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  • Bundesrat gegen Produktkarten

    BERLIN // Der Bundesrat hat entschieden: Die Länderkammer hat am 12. Mai die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ auf den Weg gebracht.

    Und die hat es für den Tabakwarenhandel in sich. Denn wo bislang Produktkarten steckten, müssen – nach Ansicht des Gremiums – künftig die Schockbilder und Warnhinweise der Verpackungen zu sehen sein. Dafür soll nun in den entsprechenden Paragraphen 11 nach dem Wort „Inverkehrbringen“ der Halbsatz „einschließlich des Anbietens zum Verkauf“ eingefügt werden (DTZ berichtete). Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass es „Intention des europäischen Gesetzgebers“ sei, „dass Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten“.

    Daher werde mit der Änderung der Verordnung klargestellt, dass „im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken unzulässig“ sei.

    Die Interessenvertreter der Branche – allen voran der Deutsche Zigarettenverband DZV und der Verband der Rauchtabakindustrie VdR – gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass der Vorstoß umgesetzt wird. Die Folgen für den Handel sind noch nicht absehbar. DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 20/17)

  • Tolerante Top-Staaten: Tschechien und Deutschland

    LONDON // Die europäischen Staaten genießen den zweifelhaften Ruf, ihre Bürger in Gesundheitsfragen zu bevormunden. Im Englischen treffend auch als „nanny state“, zu Deutsch: „Gouvernanten-Staat“, bezeichnet.

    Die Vorgaben und Einschränkungen zielen auf Alkohol, zuckerhaltige Getränke, E-Zigaretten und Tabak oder ähnliche Produkte. Vor kurzem hat das European Policy Information Centre (Epicenter) den „Nanny State Index 2017“ veröffentlicht und eine Rangliste der Europäer aufgestellt, schreibt die „Times“.

    Die Mitglieder des Epicenter setzten dort Großbritannien auf Platz zwei nach Finnland, dem Spitzenreiter der gesetzlichen Verbote und Vorgaben, die sich häufig an der europäischen Gesetzgebung orientieren. Damit hält Finnland laut Epicenter nicht überraschend den Titel das zweite Jahr in Folge.

    Das liberalste und toleranteste EU-Land ist demnach Tschechien, gefolgt von Deutschland. Die meisten EU-Staaten wurden wegen der TPD 2-Umsetzung zurückgestuft, heißt es.

    red

    (DTZ 19/17)

  • Neues Team für Großbritannien

    LONDON // Davidoff Cigars hat große Pläne für Großbritannien. Vor kurzem hat der Schweizer Hersteller von Premium-Longfillern bei einem Event im Clubhaus der Royal Over-Seas League in London neue Zigarren und sein neues Team vorgestellt.

    CEO Hans-Kristian Hoejsgaard und Martin Kaufmann, Senior Vice President Europe & Global Travel Retail von Oettinger Davidoff, waren bei dem lang erwarteten Event anwesend. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit, das gesamte neue Team der Niederlassung unter Leitung von Alan Graham vorzustellen und zu unterstreichen, dass sich das Unternehmen wieder stärker im Vereinigten Königreich engagieren will.

    „Das Vereinigte Königreich ist einer der wichtigsten Märkte für Zigarren weltweit“, betonte Hans-Kristian Hoejsgaard, CEO von Oettinger Davidoff.

    „In diesem spannenden Markt unser Zigarrengeschäft zu leiten, ist die bisher größte Ehre in meiner Laufbahn. Mit Blick auf zukünftige Projekte und verbesserter kundenorientierter Beratung vor Ort, war es an der Zeit, unser Zigarrengeschäft im Vereinigten Königreich zu konsolidieren und weiter auszubauen. Ich sehe mit Stolz, wie unser neues Team unter der Leitung von Alan Graham, Country Manager UK, unermüdlich danach strebt, die Ziele von Oettinger Davidoff zu verwirklichen“, fügte Jean-Christophe Hollay, General Manager und Vice-President Northern Europe, hinzu.

    Das Unternehmen rechnet damit, dass sich das Zigarrengeschäft von Davidoff im Vereinigten Königreich mit über 60 Davidoff-Fachgeschäften stark entwickeln wird, weshalb Vertriebskanäle und der Kundendienst in den kommenden Jahren an Effizienz gewinnen sollten.

    pi

    (DTZ 19/17)

  • Tabaksteuer: Statistik weiter verzerrt

    BERLIN // Ein starker April hat sich positiv für den Fiskus ausgewirkt: Mit 1,2 Milliarden Euro nahmen die Behörden so viel Tabaksteuern ein, wie bislang in diesem Jahr noch nicht.

    Ein Grund: Das Steueraufkommen im Bereich Zigarette: Dort kamen im April 1,02 Milliarden Euro zusammen – rund 11,5 Millionen Euro mehr als im bisher stärksten Monat Februar.

    Bei Zigarren und Zigarillos allerdings ging das Steueraufkommen mit knapp 4,5 Millionen Euro zurück. Bei Feinschnitt (180 Millionen Euro) und Pfeifentabak (gut 8,4 Millionen Euro) wurden dagegen neue Jahreshöchstwerte erreicht.

    Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt die Bilanz auf den ersten Blick ernüchternd aus: Dort gab es zum diesjährigen April erhebliche Rückgänge, vor allem bei Zigaretten (-25,5 Prozent). Allerdings ist diese Ausnahmesituation der TPD 2 geschuldet: Vor einem Jahr wurden die Lager mit Packungen ohne Schockfotos allmählich geleert.

    Auch die Mengen der netto bezogenen Steuerzeichen leiden unter den Verzerrungen. Im Vorjahresvergleich liegen sie bei Zigaretten mit knapp 6,1 Milliarden fast 32 Prozent niedriger, beim Feinschnitt fällt der Rückgang mit 42,9 Prozent auf zwei Millionen noch deutlicher aus. Eine realistische Bewertung dürfte erst mit Auslaufen der Vorzieheffekte in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

    Laut Statistischem Bundesamt lagen die durchschnittlichen Kleinverkaufspreise je Zigarette im April bei 28,28 Cent. Der durchschnittliche Tabaksteueranteil betrug dabei 16,24 Cent, das entspricht rund 57,4 Prozent.

    red

    (DTZ 19/17)

  • Lekkerland legt Bilanz vor

    KÖLN // Die Lekkerland-Gruppe blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016 zurück. Das teilte das Unternehmen bei der Vorlage der Bilanz mit.

    Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zeigten positive Effekte, hieß es. In einem dynamischen, wettbewerbsintensiven Marktumfeld hat die Lekkerland-Gruppe den Umsatz um 4,2 Prozent auf 13 Milliarden Euro gesteigert. Der Rohertrag wuchs um 24,7 Millionen auf 620,5 Millionen Euro. Bedingt durch Geschäftsausweitungen und Sparmaßnahmen verbesserte Lekkerland das operative Ergebnis um 28,0 Prozent auf 85,4 Millionen Euro. „Lekkerland ist insgesamt gut aufgestellt, das zeigen auch die Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres“, resümiert Patrick Steppe, der Vorstandsvorsitzender der Lekkerland-Gruppe.

    Dabei haben alle Bereiche zugelegt: Im Segment Deutschland stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro.

    Auch die drei Sortimentsbereiche von Lekkerland weisen positive Umsatzentwicklungen auf: Die Warengruppe „Tabakwaren“ legte um 4,7 Prozent auf 10,4 Milliarden Euro zu, im höhermargigen Sortiment „Food / Non-Food“ stieg der Umsatz um 1,9 Prozent auf knapp 2,5 Milliarden Euro.

    Nach Vertriebslinien ergab sich folgende Aufteilung: Der Umsatz mit Systemkunden wuchs mit 7,6 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro am stärksten, die Vertriebslinie Regionalkunden erhöhte ihren Umsatz um 4,4 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro und das Tankstellen-Geschäft legte um 1,9 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro zu.

    Laut Lekkerland wird das Jahr 2017 von verschiedenen Entwicklungen beeinflusst: Dazu gehört unter anderem die mengenmäßig rückläufige Marktentwicklung bei Tabakwaren in den Kernmärkten. Vor diesem Hintergrund erwartet Lekkerland für das laufende Geschäftsjahr Umsatzerlöse und ein operatives Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres.

    pi

    (DTZ 19/17)

  • E-Studie aus Italien

    ROM // Eine [link|https://goo.gl/bkjDDT] Kohortenstudie [/link]aus Italien hat das Verhalten von Tabakrauchern und E-Zigarettennutzern über zwei Jahre hinweg analysiert. Die Wissenschaftler befragten 1598 Teilnehmer im Alter von 30 bis 75 Jahren.

    Ergebnisse:
    [bul]61,1 Prozent der ausschließlichen Nutzer von E-Zigaretten hörten mit dem Rauchen auf.
    [bul]23,1 Prozent der Tabakraucher gelang der Rauchstopp.
    [bul]Bei „Dual Usern“ waren es 26,1 Prozent.

    red

    (DTZ 18/17)

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • Werbung raus aus Youtube

    BRÜSSEL // Jetzt macht das Europäische Parlament in Sachen Werbung im Internet ernst. Künftig sollen Netflix, Youtube und Co. strengere Vorschriften befolgen.

    Der Kultur- und Medienausschuss des Euroäischen Parlaments hat einen Erlass beschlossen, mit dem die Behörden gegen verdeckte Reklame im Netz vorgehen können. Damit dürften etwa für Youtuber bald dieselben Vorschriften gelten wie für Fernsehsender.

    Wer künftig Web-Videos produziert und ins Netz stellt, der wird gesetzlich verpflichtet, explizit auf Produktplatzierungen und erfolgte Sponsoring-Maßnahmen hinzuweisen. Das soll für jede Form von Bewegtbild gelten. Bislang gibt es nur wenige Video-Produzenten, die in den sozialen Netzwerken darauf hinweisen, ob sie von Unternehmen unterstützt wurden.

    Bislang gibt es keine allgemeingültigen Regeln – was es für Konsumenten schwierig macht, die Aussagekraft solcher Sendungen zu bewerten. Die neue EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten schreibt vor, dass wahrheitsgetreu auf solche Werbeinhalte hingewiesen werden muss. Petra Kammerevert (SPD, S & D), Vorsitzende des Ausschusses, erklärte in der „NZZ“ dazu: „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen.“

    Noch gravierender für die Tabakbranche ist ein paralleler Vorstoß des Gremiums, mit dem Web-Film-Anbietern verboten werden soll, Reklame für Zigaretten und andere Tabakwaren – sowie für alkoholische Getränke – zu verbreiten. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Videotheken wie Netflix.

    Lobbyisten der privaten Sender fordern bereits seit einiger Zeit, für Online-Dienste müssten die gleichen Werbevorgaben gelten wie fürs TV.

    Und noch einen Bereich wollen die europäischen Parlamentarier stärker regulieren. Dabei geht es um eine Quote für europäische Produktionen. Anbieter wie Amazon Prime Video oder Netflix sollen dazu verdonnert werden, bestimmte Mindestanteile ihres Film- oder Serienangebots im EU-Raum herstellen zu lassen. Die Rede war von 30 Prozent. Damit müssten sich die Internet-Dienstleister auch stärker als bisher an der Filmförderung der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.

    In „Werben & Verkaufen“ bezog Marco Zingler, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft, Stellung: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen.“

    max

    (DTZ 18/17)

  • EuGH soll klären

    BERLIN // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind.

    Die Klägerin ist ein in Berlin ansässiges Familienunternehmen, das Tabakprodukte herstellt und vertreibt. Seit vielen Jahren lag ihr Produktionsschwerpunkt in der Herstellung von aromatisierten Tabaken zum Selbstdrehen (sogenannter Feinschnitt) sowie aromatisierten Pfeifentabaken und Zigaretten.

    Das Unternehmen will erreichen, dass einzelne Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Tabakerzeugnisverordnung auf sie keine Anwendung finden. Insbesondere verstoße das Fehlen von Übergangsfristen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin habe nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen. Insbesondere geht es um das „Aromaverbot“ und das „Aromawerbeverbot“.

    Das Gericht hat ebenfalls Zweifel an der Vereinbarkeit der den deutschen Regelungen zugrunde liegenden Bestimmungen der Tabakrichtlinie mit primärem EU-Recht. Ferner will es wissen, wie einzelne Bestimmungen der Tabakrichtlinie auszulegen sind.

    red

    (DTZ 18/17)

  • „Lichtblick der Vernunft“

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.

    von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“

    Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.

    pi

    (DTZ 18/17)