BERLIN // Mit ihrem Antrag auf ein umfassendes Tabakwerbeverbot, greift Die Linke ein Thema auf, das seit 2016 die Berliner Politik wiederholt beschäftigt hat – bisher allerdings ohne entsprechende Beschlussfassung.
Daran ändert auch der aktuelle Vorstoß nichts. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat vor kurzem mit den Stimmen von CDU / CSU, SPD, AfD und FDP und gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag abgelehnt und eine entsprechende Beschlussempfehlung (19/9116) an den Bundestag ausgesprochen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der WHO, kurz FCTC, in Deutschland umzusetzen und jegliche Tabakwerbung in Kino- und Außenwerbung, Abgabe von Tabakprodukten, Sponsoring und Werbung, die auf Jugendliche zielt, zu verbieten.
Entsprechend scheiterte auch der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in derselben Beschlussempfehlung im Ausschuss. In ihrer Begründung betonen CDU / CSU, dass man auf Freiwilligkeit setze, wenn es um Tabakkonsum gehe. Allerdings sehe man durchaus Handlungsbedarf, wenn es um den Jugendschutz gehe. Der Antrag der Linken und der Gesetzentwurf der Grünen gingen „durchaus in die richtige Richtung“.
Die SPD wiederum verweist auf die Eigenverantwortung der Konsumenten. „Das ist die Frage der Liberalität in einer Demokratie.“ Die Politik habe jedoch Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Die FDP führt an, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gebe, Tabak zu konsumieren. „Deswegen werde eine passgenaue Regulierung gebraucht.“ Und: „Wenn über Tabakverbote gesprochen wird, muss konsequenterweise auch über Zucker- und Alkoholwerbeverbote gesprochen werden.“
kes
(DTZ 16/19)
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