BERLIN // Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz bestätigt. Das Gesetz sieht eine Reihe einschneidender Maßnahmen vor.
So werden Raucher ab 20. Mai mit Horrobildern auf Zigarettenschachteln und Feinschnittpackungen konfrontiert. Die Schockbilder müssen zusammen mit schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht zudem unter anderem ein Verbot für Zigaretten und Feinschnitt mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor.
Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für diese Artikel gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für Tabakprodukte bereits bestehen.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellung einzusetzen. In der Branche ist man eher skeptisch, dass sich hier noch etwas zum Positiven wendet, auch wenn das dringend notwendig sei.
Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.
Parallel zum Tabakerzeugnisgesetz hat der Bundesrat die Tabakerzeugnisverordnung verabschiedet.
red
(DTZ 12/16)
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