNHEIM // Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat vor kurzem die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Damit gilt seit dieser Woche wieder die 3G-Regelung.

    Das Einfrieren der „Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Damit gilt für den Handel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen, meldet der SWR. Dies gelte mit sofortiger Wirkung, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem Sender.

    Berufsfreiheit eingefordert
    Geklagt hatte eine Händlerin aus dem Ortenaukreis. Die Besitzerin eines Schreibwarengeschäfts hatte auf Berufsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz verwiesen. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung zählt und die daher keinen 2G-Beschränkungen unterliegen.

    Die Landesregierung hatte dem widersprochen und darauf verwiesen, dass es sich dabei um „eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung" handele, mit der man „auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere“.


    Vorreiter Bayern

    Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Händlerin Recht. Die Richter argumentieren wie bei der Entscheidung zu den Universitäten vom vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden.
    In Bayern hatte der dortige Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.

    Die Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Corona-Virus die „Alarmstufe II“ in der Corona-Verordnung seit 24. November 2021 beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser, die so genannte Hospitalisierungsrate, bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

    red

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gekippt

    MÜNCHEN // Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.

    Bayerische Verordnung indifferent
    Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof schon festgehalten, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Bereits vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.

    Maßnahme gekippt
    Vor kurzem haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit „Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.

    2G komplett ausgesetzt
    Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine „schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: „Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

    red

  • 2 G-Regeln rechtswidrig?

    BERLIN // Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2 G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind.

    Nicht verhältnismäßig
    „2 G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2 G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen sei. Das Gutachten betont, dass 2 G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

    Massive Umsatzeinbußen
    Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2 G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären dann in ihrer Existenz bedroht.

    Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und doch auf 2 G im Einzelhandel setzen, fordert der HDE deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. Genth: „Wenn 2 G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen. Das muss deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“

    vi

  • 2022 kommt starkes Wachstum

    MAINZ // Mitten in der „vierten Welle“ der Corona-Pandemie aktualisieren die wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen. DTZ hat sie sich angeschaut.

    Ökonomische Lage
    Besonders gut ist die ökonomische Lage gerade nicht, das zeigen der Blick auf die Börsen, die Lieferengpässe, die hohen Inzidenzen und die enormen Inflationsraten (siehe auch Seite 3 dieser Ausgabe). Und so rechnet etwa das Hamburgische WeltWirtschafts Institut (HWWI) jetzt nur noch mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,8 Prozent für 2021. Zum Vergleich: Vor einem Jahr hieß es noch, die Wirtschaftsleistung werde 2021 wohl um 4,0 Prozent steigen. Ein kleiner Unterschied? Der macht immerhin gut 40 Milliarden Euro aus – das ist ein ganzes Stück mehr, als etwa das zweitgrößte Budget im Bundeshaushalt, das das Verteidigungsministerium ausgeben kann. Aber im kommenden Jahr wird, glaubt man den Hanseaten, ein sattes Plus von 3,5 Prozent resultieren. Dabei werden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr stagnieren, 2022 dagegen um 4,7 Prozent nach oben schießen. Dazu das HWWI: „Die privaten Haushalte haben ihre während der vorangegangenen Lockdowns gezeigte Kaufzurückhaltung zu lockern begonnen und sie dürften ihr Konsumverhalten weiter normalisieren sowie ihre Sparquote reduzieren.“

    BIP-Wachstum
    Etwas skeptischer ist dagegen das Ifo Institut, das für 2021 nur noch mit einem BIP-Wachstum von 2,5 Prozent rechnet. Die Münchner schreiben: „Der Nachholbedarf im Bereich des Warenkonsums dürfte eher begrenzt sein. So waren die Käufe von Waren im Durchschnitt der sechs Quartale seit Beginn der Coronakrise nicht eingebrochen und in etwa so hoch wie in den anderthalb Jahren zuvor.“ Immerhin: Nach Meinung der Ifo-Experten steht 2022 Jahr ein BIP-Plus von 5,1 Prozent zu erwarten.

    Insgesamt scheint sich allmählich jedoch vorsichtiger Pragmatismus durchzusetzen. „Der wirtschaftliche Schaden wird wohl nicht so verheerend ausfallen wie im vergangenen Winter, dank der Impfungen und weil viele Unternehmen sich auf einen Geschäftsbetrieb unter Pandemiebedingungen eingestellt haben“, meint etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).


    Kieler Institut für Weltwirtschaft

    Und beim Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) heißt es, die vierte Welle der Corona-Pandemie treffe die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum zwar spürbar, der Schaden dürfte aber wohl geringer ausfallen als in den Infektionswellen davor: „Die ökonomischen Schmerzen der Pandemie werden von Welle zu Welle kleiner.“ Trotzdem gehen die Nordlichter fürs vierte Quartal des laufenden Jahres und fürs erste Quartal 2022 nur noch von „allenfalls einer Stagnation“ aus.

    Allerdings dürften künftig auch statistische Effekte eine Rolle spielen. So wird die Inflation im kommenden Quartal wohl schon dadurch rund ein Prozent niedriger liegen als zurzeit, weil die zeitweilige Reduzierung der Mehrwertsteuer dann keine Rolle mehr spielt. Und vor allem im zweiten und dritten Quartal 2021 gab es eine deutliche Erholung, die sich 2022 in niedrigeren Wachstumsraten des BIP widerspiegeln dürfte.

    GfK-Konsumklimaindex
    Auf den Handel kommen jedenfalls kurzfristig schwierigere Zeiten zu. „Der GfK-Konsumklimaindex taucht für den Dezemberwert wieder von +1,0 (November) auf –1,6 Punkte ab. Dies trifft den Einzelhandel gerade zum wichtigen Weihnachtsgeschäft besonders hart, da im November und Dezember generell der Löwenanteil der Jahresumsätze erzielt wird“, stellt die Stuttgarter Privatbank Ellwanger und Geiger fest. Immerhin habe die Konsumlust privater Verbraucher maßgeblich dazu beigetragen, dass das BIP im dritten Quartal um 1,7 Prozent gewachsen ist.

    max

  • „Wie ist Ihr Impfstatus?“

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert weitergehende Rechte in Bezug auf die Corona-Impfung.

    Der Gesetzgeber habe das generelle Fragerecht für Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten bislang nur für bestimmte Einrichtungen wie etwa Schulen, Kitas und Pflegeheime geregelt, teilt der HDE mit. „Das ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Um die Corona-Pandemie effektiv bekämpfen zu können, brauche es vielmehr ein generelles Fragrecht für alle Arbeitgeber – unabhängig vom Wirtschaftsbereich. „Es passt nicht zusammen, wenn die Arbeitgeber gesetzlich mittlerweile verpflichtet sind, ihr Personal für die Impfung von der Arbeit freizustellen, man als Firmenchef aber anschließend nicht erfahren darf, ob die Impfung tatsächlich erfolgreich durchgeführt wurde“, betont Genth.


    Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden

    Das Fragerecht würde den Arbeitgebern enorm helfen, um den Infektionsschutz der Beschäftigten und Kunden im Einzelhandel weiter zu verbessern. „Am Ende nützt das allen Beteiligten. Außerdem wäre das Fragerecht natürlich für die Dauer der epidemischen Lage befristet“, führt Genth aus.

    Völlig paradox werde es, wenn etwa im Nonfood-Handel in einzelnen Bundesländern bei einer hohen Hospitalisierungsrate am Eingang zwar die Kunden nach ihrem Impfstatus befragt werden müssten, der Status der eigenen Beschäftigten jedoch weiter unbekannt ist. „Das ist doch offenkundig nicht zu Ende gedacht. Die Bundesregierung ist hier gefordert und sollte trotz Bundestagswahl schleunigst nachbessern“, meint Genth.


    „Leben statt Lockdown“

    Die Handelsunternehmen haben laut HDE ein großes Eigeninteresse an der Gesundheit ihrer Beschäftigten und Kunden. Der Verband hatte sich als einer der ersten Verbände für das Recht zur Impfung durch Betriebsärzte ausgesprochen. Die großen Handelskonzerne bieten ihren Beschäftigten Impfungen regelmäßig durch eigene Betriebsärzte oder durch überbetriebliche Betriebsarztdienste an und bewerben diese aktiv. Der HDE hat zudem unlängst zusammen mit namhaften Handelsfirmen die Impfkampagne[link|http://www.leben-statt-lockdown.de] „Leben statt Lockdown“[/link] gestartet.

    Unterdessen haben sich die Länder mit dem Bund darauf geeinigt, dass die meisten Nicht-Geimpften bei angeordneter Quarantäne spätestens ab 1. November keine Lohnfortzahlung mehr bekommen sollen.

    vi

  • Schwacher Juli

    WIESBADEN // Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Juli 2021 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 5,1 Prozent weniger umgesetzt als im Juni 2021.

    Gestiegener Preise
    Wegen deutlich gestiegener Preise betrug der Rückgang nominal (nicht preisbereinigt) nur 4,5 Prozent. Beim Vormonatsvergleich ist zu beachten, dass der Juni 2021 aufgrund der bundesweit damals noch sinkenden Corona-Inzidenz und der Aufhebung der „Bundesnotbremse“ ein umsatzstarker Monat war.

    Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Juli 2021 kalender- und saisonbereinigt real 2,4 Prozent weniger um als im Juni 2021 und lag 2,5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau des Februars 2020.


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