Schlagwort: Tabakerzeugnisgesetz

  • Neue Namen für Marke und Hersteller

    HAMBURG // Namenswechsel: Aus Natural American Spirit wird American Spirit. Gleichzeitig arbeiten die Teams des Herstellers Santa Fe Natural Tobacco Company (SFNTC) und Japan Tobacco International (JTI) künftig enger zusammen.

    Das verkündete der Hersteller diese Woche und verwies außerdem darauf, dass man das Potenzial der JTI-Marke noch besser nutzen wolle.

    Aus Eigentums- und Namensverpflichtungen firmiert SFNTC: Germany GmbH zum 1. Juni in die True Spirit Tobacco Company Germany GmbH um. Vor dem Hintergrund des Tabakerzeugnisgesetzes wird auch der Markenname Natural American Spirit in American Spirit umbenannt. Der neue Name wird nach dem Abverkauf der aktuellen Ware mit dem Verkauf der neuen TPD 2-Ware im Markt effektiv, teilt das Unternehmen mit.
    pi

    (DTZ 21/16)

  • Tillich besucht f6 Cigarettenfabrik

    DRESDEN // Der Termin hatte Symbol-Charakter: Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat am vergangenen Freitag, 20. Mai, die f6 Cigarettenfabrik GmbH & Co. KG in Dresden besucht. Am selben Tag ist das Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten.

    Das Werk ist eine von zwei Produktionsstätten der Philip Morris GmbH in Deutschland. Es zählt den Angaben zufolge durch kontinuierliche Investitionen zu den spezialisiertesten Fertigungs-Standorten für Dreh- und Stopftabak in Deutschland.

    Größte Einzelinvestition in Dresden seit 1990
    Philip Morris hat alleine in den letzten zwölf Monaten rund 30 Millionen Euro in den Standort Dresden investiert. Dies ist die größte Investition seit der Übernahme der Vereinigten Zigarettenfabriken Dresden GmbH im Jahr 1990 durch die Philip Morris GmbH.
    Damit erfüllt das Dresdner Werk gleichzeitig sämtliche Vorgaben der EU-Tabakprodukt-Richtlinie (TPD), die als Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland umgesetzt wird.

    Bei seinem Rundgang durch das Werk informierte sich Tillich im Gespräch mit Mitarbeitern und Management über die modernisierten Produktions- und Verpackungslinien für Dreh- und Stopftabake. Diese machen rund 90 Prozent der Produktion in Dresden aus. Knapp zwei Drittel davon werden für den Export hergestellt, hauptsächlich für Italien, Frankreich und die Benelux-Staaten.

    Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Die High-Tech Fertigung und die Kompetenz der Mitarbeiter sind beeindruckend die − f6 Cigarettenfabrik ist ein Aushängeschild für die Wirtschaftskraft des Standorts Sachsen. Die Investitionen von Philip Morris sind ein klares Bekenntnis für die annähernd 400 Beschäftigten, für Dresden und für den Freistaat.“

    Stacey Kennedy, Philip Morris Managing Director für Deutschland: „Die Vorgaben der EU-Tabakprodukt-Richtlinie bringen Veränderungen und Herausforderungen − aber auch Chancen mit sich. Die Investitionen in unser Werk in Dresden unterstreichen einmal mehr unser Engagement für Sachsen, für die Stadt und unsere Mitarbeiter vor Ort. Trotz verschärfter Regulierung für die Industrie sehen wir uns jetzt gut aufgestellt, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein.“
    red

    (DTZ 21/16)

  • Absatz von Tabakwaren steigt massiv

    WIESBADEN // In weniger als einem Monat, am 20. Mai, gelten die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes. Damit setzt Deutschland die Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht um. Tabakprodukte, die vor diesem Stichtag hergestellt werden, dürfen noch ein Jahr an den Handel geliefert werden. Die Branche reagierte entsprechend produktiv im ersten Quartal.

    Der Absatz von Tabak und Zigaretten stieg massiv an. Zwischen Januar und März wurden gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum 22 Prozent mehr Zigaretten versteuert.
    Die Gesamtzahl stieg damit auf rund 19,7 Milliarden Stück, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

    Auch der Nettobezug von Steuerzeichen bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak zeigt ein deutliches Plus zwischen 62,8 Prozent (Zigarren und Zigarillos) und 91,2 Prozent (Pfeifentabak). Hintergrund ist, dass die Hersteller derzeit die Kapazitäten für die Vorproduktion von Tabakwaren nach dem noch geltenden Recht nutzen, um in der Phase der Produktionsumstellung die Abnehmer mit diesen vorproduzierten Produkten beliefern zu können, informiert Destatis. Die aktuelle Produktion ist demnach der zu erwartende Absatz.

    Insgesamt wurden im ersten Quartal Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von etwa 6,7 Milliarden Euro versteuert. Das waren 1,45 Milliarden Euro oder 27,6 Prozent mehr als im ersten Quartal 2015. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).
    red

    (DTZ 17/16)

  • Bundesrat stimmt Gruselbildern zu

    BERLIN // Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz bestätigt. Das Gesetz sieht eine Reihe einschneidender Maßnahmen vor.

    So werden Raucher ab 20. Mai mit Horrobildern auf Zigarettenschachteln und Feinschnittpackungen konfrontiert. Die Schockbilder müssen zusammen mit schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht zudem unter anderem ein Verbot für Zigaretten und Feinschnitt mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor.

    Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für diese Artikel gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für Tabakprodukte bereits bestehen.

    In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellung einzusetzen. In der Branche ist man eher skeptisch, dass sich hier noch etwas zum Positiven wendet, auch wenn das dringend notwendig sei.

    Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Parallel zum Tabakerzeugnisgesetz hat der Bundesrat die Tabakerzeugnisverordnung verabschiedet.
    red

    (DTZ 12/16)

  • Bundesrat stimmt für Bildwarnhinweise

    BERLIN // Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat heute zu.

    Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

    Zulassungsverfahren für neue Produkte
    Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

    Angemessene Umsetzungsfristen gefordert
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.
    Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. red

    (DTZ 11/16)

  • DZV: Verbraucherschutzpolitik muss zurück zum mündigen Bürger

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat anlässlich des morgigen Verbraucherschutztages die Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgefordert, den mündigen Bürger wieder in den Mittelpunkt der Verbraucherschutzpolitik zu stellen. Künftig müsse wieder das Prinzip „Informieren statt Schockieren“ gelten.

    Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen ab 20. Mai beschlossen. Das neue Tabakerzeugnisgesetz sieht außerdem ein Verbot des Abdrucks der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte vor.

    Diese sogenannten TNCO-Werte sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und werden seitdem auf jeder Zigarettenschachtel seitlich aufgedruckt. Rauchern ermöglicht diese Information bisher, eine vergleichbare Rangfolge der einzelnen Produkte im Hinblick auf deren geschmackliche Stärke aufzustellen. Begründet wurde die Verpflichtung zum Abdruck der Schadstoffwerte damals mit der Pflicht der Hersteller zur besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen. Die auf den Packungen aufgedruckten Werte werden durch DIN ISO Normen ermittelt.

    Keine verlässliche Kennzeichnung
    „Jeder Joghurtbecher und jedes Frühstücksei werden ab 20. Mai für den Verbraucher besser gekennzeichnet sein als Tabakerzeugnisse“, kritisierte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. „Es ist ein unerklärlicher Widerspruch der Verbraucherschutzpolitik, wenn Raucher über die Abrauchwerte von Tabakerzeugnissen nun nicht mehr informiert werden dürfen. Was bisher zwingend gesetzlich vorgeschrieben war, wird künftig verboten sein. Das hat mit logischer Politik und verlässlicher Kennzeichnung von Produkten nichts zu tun. Das Leitmotiv einer Verbraucherschutzpolitik mit Augenmaß muss das Informieren und nicht das Schockieren sein“, sagte Mücke heute in Berlin.

    „Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können.“ Dieser Satz leitet die Vereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 zum Verbraucherschutz ein. Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen. Aus diesem Grund werden in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, sei es im Lebensmittelsektor, im Finanzbereich oder in der digitalen Welt, verbesserte Produktkennzeichnungen und verbraucherfreundlichere Begleitinformationen gefordert. Das genaue Gegenteil wird gegenwärtig im Tabakbereich vollzogen.

    Stattdessen Schockbilder
    Künftig ist es zudem verboten, ökologische Tabakanbaumethoden, besonders umweltfreundliches Verpackungsmaterial oder die Verwendung zusatzstofffreien Tabaks durch Hinweise auf der Zigarettenschachtel auszuloben. Statt informierte Kaufentscheidungen treffen zu können, soll der erwachsene Konsument ab Mai mit großen Schockbildern abgeschreckt werden. Der DZV lehnt staatliche Konsumlenkung und Entmündigung des Verbrauchers strikt ab und erinnert an den Ursprungsgedanken des Weltverbrauchertags. vi

    (DTZ 11/16)

  • Stimmt Bundesrat für längere Übergangsfrist?

    BERLIN // Über das vom Bundestag am 25. Februar verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz muss noch der Bundesrat abstimmen.

    Seine nächste Sitzung findet am 18. März statt. Voraussichtlich wird das Gesetz dann auf der Tagesordnung stehen, ebenso wie die Tabakerzeugnisverordnung.

    Der Bundesrat ist mit verschiedenen Paragrafen des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einverstanden. Dem Vernehmen nach hält das Gremium insbesondere die Umstellungszeit für zu knapp bemessen und will der Branche bei der Umsetzung der kombinierten Bild- und Textwarnhinweise eine längere Übergangsfrist einräumen. red

    (DTZ 09/16)

  • Rabenschwarzer Tag für die deutsche Tabakwirtschaft

    BERLIN // Der Deutsche Bundestag hat das Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Hersteller ab dem 20. Mai, die Verpackungen von Zigaretten und Feinschnitterzeugnissen mit Bildwarnhinweisen zu versehen.

    Die beiden führenden Verbände der Tabakwirtschaft der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sprechen von einem „rabenschwarzer Tag für die deutsche Tabakwirtschaft".
    „Das neue Gesetz wird zu erheblichen Marktverzerrungen und zum Verlust von vielen Arbeitsplätzen bei einigen deutschen Herstellern führen“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die Verbände hatten bis zuletzt für eine Fristverlängerung um ein Jahr im Interesse der deutschen Werksstandorte gekämpft (DTZ berichtete). Ein Gutachten des Instituts für Drucktechnik der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) hatte wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Produktionsumstellung innerhalb weniger Wochen bis zum 20. Mai technisch nicht für alle Hersteller möglich ist.
    pi

    (DTZ 08/16)

  • Überzogene Regulierungswut wird zum Sargnagel für den Mittelstand

    BERLIN // Die vergangene Woche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen nach Ansicht der Branchenverbände deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen (TPD 2) hinaus.

    Sie stoßen auf harsche Kritik von VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) und DZV (Deutscher Zigarettenverband). Beide fordern eine schnelle 1:1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion.

    Fehlende Planungs- und Rechtssicherheit
    Der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai 2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der Technischen Hochschule Leipzig (HTWK) attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.

    Produktion in Gefahr
    Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist daher extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden."

    Die Nichtbeachtung des vorgelegten Gutachtens einer anerkannten Technischen Hochschule und fehlende Anpassung der Umstellungsfristen mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber einer gesamten Branche deutlich. Verschärft wird diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren, Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen sind für die betroffene Industrie nicht nachvollziehbar.

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer erklärten erst jüngst, dass Europäische Richtlinien nur 1 : 1 umgesetzt werden dürfen. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit schädigen.

    Genau das macht die Bundesregierung hier. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten, für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    pi

    (DTZ 47/15)