MAINZ // Immer mehr Bundesländer passen die Zutrittsbeschränkungen im Einzelhandel an. DTZ gibt einen Überblick (Stand: 10. Februar, 11 Uhr):
Baden-Württemberg Seit 9. Februar ist die 3 G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel entfallen. Allerdings müssen nun durchgehend FFP2-Masken getragen werden.
Eine Übersicht
Bayern Die 2 G-Regel im Einzelhandel ist seit 9. Februar aufgehoben. Die Flächenregel (ein Kunde je angefangene zehn Quadratmeter) gilt weiter.
Berlin Die 2 G-Regel im Einzelhandel bleibt vorerst bestehen. In Geschäften des Einzelhandels bis 200 Quadratmeter muss seit 12. Februar der 2 G-Nachweis unverzüglich nach Betreten kontrolliert werden. Es gilt eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht.
Brandenburg Die 2 G-Regelung im Einzelhandel wird abgeschafft. Dafür gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Bremen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
Hamburg Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
Hessen Bereits seit 7. Februar ist 2 G im Einzelhandel entfallen, FFP2-Masken sind nun Pflicht.
Mecklenburg-Vorpommern Wo bisher 2 G galt, muss nun eine FFP2-Maske getragen werden. Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
Niedersachsen Die 2 G-Beschränkungen sind abgeschafft, das Tragen einer FFP2-Maske hingegen ist verpflichtend.
Nordrhein-Westfalen 2 G gilt – vorläufig – weiter, es wird nur stichprobenartig kontrolliert.
Rheinland-Pfalz Ende der 2 G-Regeln im Einzelhandel voraussichtlich am 18. Februar.
Saarland Die 2 G-Regel wurde durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.
Sachsen 3 G statt 2 G im Einzelhandel.
Sachsen-Anhalt 2 G soll „zeitnah“ gestrichen werden.
Schleswig-Holstein Keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, FFP2- oder OP-Maske ist Pflicht.
Thüringen Im Einzelhandel gilt die 3 G-Regel.
red
Schreiben Sie einen Kommentar