Schlagwort: Bildwarnhinweise

  • Bildwarnhinweise erst später?

    BERLIN // Der Bundesrat will das Zeitfenster für den Aufdruck von Bildwarnhinweisen auf Zigaretten- und Feinschnittpackungen ausweiten. Eine entsprechende Stellungnahme beschloss die Mehrheit der Länder Ende vergangener Woche zu den Gesetzesplänen der Bundesregierung.

    In der aktuellen Vorgabe des Bundestags ist dafür der Mai 2016 vorgesehen. Die Länderkammer plädiert für eine um 15 Monate verlängerte Laufzeit.

    Der Tabakwirtschaft entstünden Probleme beim termingenauen Umsetzen der Regularien, sollte es keine längere Übergangsfrist geben, heißt es zur Begründung. Dazu gehörten unter anderem das Umstellen der Verpackungsmaschinen und der Verkauf der Altbestände. red

    (DTZ 05/16)

  • EU legt sich bei Bildwarnhinweisen fest

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte verabschiedet, die im Zusammenhang mit der TPD 2 ab Mai 2016 vorgeschrieben werden.

    Die neuen Motive enthalten neben einer Fotografie einen Textwarnhinweis, schreibt der „Sofia Globe“. Sie sollen insgesamt 65 Prozent der Vorder- und Rückseite bedecken. Darüber hinaus haben die Kommissare auch die technischen Voraussetzungen für Layout, Design und Verpackung der kombinierten Bild- und Text-Warnhinweise unter Berücksichtigung der verschiedenen Verpackungen festgelegt.
    red

    (DTZ 42/15)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)

  • BMEL will TPD verschärfen

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt.

    Entgegen der bisherigen Annahme soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden. Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Zigaretten wegfallen und diese Produkte bereits ab 20. Mai 2016 nicht mehr erlaubt sein.
    da

    (DTZ 27/15)

  • TPD im EU-Parlament

    MAINZ (DTZ/max). Am 26. Februar, kurz nach halb zwölf, wird es soweit sein: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmen in Straßburg über „Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“ ab. Die Tobacco Products Directive (TPD) geht – nach der im Dezember im sogenannten Trilog erfolgten Einigung – in die Schlussabstimmung.

    Die meisten Branchenteilnehmer haben sich mittlerweile in das Unausweichliche gefügt und warten ab, wie die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Zum Beispiel Bas Tonnaer, Leiter Industriepolitik bei British American Tobacco Germany: „Die TPD 2 kommt. Doch bei Weitem nicht in dem Ausmaß, das zu Beginn der Debatte um TPD 2 vorgesehen war. Die beschriebenen Kernpunkte zeigen jedoch schon, dass sich das Bild von Tabakwaren verändern wird – wobei die Einführung der großen Bildwarnhinweise die auffälligste Änderung und – kurz- und mittelfristig – die wohl größte Herausforderung darstellt.“

    Unterdessen hat sich der Deutsche Zigarettenverband (DZV) den englischen Originaltext der TPD 2 sowie die offizielle Übersetzung ins Deutsche genauer angeschaut – und ist auf immerhin 33 Fehler gestoßen. Da werden „sticks“ zu „Stangen“ gemacht, obwohl es „Stück“ heißen müsste. Und wo es in der Vorlage mit Bezug auf geschmackliche Zusatzstoffe heißt „…‚characterising flavour‘ means a clearly noticeable smell or taste other than tobacco“ (Art. 2, Abs. 4) wird „…‚charakteristisches Aroma’ einen deutlich erkennbaren Geruch oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack“. Damit könnten letztlich Tabakprodukte verboten werden, weil sie nach Tabak riechen. Gegenvorschlag des DZV: „…‚charakteristisches Aroma‘ einen von Tabak deutlich unterscheidbaren Geruch oder Geschmack“. Sogar Korrekturbedarf im englischen Original besteht, wie der DZV belegt. Viel Arbeit also noch vor der Umsetzung in deutsches Recht.

    Derweil ist immer noch nicht klar, wer denn in Berlin künftig die Tabakbranche beaufsichtigen wird. Aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung – weiter im Gespräch als zuständige Behörde – hieß es auf Anfrage der Tabak Zeitung: „Gespräche und Überlegungen zur Umstrukturierung sind noch nicht abgeschlossen.“

    (DTZ 07/14)

  • „Auf Butterberge und Milchseen folgt die TPD“

    BERLIN (DTZ/vi/da). Nach den Butterbergen und Milchseen ist die EU nun dabei, mit der Tabakproduktrichtlinie (TPD) ein „Bürokratiemonster“ zu verabschieden.

    „Das ist ein Vorschriftenkatalog zu Lasten der Wirtschaft. Damit wird den Unternehmen der Tabakbranche massiv geschadet, ohne dass ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist“, kritisieren der Geschäftsführer und der Referent Industriepolitik des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), Dr. Dirk Pangritz und Matthias Heddenhausen, das EU-Vorhaben. Die Umsetzung der TPD in deutsches Recht werde die Branche über das Jahr 2014 hinaus begleiten.

    Insgesamt beinhalte der Richtlinientext so viele Widersprüche und komplizierte, kaum nachvollziehbare Regelungen für Industrie und Handel, dass man die kommenden Monate für eine erneute gründliche Analyse nutzen müsse. „Wir werden uns als Branche gemeinsam dafür einsetzen, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zum einen eine operable Umstellung der Produktion für die Hersteller und ein reibungsloser Abverkauf im Handel gewährleistet wird. Zum anderen muss angesichts der absehbaren enormen Herausforderung für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer nicht nur von weitergehenden Regelungen abgesehen, sondern vielmehr die verbleibenden Umsetzungsspielräume in der Richtlinie für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen auf dem deutschen Markt genutzt werden“, sagt Pangritz.

    Wie schwierig dies werden dürfte, zeige ein Blick auf die Vorgaben der Richtlinie zu Umsetzungs- und Übergangsfristen. Diese verdeutlichten exemplarisch, von welch realitätsfernen Vorstellungen sich die Entscheidungsträger in Brüssel und Straßburg in ihren Beratungen über die TPD haben leiten lassen. Dazu erklärt Heddenhausen: „Sah die 2001 verabschiedete erste TPD noch eine Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren und eine zusätzliche Frist von ebenfalls zwei Jahren für die anschließende Umstellung der Produktion und die Marktbereinigung von Altware vor, so sind die Fristen diesmal viel kürzer. In den Verhandlungen über die neue, deutlich komplexere Richtlinie einigte man sich darauf, den Zeitraum für Produktionsanpassung und Abverkauf auf zwölf Monate zu halbieren. Die Herstellung von Waren mit den bislang vorgeschriebenen Warnhinweisen soll sogar nur in den ersten 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie möglich sein.“ Danach dürften ausschließlich Packungen mit den neuen großflächigen Bildwarnhinweisen produziert und in Verkehr gebracht werden.

    Praxis- und realitätsfernWelche Folgen dies in der Praxis haben wird, erläutert Dirk Pangritz: „Die Mitgliedsunternehmen des DZV sehen sich, genauso wie die übrigen Hersteller von Tabakerzeugnissen und deren Zulieferer, mit dem alles andere als unwahrscheinlichen Szenario konfrontiert, dass erst kurz vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist vom Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen wird.“ Erst dann sei mit präzisen und verlässlichen Regelungen – unter anderem zum künftigen Warnhinweisaufdruck – zu rechnen. Um nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen, müsste anschließend quasi „über Nacht“ die Produktion umgestellt werden. Das heißt konkret: Es müssen neue Maschinen beziehungsweise Maschinenkomponenten bestellt und installiert, vorhandene Maschinen modifiziert sowie die erforderlichen Materialien bereitgestellt werden. Man müsse nicht selbst in der Produktion arbeiten, um zu begreifen, dass ein solch weitreichender Eingriff in den Fertigungsprozess eine entsprechend lange Vorlaufzeit von mehreren Monaten erfordere.

    Dass Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit auch die inhaltlichen Regelungen des TPD-Kompromisses geprägt hätten, sei keine neue Erkenntnis. Bei der bald anstehenden Umsetzung dieser Inhalte in nationales Recht komme somit dem deutschen Gesetzgeber die besondere Verantwortung und Herausforderung zu, den „miserablen EU-Rechtsakt“ in ein operables Regelwerk für den deutschen Markt zu übertragen. „Hier wollen wir, die Verbände und Unternehmen der Tabakwirtschaft, der Politik und Verwaltung mit unserer Expertise beratend zur Seite stehen“, betont Pangritz, und er ergänzt: „Es ist jedoch allen Wirtschaftsteilnehmern bewusst, dass die Spielräume für die nationalen Gesetzgeber eng begrenzt sind. Die neue TPD wird die Herstellung und den Handel mit Tabakerzeugnissen nachhaltig verändern.“

    „Unterm Strich wird den Unternehmen der Tabakwirtschaft mit dem neuen Regelwerk massiv geschadet – ohne dass beim besten Willen ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist.“

    Die Branche erhalte mit der neuen TPD einen Regulierungsrahmen, der den Handel im EU-Binnenmarkt, eigentlich das primäre Ziel der Richtlinie, nicht fördere, sondern ganz eindeutig erschwere und zum Teil sogar gänzlich verhindern werde.

    Ausführlicher Bericht in der DTZ-Printausgabe 6/2014 vom 7. Februar.

    (DTZ 06/14)

  • Gesundheitsministerium mus erklären

    BANGKOK (DTZ/red). Das thailändische Gesundheitsministerium streitet vor Gericht für größere Bildwarnhinweise. Statt bisher 55 Prozent sollen 85 Prozent der Zigarettenpackungen mit Schockbildern bedruckt werden.

    Die gesetzliche Regelung war ursprünglich ab 2. Oktober geplant, wurde jedoch durch die juristische Auseinandersetzung vor einigen Monaten bereits verschoben. Die Zigarettenindustrie stoppte die Einführung durch eine gerichtliche Verfügung. Seither sind beide Parteien, Hersteller und Ministerium, aufgefordert ihre Argumente zu erörtern, schreibt die „Deutsche Welle“ (DW).

    „Ein beispielloser Fall“, zitiert DW Pokpong Srisanit, Professor an der Juristischen Fakultät der Thammasat University.

    (DTZ 42/13)

  • Mobiler TPD-Aufklärer gegen Gruselkabinett

    MÜNCHEN/WIEN (DTZ/kes). Der Protest gegen eine verschärfte Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) der EU geht in die letzte Runde. In Deutschland und Österreich ist die Protestszene weiterhin aktiv.

    Grund ist die „Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“, der erste Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Europäischen Parlaments, wenn es am 9. September gegen 17 Uhr seine Sitzung eröffnet.

    Ein sperriger Titel, dessen tatsächliche Tragweite in der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet oder bekannt ist, stellt Bodo Meinsen, Vorsitzender der Bürger für Freiheit und Toleranz (BfT) während einer aktuellen Protestkampagne fest.

    Auch aus diesem Grund tourte der BfT vom 26. bis 29. August durch München, Düsseldorf, Hamburg und Berlin. Vier Tage lang präsentierte er seinen „Intensivkurs“ (Meinsen) jeweils zwischen 10 und 15 Uhr auf stark frequentierten Plätzen der Städte.

    Die Passanten sahen sich mit zwei Meter hohen Schockbildern konfrontiert, was viele außer Fassung brachte. „Raucher und Nichtraucher“, betont der BfT-Vorsitzende. „Die Mehrheit hat die Bildwarnhinweise zum ersten Mal gesehen.“

    Den eindrucksvollen Schlusspunkt der Kampagne in der Hauptstadt setzte ein Doppeldeckerbus der Berliner Verkehrsbetriebe. Ausgestattet mit Musikapelle und entsprechendem Bildmaterial war der rollende TPD-Aufklärer Unter den Linden und auf dem Kurfürstendamm unterwegs.

    Bei einem weiteren Höhepunkt des österreichischen TPD 2-Protestes motivierte der Verband der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ) erneut die einheimischen Fachhändler: Für die Aktionstage unter dem Motto „Jetzt gemeinsam protestieren“ vom 2. bis 4. September verteilte der VCPÖ an „tausende Tabaktrafikanten vorab 1,7 Millionen Bildkarten mit den von der EU geplanten Schockbildern, hinter welchen die Zigarettenpackungen in den Verkaufsregalen versteckt werden.“ Unterstützt werden die Maßnahmen durch eine Protestkartenaktion an die österreichischen Politiker in Wien und Brüssel.

    „Es geht um viel mehr als überzogene Gruselbilder, nämlich auch um das unverhältnismäßige Verbot von Slim-Zigaretten und diverser Packungsformate. Sowie um das Verbot von Menthol, Vanille und anderen Aromastoffen“, betont Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Tabakfachhändler aus Wien. Die Resonanz ist groß, die Fachhändler wollen nicht in einem „Gruselkabinett arbeiten“, bestätigt er auf DTZ-Anfrage.

    Die aktuelle VCPÖ-Aktion gegen Überregulierung und Bevormundung richte sich auch an die verantwortlichen Politiker vor der Abstimmung zur TPD 2. Wer die Aktion unterstützen will, kann dies auch online unter [link|http://www.eu-es-reicht.at]www.eu-es-reicht.at [/link]tun, bestätigt Fischer.

    (DTZ 36/13)

  • Piraten wollen Tabakwerbung entern

    ULM (DTZ/fh). Wie auch bei anderen bundespolitischen Themen zeigen sich die Piraten nicht einheitlich. Sie verweisen zum Beispiel auf ihr Engagement in NRW gegen das Nichtraucherschutzgesetz: „Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist ein Paradebeispiel, wie die rot-grüne Landesregierung die Menschen in NRW bevormundet.“ [p][/p]Und führen aber weiter aus: „Zum Nichtrauchergesetz gibt es bei den Piraten eine lebhafte Diskussion und sehr unterschiedliche Meinungen. Die bisher beschlossenen Positionen drücken jedoch klar den Wunsch nach einem gesellschaftlichen Konsens aus.“ Erfreulich ist die Piraten-Meinung zu Bildwarnhinweisen: „Es gibt keine Forderung der Piraten nach Bildwarnhinweisen auf Verpackungen von Tabakprodukten.“ Allerdings fordern die Piraten „ein allgemeines Werbeverbot für alle Drogen“ und beziehen hier auch „Tabak und Nikotin“ mit ein.[p][/p]
    DTZ 33/13

  • USA lässt Bildwarnhinweise zu

    WASHINGTON (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag die Klage der US-Zigarettenindustrie abgewiesen und damit dem Aufdruck von Bildwarnhinweise auf der Hälfte der Vorder- und Rückseite von Zigarettenpackungen zugestimmt, schreibt das „Wallstreet Journal“.

    Die Zigarettenhersteller hatten gegen ein Bundesgesetz von 2009 geklagt, das neben den Warnhinweisen auch weitere Einschränkungen, wie eine Nichtraucher-Hotline, auf den Packungen vorsah und sich auf ihre Redefreiheit berufen, die im 1. Zusatzartikel der US-Verfassung festgehalten ist.

    Damit erhält die FDA (Food and Drug Administration), die US-Lebensmittelüberwachung, den gesetzlichen Auftrag ein neues Tabakgesetz zu erarbeiten und neue Bildwarnhinweise zu erstellen.

    Bis diese neuen Vorgaben und die Bildwarnhinweise umgesetzt werden, kann es allerdings noch Jahre dauern, heißt es.

    (DTZ 17/13)