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  • Auf Erholungskurs

    BERLIN // Erfreuliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im November lagen die Einnahmen bei der Tabaksteuer erneut auf sehr hohem Niveau. Insgesamt nahm der Bund gut 1,3 Milliarden Euro ein, davon entfielen fast 1,18 Milliarden Euro auf Zigaretten.

    Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das insgesamt einen Zuwachs um 13,3 Prozent, bei Zigaretten lag das Plus bei 13,4 Prozent. Beim Feinschnitt verzeichneten die Statistiker erstmals seit Mai wieder einen Zuwachs (plus 17,1 Prozent auf 161,4 Millionen Euro). Das Steueraufkommen bei Zigarren/Zigarillos nahm um 11,1 Prozent ab, beim Pfeifentabak waren es sogar 17,4 Prozent – allerdings war das das erste Minus seit Juni.

    Unterm Strich bauen die Hersteller ihre Produktionsrückstände nach der Umstellung auf das Track & Trace-System im Mai damit weiter ab.

    red

    (DTZ 52/19)

  • „Bevormundende Symbolpolitik“

    BERLIN // Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember mehrheitlich für ein faktisch vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Betroffene Verbände zeigten sich enttäuscht über das Votum.

    Verfassungsrechtliche Hürden
    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die einem Verbot entgegenstehen: „Das geplante Nutzungsverbot aller medialen Werbeplattformen bedeutet für die betroffenen Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot in der allgemeinen Öffentlichkeit. Für diese beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.“

    Mücke kritisierte zudem, dass die Außenwerbung für potenziell risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten werden solle: „Diese Verbote wären nicht nur ein verfassungsrechtlich fragwürdiger Eingriff in die Grundregeln freier Märkte. Das geplante Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen gesundheitspolitischen Rückschritt. Die Verbraucher können zukünftig kaum noch über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden.“


    Verbotspolitik

    Angesichts der Tragweite der Entscheidung müsse nun die Werbe-, Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen können. Die Abgeordneten hätten ein Recht darauf, sich vor einer Abstimmung ein umfassendes Bild zu machen. Es sei insbesondere zu befürchten, dass die neue Verbotspolitik nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen werde und zu weiteren Werberestriktionen führen werde – etwa für alkoholische Getränke.

    Der Beschluss der CDU / CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Außenwerbung für Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. Für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das Außenwerbeverbot ein beziehungsweise zwei Jahre später in Kraft treten. Zudem ist ein faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geplant.

    Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen
    Kritik kam auch von der FDP. Die Werbeverbote für Tabak und E-Zigaretten in Deutschland seien Folge einer „bevormundenden Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen“, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta. Die Zahl minderjähriger Raucher sei signifikant zurückgegangen. Ein komplettes Werbeverbot erschwere zudem „risikoärmeren Innovationen“ den Zugang zum Markt.

    Die E-Zigaretten-Branche meldete ebenfalls schwere Bedenken an. Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichne sich ab, dass bei der geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette unter die Räder der Regulierung geraten solle. Dabei handele es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, hieß es beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Der Gesetzgeber beabsichtige, die Fehlvorstellung der Bevölkerung in Sachen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten zu zementieren, indem er beim Werbeverbot Tabak und E-Zigaretten gleichbehandeln wolle, sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.


    Starke Verunsicherung der Verbraucher

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), pflichtete bei: „Unsere jüngst durchgeführte Branchenumfrage ergab, dass 88 Prozent der E-Zigaretten-Händler in Deutschland über teils massive Umsatzeinbrüche aufgrund starker Verunsicherung der Verbraucher klagen. In der Folge kehren Nutzer wieder verstärkt zur Tabakzigarette zurück. Die sachgrundlose Gleichbehandlung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette wird diese Verunsicherung und den fatalen Trend nur noch weiter anfachen.“

    „Werbung ermöglicht es, die Öffentlichkeit aufzuklären. Dass dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen muss, versteht sich von selbst. Solange öffentliche Stellen nichts unternehmen, um erwachsene Raucher zum Um- und Ausstieg zu motivieren, muss es der Branche möglich bleiben, genau dies zu tun“, ergänzte Dobrajc.

    Trotz aller Kritik bekräftigen beide Verbände ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog und so eine Regulierung mit Augenmaß zum Wohle der Verbrauchergesundheit zu erreichen.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Sesselwechsel bei JTI

    KÖLN // Veränderung in der Geschäftsführung der deutschen Tochtergesellschaft von JTI (Japan Tobacco International): George Bletsas (60), der seit 2013 für den deutschen Markt als General Manager tätig ist, verabschiedet sich nach über 30 Jahren im Konzern in den Ruhestand.

    Seine Nachfolge übernimmt zum 1. Januar 2020 Mark Rock (55). Der gebürtige Schotte war zuletzt als Geschäftsführer für die JTI-Tochtergesellschaften in den Märkten Rumänien, der Republik Moldau und Bulgarien verantwortlich. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe und die Zusammenarbeit mit einem engagierten Team“, sagt Rock. „Mein Ziel ist es, die Positionierung von JTI in Deutschland als ein führender Hersteller hochwertiger Tabakwaren und Dampfprodukte weiter zu stärken und so den Erfolgskurs unseres Unternehmens in Deutschland fortzuführen“.

    Herausragende Rolle
    Anlässlich des bevorstehenden Wechsels in der deutschen Geschäftsführung betont Stefan Fitz, Regional President Western Europe, die herausragende Rolle, die George Bletsas in den vergangenen Jahrzehnten für die Entwicklung des Konzerns einnahm: „George Bletsas hat in den vergangenen 30 Jahren einen gewichtigen Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung unseres Unternehmens geleistet. Darüber hinaus hat er durch seine Verantwortung für den Standort Deutschland sowie vorher für die Märkte Griechenland, Zypern und Malta seine herausragenden Managementqualitäten unter Beweis gestellt. Wir sind ihm zu großen Dank verpflichtet“, sagt Fitz. „Zugleich freuen wir uns, dass wir mit Mark Rock einen Nachfolger aus den eigenen Reihen haben, der mit den Herausforderungen und Chancen der Tabakbranche bestens vertraut ist“. Mark Rock ist ausgewiesener Branchen-Experte für das Konsumgütergeschäft, in dem er seit über 30 Jahren arbeitet.

    pi

    (DTZ 50/19)

  • Homepages überprüfen

    MAINZ // Die Thematik ist nicht nur für den Fachhandel ein Ärgernis: Vereine, die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle sehen. Helmut Diehl aus München hat dies vor kurzem erlebt.

    DTZ liegt ein Schreiben von Kohlhase & Kopp vor, in dem das Rellinger Unternehmen seine Handelspartner, zu denen auch Fachhändler Diehl gehört, auffordert, ihre Sortimente zu überprüfen. Hintergrund ist der aktuelle Fall bei Pfeifen Diehl.

    Im Folgenden veröffentlicht DTZ den Inhalt des Schreibens auszugsweise: „(…) momentan läuft offenbar eine Klagewelle eines Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb. Hierbei werden unter anderem Produktaussagen unter die Lupe genommen, die auf den Homepages der Händler stehen, und die sich nicht nur auf Tabakprodukte beziehen, sondern auf alle Produkte, die unter die Rubrik ,vorgepackte Lebensmittel‘ fallen“, schreibt das Kohlhase & Kopp-Team. „In der uns bekannten Klage (Pfeifen Diehl, Anmerk. d. Red.) handelte es sich um eine sehr alte Produktaussage, die nicht überarbeitet worden ist und das Wort ,bekömmlich‘ in Bezug auf einen Pfeifentabak enthielt. Dies ist nicht gestattet, da ,bekömmlich‘ eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt“, betont man in Rellingen. „Wir können allen Händlern nur den Tipp geben, all ihre Produktaussagen im Wortlaut zu überprüfen, um eine Unterlassungserklärung zu vermeiden, die immer mit einem Bußgeld einhergeht.“

    Vorsicht bei Produktangaben
    Darüber hinaus wurde eine fehlende Herstellerangabe beim einzelnen Produkt kritisiert. „Der Wortlaut der Unterlassungserklärung besagte folgendes: ,Sie bieten auf Ihrer Internetseite (…) vorgepackte Lebensmittel zum Versand an Verbraucher an, ohne den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer mit Name / Firma und Anschrift anzugeben (…).“

    Kohlhase & Kopp weist daher alle Kunden auf folgenden Sachverhalt hin: „Beachten Sie bitte, dass nicht nur Spirituosen, Tee, Kaffee oder Schokolade unter ‚vorgepackte Lebensmittel‘ fallen, sondern auch sämtliche Tabakprodukte. Prüfen Sie auch in Ihrer Homepage, ob diese zwingenden Angaben enthalten sind, falls Sie verpackte Lebensmittel jeglicher Art im Shop anbieten.“

    Das Thema ist auch in Berlin präsent. Die Bundesregierung hat im Mai dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit sollen unter anderem, die finanziellen Anreize für Abmahnvereine verringert beziehungsweise gedeckelt werden.

    Betroffenen wird laut DTZ-Recherche empfohlen, eine juristische Beratung einzuholen, vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht zu unterzeichnen, sowie keine Zahlung vorzunehmen.

    Helmut Diehl hat juristischen Beistand eingeholt. „Das Thema ist zu umfangreich, das können wir nicht nebenbei machen“, sagte er auf DTZ-Anfrage.

    kes

    (DTZ 50/19)

  • Riccardo ist unabhängig

    MAINZ // Das Unternehmen Riccardo Retail aus Neubrandenburg ist nicht verkauft worden. Auf Nachfrage von DTZ bekräftigte Geschäftsführer Stefan Götz: „Ich bin alleiniger Gesellschafter.“ Das Unternehmen sei durchaus in der Lage, sich selbst zu finanzieren.

    Zuletzt hatte es Gerüchte gegeben, Riccardo sei an BAT verkauft worden. Götz: „Dies ist nicht korrekt.“

    red

    (DTZ 50/19)

  • Keine Änderungen

    BERLIN // Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage mit Blick auf „unterschiedliche Steuersätze für Tabakprodukte und nachhaltige Regulierung“ an die Bundesregierung gestellt. Nun liegen die Antworten vor.

    Von Interesse sind dabei unter anderem die Stellungnahme auf die Frage, ob die Bundesregierung „weitere Werbeverbote für brennbare Tabakprodukte“ plane. Darin wird auf den im April 2016 vorgelegten Gesetzentwurf verwiesen, der „aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in den Koalitionsfraktionen nicht behandelt wurde und der Diskontinuität unterfiel“. Eine Diskussion über eine Ausweitung dauere in der aktuellen Legislaturperiode noch an.

    Wie es mit der Besteuerung von E-Zigaretten weitergeht, richtet sich laut Bundesregierung nach den Ergebnissen einer Studie auf EU-Ebene, die frühestens Ende 2019 zur Verfügung stehen sollen. Vor 2021 ist mit konkreten Vorschlägen offenbar nicht zu rechnen. Im Übrigen plant die Bundesregierung keine Veränderungen bei der Tabaksteuer, auch nicht bei Tabakerhitzern, die wie Pfeifentabak besteuert werden.

    red

    (DTZ 50/19)

  • Niko Liquids und Juul einigen sich

    ESSEN / HAMBURG // Die beiden E-Zigaretten-Unternehmen Juul Labs Germany und Niko Liquids haben ihre juristischen Auseinandersetzungen beigelegt. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Firmen vor wenigen Tagen verschickten.

    In den Streitigkeiten ging es unter anderem um fehlerhafte Kennzeichnungen von Produkten, die unterlassene Anmeldung von Liquids für den deutschen Markt sowie nicht zutreffende Nikotinstärken. Nach DTZ-Informationen hatten sich die Streithähne seit September gegenseitig mit Unterlassungsverfügungen überzogen.

    In der aktuellen Pressemitteilung heißt es: „Juul Labs Germany und die Niko-Liquids-Gruppe geben bekannt, dass sie eine außergerichtliche Einigung zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen ihren Unternehmen erzielt haben.“ Die Einigung sehe unter anderem vor, dass alle wechselseitigen Rechtsstreitigkeiten mit sofortiger Wirkung beigelegt und alle anstehenden Gerichtstermine aufgehoben werden.

    Nach DTZ-Informationen standen noch zwei Verhandlungstermine an, die nun jedoch hinfällig geworden sind. Ob und in welcher Höhe ein finanzieller Ausgleich gezahlt wurde, teilten die betroffenen Unternehmen nicht mit.

    Niko will Juul listen
    Für den Handel sei entscheidend, dass Juul Labs ab sofort wieder seine derzeitigen Pods in den Markt ausliefern könne, da das Verkaufsverbot für diese Kapseln mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei, heißt es in der Mitteilung. Überraschende Ergänzung: Die Juul-Produkte werden außerdem ab Januar 2020 in den Shops von Niko Liquids gelistet.

    Dass die Unternehmen alle Streitigkeiten beigelegt haben, wird auch aus der Formulierung deutlich, dass Juul Labs und die Niko-Liquids-Gruppe darüber hinaus vereinbart haben, künftig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

    In einer gemeinsamen Stellungnahme kommentierten Markus Kramer, Geschäftsführer von Juul Labs Deutschland, und Stephan Endler, Gründer der Niko-Liquids-Gruppe, die Einigung mit den Worten: „Wir freuen uns, dass wir die juristischen Auseinandersetzungen zwischen unseren beiden Unternehmen nun ein-vernehmlich beilegen konnten. Wir können uns jetzt wieder mit ganzer Kraft darauf konzentrieren, erwachsenen Rauchern eine Umstiegsoption zu bieten – ganz im Sinne unserer Mission, das Leben der weltweit einen Milliarde erwachsenen Raucher zu verbessern.“

    Die Auseinandersetzungen, die öffentlichkeitswirksam ihren Ausgangspunkt auf der InterTabac 2019 hatten, trafen die Beteiligten ebenso wie die gesamte Branche zu einem äußerst unglücklichen Zeitpunkt. Neben dem zunehmend diskutierten Werbeverbot auch für E-Zigaretten verunsicherten Meldungen über Erkrankungen und Todesfälle in Folge des Konsums von E-Zigaretten die Verbraucher. Nur sehr langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass die Ursache dieser Erkrankungen in gepanschten, illegalen Liquids lag.


    Umsatz eingebrochen

    Die Branche klagt über massive Umsatzeinbrüche: Einzelne Vape-Shops verkauften bis zu 80 Prozent weniger. Beobachter erwarten denn auch eine deutliche Bereinigung – sowohl im Handel als auch bei den Herstellern. Betroffen waren vor allem offene Systeme. Auch das Argument der Lebensverbesserung für Nikotinnutzer zog nicht mehr: Raucher stiegen praktisch gar nicht mehr um.

    pi / max

    (DTZ 50/19)

  • Werbung auf dem Auto

    BRAKE // Fahrzeugwerbung ist ein anerkanntes Marketing‧instrument. Doch unter Tabakwarenhändlern besteht hier wohl noch Luft nach oben. Nicht allzu häufig sieht man nämlich im Straßenbild Kfz aus der Branche, die als fahrende Visitenkarte genutzt werden. Wer sich näher mit Reklame auf dem Fahrzeug befassen möchte, sollte allerdings einiges berücksichtigen. DTZ klärt auf.

    Wir haben zu diesem Thema mit Experten aus der Branche gesprochen. Einer von ihnen ist Helmut Kammerer aus dem hessischen Marburg. Er ist als Unternehmensberater auf mittelständische Firmen spezialisiert und hat sich auch als Kolumnist und Buchautor einen Namen gemacht. „Das Design und die Botschaft“, erläutert Kammerer im Hinblick auf Fahrzeugbeschriftung, „müssen sich konsequent in das Gesamtkonzept einfügen, mit dem das Unternehmen für sich wirbt und sich präsentiert. Es darf da keine Brüche geben.“ Zum einen seien die Wiedererkennung und Identifikation erforderlich. Zum anderen müsse sich die Werbebotschaft durch Originalität und Kreativität von Mitbewerbern abheben. „Die Werbebotschaft sollte zielgruppengerecht und verständlich vermittelt werden“, rät der Experte. Von Provokationen wie zum Beispiel sexistischen Sprüchen oder Bildern leicht bekleideter Damen, mit denen Aufmerksamkeit erregt werden kann, rät der Unternehmensberater jedoch ab. Seine Überzeugung: „Solche Werbung kann Unternehmern leicht auf die Füße fallen – insbesondere, wenn Beschwerden möglicherweise zu öffentlichen Rügen durch den Deutschen Werberat führen sollten oder im Internet einen Shitstorm zum Toben bringen.“

    Professionelle Unterstützung
    Ohne professionelle Unterstützung geht es kaum. Mit der Warnung vor dem (plumpen) Auffallen um jeden Preis rennt Helmut Kammerer bei Julia Busse offene Türen ein. Die Geschäftsführerin und Sprecherin des Deutschen Werberates weiß: „Nur positive Aufmerksamkeit kann sich auch positiv auf das Unternehmen auswirken.“ Außerdem: Der Deutsche Werberat ist nicht zimperlich, wenn es darum geht, sexistische Werbung ins Visier zu nehmen. So verbieten die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen“ in Ziffer 5 bereits jetzt, „Personen auf ihre Sexualität (zu) reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahe(zu)legen“. Ziffer 4 verbietet den Eindruck, „Personen seien käuflich zu erwerben oder mit Objekten gleichzusetzen“. Vor jede Fahrzeugwerbung sollten genaue Überlegungen des Fachhändlers geschaltet sein. Er muss sich genau überlegen, welche Botschaft er kommunizieren will. Und er sollte bedenken: Ohne professionelle Unterstützung lässt sich eine wirksame Fahrzeugbeschriftung relativ schwierig realisieren. Deshalb münden die Überlegungen des Fachhändlers in vielen Fällen in den Entwurf eines Grafikers. Dieser bringt sich normalerweise mit eigenen Vorstellungen ein, greift dabei auf seine beruflichen Erfahrungen zurück.

    Fläche sinnvoll nutzen
    Den Entwurf des Grafikers setzt dann meist ein Werbetechniker um und sorgt für das Anbringen am Fahrzeug. Eine Herausforderung ist, dass die zur Verfügung stehende Fläche sinnvoll aufgeteilt werden muss. Dabei spielen auch bauliche Besonderheiten des Fahrzeuges oder Störelemente wie Türkanten und Zierleisten eine Rolle. Die Fenster bleiben entweder frei, oder sie werden vollflächig mit zertifizierter Lochrasterfolie beklebt. Hierbei liegen die Tücken im Detail. Ein Beispiel: Oft sind die Adresse und die Telefonnummer in Verbindung mit dem Firmennamen auf Firmenfahrzeugen zu sehen. Aber: Wie viele potenzielle Kunden können sich diese Angaben tatsächlich merken, wenn sie dem Fahrzeug für kurze Zeit im Straßenverkehr begegnen? Laura Dopp meint: „Naheliegender als die gesamte Anschrift ist das Nennen der Stadt beziehungsweise des Ortes sowie ein Verweis auf die Webseite – insbesondere, wenn diese so prägnant benannt wurde, dass sie sich leicht merken lässt.“ Dopp leitet im niedersächsischen Oldenburg eine Werbeagentur, ist ausgebildete Mediengestalterin. Sie empfiehlt: „Soziale Medien wie Facebook oder ein eigener Blog sollten nur erwähnt werden, wenn sie tatsächlich gepflegt werden und kein Nischendasein führen.“

    Wo genau sollten die Kontaktdaten angebracht werden? Im Schmutzbereich, also den bodennahen Flächen des Fahrzeugs, sind sie auf jeden Fall falsch aufgehoben. Dopp hat noch mehr Praxistipps parat: „Empfehlenswert sind auffallende Fotos oder Grafiken, damit das Fahrzeug zum echten Eyecatcher wird.“


    Firmenlogos, -farben und -schriften
    Nach Ansicht der Oldenburgerin sollten Unternehmer bei der Beklebung idealerweise auf das Verwenden des Firmenlogos sowie der Firmenfarben und Firmenschriften achten. Auf diese Weise entstehe ein „echter Wiedererkennungswert“. Die Werbeagentur-Chefin bedauert: „Leider vergessen viele Unternehmer bei der Beklebung tatsächlich, dass sie ein schickes und teures Logo haben – und lassen sich die Beklebung dann beispielsweise in einer Arial-Schrift in schwarz erstellen.“ Verspielte oder geschwungene Schriften sollten eher zurückhaltend verwendet, die Lesbarkeit stets als entscheidendes Kriterium im Blick bleiben. Vor der endgültigen Beklebung ist ein Referenzdruck ratsam.

    Die Materialwahl ist neben der Flächenaufteilung und den inhaltlichen Aspekten ein herausragender Punkt. Bärbel Baumgart, Inhaberin einer in Norddeutschland aktiven Werbeagentur, betont: „Vor der Entscheidung für die richtige Beklebung müssen die Dauer und Art des Einsatzes bekannt sein.“ Wenn ein Unternehmen auf wechselnde Angebote aufmerksam machen möchte, eignen sich vor allem Freiflächen auf dem Fahrzeug oder leicht lösbare Folien.

    „Von Anfang an“, empfiehlt die Marketingexpertin, „sollte die Möglichkeit der Entfernung ein Thema sein – erst recht bei Leasing-Fahrzeugen“. Folienwerbung benötige eine behutsame Pflege ohne aggressive Reinigungsmittel, so Bärbel Baumgart. Ein Schutzlaminat habe sich vor allem bei Digitaldrucken bewährt, weil es die Drucke vor Farbabrieb und UV-Strahlen schütze. Sogar die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger sei bei einem Schutzlaminat möglich.

    tk

    (DTZ 49/19)

  • „Geld-Spiele für Minderjährige sind uns ein Dorn im Auge“

    MÜNSTER // Für Westlotto steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz oben. Im Interview erläutert Axel Weber, Leiter Responsible Gaming des staatliche Lotterieanbieters, weshalb Westlotto ein Verbot von Geld-Glücksspielen für Kinder fordert.

    Warum äußert sich Westlotto zu dem Thema Spiele-Apps?
    Axel Weber: Westlotto legt als staatlicher Lotterieanbieter Wert auf umfassenden Kinder- und Jugendschutz. Dieser ist im Bereich des Glücksspiels besonders wichtig, da der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren Suchtverhaltens erhöht. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken.

    Was ist die Kritik an Geld-Glücksspiel für Kinder?
    Weber: Wir sind der Auffassung, dass Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Wir kritisieren, dass Coin Master und andere ähnliche Spiele, dies ignorieren und junge Menschen so bedenkenlos unnötigen Gefahren ausgesetzt werden können: der Gefahr der Verschuldung und der Entwicklung eines Suchtverhaltens.

    Was tut Westlotto, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen?
    Weber: Von unserem Glücksspielangebot sind Menschen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Das stellen wir durch Schulungen von Mitarbeitern und Partnern sowie regelmäßige Testkäufe sicher. Auch beim Spielen im Internet sorgen wir durch Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen dafür, dass Minderjährige nicht teilnehmen können. Außerdem setzen wir auf Prävention und engagieren uns für Aufklärung an Schulen. Westlotto unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern oder Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult.

    Warum steht Coin Master in der Kritik?
    Weber: Bei Coin Master werden aktiv kostenpflichtige In-App-Käufe beworben, durch die Kinder und Jugendliche leicht in die Schuldenfalle tappen können. Außerdem werden Kinder und Jugendliche, ohne die nötige Reife zu haben, systematisch an das Thema Glücksspiel herangeführt.

    Woher könnte mein Kind Coin Master überhaupt kennen?
    Weber: Viele beliebte Youtuber und andere sogenannte Influencer in den sozialen Medien machen Werbung für Coin Master, zum Beispiel Pietro Lombardi, Simon Desue, die PrankBros und Bibi mit „Bibis Beauty Palace“. Also Personen, die sich eindeutig an eine sehr junge Zielgruppe wenden. Dieter Bohlen und Daniela Katzenberger sind weitere Prominente, die für das Spiel werben.

    Ist Glücksspiel nicht für Kinder und Jugendliche verboten?
    Weber: Ja, aber bei Coin Master handelt es sich nur um sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“, da es keine Geldgewinnmöglichkeit gibt und der Ausgang des Spiels von einem Algorithmus bestimmt wird. „Simuliertes Glücksspiel“ ist für Kinder und Jugendliche nicht verboten – unserer Meinung nach eine bedenkliche Lücke im Jugendschutzgesetz.

    Wo wird Coin Master angeboten?
    Weber: Im App Store von Apple und im Google-Play-Store.


    Was kann ich tun, wenn mein Kind Coin Master oder andere jugendgefährdende Spiele spielt?

    Weber: Information und Aufklärung bieten die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter bzga.de oder auch die Webseite jugendschutz.de.

    Wer steckt hinter Coin Master, und wie erfolgreich ist die Firma?
    Weber: Ein Unternehmen namens Moon Active. An ihm sind Manager beteiligt, die bereits führende Funktionen bei großen Firmen der verbotenen Online-Glücksspielbranche hatten, zum Beispiel bei Bwin. Coin Master macht zirka 280 Millionen US-Dollar Umsatz. Das Spiel wurde bereits millionenfach auf Smartphones heruntergeladen und liegt im Google Play Store auf Platz 1 der erfolgreichsten Apps.

    Gibt es noch weitere Spiele, die ähnlich funktionieren?
    Weber: Ja, zum Beispiel Coin Kings, Coin Trip oder Coin Hunter.

    pnf

    (DTZ 49/19)

  • Westlotto nimmt den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst

    MÜNSTER // Als erste deutsche Glücksspielgesellschaft fordert Westlotto ein Verbot des Geld-Glücksspiels „Coin Master“ für Kinder und Jugendliche. Der aktuelle Fall um das Spiel zeigt: Jeden Tag sind Kinder und Jugendliche mit ihrem Smartphone einer Gefahr ausgesetzt. Denn mit diesen Spiele-Apps werden Millionengeschäfte durch In-App-Käufe erwirtschaftet und Minderjährige systematisch an das Glücksspiel unter Geldeinsatz herangeführt.

    Als staatlicher Lotterieveranstalter legt Westlotto höchsten Wert auf Verbraucherschutz. „Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns am Herzen. Denn Glücksspiel in jungen Jahren birgt die Gefahr, dass der Spaß am Spiel später zur Sucht wird“, heißt es bei Westlotto in Münster.

    Doch viele Anbieter von Online-Spielen scheine dies nicht zu interessieren: Es fänden sich immer mehr Angebote im Netz, die kindgerecht wirkten, die Spielfreude aber in die falsche Richtung lenkten. Aktuelles Beispiel: „Coin Master“, erhältlich ohne Altersbeschränkung – ein Online-Spiel, das einfach als App aufs Smartphone geladen werden kann.


    Bunte Welt für Kinder und Jugendliche

    Kindern und Jugendlichen bietet sich eine bunte Welt: Ein virtuelles Dorf, das von lustigen Figuren bevölkert ist. Doch was harmlos scheint, ist in Wirklichkeit ein knallhartes Geschäft mit minderjährigen Spielern. Um das Dorf zu erhalten, benötigen die Spieler sogenannte „Coins“, die erspielt beziehungsweise gekauft werden müssen – mit echtem Geld. 119,99 Euro ist der Höchstbetrag pro Transaktion. „Schnell können hier Tausende von Euro verpulvert werden“, warnt Westlotto und teilt weiter mit: „Angebote wie Coin Master alarmieren uns, denn für Kinder und Jugendliche sind sie völlig ungeeignet. Westlotto schließt sich daher als erster staatlicher Lotterieveranstalter der Forderung nach Indizierung des Spiels an. Entsprechende Anträge wurden bereits bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gestellt. Diese unterstützen wir.“

    Auch bei Jugendlichen beliebte Promis wie Pietro Lombardi, Dieter Bohlen oder Influencerin Bianca Claßen von „Bibis Beauty Palace“ werben für diese App. Westlotto fordert, diese Geld-Glücksspiel-für-Kinder-Werbung sofort zu beenden.

    Axel Weber, Leiter für verantwortungsvolles Glücksspiel bei Westlotto, erklärt: „Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken, denn als staatlicher Lotterieanbieter fühlen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung verpflichtet.“

    Prävention in den Schulen
    Doch Verbote allein schaffen noch keinen wirksamen Schutz. Zusätzlich ist Prävention notwendig. Daher engagiert sich das staatliche Glücksspielunternehmen für Aufklärung an Schulen und unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern, Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult. Sie lernen, jetzt und in Zukunft verantwortungsvoll mit digitalen Angeboten umzugehen – ohne erhobenen Zeigefinger oder Verbote.

    „Auf diese Weise wollen wir unserer Verantwortung gerecht werden und dafür sorgen, dass die junge Generation sich bewusst entscheiden kann, welche Online-Angebote sie nutzt und von welchen sie die Finger lässt. Denn nur so können wir erhalten, worauf es uns ankommt: den unbeschwerten und sicheren Spaß am Spiel“, so Axel Weber. Im Interview erläutert er, weshalb Westlotto Coin Master und ähnliche Geld-Spiele ablehnt.

    vi

    (DTZ 49/19)