KÖLN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im zweiten Teil der DTZ-Serie kommt Sascha Waltemate, Geschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, zu Wort.
Das Jahr 2019 beginnt für den Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), wie das Jahr 2018 geendet hat: Während Industrie und Handel aufgrund des großen Zeitdrucks mit enormem Aufwand alles dafür tun, damit die Vorgaben der TPD 2 zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen pünktlich zum Stichtag so umgesetzt sind, dass die gesamte Branche „compliant“ ist, ringt die Politik mit sich selbst.
Statt den Wirtschaftsteilnehmern zeitgerecht mit den notwendigen nationalen Rechtsetzungen Handlungssicherheit zu geben, streiten sich Bund und Länder um 320.000 Euro pro Jahr – das ist der Betrag, den die Bundesregierung in ihrem Entwurf des Tabakerzeugnisgesetzes als jährlichen Erfüllungsaufwand für die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die die Überwachung nachvollziehbar besser beim Zoll aufgehoben sehen, ausweist. Um das ins Verhältnis zu setzen: Der Bundeshaushalt sah für das Jahr 2018 rund 340 Milliarden Euro Ausgaben vor; der Erfüllungsaufwand macht somit 0,00009 Prozent des Bundeshaushalts aus.
BDTA teilt Sicht des Bundesrates
Nun wäre zu erwarten gewesen, dass der Bund – nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt – angesichts des überschaubaren finanziellen Aufwands zugunsten einer raschen und dringend notwendigen Rechtssicherheit – einer der wesentlichen Standortvorteile, die Deutschland zu bieten hat – einlenkt und die Überwachung seiner für die Aufgabe ohnehin naheliegenden Behörde, dem Zoll, überträgt. Der BDTA teilt im Übrigen die Sicht des Bundesrats, die Überwachung der Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten sollten dem Zoll übertragen werden. Zum einen, weil es sich bei dem Rückverfolgbarkeitssystem um eine Maßnahme zur Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen sowie der Bekämpfung des Steuerbetrugs, also klassische Aufgaben des Zolls, handelt. Zum anderen würde der Zoll als Bundesbehörde eine einheitliche und konsistente Rechtsanwendung und -auslegung garantieren, im Gegensatz zu einer Überwachung durch rund 12.000 örtlich zuständige und unabhängige Behörden der Länder und Kommunen.
Industrie und Handel treten in Vorleistung
Doch eine Einigung zwischen Bund und Ländern in dieser Frage ist nicht absehbar. Industrie und Handel gehen also ohne Rechtssicherheit in beträchtliche Vorleistung und arbeiten ohne nationale gesetzliche Grundlage mit Hochdruck an der Umsetzung, während die Politik um Nichtigkeiten kämpft – und sich dann über Politikverdrossenheit und das Erstarken von Populisten wundert.
Neben dem unzweifelhaften Schwerpunkt des ersten Halbjahres arbeitet die Branche an neuen Bezahlmethoden am Automaten, ob mobil oder kontaktlos, beides wird bald am Automaten möglich sein – selbstverständlich auch weiterhin unter strengster Beachtung des Jugendschutzes. Das kontaktlose Bezahlen einschließlich Altersnachweis war bislang weitgehend auf die Pilotregionen Kassel und Dortmund beschränkt, wird aber im Jahresverlauf 2019 an mehr und mehr Automaten im gesamten Bundesgebiet verfügbar sein. Für Mobile Payment wird 2019 auch die Pilotphase abgeschlossen werden. Die Branche hält damit Schritt mit der technologischen Entwicklung und erfüllt den Kundenwunsch nach modernen und sicheren Bezahlverfahren.
Die im BDTA organisierten überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen gehen trotz der regulatorischen Herausforderungen optimistisch ins neue Jahr, denn die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht – wie gewohnt: verlässlich, unaufgeregt und innovativ.
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(DTZ 03/19)
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