Schlagwort: Werbeverbot

  • Wohin führt die Verbotskultur?

    DORTMUND // Am 2. April findet die diesjährige Mitgliederversammlung der Organisation Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) statt. Veranstaltungsort ist, wie bereits im Vorjahr, das Hotel Mercure auf dem Gelände der Westfalenhallen.

    Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Vorstands- und Beiratswahlen. Als Vorsitzender wird sich wieder Horst Goetschel, der diese Aufgabe seit Frühjahr 2014 wahrnimmt, zur Wahl stellen. „Als ich 1986 in die Branche kam, hätte ich mir niemals vorstellen können, dass es einmal zu einer derartigen Verbotspolitik kommen könnte, wie wir diese heute erleben.“ Mit der in seinen Augen überzogenen Regulierung des Tabaks habe alles angefangen. Mittlerweile stünde einiges andere am Pranger – vom Alkohol über Dieselfahrzeuge bis zu Fleisch, Wurst und Süßigkeiten. „Dabei kann man sich davor sehr gut selbst schützen. Man muss ja kein Fleisch oder Süßigkeiten essen, keine Zigarren rauchen oder in eine Raucherkneipe gehen.“ Wovor der Gesetzgeber die Bürger bewahren müsse, das seien gesundheitliche Gefahren, vor denen diese sich nicht selbst schützen könnten.

    Thema Werbeverbot
    In der Tabakbranche sieht der MUT-Vorsitzende aktuell das Thema Werbeverbot im Fokus. Hier gelte es über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere Restriktionen, zum Beispiel Werbeeinschränkungen in den Shops und Verbote bei Samplings für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, zu verhindern.

    Auf der MUT-Tagung in Dortmund steht das Thema Verbotskultur oben auf der Tagesordnung. Dabei beschäftigen sich Horst Goetschel und MUT-Berater Franz-Peter Marx mit der Frage: „Was könnte dem Fachhandel drohen?“ Goetschel nannte in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein Verbot der Warenpräsentation im Schaufenster und / oder im Laden. Auch Einschränkungen bei Veranstaltungen, beispielsweise Zigarrenabende, seien ebenfalls möglich. Goetschel und Marx wollen anhand von Beispielen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten aufzeigen, was den Fachhandel im Zuge weiterer Verbotspolitik in Zukunft erwarten könnte.

    Gast-Referent auf der diesjährigen MUT-Tagung ist der Journalist und Publizist Klaus Kelle. Auch er beschäftigt sich mit dem Thema „Verbotskultur“.

    da

    (DTZ 09/20)

  • Genussgut mit Potenzial

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im Jahr 2020 zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im sechsten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Marktzahlen erklären
    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie hat schon in seiner Pressemitteilung klargestellt, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Marktzahlen einer weiteren Erklärung bedürfen. Seit vielen Jahren werden die Versteuerungszahlen durch die Entwicklungen bei den niedrigpreisigen Ecozigarillos beeinflusst, was besonders in einem kleinen Nischenmarkt direkt zu signifikanten Ausschlägen führt. Während es im Jahr 2018 noch einen Zuwachs von 6,5 Prozent gegeben hatte – dies ist auch mit Neueinführungen in diesem Segment zu erklären – wurde für 2019 ein Rückgang von 12,1 Prozent verzeichnet. Betrachtet man allein den Absatz traditioneller Zigarren und Zigarillos, so geht der BdZ auf Grund interner Statistiken von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt aus. Es kann festgestellt werden, dass der langfristige Absatz von Zigarren und Zigarillos durch die Reduzierung der Ecozigarillos seit vielen Jahren rückläufig ist beziehungsweise sich seit 2007 mehr als halbiert hat, da dieses Segment durch verschiedene finanzpolitische Instrumente – etwa die zweimalige Änderung der Produktdefinition sowie die Einführung und Erhöhung der Mindeststeuer – signifikant reduziert wurde.

    Vorsichtig optimistisch
    Für die Zukunft blickt der BdZ vorsichtig optimistisch nach vorne. Während andere Tabakanbieter versuchen, die Konsumenten weg von der Zigarette hin zu neuartigen Tabakprodukten zu führen und sich eher als Anbieter von Nikotin sehen, glaubt der BdZ fest an eine Zukunft für das Genussgut Zigarre / Zigarillo. Besonders in diesem Spannungsfeld der Transformation zwischen Zigaretten und neuartigen Tabakprodukten wollen die Zigarrenanbieter den sogenannten Aficionados mit Zigarren und Zigarillos eine wirkliche Genussmöglichkeit anbieten.

    Zigarren und Zigarillos
    Auch Zigarren und Zigarillos befinden sich in einem Umfeld zunehmender Regulierungen im In- und Ausland. In Deutschland hat uns die Diskussion der vergangenen Monate um ein neues Werbeverbot beschäftigt. Auch wenn die Zigarrenhersteller so gut wie keine Außenwerbung betreiben, hat sich der BdZ aus ordnungspolitischen Gründen immer gegen ein Tabakaußenwerbeverbot ausgesprochen. Auch in diesem Fall werden die postulierten Jugend- und Gesundheitsschutzeffekte nicht eintreten, sondern es wird zu einem massiven Eingriff in den Markt und somit in den freien Wettbewerb kommen, der wie immer zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen wird. In seiner Argumentation gegen ein Werbeverbot hat sich der BdZ immer für eine Berücksichtigung der Besonderheiten bei Zigarren und Zigarillos eingesetzt, da es sich bei diesen Produkten um reine Genussartikel handelt, die in keiner Weise mit einem Jugendschutzproblem behaftet sind. Der BdZ rechnet 2020 mit einer Umsetzung des Tabakwerbeverbotes auf Basis des von der CDU / CSU verabschiedeten Eckpunktepapiers.

    Rückverfolgbarkeit
    Ein weiteres wichtiges Thema ist die Umsetzung des Systems der Rückverfolgbarkeit für unser Produktsegment. Auch wenn der BdZ sich im Rahmen der Erarbeitung der EU-Verordnungen für einige Ausnahmen bei Zigarren und Zigarillos stark gemacht hat – so wird Track & Trace erst 2024 umgesetzt, und es wird eine Abverkaufsfrist von zwei Jahren geben –, wird diese Regulierung massive Auswirkungen auf den Zigarrenmarkt sowie auf die Wirtschaftlichkeit der mittelständischen Unternehmen haben. Wie unverhältnismäßig diese Maßnahme ist, zeigt sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP, die eindeutig belegt, dass es im Segment Zigarren / Zigarillos keinen signifikanten Schmuggel gibt. Der BdZ und seine Mitgliedfirmen werden sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit dem Thema beschäftigen; hierbei spielt nicht nur das Track & Trace-System in der EU eine Rolle, sondern zunehmend auch Systeme der Rückverfolgbarkeit, die von anderen Staaten wie Russland gefordert werden.

    Instrument Tabaksteuer
    Das Thema Tabaksteuer bleibt auch 2020 ein wichtiges Instrument der Regulierung, welches der BdZ intensiv beobachten wird. In Deutschland hat und wird sich der Verband für ein neues Tabaksteuermodell auch für Zigarren und Zigarillos einsetzen. Auf EU-Ebene muss genau beobachtet werden, wie ein möglicher Bericht zur Tabaksteuerrichtlinie der EU-Kommission beziehungsweise der DG Taxud aussehen wird.

    Kultur- und Genussgut
    Wie schon in der Vergangenheit wird der BdZ die Sonderstellung von Zigarren und Zigarillos als Kultur- und Genussgut im Tabakmarkt betonen. Statistiken wie das Eurobarometer und der Mikrozensus belegen, dass es sich hierbei um ein Tabakprodukt handelt, welches nur gelegentlich konsumiert wird. Bei den Rauchern von Zigarren und Zigarillos handelt es sich um Genießer gehobenen Alters – ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grund für Regulierungen herangezogen wird, liegt nicht vor. Zudem wird der BdZ erneut in Erinnerung rufen, wie wichtig die Zigarrenherstellung und der Tabakanbau für sogenannte Drittstaaten sind. In diesen Ländern ist die Zigarrenindustrie ein entscheidender Wirtschaftsfaktor; zunehmende Regulierungen haben direkten Einfluss auf die Wirtschaftskraft dieser Staaten. In diesem Zusammenhang wird der BdZ zwei Veranstaltungen in Berlin in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Botschaften durchführen. Im März wird ein parlamentarischer Abend unter der Schirmherrschaft der Dominikanischen Republik und im Mai ein Zigarrenabend zusammen mit der Botschaft von Honduras durchgeführt.


    Eigenständiger Verband

    Außerdem wird der BdZ im Frühjahr eine Kurzbroschüre auflegen, die die wesentlichen politischen Argumente und Fakten für Zigarren / Zigarillos zusammenfasst und verdeutlicht. Diese soll für den politischen Dialog genutzt werden, kann aber auch vom interessierten Fachhändler für Aficionados ausgelegt werden.

    Zusammenfassend möchte der BdZ erneut betonen, dass man auch in Zukunft als eigenständiger Verband die Interessen der Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure vertreten wird; trotzdem ist es kein Widerspruch, dass man an einer guten Zusammenarbeit mit allen anderen Tabakverbänden festhalten möchte. In diesem Zusammenhang lädt der BdZ alle interessierten Zigarrenhersteller, Vertreiber und Importeure ein, im Rahmen einer Mitgliedschaft im Bundesverband der Zigarrenindustrie an dem Erhalt des Kulturguts Zigarre / Zigarillo mitzuarbeiten.

    vi

    (DTZ 07/20)

  • Keine Änderungen

    BERLIN // Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage mit Blick auf „unterschiedliche Steuersätze für Tabakprodukte und nachhaltige Regulierung“ an die Bundesregierung gestellt. Nun liegen die Antworten vor.

    Von Interesse sind dabei unter anderem die Stellungnahme auf die Frage, ob die Bundesregierung „weitere Werbeverbote für brennbare Tabakprodukte“ plane. Darin wird auf den im April 2016 vorgelegten Gesetzentwurf verwiesen, der „aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in den Koalitionsfraktionen nicht behandelt wurde und der Diskontinuität unterfiel“. Eine Diskussion über eine Ausweitung dauere in der aktuellen Legislaturperiode noch an.

    Wie es mit der Besteuerung von E-Zigaretten weitergeht, richtet sich laut Bundesregierung nach den Ergebnissen einer Studie auf EU-Ebene, die frühestens Ende 2019 zur Verfügung stehen sollen. Vor 2021 ist mit konkreten Vorschlägen offenbar nicht zu rechnen. Im Übrigen plant die Bundesregierung keine Veränderungen bei der Tabaksteuer, auch nicht bei Tabakerhitzern, die wie Pfeifentabak besteuert werden.

    red

    (DTZ 50/19)

  • Hansestadt prescht vor

    HAMBURG // Die Hansestadt Hamburg könnte einen Vorstoß in Sachen Werbeverbot für Zigaretten und E-Zigaretten umsetzen. Das geht aus einem Antragsentwurf der Fraktionen von Grünen und SPD für die Hamburgische Bürgerschaft hervor, der DTZ vorliegt.

    In dem Papier stellen die Verfasser auf die Verpflichtung Deutschlands gegenüber der Weltgesundheitsorganisation WHO ab, bis 2010 ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung“ zu erlassen.

    Weiter heißt es, Kinder und Jugendliche würden durch E-Zigaretten ans Rauchen herangeführt. Deshalb sei ein entsprechendes Werbeverbot unumgänglich.

    Laut dem Papier bestehen derzeit Verträge zur Außenwerbung mit der Deutsche Städte Medien GmbH sowie der Wall GmbH (früher: JCDecaux Deutschland). Diese Verträge laufen demzufolge seit 1. Januar 2009 und laufen zum 31. Dezember 2023 aus. In den Jahren 2021 und 2022 werde voraussichtlich über das Konzept für die Neuausschreibung beraten.

    Die Autoren des Antrags fordern, der Senat solle dabei Werbeinhalte für Zigaretten und E-Zigaretten in Hamburg ausschließen. Außerdem solle er sich „auf Bundesebene für die Umsetzung eines umfassenden Werbeverbots für Zigaretten und E-Zigaretten“ einsetzen.

    red

    (DTZ 39/19)

  • Werbeverbot für E-Produkte?

    BERLIN // Die Aussichten in Sachen Werbeverbot für Tabakwaren trüben sich ein. Wie DTZ erfuhr, hat die CDU / CSU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen vor wenigen Tagen über die Haltung zum Gesetzesvorhaben diskutiert.

    Nach einer emotional geführten Diskussion ergab ein Stimmungstest, dass zwei Drittel der Abgeordneten für ein Werbeverbot sind. Da die nordrhein-westfälische Landesgruppe die größte der Fraktion ist, gilt der Test als richtungsweisend für das Verhalten der Gesamtfraktion.

    Für die gesamte Branche besonders alarmierend: Auf breite Zustimmung stieß dabei der Vorschlag für ein weitgehendes Werbeverbot, das sich zudem auf sämtliche nikotinhaltigen Produkte erstrecken soll, also auch auf Tabakerhitzer und E-Zigaretten. Diese Idee stammt von der stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann, die darüber dem Vernehmen nach bereits Einigkeit mit der SPD erzielt hat.

    Werden tatsächlich entsprechende Regelungen umgesetzt, würde das erhebliche Auswirkungen vor allem auf die noch junge E-Branche, aber auch auf den Handel haben.

    max

    (DTZ 20/19)

  • E-Zigarette zum Tabakausstieg?

    BERLIN // „Dampfen – das Ende der Zigarette?“ – unter dieser Fragestellung hatte das Informationsportal eGarage kürzlich zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. Politiker verschiedener Parteien sprachen mit Fachleuten.


    „Werbung für E-Zigaretten nicht nötig“

    Nach einleitenden Kurzvorträgen von Peter Hajek von der Queen Mary University of London zu den Themen „Harm Reduction“ (also: Risikoreduzierung) sowie Rauchentwöhnung und des Münchner Suchtmediziners Tobias Rüther ging es um den Umgang der Politik mit E-Zigaretten. Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, betonte, ihre Fraktion erkenne die Bedeutung der E-Zigarette zur Rauchentwöhnung an. Allerdings betonte die Medizinerin die Bedeutung des Jugendschutzes. Außerdem, so Kappert-Gonther, sei Werbung für E-Zigaretten nicht nötig, vielmehr sollten Arztgespräche stattfinden. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rauchentwöhnungstherapien übernähmen: „Wir freuen uns über jeden, der aufhört zu rauchen.“

    Für Niema Movassat, den drogenpolitischen Sprecher der Linken, hat ein Werbeverbot für E-Zigaretten nicht oberste Priorität. Wichtig seien jedoch ein besserer Jugendschutz und ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol. Werbung nehme dem Konsumenten die Selbstbestimmtheit, sagte Movassat. Den eigentlichen Konsum jedoch wolle niemand verbieten: „Wer rauchen will, soll rauchen – ob das Nikotin ist oder Cannabis“, so der Linken-Politiker.

    „Das Wesen der Demokratie“
    Gero Hocker, FDP-Bundestagsmitglied und im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, machte deutlich, dass die E-Zigarette Rauchern gut bei der Entwöhnung helfen könne und deshalb gesellschaftspolitisch erwünscht sein müsse. Die Diskussion um den Nutzen und die potenziellen Gefahren der E-Zigarette erinnere ihn an die Erfindung des Airbags, der die Zahl der Verkehrstoten zwar nicht auf Null senken könne, der jedoch trotzdem eingeführt worden sei. Außerdem, so Hocker, müsse man den Konsumenten ein Mindestmaß an Eigenständigkeit zubilligen: „Ein Volljähriger, der raucht, muss selbst entscheiden können, ob er sich diesen Risiken aussetzt – das ist das Wesen der Demokratie.“

    „Die Podiumsdiskussion in Berlin war ein voller Erfolg“, betonte Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Der Dialog mit den Politikern sei konstruktiv gewesen, sagte Dahlmann: „Ich erwarte, dass in Zukunft wissenschaftliche Fakten eine noch größere Bedeutung für politische Entscheidungen zur E-Zigarette in Deutschland bekommen. Die Gleichsetzung von Tabakprodukten und E-Zigaretten in der Legislative muss endlich gestoppt werden“, so der BfTG-Vorsitzende.

    max

    (DTZ 15/19)

  • Viele Deutsche gegen Tabakwerbung

    BERLIN // Die meisten Bundesbürger sind für ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung. Das hat eine Umfrage ergeben, die Forsa im Auftrag des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft durchgeführt hat.

    Demnach sprachen sich 69 Prozent der Befragten dafür aus, Plakat- und Kinowerbung komplett zu untersagen. 27 Prozent waren gegen ein solches Verbot. Höhere Steuern auf Tabakwaren befürworteten drei Viertel der Befragten, 23 Prozent waren dagegen.

    Auch zum Thema Alkoholwerbung befragte Forsa Anfang Februar insgesamt 1000 Volljährige. Hier fiel das Votum für ein Verbot mit 58 Prozent etwas geringer aus als beim Tabak, die Quote der Verbotsgegner betrug rund 36 Prozent. Bei den Steuern lagen die Anteile bei 59 Prozent für höhere Abgaben und 37 Prozent dagegen.
    In jüngster Zeit diskutieren Politiker in Berlin wieder intensiver über ein noch umfassenderes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse (und E-Zigaretten). Schon jetzt sind Spots und Anzeigen im Radio und im Fernsehen sowie in Zeitungen und Zeitschriften untersagt. red

    (DTZ 10/19)

  • „Kein Anlass für Aktionismus“

    BERLIN // In der Hauptstadt wird der Ruf nach stärkerer Regulierung für die Tabakbranche immer lauter. DTZ sprach mit Gero Hocker, für die FDP Mitglied des Bundestages und Sprecher im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung der FDP-Bundestagsfraktion, über Werbeverbote, entmündigte Verbraucher und alternative Produkte.

    Die Tabakbranche ist reguliert wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Halten Sie die Auflagen für angemessen?
    Dr. Gero Hocker: Der Konsum von Tabakerzeugnissen ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden und deshalb ist eine passgenaue Regulierung selbstverständlich sinnvoll. Mir ist im Deutschen Bundestag auch kein Abgeordneter bekannt, der ernsthaft das Abgabeverbot an Minderjährige oder die Regelung der zulässigen Zusatzstoffe zur Disposition stellen würde. Dennoch gilt es festzuhalten: Deutschland ist gemeinsam mit einigen anderen Ländern der EU bei der Regulierung bereits jetzt Vorreiter.


    Können Sie das an einem Beispiel festmachen?

    Hocker: Ja, so konnten zusammen mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt werden, die sich erfreulicherweise in dauerhaft sinkenden Zahlen bei jugendlichen Rauchern niederschlagen. Für ideologisch bedingten Aktionismus besteht keinerlei Anlass.

    Gegner von Werbeverboten, Schockbildern und so fort vertreten die Auffassung, dadurch würde letztlich der mündige Verbraucher entmündigt. Wie sehen Sie das?
    Hocker: Sehen Sie: Informationen sind das A und O für einen mündigen Verbraucher. Der Wegfall von Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionswerten auf Zigarettenpackungen im Zuge der EU-Tabakrichtlinie war deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Das gilt auch für ein Totalwerbeverbot, wie es im Moment politisch diskutiert wird.

    Wie begründen Sie das?
    Hocker: Fehlende Werbemöglichkeiten zementieren die Marktmacht etablierter Unternehmen und erschweren es den risikoärmeren Innovationen, ihren Fuß in die Tür zu bekommen. Dass ausgerechnet die SPD die „Großen“ schützen möchte und die Grünen bei ihrem Gesetzesentwurf den Gesundheitsaspekt völlig außer Acht lassen, ist schon bemerkenswert.


    Was halten Sie davon, dass der Staat seinen Bürgern erklären möchte, was gut und was schlecht für sie ist?

    Hocker: Es muss klar sein, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit eine stärkere Verantwortung für das eigene Handeln einhergeht. Eine Art Nanny State lehne ich entschieden ab. Dieser würde jede Verbraucherentscheidung vorgeben – vom Tabakprodukt über den Zuckeranteil in der Limonade bis zur Verpackungsgröße von Fertigprodukten. Solche Freiheitseinschränkungen der Politik haben nicht nur schädliche Nebenwirkungen, sondern wollen den Bürger auch für dumm verkaufen.

    Wenn es um Werbeverbote geht – müssten dann nicht konsequenterweise Tabakwaren komplett verboten werden? Stattdessen kassiert der Staat bei der Tabaksteuer kräftig ein …
    Hocker: Das Leben ist voller Risiken – vom Tabakwarenkonsum über Alkoholgenuss bis zur Schokolade am Abend oder zu kurvenreiche Ausfahrten mit meinem Motorrad am Wochenende. Die Politik hat aber nicht Richter darüber zu sein, wie mündige Bürger ihre Zeit zu verbringen haben. Ich behaupte, dass in allen vier genannten Beispielen die langfristig möglichen Auswirkungen hinlänglich bekannt sind und dass dennoch die Entscheidung für Tabak, Alkohol, Schokolade oder Motorrad bewusst getroffen wird.

    Das ist die Freiheit des Einzelnen.
    Hocker: Genau, und eben diese Entscheidungsfreiheit macht das Leben aus und ist aus meiner Sicht eine Frage der Selbstbestimmung. Wenn ein Kollege im Ausschuss diesen Umstand regelmäßig kritisiert und die Tabakunternehmen als raffgierig darstellt, muss ich zudem des Öfteren schmunzeln: Ungefähr 75 Prozent des Verkaufspreises fließen an den Staat, der im Vergleich zu den Unternehmen kein Risiko trägt, aber dem Verbraucher weitaus stärker in die Tasche greift.

    max

    Lesen Sie das vollständige Interview in DTZ 09/19.

  • Verbände für Werbeverbot

    BERLIN // Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten.

    In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.

    Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, dem Deutschen Krebsforschungszentrum, dem IFT Nord und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten haben unter anderem das Netzwerk Rauchfrei Plus, die Fachstelle für Suchtprävention Berlin, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation Sum-OfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet.

    Tabakwerbung und die Werbung für E-Zigaretten seien insbesondere für Jugendliche und Kinder attraktiv und machten ein umfassendes Verbot unumgänglich. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs mehr als 50 000 Unterschriften an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • „Wachstum von 25 Prozent“

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im fünften Teil der DTZ-Serie kommt Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zu Wort.

    2018 ist der E-Zigarettenmarkt um 40 Prozent gewachsen. Und für 2019 rechnet die Branche mit einem Wachstum von mindestens 25 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer Umfrage, die das BfTG vor kurzem durchgeführt hat. Voraussetzung für diese Entwicklung sind die politischen Rahmenbedingungen, unter denen sich der innovative und junge E-Zigarettenmarkt entwickeln kann.


    Anteil der Online-Händler sinkt

    Der größte Teil der E-Zigaretten-Unternehmen vertreibt seine Produkte ausschließlich über den stationären Handel (42 Prozent). Der Anteil der reinen Online-Händler hat sich damit in den letzten Jahren deutlich verringert. Mittlerweile bietet nur noch etwa ein Fünftel der Unternehmen Geräte, Komponenten oder Liquids ausschließlich über das Internet an, während 37 Prozent der Händler zweigleisig ausgerichtet sind und ihre Produkte sowohl online als auch stationär vertreiben. Diese Tendenz wird sich 2019 verstärken. Der Fachhandel bietet für umstiegswillige Raucher die beste Beratungskompetenz und liefert einen guten Produkt-Überblick für Einsteiger und fortgeschrittene Nutzer.

    Das BfTG ist Gründungsmitglied des unabhängigen europäischen E-Zigarettenverbands IEVA (Independent European Vape Alliance) und übernimmt den Vorstandsvorsitz sowie die Geschäftsführung. Der Verband wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, eine gemeinsame europäische Plattform unabhängiger E-Zigarettenverbände zu schaffen, um so geeint für die Interessen der Industrie und des Handels einzutreten und hinsichtlich der Regulierung mit einer Sprache zu sprechen. 2019 wird der Verband weiter wachsen und damit die Voraussetzungen für eine einheitliche und bessere Ansprache der Gesetzgeber erweitern.

    Wichtige Themen
    Wichtige Themen für unsere Mitglieder sind auch 2019 die politischen Debatten über eine mögliche Verschärfung der Regulierung in Deutschland. Die E-Zigarette besitzt ein großes Gesundheits- und Wirtschaftspotenzial. Andere europäische Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Belgien haben dies erkannt und fördern die E-Zigarette als Alternative zum Tabakkonsum. Politische Entscheider in Deutschland setzen die E-Zigarette jedoch in wichtigen Regulierungsfragen mit der Tabakzigarette gleich, also mit einem Produkt, gegenüber dem die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative darstellt. Dies ist nicht sinnvoll, und wir werden auch 2019 weiter intensiv daran arbeiten, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen.

    Ein Beispiel für Fehlregulierung, das die Branche belastet, ist die Sechs-Monats-Frist. Händler, die neue E-Zigaretten in die EU einführen wollen, müssen nach der Anmeldung der Produkte sechs Monate warten, bevor sie diese verkaufen können. Doch der Kundenmarkt wartet nicht. Zahlreiche Privatimporte einzelner Geräte – vorbei am Zoll – sind die Realität. Unternehmen in Drittstaaten bieten die Neuerscheinungen direkt nach dem Launch an. Hier ist ein fluktuierender Nebenmarkt entstanden, der diesen Aspekt der Regulierung obsolet macht und die deutsche E-Zigarettenbranche erheblich benachteiligt. 2019 werden wir uns für die Abschaffung dieser Regelung stark machen.


    Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen

    Aromen sind wichtig für den Umstieg auf die E-Zigarette. Nach einer Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren 81 Prozent der Ex-Raucher Fruchtliquids. Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen wie Kuchen oder Gebäck. Bei längerer Nutzung entdecken die Dampfer den besseren Geschmack des E-Zigarettendampfs im Vergleich zu Tabakrauch und werden so in ihrem Willen zum Tabakstopp bestärkt. Diese Fakten zeigen, wie wichtig aromatisierte Liquids für den Handel sind. Das BfTG wird in der Debatte um Aromen weiter Gewicht darauf legen, möglichen Gesetzesänderungen hin zu einem Aromenverbot entschieden entgegenzutreten.

    E-Zigarettenwerbung ist aktuell bereits erheblich eingeschränkt. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen des BfTG leiden darunter, da sie kaum noch Möglichkeiten haben, auf ihr Geschäft aufmerksam zu machen. Doch selbst diese Einschränkung geht einigen politischen Vertretern noch nicht weit genug. Analog zum Tabak wird auch bei E-Zigaretten ein komplettes Werbeverbot diskutiert. Dies hemmt die wirtschaftliche Entwicklung der jungen Branche. Darüber hinaus sorgt ein Werbeverbot dafür, dass weniger Raucher von der weniger schädlichen Alternative erfahren und umsteigen. Wir plädieren bei dieser und allen weiteren Debatten für eine explizite Entkopplung der Tabak- und E-Zigarettenthemen in der politischen Regulierung.

    Nur neun EU-Staaten besteuern aktuell E-Zigaretten. Folge: Die Verbraucher wechseln von national besteuerten Händlern zu ausländischen, unbesteuerten Anbietern. Denn Steuern machen E-Zigaretten für den Verbraucher teurer. Mit einer E-Zigaretten-Steuer in Deutschland würde sich ein klarer Wettbewerbsnachteil für die kleinen und mittelständischen E-Zigaretten-Unternehmen ergeben. Deshalb werden wir uns auch 2019 dafür einsetzen, dass E-Zigaretten und Liquids nicht besteuert werden.
    6. Das BfTG setzt sich auch 2019 für die Interessen der Branche ein. Mit der Unterstützung weiterer Unternehmen, die von einer Förderung der E-Zigarette profitieren, können wir noch mehr erreichen.

    vi

    (DTZ 06/19)