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  • Mengenrückgang bei der Zigarette macht auch dem Fiskus zu schaffen

    In den ersten sieben Monaten sank Steuerzeichenbezug um 7,2 Prozent

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Kaufzurückhaltung und gestiegene Preissensibilität bei den Konsumenten wirken sich auch auf die Kasse des Fiskus aus. Im Juli 2010 erreichten die Tabaksteuereinnahmen des Bundes ein Volumen von 1,225 Mrd. Euro und damit 2,0 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Entscheidend waren dabei geringere Steuereinnahmen aus der Zigarette, die mit 1,092 Mrd. Euro 2,8 Prozent weniger einbrachte. Kumuliert für die ersten sieben Monate bezifferten sich die Einnahmen auf 7,007 Mrd. Euro, was einem Rückgang von 2,7 Prozent entsprach. Auch hier war die Zigarette mit Einnahmen von 6,170 Mrd. Euro (minus 3,9 Prozent) ausschlaggebender Faktor.

    Beim Bezug von Steuerbanderolen wurde im Juli 2010 eine Menge von 7,656 Mrd. Stück Zigaretten erreicht, was gegenüber dem Vorjahresmonat ein Plus von 5,8 Prozent bedeutet. Der Kleinverkaufswert dieser Ware stieg um 5,9 Prozent auf 1,763 Mrd. Euro. Trotz der positiven Monatszahl ergibt sich für den kompletten Zeitraum Januar bis Juli ein deutlicher Rückgang: Hier wurden Banderolen für 48,529 Mrd. Stück Zigaretten bezogen, 7,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten bezifferte sich auf 11,147 Mrd. Euro, 4,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

    Ansteigender Verlust im Monat Juli 2010
    Der Steuerzeichenbezug für Feinschnitt verzeichnete im Juli 2010 mit 2 057,6 Tonnen einen Rückgang von 6,6 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Der Kleinverkaufswert lag bei 206,7 Mio. Euro. Da jedoch in den Vormonaten die Steuerzeichenbezüge für Feinschnitt durchweg Steigerungsraten aufzuweisen hatten, ergibt sich für den Zeitraum Januar bis Juli 2010 kumuliert in der Menge ein Plus von 4,5 Prozent auf 14 890,3 Tonnen und im Kleinverkaufswert ein Plus von 5,7 Prozent auf 1,496 Mrd. Euro.

    Hier machen sich wie auch bei der Fabrikzigarette zwischenzeitliche moderate Preisanhebungen bemerkbar. Der Banderolenbezug für Zigarren und Zigarillos bezifferte sich Juli 2010 in der Menge auf 401,8 Mio. Stück (plus 15,6 Prozent) im Kleinverkaufswert von 63,2 Mio. Euro (plus 4,9 Prozent). Dies vor allem durch das Wachstum des Niedrigpreisbereichs getragene Banderolenplus zeigt sich auch für den Siebenmonatszeitraum: Hier stieg der Banderolenbezug in der Menge um 10,7 Prozent auf 2,342 Mrd. Stück und im Kleinverkaufswert um 5,8 Prozent auf 389,0 Mio. Euro.

    Beim Pfeifentabak brachte der Juli 2010 ein Erhöhung des Banderolenbezugs um 10,8 Prozent auf 64,9 Tonnen, der Kleinverkaufswert stieg um 8,3 Prozent auf 7,3 Mio. Euro. Im Siebenmonatszeitraum spiegelt sich in den Versteuerungszahlen allerdings ein weiterer Schrumpfungsprozess des Marktes wider: Die versteuerte Menge reduzierte sich um 7,1 Prozent auf 406,6 Tonnen, der Wert um minus 4,9 Prozent auf 46,8 Mio. Euro.

    Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr
    Addiert man die Kleinverkaufswerte aller Tabaksteuerobjekte für den Zeitraum Januar bis Juli 2010, ergibt sich im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahrs ein „Umsatz“-Rückgang um 3,4 Prozent auf 13,079 Mrd. Euro. Nach Abzug von Mehrwertsteuer und Tabaksteuer resultiert hieraus ein Wirtschaftsnutzen von 3,239 Md. Euro, 0,3 Prozent bzw. 10 Mio. Euro weniger als im Vorjahreszeitraum.

    Diese relative Stabilität des für die komplette Wertschöpfungskette nach Abzug der rund 75 Prozent Verbrauchssteuerbelastung verbleibenden Betrags für Herstellung und Vermarktung resultierte aus den höheren Absatzmengen beim Feinschnitt und den Zigarillos. Bei der Zigarette, isoliert betrachtet, schrumpfte der Wirtschaftsnutzen um 2,1 Prozent bzw. 54 Mio.Euro auf 2,478 Mrd. Euro. Die Verbrauchssteuerbelastung bei Fabrikzigaretten lag damit bei 77,8 Prozent.

    (DTZ 33/10)

  • Australiens Tabakwarenhandel wehrt sich gegen Plain Packaging

    Informationskampagne soll Bürger und Politik aufrütteln

    SYDNEY (DTZ/pnf). Australiens Tabakwarenbranche, allen voran der Tabakwareneinzelhandel, kämpfen verzweifelt gegen das von der derzeit regierenden Labor-Partei beabsichtigte „Plain Packaging“ für Zigarettenpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zigarettenpackungen ab Juli 2012 nur noch schwarz-weiß gestaltet sein dürfen, auf Markenlogos verzichten müssen und neben den Warnhinweis nur noch klein auf den Markennamen hinweisen dürfen.

    Die „Alliance of Australian Retailers“, der sich der Verband der Convenience-Stores, der Tankstellenverband, der Verband der Pressehändler und der Verband unabhängiger Einzelhandelsgeschäfte angeschlossen haben, startete Anfang August eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen, um auf die Existenzgefährdung ihrer Geschäfte durch diese überzogene Maßnahme hinzuweisen. Unterstützt werden die Händler dabei von den Zigarettenherstellern BAT, Philip Morris und Imperial Tobacco.

    Plain Packaging: Fass läuft über
    In dem offenen Brief machen die Handelsverbände und ihre Mitglieder deutlich, dass die Pläne der Regierung, das Plain Packaging zu verordnen, das Fass nun endgültig zum Überlaufen bringt.

    Nirgends in der Welt sei bisher nachgewiesen worden, dass schwarz-weiße Einheitspackungen jemand davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen oder ihn dazu bringen, mit dem Rauchen aufzuhören. Gleichzeitig werde durch diese Maßnahme aber das Geschäft der betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig erschwert. Deshalb habe man die Allianz der Handelsfirmen gegründet, um der Regierung in Canberra zu sagen: „Genug ist genug!“

    Und die Händler machen dabei auch auf die Widersprüchlichkeit der Politik aufmerksam. So würden die kleinen Geschäfte als das Rückgrat der australischen Wirtschaft, vor allem im ländlichen Raum herausgestellt. Doch in der letzten Zeit habe man diese Unternehmen durch eine übertrieben starke Tabaksteueranhebung geschädigt, was zu einem blühenden Schwarzmarkt für Tabakprodukte geführt und die legalen Geschäfte zum Ziel von Diebstählen und Überfällen gemacht habe.

    Damokleschwert Display Ban
    Und obendrauf, so klagen die Händler jetzt öffentlich, wollen einige der australischen Bundesstaaten noch einen Display Ban für Tabakprodukt verhängen. Wenn die Kunden in den Laden kommen, können sie dort die Ware nicht sehen, wenn noch das Plain Packaging hinzukommt, wie können die Kunden dann die unterschiedlichen Angebote differenzieren, fragen die Händler. All dies führe dazu, dass die australischen Händler nun öffentlich protestieren. Es sei viel mehr an der Zeit, die hart arbeitenden Australier zu unterstützen als sie mit einer auf unbewiesenen Theorien aufgebauten Politik, die nur auf Schlagzeilen aus sei, zu verfolgen.

    Die Kampagne der Tabakwarenhändler kommt zu einem für die Regierung kritischen Zeitpunkt. Denn am 21. August 2010 finden Wahlen für das australische Bundesparlament statt und es wird mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von Labor Party und der als Koalition antretenden konservativen Opposition aus Liberal Party und National Party gerechnet.

    Sprecher der Oppositionsparteien haben bereits Kritik an den Plain Packaging-Plänen geäußert und wollen im Falle ihres Wahlsiegs das Gesetzesvorhaben stoppen.

    (DTZ 32/10)

  • Gegen private Konzessionen fürs Glücksspiel

    BREMEN (DTZ/tk). Für den Erhalt eines Glücksspielstaatsvertrages und gegen private Konzessionslösungen setzt sich Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen ein. Der Regierungschef des kleinsten Bundeslandes meint: „Nur mit einem öffentlich kontrollierten Angebot ist es möglich, die Förderung der Spielsucht einzugrenzen. Wir wollen niemandem den Spaß am Lotto verwehren, aber wir müssen Menschen davor schützen, sich um Kopf und Kragen, um Haus und Hof zu spielen.“ Deshalb müssten Grenzen gezogen werden.

    Im Zusammenhang mit der Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages geht es auch um die Sportwetten und deren weitere Entwicklung. Auch hier ist die Position Böhrnsens klar. Er sieht beträchtliche finanzielle Risiken für die Aufgaben im kulturellen, im sozialen, aber auch im sportlichen Bereich, die mit Hilfe der Abgaben aus den Sportwetten bewältigt werden. Jens Böhrnsen wörtlich: „Wir wollen die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich etwa aus den Sportwetterlösen ergeben, nicht gefährden. Deshalb werde ich mich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Glücksspielmonopols einsetzen.“

    Bürgermeister Böhrnsen kündigte zugleich an, dass noch in diesem Jahr ein Evaluationsbericht zu diesem Thema vorgelegt werde. Er soll die Auswirkungen des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrags darstellen und auch eine international rechtsvergleichende Studie enthalten.

    (DTZ 32/10)

  • Frist für Nürnberger Casa del Habano

    Inhaberin Christine Klever muss bis zum 16. August Klage einreichen

    NÜRNBERG (DTZ/red). Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gastrorauchverbot in Bayern als verfassungskonform angesehen hat, macht das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg im Vollzug des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) der Betreiberin der Zigarrenlounge Casa del Habano am Hauptmarkt Druck.

    Christine Klever muss bis spätestens 16. August nachweisen, dass sie tatsächlich Rechtsmittel einlegt, ansonsten droht die Stadt mit dem GSG. Erst bei einer Klage wird der Vollzug des GSG ausgesetzt. Als Alternative sieht die Stadt nur die Möglichkeit, dass Klever ihr Konzept so gestaltet, dass die Zigarrenlounge nicht mehr als Gaststätte betrieben wird. Dann dürfte sie aber keine Speisen und Getränke mehr anbieten.

    (DTZ 32/10)

  • Betreiber von Shisha-Cafés klagen

    Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.

    In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.

    (DTZ 32/10)

  • Blühende Landschaften für Schmuggel & Co.

    Weiterer Anstieg im 2. Quartal 2010

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Ob Ex-Kanzler Helmut Kohls Vision von den blühenden Landschaften in den neuen Bundesländern jemals Realität werden, ist fraglich. Tatsache ist jedoch, dass in den ostdeutschen Bundesländern der Zigarettenschmuggel blüht und auch die Gelegenheit des Einkaufs von Zigaretten jenseits der Grenzen intensiv genutzt wird.

    Die seit 2005 im Auftrag der deutschen Zigarettenindustrie durchgeführte und vom TÜV kontrollierte Entsorgungsstudie, die vom Dualen System Deutschland gesammelt Zigarettenpackungen analysiert, stellt für das zweite Quartal 2010 erneut einen Anstieg der nicht in Deutschland versteuerten, aber hierzulande konsumierten Zigaretten fest. Und gerade im Osten Deutschlands stieg der ohnehin schon extrem hohe Anteil weiter. Die Kombination aus niedrigeren Durchschnittseinkommen, hoher Arbeitslosigkeit und der Grenznähe zu Nachbarländern mit deutlich niedrigerem Zigarettenpreisniveau ist offensichtlich ein guter Nährboden für den Kauf nicht in Deutschland versteuerter und damit deutlich billigerer Zigaretten.

    Ostdeutschen wohl nur mit geringerem Markenbewusstsein
    Hinzu kommt das nach der Wende entstandene Vertriebsnetz über die organisierte Kriminalität, das den Verkauf von legal erworbenen Zigaretten immer mehr ins Hintertreffen kommen lässt. Möglicherweise spielt auch eine Rolle, dass die Bürger der neuen Bundesländer ein geringeres Markenbewusstsein entwickeln.

    Bundesweit bezifferte sich der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum im 2. Quartal 2010 auf 21,5 Prozent und damit einen Prozentpunkt höher als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das war der höchste Anteil seit Beginn der Studie im Jahre 2005.

    Der jüngste Anstieg ist besonders in den neuen Bundesländern recht drastisch ausgefallen. Dort kletterte der Anteil der „Nichtversteuerten“ von 40,8 auf 44,7 Prozent. Auffällig ist, dass die Spitzenwerte aus dem 1. Quartal 2010 in den besonders betroffenen Regionen Oder-Spree, Dresden, Hof und Berlin nicht mehr erreicht wurden, während offensichtlich andere Regionen Ostdeutschlands einen starken Anstieg von „Schmuggel & Co.“ zu verzeichnen hatten.

    Ruhrgebietler rauchen am Häufigsten Schwarzware
    In den alten Bundesländern ist ebenfalls eine Steigerung des Anteils nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten am Konsum zu registrieren; er erhöhte sich von 13,0 auf aktuell 14,5 Prozent. Eines der Schwerpunktgebiete bleibt das Ruhrgebiet, für das die Studie einen Anteil von 15,1 Prozent ermittelt. Für München nennt die Studie keinen aktuellen Wert, weil sich die zuständige Entsorgungsstation geändert hatte.

    Insgesamt gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge, weil der Markt langsam, aber stetig dem Zugriff des deutschen Fiskus wie auch der Beteiligung des legalen Handels und der Hersteller entgleitet.

    Die Absicht der Bundesregierung, gegenüber etlichen osteuropäischen Niedrigpreisländen eine Mengenbegrenzung von 300 Stück für die Privateinfuhr einzuführen, macht Sinn. Dass dies auf Grund der EU-Abmachungen erst ab 2014 der Fall sein kann, ist allerdings mit Blick auf die aktuelle Entwicklung zu bedauern.

    (DTZ 32/10)

  • Bundeskabinett hat Umsetzung der EU-Tabaksteuerrichtlinie beschlossen

    Definitionsänderungen bei Zigarillos und Zigaretten

    BERLIN (DTZ/fok). Die Bundesregierung hat am 14. Juli 2010 den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen und damit die Umsetzung geänderter EU-Verbrauchsteuerrichtlinien in Angriff genommen, darunter auch die Änderung der Tabaksteuerrichtlinie. Das parlamentarische Abstimmungsverfahren über den Gesetzentwurf wir im Herbst beginnen.

    Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist Deutschland von den in der Tabaksteuerrichtlinie vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der EU-weiten Mindestkriterien zu den Steuersatzstrukturen und den EU-weiten Mindeststeuern nicht betroffen, weil die bestehenden Regelungen diesen Anforderungen bereits genügen; auch einer Änderung der nationalen Steuersätze bedürfe es im Rahmen des Gesetzes nicht.

    Bei der Umstellung den Unternehmen entgegen kommen
    Änderungen sieht der Entwurf jedoch bei einigen Definitionen vor: So sollen Zigarren und Zigarillos, die von ihrer Form und Aufmachung her Zigaretten ähneln (sogenannte Eco-Cigarillos) künftig wie Zigaretten besteuert werden. Allerdings sieht der Entwurf hier eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vor, um bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Weiter beinhaltet der Entwurf eine erweiterte Definition für Feinschnitt vor: Rauchtabak gilt künftig bis zu einer Schnittbreite von 1,5 mm (bisher 1,0 mm) als Feinschnitt.

    Eine Definitionsänderung für Zigaretten soll den heute bestehenden Steuervorteil für überlange Zigaretten mit einer Länge von knapp 180 mm entfallen lassen.

    Da über die Normallänge von 8 cm hinaus künftig jede weitere 3 cm Tabakstrang als zu versteuernde Zigarette gilt, ist damit ein Verschwinden der langen Tabakstränge, die der Raucher individuell in Teilstücken konsumiert, vorprogrammiert.

    Jedermann-Einfuhren
    Schließlich greift die Gesetzesänderung auch die im Rahmen der Tabaksteuerrichtlinie ermöglichte Begrenzung der Jedermann-Einfuhren aus EU-Ländern mit niedrigem Preisniveau auf. Allerdings erst ab 1.Januar 2014 sollen danach Zigaretten, die Privatpersonen in Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen oder Rumänien für den Eigenbedarf erwerben und steuerfrei nach Deutschland einführen, auf eine Menge von 300 Stück begrenzt werden.

    Neben etlichen kleineren redaktionellen Änderungen sieht der Entwurf auch vor, dass zur Verwaltungsvereinfachung ein Mindestbetrag vorgeschrieben werden kann, ab dem der Erlass oder die Erstattung für Tabakwaren oder Steuerzeichen beantragt werden kann.

    (DTZ 32/10)

  • BAT steigert sich

    Halbjahreszahlen vorgelegt

    LONDON (DTZ/red). British American Tobacco (BAT) hat die Zahlen für das erste Halbjahr 2010 präsentiert. Der Umsatz habe um 8 Prozent auf 7,3 Mrd. GBP (8,7 Mrd. Euro) zugelegt, das operative Ergebnis habe sich um 8 Prozent auf 2,27 Mrd. GBP (3,3 Mrd. Euro) verbessert und das Nettoergebnis sei auf 1,53 Mrd. GBP (1,8 Mrd. Euro) vorangekommen.

    Mit 348 Milliarden Stück sei das Zigarettenvolumen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben, was vor allem auf die Übernahme des indonesischen Konkurrenten PT Bentoel Internasional Investama Tbk im Juni 2009 zurückgeführt wurde. Auch wenn BAT seinen Anteil an den Hauptmärkten vergrößern konnte, schrumpfte das Volumen abseits von Bentoel um 3 Prozent vor allem durch Marktrückgänge in Rumänien, Japan, Pakistan und in der Türkei. Die Marken Dunhill, Lucky Strike, Pall Mall legten im Absatz zu, während das Geschäft mit Kent zurück ging. Stärkste Marke: Dunhill.

    (DTZ 31/10)

  • Tabakbranche braucht positive Anstöße

    Und die gibt’s auch – zum Beispiel aus Neustadt

    NEUSTADT (DTZ/fok). „Da kann man ja depressiv werden, nix als schlechte Nachrichten“, meinte ein Gesprächspartner am Telefon der DTZ. In Bayern sperren sie die Raucher aus, in Karlsruhe geben sie noch ihren richterlichen Segen dazu. In NRW wollen sie das Rauchen in Einkaufszentren verbieten und in Brüssel brüten sie über Display Ban, Plain Packs und Zusatzstoffverbote.

    Eine Mischung aus Wut und Hilflosigkeit legt sich wie Mehltau über unsere einstmals „königliche“ Branche, vor allem im Fachhandel versteht man die Welt nicht mehr. Und doch gibt es auch immer wieder mal gute Nachrichten, Meldungen von Händlern, die sich nicht unterkriegen lassen, und damit auch Erfolg haben.

    Bauchladen mit Tabakprodukten
    Zum Beispiel Thomas Hallier, Betreiber einer Tabakbörse in Neustadt/Holst. Dort findet am 6. August das Europäische Folklorefestival statt, mit Besuchern aus ganz Europa und sogar aus Südamerika. Eine prima Chance, diese Besucher per Bauchladen mit Tabakprodukten zu versorgen, sagte sich Hallier und beantragte eine entsprechende Genehmigung bei der Stadtverwaltung.

    Im Gespräch mit dem Amtsleiter bot er an, zusätzlich kostenlose Taschenaschenbecher zu verteilen, um zur Sauberkeit der Stadt beizutragen. Die Erlaubnis bekam er ohne Wenn und Aber und brauchte dafür keine Cent zahlen. Und der Tabak Zeitung schrieb Hallier: „Ich möchte andere Händler dazu animieren, auch in ihrer Stadt weiterhin für unsere Produkte einzustehen.“

    (DTZ 31/10)

  • Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Bayerns Gastrorauchverbot ab

    Kurzer Prozess: Karlsruher Richter sehen Gesetz als verfassungskonform an

    KARLSRUHE (DTZ/pnf). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Beschwerden gegen das aufgrund eines Volksentscheids erlassene und am 1. August 2010 in Kraft getretene Gesetz für ein totales Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie abgewiesen. Nach dem am Montag dieser Woche getroffenen Beschluss wurde die von zwei Gaststätteninhaberinnen sowie einer Raucherin eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die neue Rechtslage nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Raucherin hatte argumentiert, sie besuche mehrmals wöchentlich Gaststätten und werde durch das jetzt geltende absolute Rauchverbot in ihren Grundrechten unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine der Gastwirtinnen legte Beschwerde ein, weil sie in ihrem Betrieb einen erheblichen Teil ihrer Umsätze mit geschlossenen Gesellschaften mache, die in abgetrennten Räumen stattfinden, und durch das Rauchverbot wirtschaftlich stark gefährdet werde.

    Dies gilt auch für die dritte Klägerin, die Betreiberin eines „Pilslokals“ mit weniger als 75 qm Fläche, die geltend machte, dass ihre Mitarbeiter alle Raucher sind und auch nur rauchende Gäste eingelassen werden. Das neue Gesetz verstoße gegen die Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Berufsfreiheit, hatten die Klägerinnen argumentiert.

    Richter zeigen kein Verständnis
    Die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts zeigte jedoch für die Belange der Beschwerdeführer kein Verständnis. Es sah weder eine grundsätzliche Bedeutung noch sei die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der Grundrechte der Klägerinnen angezeigt.

    Dabei verwies die Kammer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008, das einerseits Ausnahmen vom Gastrorauchverbot für die Kleingastronomie zuließ, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, andrerseits aber auch den Landesgesetzgebern das Recht zubilligte, ein totales Gastrorauchverbot zu erlassen. Mit Blick auf die zweite Alternative betonten die Verfassungsrichter jetzt, dass der Gesetzgeber von der Verfassung nicht gehindert sei, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot zu verhängen.

    Existenzgefährung kein Argument
    So heißt es in der Beschluss-Begründung: „Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätte einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zu Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelungen durch hinreichende sachliche Gründe nicht gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.“

    Auch eine Unverhältnismäßigkeit mit Hinweis auf die heute bereits zahlreichen rauchfreien Gastronomiebetriebe in Bayern sah das Gericht nicht.

    Kleingastronomie vor schweren Zeiten
    Aus dem Blickwinkel der betroffenen Wirte, ihrer rauchenden Gäste sowie der Tabakbranche ist die Abweisung der Beschwerde ganz klar zu bedauern. Umsatzeinbußen werden viele Betriebe, vor allem der Kleingastronomie, in ihrer Existenz gefährden.

    Besonders betroffen sind Fachgeschäfte , die den Verkauf ihrer hochwertigen Tabakwaren mit einer Lounge unterstützen, wie die Nürnbeger Fachhändlerin Christine Klever mit ihrer Casa del Habano. Mit einer Klage will sie erreichen, dass ihre Casa nicht mehr unter das Gaststättengesetz fällt, weil dort 80 Prozent der Umsätze auf den Verkauf von Zigarren entfallen und die gastronomischen Leistungen nur eine marginale Rolle spielen.

    (DTZ 31/10)