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  • Rauchen ja – Kaffeetrinken nei

    Unterschiedliche Auslegungen des Nichtraucherschutzgesetzes stiften Verwirrung im Einzelhandel

    Darf man oder darf man nicht? Das Nichtraucherschutzgesetz sorgt für Unklarheiten – auch im Tabakwareneinzelhandel. Denn viele Geschäfte sind mit Kaffee- und Raucherecken ausgestattet. Doch darf überhaupt geraucht werden, wenn Getränke ausgeschenkt werden oder greift dann das Gaststätten- und somit das Nichtraucherschutzgesetz? Die DTZ hat nachgefragt.

    [br*000038.JPG**] Kaffee ist mehr als nur ein einfaches Getränk. Man trifft sich „zum Kaffeetrinken“, bietet bei Verkaufsgesprächen oder Geschäftsterminen das braune Gebräu an; ganz gleich, ob es der schicke aufgeschäumte Milchkaffee, der kräftige Espresso oder die klassische Kanne Kaffee ist. Das schwarze Getränk verbindet und schafft einen angenehmen Rahmen für Gespräche. Im Dschungel der Rauchergesetze blicken aber viele Einzelhändler und Kunden nicht mehr durch. Was ist überhaupt noch erlaubt?

    Julius Wagner vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) versucht auf DTZ-Anfrage im Dickicht der Gesetze durchzublicken. „Geraucht werden darf unseres Erachtens, wenn Einzelhändler Kaffee oder Tee unentgeltlich ausschenken oder einen Automaten aufstellen“, so der Referent der Dehoga-Geschäftsführung. „Gibt ein Händler so genannte ,Kostproben‘ an seine Kunden aus, fällt das nicht unter das Rauchverbot.“ Auch bei einem Friseurgeschäft werde schließlich Gratis-Kaffee an die Kunden ausgeschenkt, vergleicht der Referent.

    Verkauft ein Einzelhändler dagegen die Getränke an seine Kunden, werde sein Geschäft zur Gaststätte und brauche somit eine Konzession. „Dann greift das Rauchverbot“, so Julius Wagner.

    Gaststättengesetz ist Bundesgesetz

    Das Gaststättengesetz ist Bundesgesetz. Es sei daher keine für alle Bundesländer einheitliche Regelung vorhanden. „Es gibt 16 unterschiedliche Gesetzgebungen“, so Wagner. Den Durchblick zu haben, sei schwer. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin heißt es ähnlich: „Das Nichtraucherschutzgesetz gilt damit auch für Bäckereien, Tabakwaren- und Zeitungsläden, in denen zum Beispiel Kaffee oder Snacks verkauft werden, aber nicht für den Friseursalon, der seinen Kunden kostenlos einen Kaffee anbietet.“ Der Meinung von Julius Wagner und des Landes Berlin schließen sich laut einer Statistik des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), die auf der Internetseite www.tabakwelt.de veröffentlich ist, auch die Bundesländer Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen an: Kaffee kostenlos ausschenken ist okay, nimmt der Händler dafür Geld, darf in seinem Geschäft nicht mehr geraucht werden. In Baden-Württemberg ist das Rauchen in Tabakwaren-Fachgeschäften generell erlaubt – ganz gleich, ob Getränke bezahlt oder gratis über die Ladentheke gehen. Ähnlich sieht das auch das Ministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Mags). Laut Pressestelle ist in dem Bundesland das Rauchen in Tabak-Geschäften erlaubt, ganz gleich, ob der Kaffee gegen Bezahlung oder entgeltlos oder aber über einen Automaten ausgegeben wird. „Es handelt sich hier nicht um eine Schank- oder Speisewirtschaft. Die Regeln des Nichtraucherschutzgesetzes finden keine Anwendung. Für den Fall, dass ein Tabakwaren-Fachgeschäft gleichzeitig als gastronomischer Betrieb angemeldet ist, gelten die Regeln für die Gastronomie“, heißt es auf der Mags-Homepage. „Es stehen aber keine präzisen Angaben im Gesetz“, ergänzt ein Sprecher der Ministeriums-Pressestelle. Der komplett andere Fall gilt nach BTWE-Angaben für Brandenburg. Hier dürfen Tee und Kaffee weder gegen Bezahlung noch unentgeltlich ausgegeben werden, ebenso in Thüringen. Auch in Hamburg gilt das Nichtraucherschutzgesetz im Einzelhandel, sobald Speisen oder Getränke angeboten werden, heißt es auf der Internetseite der Hansestadt.

    Für das Saarland gilt: „Wenn Getränke und Speisen abgegeben werden, egal ob entgeltlich oder nicht, darf nur dann geraucht werden, wenn es sich um ein inhabergeführtes Geschäft handelt“, so Stephan Kolling, Pressesprecher und Leiter des Ministerbüros des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales in Saarbrücken auf DTZ-Anfrage.

    Vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein antwortet der stellvertretende Pressesprecher Christian Kohl: „Wenn die Ausgabe der Getränke mittelbar auch das Kerngeschäft befördert, muss von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Damit gelten die Regelungen des Gaststättengesetzes und somit das Nichtraucherschutzgesetz.“ Diese Aussage ist vielfältig auslegbar. Ab wann fördert die Ausgabe das Geschäft? Scheinbar darf hier der Händler, aus purer Freundlichkeit gegenüber dem Kunden, weiter Kaffee ausschenken und gleichzeitig das Rauchen im Laden gestatten. Für Bremen liegt der Redaktion leider keine Antwort vor.

    Kaffee hält die Kunden länger im Geschäft

    Wie auch immer die Regelungen sind, viele Tabakwaren-Einzelhändler möchten auf diesen Service am Kunden nicht verzichten. So auch nicht Michael Keistler von Keistler tabac international in Frankenthal. „Kaffee fördert die Gemütlichkeit, der Kunde verbringt mehr Zeit hier im Geschäft“, sagt Keistler, der vor vielen Jahren bereits in seinen ersten Kaffee-Automaten investierte. „Wir verkaufen zwar keinen Kaffee, schenken ihn unentgeltlich aus, doch das rechnet sich trotzdem“, so der Händler. „Der Kunde fühlt sich wohl, blättert bei einer Tasse Kaffee vielleicht in einer Zeitschrift und findet dort noch interessante Produkte, die er kaufen möchte. Außerdem passt Espresso gut zur Zigarre. Und die Kunden wissen diesen Service zu schätzen“, fügt Keistler hinzu. Und die Deutschen lieben Kaffee, bestätigt der Deutsche Kaffeeverband in Hamburg. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum betrug im vergangenen Jahr 146 Liter und liegt damit auf Vorjahresniveau. Das ist mehr als beim Mineral- und Heilwasser (130,4 Liter, Konsum 2007) oder Bier (116 Liter, Konsum 2006). Somit ist Kaffee weiterhin das meist konsumierte Getränk in Deutschland.

    Katrin Heß

    (DTZ 21/08)

  • Inter-tabac: Große Nachfrage n

    DORTMUND (DTZ/fnf). Die Inter-tabac, die vom 19. bis 21. September 2008 in der Messe Westfalenhallen Dortmund stattfindet, meldet überdurchschnittlich viele Anmeldungen. Im Vergleich zum Vorjahr sind aktuell bereits 13 Prozent mehr Fläche vermietet, bei den Hauptausstellern gibt es sogar einen Zuwachs um 26 Prozent. Die wachsende Internationalität der Messe spiegelt sich auch bei den Neuaustellern wider, darunter bekannte Unternehmen wie Sarome, Colibri und die brasilianische Zigarrenmanufaktur Cihabia. Altadis U.S.A. wird erstmals als Hauptaussteller in Dortmund vertreten sein. Im Verlagsbereich sind erstmals die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Rundschau mit einem Stand vertreten.

    (DTZ 21/08)

  • Imperial Tobacco holt sich frisches Geld

    6,2 Mrd. Euro Kapitalerhöhung für Altadis-Kauf

    LONDON (DTZ/pnf). Die britische Imperial Tobacco Group wird ihr Kapital durch Ausgabe neuer Aktien um 6,2 Mrd. Euro aufstocken und damit einen Teil der Fremdfinanzierung für den 14 Mrd. Euro schweren Kauf von Altadis ablösen. Dass der Schritt überraschend hoch ausfällt, liegt vor allem an den ungünstiger gewordenen Wechselkursrelationen von Pfund und Euro und an steigenden Zinsen für Fremdkapital.

    Hoher Eurokurs und Sonderbelastungen im Rahmen der Altadis-Übernahme wirkten sich auch bereits auf die Unternehmenszahlen für das erste Geschäftshalbjahr 2008 (bis 31. März) aus. So stieg das um Sonderkosten bereinigte operative Ergebnis des Unternehmens um 38 Prozent auf 918 Mill. Pfund, unter Berücksichtigung dieser Kosten ging es dagegen um 14 Prozent auf 564 Mill. Pfund zurück. Der weltweite Zigarettenabsatz des Konzerns stieg vor allem durch die Altadis-Übernahme um 34 Prozent auf 121,1 Mrd. Stück, der Tabakwarenumsatz vor Steuern ging um 28 Prozent auf 2,110 Mrd. Pfund nach oben.

    In Deutschland gelang es der Imperial-Tochter Reemtsma im Geschäftshalbjahr, in einem um 5 Prozent geschrumpften Gesamtmarkt Zigarette ihren Marktanteil um plus 0,6 Prozentpunkte auf 21,8 Prozent auszubauen. Inklusive der Altadis-Marken, die derzeit hierzulande von BAT vertrieben werden, beziffert Imperial Tobacco seinen Marktanteil in Deutschland auf 27,5 Prozent. Starken Anteil an der positiven Entwicklung hatte die Marke JPS, deren Marktanteil von 6 auf 7,7 Prozent kletterte.

    Die Investitionen in den Ausbau dieser Kernmarke werden fortgesetzt. Auch die im Oktober eingeführte Zigarettenmarke Route 66 entwickelt sich sehr erfolgversprechend. Bei der Marke West machte sich der Trend zu preisgünstigeren Marken bemerkbar, ihr Marktanteil sank von 7,4 auf 6,5 Prozent. Bei OTP erhöhte Reemtsma den Marktanteil von 18,9 auf 19,6 Prozent (inkl. Altadis-Marken 20,3), bei Volumentabaken stieg der Anteil auf 38,7 Prozent.

    (DTZ 21/08)

  • Sacharbeit statt „Blauer Stunden“

    Deutscher Zigarettenverband konkretisiert seine Ziele

    BERLIN (DTZ/pnf). Zwei Monate nach seiner Gründung hat der Deutsche Zigarettenverband (DZV) eine Schwerpunktverlagerung im politischen Dialog angekündigt. DZV-Geschäftsführerin Marianne Tritz skizzierte in einem Intervierw mit der Zeitschrift „Werben & Verkaufen“ Grundlinien des Neuaufbruchs: Die Ex-Grüne stellt Veranstaltungsformate wie „Blaue Stunden“ mit Einladungen von Bundestagsabgeordneten in Frage und Sponsoring von politischen Veranstaltungen auf den Prüfstand. Mehr Effizient verspricht sie sich von der Diskussion von Sachfragen mit den zuständigen Abgeordneten. Neben dem politischen Dialog will der DZV die gesamtgesellschaftliche Debatte als Ansprechpartner von 20 Millionen Rauchern führen. Es sei für den Verband auch tabu, in Gesetzesvorhaben einzugreifen und an Gesetzen selbst mitzuschreiben. „Die Kraft der Argumente, das politische Gespräch muss reichen“, sagte Marianne Tritz.

    Mit dem DZV sprächen gut 60 Prozent des Zigarettenmarktes mit einer Stimme, daher sehe sich der Verband für die Ministerien als erster Ansprechpartner. Eine Annäherung an Philip Morris schloss sie bei Themen nicht aus, die für die gesamte Branche von Belang sind, z. B. bei der Erfassung und Entsorgung von Schmuggelware.

    Mit großer Sorge sieht der DZV Pläne der EU für ein komplettes Werbeverbot. Brüssel nehme derzeit unter dem Deckmantel des Jugendschutzes auch die Werbung am Point of Sale unter Beschuss und denke sogar über generische schwarz-weiße Verpackungen nach. „So funktioniert Marktwirtschaft aber nicht“, unterstrich Tritz und kündigte an, gegen Tendenzen zu kämpfen, die die Zigarette in eine Ecke drücken, wo sie den Anschein des Illegalen bekämen.

    Tritz bestätigte, dass der DZV die Agentur „Zum goldenen Hirschen“ unter Vertrag genommen habe, um die Kommunikation zu Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders und zu anderen Themen, die politisch auf der Agenda stehen, zu unterstützen.

    Weiter sprach sie sich für Nichtraucherschutz mit Augenmaß aus. Ein Rauchverbot in Eckkneipen und Raucherclubs gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.

    (DTZ 21/08)

  • Steuerriegel für „Pseudo-Pfeifentabak“

    [head]Steuerriegel für „Pseudo-Pfeifentabak“[/head]

    BMF: Ab Mitte Juli Besteuerung als Feinschnitt

    BONN (DTZ/fok). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat entschieden, dass sogenannte Pseudo-Pfeifentabake, die von den Verbrauchern für das Stopfen von selbstgefertigten Zigaretten, also nicht in der Pfeife, verwendet werden, künftig steuerlich wie Feinschnitt behandelt werden sollen. Ein Schreiben der Steuerzeichenstelle Bünde an die Hersteller, in dem die betroffenen Produkte namentlich identifiziert werden, teilt mit, dass nach einer Übergangsfrist von zwei Monaten nach Eingang des Schreiben (also ab 14. oder 15. Juli 2008) nur noch die (höherbesteuerten) Feinschnittsteuerzeichen für die genannten „Pseudo-Pfeifentabake“ abgegeben werden dürfen. De facto ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass nach Abverkauf der Altbestände (für den keine Befristung vorgegeben ist) die Produktion der „Pseudo-Pfeifentabake“ eingestellt wird.

    Die aktuelle Entscheidung des BMF dürfte vor allem die Sorge von Herstellern, Importeuren und Fachhandel, deren Geschäftsfeld der klassische Pfeifentabak ist, entschärfen. Denn das rasche Wachstum der „Pseudo-Pfeifentabake“ hatte die Gefahr heraufbeschworen, dass die Gegenreaktion des Fiskus auch die klassischen Pfeifentabake steuerlich treffen und die ohnehin schon angeschlagene Pfeifen- und Pfeifentabakbranche damit existenziell ins Aus befördern würde. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels begrüßt deshalb auch die Entscheidung des Ministeriums. Geschäftsführer Dieter Rangol: „Steueränderungen, die zu einer Höherbesteuerung von Produkten führen, sind zwar immer schmerzhaft. Eine undifferenzierte fiskalische Reaktion, die auch das klassische Genussprodukt des originären Pfeifentabaks getroffen hätte, hätte aber viele Tabakwaren-Fachgeschäfte existenziell gefährdet. Aus diesem Blickwinkel ist die BMF-Entscheidung, die zu erwarten war, wichtig und richtig.“

    In der Begründung für die veränderte steuerliche Einstufung verweist die Steuerzeichenstelle auf § 2 Abs. 5 Tabaksteuergesetz, wonach Pfeifentabak steuerlich dann als Feinschnitt gilt, wenn er dazu bestimmt ist, zur Selbstfertigung von Zigaretten verwendet zu werden. Die Marktentwicklung im Segment der Pfeifentabake ließe unter Berücksichtigung unterschiedlichster Kriterien darauf schließen, dass die Bestimmung der in dem Schreiben namentlich genannten Produkte nicht mit der tatsächlichen Verwendung durch den Verbraucher korrespondiere. Aus verwaltungsökonomischen Gründen gebe zwar der Hersteller durch Bezug und Verwendung der Steuerzeichen den Bestimmungszweck an.

    „Führt die Bestimmung durch den Hersteller (als Pfeifentabak) jedoch zu einer hauptsächlich gegensätzliche Verwendung durch den Verbraucher (als Feinschnitt zum Stopfen von Zigaretten) mit der Folge, dass offensichtlich die Bestimmung nicht die tatsächlichen Marktgegebenheiten widerspiegelt, so erfordert dies eine Umstellung der Besteuerung. Ansonsten käme es zu einer (missbräuchlichen) Umgehung der höheren Feinschnittbesteuerung“, führt die Steuerzeichenstelle aus.

    (DTZ 21/08)

  • El Mundo De Tobaco und Don Ste

    Vertriebskooperation endet am 1. September/El Mundo wird in Villiger Söhne integriert

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/red). Die aktuelle Marktentwicklung in den Sortimenten Premiumzigarren und 100 Prozent-Tabak-Shortfiller und somit auch im deutschen Tabakwarenfachhandel stellt die Vertriebsorganisationen der Importeure und Hersteller vor neue Herausforderungen.

    Die El Mundo Del Tabaco Import GmbH aus Waldshut-Tiengen und die Don Stefano Zigarrenmanufaktur GmbH aus Wettenberg nehmen die aktuelle schwierige Marktsituation zum Anlass, die im Jahr 2006 begonnene Zusammenarbeit im Vertrieb zu verändern. Die beiden Firmen werden sich ab dem 1. September 2008 auf ihre speziellen Stärken und Sortimentsschwerpunkte konzentrieren und wollen jeweils mit einer eigenen Vertriebsorganisation den deutschen Tabakwarenfachhandel noch effizienter und fokussiert betreuen. Die Trennung erfolgt einvernehmlich.

    (Ausführlicher Text in DTZ 21/08)

  • Bätzing will weitere Anti-Tabak-Maßnahmen

    Aktionsprogramm droht mit großem Rundumschlag

    BERLIN (DTZ/pnf). Mit einer Medienoffensive hat der „Nationale Drogen- und Suchtrat“ mit seiner Vorsitzenden, der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing, ein Strategiepapier in den Ring geworfen, das wieder einmal den großen Rundumschlag gegen den Tabakkonsum zum Ziel hat. U. a. wird darin vorgeschlagen, alle Zigarettenautomaten zu verbieten, die Tabaksteuer in regelmäßigen Abständen anzuheben und zusätzlich einen Preisaufschlag zu verlangen, der zur Suchtvorbeugung verwendet werden soll.

    Außerdem greifen die Anti-Tabak-Lobbyisten den Vorschlag auf, die Mindestgröße bei den Zigarettenpackungen auf 20 Stück anzuheben. Darüber hinaus werden weitere Werbebeschränkungen, z. B. das Verbot von Großplakaten für die Tabakwerbung sowie das Verbot von Raucherszenen in öffentlich geförderten Filmen sowie die Verpflichtung zu abschreckenden Bildwarnhinweisen auf den Zigarettenpackungen vorgeschlagen.

    Die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten bezeichnete den Vorstoß als „erste wissenschaftliche Vorschläge, aber keine politische Position“. Im Herbst will der Drogen- und Suchtrat seine Empfehlungen den anderen Ministerien zur Beratung vorlegen.

    Die Empfehlungen des „Rates“ sind nicht neu. Sie stehen seit Jahren in den Anti-Tabak-Programmen der WHO und des EU-Verbraucherschutzkommission. Der jetzige Anlauf zeigt jedoch, dass die Anti-Raucherlobby nicht müde wird, die Verbots- und Reglementierungs-Gebetsmühle weiter anzutreiben.

    (DTZ/2008)

  • Sven Zetzsche verlässt DZV

    BERLIN (DTZ/pnf).Sven Zetzsche, beim Deutschen Zigarettenverband (DZV) für den Bereich Public Affairs/Politik zuständig, hat seine Tätigkeit für den Verband beendet. Laut „Stuttgarter Nachrichten“ waren persönliche Differenzen für die Trennung ausschlaggebend.

    (DTZ/2008)

  • Rauchverbote

    KARLSRUHE (DTZ/red). Am 11. Juni 2008 prüft das Bundesverfassungsgericht die ersten drei von inzwischen 27 Verfassungsbeschwerden gegen die jeweiligen Gastronomie-Rauchverbote in den Bundesländern. Mit einem Urteil ist frühestens in einigen Wochen zu rechnen.

    (DTZ/2008)

  • Tagroko-Entwicklung folgt der

    Vor allem bei Investitionsgütern niedrigere Umsätze / F. Wenk folgt H. Dahms

    [br*000036.JPG**] MAINZ (DTZ/fok). Die schwierige Branchensituation beeinflusst auch das Geschäft des Tabakwaren-Großhandel-Einkaufskontors stark. Der Umsatz ging im Geschäftsjahr 2007 um 8,8 Prozent auf 109,2 Mill. Euro zurück. Vor allem die starken Einbußen des Automatengeschäftes machten sich bemerkbar, wobei die Beschaffung von Zigarettenautomaten (minus 77 Prozent) und Zubehör (minus 64 Prozent) stark rückläufig war. Leicht gestiegener Umsatz bei Zigaretten (plus 1,1 Prozent) und etwas schwächere Feinschnittumsätze (minus 3,7 Prozent) hielten das Warengeschäft im wesentlichen stabil. Die Eigenmarke Jean Barth, mit ihrer Halfzware-Version immerhin auf Platz 9 unter den Markenprodukten in Deutschland, konnte ihre Absatzmenge mit 302,9 Tonnen in 2007 sogar leicht steigern. Höheren Umsätzen bei Süßwaren und Spirituosen standen Rückgänge beim e-loading-Geschäft gegenüber. Unterm Strich gingen die Gesamterträge um 21,3 Prozent zurück, dem aber Kosteneinsparungen in gleicher Größenordnung gegenüberstanden.

    Für Tagroko-Geschäftsführer Horst Dahms (65) war die Gesellschafter-Versammlung am Donnerstag vergangener Woche in Mainz eine seiner letzten Diensthandlungen, denn der „Vollblut-Tabaker“ geht Ende Mai in den Ruhestand.Sein langjähriger Mitarbeiter Frank Wenk wurde zum Nachfolger bestimmt. So war es nicht nur die Marktentwicklung, sondern auch die Abschiedsstimmung, die die Ausführungen von „Berufsoptimist“ Horst Dahms vor den Tagungsteilnehmern mit einer gewissen Wehmut färbte.

    Die Konzentration ließ die Zahl der Großhandelsunternehmen in den letzten zwölf Jahren von 756 auf 226 Unternehmen abschmelzen. Die Zahl der Tagroko-Gesellschafter hielt sich wesentlich stabiler. Sie ging in diesem Zeitraum von 205 auf 121 zurück. Aufsichtsratsvorsitzender Ralph Budde hob hervor, dass es gut sei, dass der BDTA noch mit einer Stimme spricht und so den Handelsinteressen Kontur verleiht. Die Tagroko könne ihre Aufgabe, die operativen Ressourcen zu bündeln, erfüllen, wenn ihre Gesellschafter sie auch unterstützen und sich nicht vorwiegend an den Eigeninteressen orientierten.

    Horst Dahms stellte heraus, dass der Tabakwarenmarkt auch in Zukunft ein Milliardenmarkt bleiben wird. Prohibitive staatliche Eingriffe wirbeln das Marktgeschehen zwar derzeit durcheinander, er halte sich aber an die Worte von Altbundeskanzler Helmut Schmidt, dass jede Prohibition, die an den Bürgerinteressen vorbeigehe, irgendwann einmal ende. Neben harten Worten gegen die von Anti-Tabak-Lobbyisten gelenkte Politik übte Dahms auch an der seiner Auffassung nach egoistischen Politik der großen Tabakwarenhersteller Kritik. U.a. zeigte er deren hohe Kapital- und Umsatzrenditen auf. Der Großhandel müsse hier eine Abgrenzung erreichen. Gerade die Tatsache, dass die Großhandelsunternehmen arg gebeutelt werden, wirke sich aber auch kreativ gestaltend auf die Handelsstufe aus.

    Nach einstimmiger Annahme des Jahresabschlusses und Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sprach Ralph Budde im Namen aller Gesellschafter seinen Dank an Horst Dahms für die mehr als 11-jährige Geschäftsführung der Tagroko aus. Durch seine exzellenten Kenntnisse des Marktes sei es ihm gelungen, z.B. mit der Eigenmarke Jean Barth einen starken Markterfolg für die Gruppe zu landen und darüber hinaus den Zusammenhalt innerhalb der Tagroko zu erhalten und auszubauen. Horst Dahms, der 34 seiner insgesamt 45 Jahre dauernden Tätigkeit in der Tabakbranche in der Industrie tätig war, u.a. in Führungspositionen bei Martin Brinkmann und BTM, resümierte rückblickend, es sei eine schöne Zeit gewesen, nicht immer zum Lachen, die Arbeit habe ihm aber Spaß gemacht.

    Er bedauere, dass es nicht gelungen sei, vorgeschlagene Konzeptionen für eine stärkere operative Zusammenarbeit der Kerngesellschafter etwa als Dienstleister für die Industrie durchzusetzen. Positiv bleibe ihm vor allem das Kapitel Jean Barth in Erinnerung, das er bereits 1986 bei Martin Brinkmann in Kooperation mit der Tagroko gestartet hatte.

    Der designierte neue Tagroko-Geschäftsführer Frank Wenk versprach, sich mit aller Kraft für die Belange der Tagroko einzusetzen und appellierte an die Gesellschafter, die Vorteile des Kontors auch weiter zu nutzen und ihre Wünsche und Vorstellungen im Dialog mit der Geschäftsführung offen einzubringen.

    (DTZ/2008)