Schlagwort: Jugendschutz

  • Tabakpolitik neu ausrichten

    BERLIN // Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und die Deutsche Aids-Hilfe haben den [link|https://alternativer-drogenbericht.de/bericht-2019/]6. Alternativen Drogen- und Suchtbericht [/link]vorgelegt. Er stellt der Drogenpolitik der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus und verweist auf das Potenzial der E-Zigarette.

    Zu den Verantwortlichen zählen namhafte Wissenschaftler, unter anderem der Frankfurter Professor Heino Stöver und der Präventionsexperte Dietmar Jazbinsek. Bereits im Vorwort des Berichts finden die Autoren deutliche Worte: „Die nun ehemalige Drogenbeauftragte Marlene Mortler hat viel zu oft auf kompetente externe Beratung verzichtet und das Erfahrungswissen langjähriger Praktiker in Drogenhilfe und -politikverbänden sowie in der Selbsthilfe nicht abgerufen.“ Dazu sei eine „weitgehende Nichtbeachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse“ gekommen.


    „Tabak und Tabakkontrollpolitik“

    Den Schwerpunkt des jetzt vorgelegten Berichts bilden denn auch „Tabak und Tabakkontrollpolitik“. Die Autoren beanstanden darin unter anderem den deutschen Umgang mit der E-Zigarette. Sie fordern drei Säulen:
    Akzeptanz der E-Zigarette als Produkt zur Unterstützung von ausstiegswilligen Rauchern,
    öffentliche Kommunikation und Information der Vorteile des Produktes für klar definierte Zielgruppen und
    eine relative Besserstellung der E-Zigarette gegenüber der Tabakzigarette.

    Es müsse zudem sichergestellt werden, dass für E-Zigaretten geworben werden dürfe – ein Postulat, dass die Herausgeber bereits im 5. Bericht festgehalten hatten. Da die E-Zigarette ein effektives Mittel zum Rauchausstieg sei, solle die Kommunikation über diese Produkte erleichtert werden und sie vor allem als Unterstützung für ausstiegswillige Raucher im öffentlichen Diskurs platziert werden.

    Zugleich machen die Autoren deutlich, dass ein Werbeverbot mit dem Argument des Jugendschutzes wenig sinnvoll sei. Das Konsumverhalten hänge sehr viel stärker von dem des Freundeskreises ab als vom Werbekontakt: „Ein generelles Werbeverbot würde sich nur auf einen Bruchteil des Bruchteils von 0,7 Prozent der Jugendlichen auswirken, die regelmäßig oder täglich dampfen.“

    Das Fazit: Die Politik müsse sich neu orientieren. Für einen positiven Ansatz gebe es Beispiele aus anderen Ländern: „Wenn man erleben will, wie ein unverkrampfter und faktenbasierter Umgang mit der E-Zigarette geht, muss man nur nach Großbritannien schauen.“ Dort befassten sich sowohl die Politik als auch verschiedene Gesundheitsorganisationen seit Längerem unideologisch mit der E-Zigarette und ihrem Platz im Gesundheitswesen.

    Juul: Hype durch die Medien
    Unter dem Aspekt, dass der Markteintritt der amerikanischen Marke „Juul“ in Deutschland für zusätzliche Aufmerksamkeit für die Produktkategorie E-Zigarette gesorgt hat, ist auch das umfassende Kapitel des Berichts „Die Juul-Story“ interessant. Die Lifestyle-Dampfe wird dabei auch kritisch beleuchtet, aber: „Die Entwicklung der Umsatzzahlen macht deutlich, dass es nicht das Marketing des Herstellers war, das den Juul-Boom ausgelöst hat, sondern der Hype in den sozialen Medien und die Sensationsberichterstattung in der etablierten Presse.“ Viel wichtiger sei, dass – angesichts der gegenüber Tabakzigaretten geringeren Schädlichkeit – Juul und E-Zigaretten insgesamt auch enorme Chancen mit sich brächten.


    max

    (DTZ 28/19)

  • Politiker lehnen Verbot ab

    BERLIN // Mit ihrem Antrag auf ein umfassendes Tabakwerbeverbot, greift Die Linke ein Thema auf, das seit 2016 die Berliner Politik wiederholt beschäftigt hat – bisher allerdings ohne entsprechende Beschlussfassung.

    Daran ändert auch der aktuelle Vorstoß nichts. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat vor kurzem mit den Stimmen von CDU / CSU, SPD, AfD und FDP und gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag abgelehnt und eine entsprechende Beschlussempfehlung (19/9116) an den Bundestag ausgesprochen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der WHO, kurz FCTC, in Deutschland umzusetzen und jegliche Tabakwerbung in Kino- und Außenwerbung, Abgabe von Tabakprodukten, Sponsoring und Werbung, die auf Jugendliche zielt, zu verbieten.

    Entsprechend scheiterte auch der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in derselben Beschlussempfehlung im Ausschuss. In ihrer Begründung betonen CDU / CSU, dass man auf Freiwilligkeit setze, wenn es um Tabakkonsum gehe. Allerdings sehe man durchaus Handlungsbedarf, wenn es um den Jugendschutz gehe. Der Antrag der Linken und der Gesetzentwurf der Grünen gingen „durchaus in die richtige Richtung“.

    Die SPD wiederum verweist auf die Eigenverantwortung der Konsumenten. „Das ist die Frage der Liberalität in einer Demokratie.“ Die Politik habe jedoch Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Die FDP führt an, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gebe, Tabak zu konsumieren. „Deswegen werde eine passgenaue Regulierung gebraucht.“ Und: „Wenn über Tabakverbote gesprochen wird, muss konsequenterweise auch über Zucker- und Alkoholwerbeverbote gesprochen werden.“

    kes

    (DTZ 16/19)

  • E-Zigarette zum Tabakausstieg?

    BERLIN // „Dampfen – das Ende der Zigarette?“ – unter dieser Fragestellung hatte das Informationsportal eGarage kürzlich zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. Politiker verschiedener Parteien sprachen mit Fachleuten.


    „Werbung für E-Zigaretten nicht nötig“

    Nach einleitenden Kurzvorträgen von Peter Hajek von der Queen Mary University of London zu den Themen „Harm Reduction“ (also: Risikoreduzierung) sowie Rauchentwöhnung und des Münchner Suchtmediziners Tobias Rüther ging es um den Umgang der Politik mit E-Zigaretten. Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, betonte, ihre Fraktion erkenne die Bedeutung der E-Zigarette zur Rauchentwöhnung an. Allerdings betonte die Medizinerin die Bedeutung des Jugendschutzes. Außerdem, so Kappert-Gonther, sei Werbung für E-Zigaretten nicht nötig, vielmehr sollten Arztgespräche stattfinden. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rauchentwöhnungstherapien übernähmen: „Wir freuen uns über jeden, der aufhört zu rauchen.“

    Für Niema Movassat, den drogenpolitischen Sprecher der Linken, hat ein Werbeverbot für E-Zigaretten nicht oberste Priorität. Wichtig seien jedoch ein besserer Jugendschutz und ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol. Werbung nehme dem Konsumenten die Selbstbestimmtheit, sagte Movassat. Den eigentlichen Konsum jedoch wolle niemand verbieten: „Wer rauchen will, soll rauchen – ob das Nikotin ist oder Cannabis“, so der Linken-Politiker.

    „Das Wesen der Demokratie“
    Gero Hocker, FDP-Bundestagsmitglied und im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, machte deutlich, dass die E-Zigarette Rauchern gut bei der Entwöhnung helfen könne und deshalb gesellschaftspolitisch erwünscht sein müsse. Die Diskussion um den Nutzen und die potenziellen Gefahren der E-Zigarette erinnere ihn an die Erfindung des Airbags, der die Zahl der Verkehrstoten zwar nicht auf Null senken könne, der jedoch trotzdem eingeführt worden sei. Außerdem, so Hocker, müsse man den Konsumenten ein Mindestmaß an Eigenständigkeit zubilligen: „Ein Volljähriger, der raucht, muss selbst entscheiden können, ob er sich diesen Risiken aussetzt – das ist das Wesen der Demokratie.“

    „Die Podiumsdiskussion in Berlin war ein voller Erfolg“, betonte Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Der Dialog mit den Politikern sei konstruktiv gewesen, sagte Dahlmann: „Ich erwarte, dass in Zukunft wissenschaftliche Fakten eine noch größere Bedeutung für politische Entscheidungen zur E-Zigarette in Deutschland bekommen. Die Gleichsetzung von Tabakprodukten und E-Zigaretten in der Legislative muss endlich gestoppt werden“, so der BfTG-Vorsitzende.

    max

    (DTZ 15/19)

  • „Werbeverbote sind verfassungswidrig“

    BERLIN // Weitere Tabakwerbeverbote sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs im Auftrag von neun Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft.

    Die Gutachter rügten die Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Berufsfreiheit durch das von der CDU/CSU erwogene Totalverbot der Tabakwerbung. Schon seit Jahrzehnten ist Tabakwerbung im Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften und seit 2006 in Internetmedien untersagt. Ein Verbot der Außen- und Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe von Produktproben würde die Grundrechte der betroffenen Unternehmen ins Leere laufen lassen und wäre damit verfassungswidrig.

    Besonders drastisch wäre der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung, denn die Kommunen haben langfristige Werbeverträge mit Außenwerbern abgeschlossen, deren Laufzeiten weit über die von der CDU/CSU geplante Übergangsfrist bis zum Jahr 2024 hinausgehen. Diese Verträge laufen beispielsweise in Leipzig bis 2034, in Berlin bis 2033 oder in Düsseldorf bis 2032.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plädiert aus Jugendschutzgründen für ein Totalverbot. Dazu sagt Jan Mücke, Geschäftsführer beim Deutschen Zigarettenverband (DZV): „Tabakwerbung, die sich an Minderjährige richtet, ist aus guten Gründen längst gesetzlich verboten. Bei den für die Überwachung dieses Werbeverbots zuständigen Behörden in den Bundesländern ist seit Inkrafttreten des § 21 des neuen Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 kein einziges Verfahren gegen Tabakhersteller oder Werbetreibende geführt worden. Die Forderung nach einem Totalwerbeverbot aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar.“ Außerdem ist die Raucherprävalenz bei Jugendlichen unter 18 Jahre nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) von 27,5 Prozent im Jahr 2001 kontinuierlich auf nunmehr nur noch 7,4 Prozent im Jahr 2017 gesunken.

    vi

    Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Beitrag auf Seite 2 der Printausgabe DTZ 08/19.

    (DTZ 08/19)

  • „Enormer Aufwand“

    KÖLN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im zweiten Teil der DTZ-Serie kommt Sascha Waltemate, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, zu Wort.

    Das Jahr 2019 beginnt für den Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), wie das Jahr 2018 geendet hat: Während Industrie und Handel aufgrund des großen Zeitdrucks mit enormem Aufwand alles dafür tun, damit die Vorgaben der TPD 2 zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen pünktlich zum Stichtag so umgesetzt sind, dass die gesamte Branche „compliant“ ist, ringt die Politik mit sich selbst.

    Statt den Wirtschaftsteilnehmern zeitgerecht mit den notwendigen nationalen Rechtsetzungen Handlungssicherheit zu geben, streiten sich Bund und Länder um 320.000 Euro pro Jahr – das ist der Betrag, den die Bundesregierung in ihrem Entwurf des Tabakerzeugnisgesetzes als jährlichen Erfüllungsaufwand für die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die die Überwachung nachvollziehbar besser beim Zoll aufgehoben sehen, ausweist. Um das ins Verhältnis zu setzen: Der Bundeshaushalt sah für das Jahr 2018 rund 340 Milliarden Euro Ausgaben vor; der Erfüllungsaufwand macht somit 0,00009 Prozent des Bundeshaushalts aus.


    BDTA teilt Sicht des Bundesrates

    Nun wäre zu erwarten gewesen, dass der Bund – nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt – angesichts des überschaubaren finanziellen Aufwands zugunsten einer raschen und dringend notwendigen Rechtssicherheit – einer der wesentlichen Standortvorteile, die Deutschland zu bieten hat – einlenkt und die Überwachung seiner für die Aufgabe ohnehin naheliegenden Behörde, dem Zoll, überträgt. Der BDTA teilt im Übrigen die Sicht des Bundesrats, die Überwachung der Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten sollten dem Zoll übertragen werden. Zum einen, weil es sich bei dem Rückverfolgbarkeitssystem um eine Maßnahme zur Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen sowie der Bekämpfung des Steuerbetrugs, also klassische Aufgaben des Zolls, handelt. Zum anderen würde der Zoll als Bundesbehörde eine einheitliche und konsistente Rechtsanwendung und -auslegung garantieren, im Gegensatz zu einer Überwachung durch rund 12.000 örtlich zuständige und unabhängige Behörden der Länder und Kommunen.

    Industrie und Handel treten in Vorleistung
    Doch eine Einigung zwischen Bund und Ländern in dieser Frage ist nicht absehbar. Industrie und Handel gehen also ohne Rechtssicherheit in beträchtliche Vorleistung und arbeiten ohne nationale gesetzliche Grundlage mit Hochdruck an der Umsetzung, während die Politik um Nichtigkeiten kämpft – und sich dann über Politikverdrossenheit und das Erstarken von Populisten wundert.

    Neben dem unzweifelhaften Schwerpunkt des ersten Halbjahres arbeitet die Branche an neuen Bezahlmethoden am Automaten, ob mobil oder kontaktlos, beides wird bald am Automaten möglich sein – selbstverständlich auch weiterhin unter strengster Beachtung des Jugendschutzes. Das kontaktlose Bezahlen einschließlich Altersnachweis war bislang weitgehend auf die Pilotregionen Kassel und Dortmund beschränkt, wird aber im Jahresverlauf 2019 an mehr und mehr Automaten im gesamten Bundesgebiet verfügbar sein. Für Mobile Payment wird 2019 auch die Pilotphase abgeschlossen werden. Die Branche hält damit Schritt mit der technologischen Entwicklung und erfüllt den Kundenwunsch nach modernen und sicheren Bezahlverfahren.

    Die im BDTA organisierten überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen gehen trotz der regulatorischen Herausforderungen optimistisch ins neue Jahr, denn die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht – wie gewohnt: verlässlich, unaufgeregt und innovativ.

    vi

    (DTZ 03/19)

  • Mehr Jugendschutz

    BERLIN // Nach einer Verzögerung aus technischen Gründen haben der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV) nun die Online-Plattform [link|http://www.jugendschutz-handel.de] www.jugendschutz-handel.de [/link]freigeschaltet. Die Seite richtet sich an Händler von Tabak- und E-Zigaretten.

    Mithilfe verschiedener Praxisbeispiele und Argumentationshilfen sollen Einzelhändler für den Umgang mit Minderjährigen, die versuchen, solche Produkte zu erwerben, geschult werden. Das rund 20-minütige Training kann sowohl auf dem PC als auch auf mobilen Endgeräten absolviert werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Trainings können neben einem personifizierten Zertifikat auch die aktuellen gesetzlichen Regelungen heruntergeladen werden.

    „Wir stehen zu 100 Prozent hinter der aktuellen gesetzlichen Regulierung. E-Zigaretten und Liquids sind nur für erwachsene Konsumenten gedacht. Daran regelmäßig zu erinnern und den Handel zu schulen, ist uns besonders wichtig“, erklärte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.

    Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes, ergänzte: „Auch Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen wird am besten durch die strikte Einhaltung und strenge Kontrolle des Abgabeverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige erreicht – als Herstellerverband stellen wir uns der Verantwortung und leisten in enger Kooperation mit dem Handel dazu noch intensiver unseren Beitrag.“

    Das Online-Tool ist die erste gemeinsame Initiative beider Verbände, um den Jugendschutz im Einzelhandel weiter zu verbessern. Der DZV hatte im Frühjahr 2018 über 500.000 Aufkleber herausgegeben, auf denen auf das Mindestabgabealter von 18 Jahren für beide Produktkategorien hingewiesen wird. Diese Aufkleber sind für alle interessierten Fachhändler auf der Seite des DZV oder über die DZV-Hotline (030 / 88 66 36-0) kostenlos bestellbar.


    vi

    (DTZ 03/19)

  • Jugendschutz immer wichtiger

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat in diesem Jahr bislang 500 000 Jugendschutz-Aufkleber „Tabakwaren/E-Zigaretten nur ab 18“ im Handel verteilt. Nun intensiviert der Verband die Jugendschutz-Aktivitäten weiter.

    Seit dem 18. Dezember ist das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“ unter www.jugendschutz-handel.de online, um Verkäufer bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.

    Das multimediale Lernprogramm bietet zahlreiche Praxisbeispiele und Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder E-Zigaretten erwerben wollen. Das E-learning-Tool beinhaltet alles Wissenswerte zu den gesetzlichen Vorgaben und hilft so bei der Umsetzung des Jugendschutzes im Einzelhandel. Das rund 20-minütige Training kann sowohl auf dem PC als auch auf mobilen Endgeräten absolviert werden. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss ein Zertifikat. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben stehen zudem als Ausdruck für den Laden zum Download bereit.

    Jan Mücke, DZV-Geschäftsführer: „Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen wird am besten durch die strikte Einhaltung und strenge Kontrolle des Abgabeverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige erreicht – als Herstellerverband stellen wir uns der Verantwortung und leisten in enger Kooperation mit dem Handel dazu noch intensiver unseren Beitrag.“

    Für E-Zigaretten gelten seit 2016 die gleichen Jugendschutz-Bestimmungen wie für Tabakprodukte.

    vi

    (DTZ 51/52)

  • Juul startet in Deutschland

    HAMBURG // Jetzt startet die amerikanische E-Zigarette Juul auch in Deutschland durch. DTZ sprach mit den beiden Gründern James Monsees und Adam Bowen sowie mit Deutschland-Chef Markus Kramer.

    Herr Bowen, Herr Monsees, wie sind Sie eigentlich auf die Idee gekommen, eine E-Zigarette zu entwickeln?
    James Monsees:
    Wissen Sie, wir waren beide viele Jahre lang Raucher. Und mit den negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Zigarettenkonsums waren wir wirklich unglücklich.
    Adam Bowen: Genau, daher haben wir uns auf unser Know-how in Sachen Produkt-Design besonnen und haben die Herausforderung angenommen …

    Die Sie für sich wie beschrieben haben?
    Monsees:
    Eine bessere Alternative zum Rauchen zu finden. Und das Ergebnis von zehn Jahren anhaltender Recherche, Tests und dem Entwickeln von Prototypen war Juul: ein geschlossenes Verdampfer-System, das Rauchern eine einfach zu bedienende und wirklich befriedigende Rauch-Alternative bietet.

    Sie stehen vor dem Markteintritt in Deutschland. Ab wann und wo werden Sie Juul vertreiben?
    Markus Kramer:
    Juul wird ab 19. Dezember in ausgewählten Vape-Shops sowie in rund 1000 Tabakfachgeschäften bundesweit erhältlich sein.

    Und welche Marketing-Maßnahmen planen Sie?
    Kramer:
    Wir setzen vor allem auf Markenbotschafter, um unser Produkt in Deutschland bekannt zu machen. Außerdem planen wir eine sehr selektive Werbung mit Testimonials von Rauchern, die erfolgreich auf Juul umgestiegen sind.

    In Deutschland schwelt die Furcht vor relativ hohen Nikotin-Konzentrationen in Ihren Liquids. Was halten Sie diesen Ängsten entgegen?
    Kramer:
    Im Einklang mit den EU-Grenzwerten wird Juul auch in Deutschland nur mit einem Nikotingehalt von 20 Milligramm je Milliliter – das entspricht einer Nikotin-Konzentration von 1,7 Prozent – angeboten werden. Zum Vergleich: In den USA ist der Nikotingehalt unseres Produkts rund dreimal so hoch. Was Juul auszeichnet, ist jedoch nicht in erster Linie der Nikotingehalt, sondern die Kombination aus einfachem Design und einer patentgeschützten Nikotin-Formel, die das Raucherlebnis nachbildet und so Rauchern einen zufriedenstellenden Ersatz zum Tabakkonsum bietet.

    Sie haben die EU-konforme Variante ja bereits vor einigen Monaten auf den britischen Markt gebracht …
    Kramer:
    Richtig, und unsere Erfahrungen dort zeigen, dass diese Kombination bei erwachsenen Rauchern sehr gut ankommt. Darin wird auch für den deutschen Markt ein wichtiger Erfolgstreiber liegen.

    Wer ist denn Ihre Kernzielgruppe?
    Kramer:
    Unsere Zielgruppe umfasst vor allem die rund 20 Millionen erwachsenen Raucher in Deutschland, die eine wirksame Umstiegsoption zur Tabakzigarette suchen.

    Das Thema Jugendschutz schlägt im Zusammenhang mit Juul einige Wellen. Wie werden Sie Teenager vom „Juuling“ abhalten?
    Kramer:
    Jugendschutz hat für uns oberste Priorität. Ich betone mit Nachdruck: Juul sollte weder von Kindern oder Jugendlichen noch von – erwachsenen – Nichtrauchern genutzt werden. Daher unterstützen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern. Wir gehen sogar deutlich darüber hinaus: Neben doppelten Alterskontrollen bei Online-Bestellungen haben wir uns zu weiteren Maßnahmen verpflichtet.

    Zum Beispiel?
    Kramer:
    Zum Beispiel Händler-Schulungen, Testkäufe sowie regelmäßige Kontrollen im Handel, stationär wie online. Bei wiederholten Verstößen werden wir die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Händlern beenden. Unser Marketing richtet sich zudem ausschließlich an erwachsene Raucher über 30 Jahre. Und schließlich bieten wir nur ein begrenztes Spektrum von Geschmacksrichtungen an, die explizit auf erwachsene Raucher ausgerichtet sind und ihnen den Umstieg von der Tabakzigarette erleichtern sollen. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass der Erwerb, der Konsum und das Marketing unserer Produkte verantwortlich erfolgen und unser Produkt nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen gerät.

    Sie haben die unterschiedlichen Aromen angesprochen. Herr Bowen, Herr Monsees – welche Geschmacksrichtungen mögen Sie am liebsten?
    Bowen:
    Ich dampfe am liebsten „Rich Tobacco“ und Mango.
    Monsees: Und ich bevorzuge Crème Brulée – ein Aroma, das wir allerdings in Deutschland nicht anbieten werden.

    Eine letzte Frage: Wir schreiben vor allem für den Fachhandel: Wie können Händler mit Ihnen in Kontakt treten, falls sie sich für den Vertrieb von Juul interessieren?
    Kramer:
    Meine Tür steht für ein persönliches Gespräch jederzeit offen. Wir sprechen bereits heute mit einer Reihe von (Einzel-)Händlern und freuen uns über die große Resonanz und das starke Interesse, das unsere E-Zigarette im Markt hervorruft. Meine bisherigen Gespräche mit dem Handel zeigen: Die Zeit ist reif für ein Vaping-Produkt wie Juul, das Rauchern eine echte Alternative zum konventionellen Rauchen bietet – und das mehr ist als eine E-Zigarette, die man hin und wieder mal dampft, dabei aber parallel weiterraucht.


    Vielen Dank für das Gespräch.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • Werbeverbot für Tabakwaren?

    BERLIN // Experten halten die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

    Diese hatte ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings gefordert. Auch die Grünen treten für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ein.

    Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband, denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits verboten. Zudem sei die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei Aufklärung, Prävention und strikter Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie zu verdanken. Weil bereits ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

    Pilotfunktion für weitere Verbote
    Das sah auch Christoph Degenhart von der Universität Leipzig so. Die Vorstöße für ein Totalverbot hätten zudem eine Pilotfunktion für Verbote von Produkten und Dienstleistungen, die als schädlich oder sozial unverträglich gewertet würden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

    Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Werbung für Tabak und E-Zigaretten spiele für Kinder und Jugendliche eine Rolle und müsse als Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden. Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Die Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei.

    Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein 2018 könnten 85 000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • „Handel und Industrie bekennen sich klar zum Jugendschutz“

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat eine Aktion in Sachen Jugendschutz wieder aufleben lassen. Eine gute Idee, findet auch DTZ, und sprach darüber mit DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.


    Herr Mücke, was müssen sich unsere Leser unter dem Jugendschutzaufkleber vorstellen, was wollen Sie als Verband damit erreichen?

    Jan Mücke: Wir möchten verhindern, dass Kinder und Jugendliche Tabakprodukte oder E-Zigaretten konsumieren. Dieses klare Bekenntnis zum Jugendschutz eint Industrie und Handel. Auch aufgrund unserer gemeinsamen Anstrengungen ist der Anteil minderjähriger Raucher seit der Jahrtausendwende um mehr als zwanzig Prozentpunkte auf zuletzt nur noch 7,4 Prozent zurückgegangen.

    Dabei sind die Verkaufsstellen sicher besonders wichtig.
    Mücke: Genau, gerade der Handel hat mit der konsequenten Durchsetzung des Abgabeverbots von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige eine Schlüsselrolle eingenommen. Mit der kostenlosen Bereitstellung von insgesamt 480 000 Stoppschild-Aufkleber „Tabakprodukte / E-Zigaretten nur ab 18“ möchte wir als Deutscher Zigarettenverband den Handel bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.

    Der Händler klebt das Signet auf Tür oder Scheibe?
    Mücke: Ja, mit dem Anbringen der Aufkleber signalisiert der Händler seinen Kunden und der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird.

    Wie bekommt man den Aufkleber, wenn man zum Beispiel mehr als einen braucht?
    Mücke: Sollten Händler mehr als die drei Aufkleber auf einem Bogen benötigen oder vorhandene „Stoppschilder“ ausgeblichen oder beschädigt sein, können sie jederzeit über den DZV kostenlos weitere bestellen. (Bezugsquelle für die Aufkleber im Kasten. Anmerkung der Redaktion)

    Wie finanzieren Sie die Aufkleber?
    Mücke: Die Kosten für Druck und Verteilung der Aufkleberbogen trägt der DZV.


    Wer hat das Projekt entwickelt? Wie lange gibt es den Aufkleber schon?

    Mücke: Die Idee geht auf unser Mitgliedsunternehmen British American Tobacco, BAT, zurück. 2013 hat der DZV das Verteilen der Aufkleber übernommen und in den vergangenen Jahren rund 240 000 Exemplare im Handel verteilt.

    Eine stolze Zahl. Haben Sie den Aufkleber weiterentwickelt?
    Mücke: In diesem Jahr wurde erstmalig bei der Gestaltung der „Stoppschilder“ dem Aufkommen neuartiger Produkte im Markt Rechnung getragen. Es werden immer mehr „Dampfer“-Produkte im Handel verkauft, die ebenfalls nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Deswegen war der bisherige Hinweis „Rauchen nur ab 18“ auf den Aufklebern nicht länger zeitgemäß. Im überarbeiteten Design heißt es nun „Tabakprodukte / E-Zigaretten nur ab 18“.

    kh

    (Lesen Sie das vollständige Interview in unserer Printausgabe DTZ 25/18)