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  • Starker Steuermonat

    BERLIN // Während in den Regierungsfraktionen noch um Werbeverbote und stärkere Regulierung gestritten wird, hat das Statistische Bundesamt die aktuellen Zahlen in Sachen Tabaksteuer vorgelegt. Dabei wird deutlich: Mit einem Nettoaufkommen von knapp 1,4 Milliarden Euro war der Oktober der für den Fiskus bislang stärkste Monat des Jahres. Das Plus zum Vorjahr beträgt 9,2 Prozent.

    Besonders stark war dabei die Entwicklung bei Zigaretten: Hier stiegen die staatlichen Einnahmen um 11,9 Prozent auf mehr als 1,2 Milliarden Euro. Die wesentliche Ursache liegt vor allem darin, dass die vor dem Inkrafttreten von Track & Trace vorproduzierten Tabakwaren nun weitgehend ausverkauft sind. Tatsächlich lag der Nettobezug von Steuerzeichen als vorlaufender Indikator im September mit fast 7,3 Milliarden Zigaretten um 11,8 Prozent über dem Vergleichswert des Vorjahrs und 13,3 Prozent über dem August 2019. Und die Zahlen für Oktober stimmen für den laufenden Monat ebenfalls optimistisch.

    Übrigens: Das Monatsaufkommen für Steuer auf Feinschnitt lag 10,2 Prozent oder knapp 14,1 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert.

    red

    (DTZ 47/19)

  • THC war schuld

    ATLANTA // Fachleute wie der Grazer Toxikologe Bernd Mayer haben es erwartet, jetzt hat die US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) es bestätigt: Die Krankheitsfälle von Dampfern in den USA stehen offenbar in engem Zusammenhang mit gepanschten THC-Liquids.

    Die CDC rät denn auch, „keine E-Zigaretten oder Vaping-Produkte zu verwenden, die THC enthalten“. Insbesondere solle man Liquids nur von offiziellen Herstellern erwerben.


    Ergebnis von Labortests

    Anlass für die Warnung war das Ergebnis von Labortests mit Lungenflüssigkeiten von 29 Patienten, die unter „Evali“ (E-Cigarette or Vaping Product Use-Associated Lung Injury, mit dem Konsum von E-Zigaretten oder Dampf-Produkten zusammenhängende Lungenverletzung) litten. Dabei wurde festgestellt: In allen Proben fand sich Vitamin-E-Acetat. Dieser Stoff ist geruchs- und geschmacksneutral und weist eine THC-Öl-ähnliche Viskosität aus.

    Daher wird es häufig als Streckmittel genutzt. So erzielen Pantscher mit vergleichsweise niedrigem Kapitaleinsatz (ein Liter Vitamin-E-Acetat kostet im Großhandel ab etwa 50 Euro) üppige Wiederverkaufsbeträge (THC-Öl pro Liter Schwarzmarktpreis ab etwa 3000 US-Dollar / 2720 Euro, Verkaufspreis für legale Produkte ab etwa 6000 Dollar).

    Verband erleichtert
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), zeigte sich erleichtert über die Erkenntnisse: „Damit dürfte nun endgültig geklärt sein, dass reguläre E-Zigaretten nicht für die aktuelle Erkrankungswelle verantwortlich sind. Vitamin-E-Acetat kam und kommt in regulären Liquids nämlich überhaupt nicht vor. Der Stoff ist ein bekanntes Streckmittel für THC-haltige E-Joints, dessen Einsatz in normalen E-Liquids weder wirtschaftlich noch praktisch Sinn macht.“ Dobrajc wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang keine Evali-Fälle gab.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) forderte eine Rückkehr zu den Fakten: „Seit Monaten wird die handelsübliche E-Zigarette zu Unrecht mit den Vorfällen in den USA in Verbindung gebracht. Genauso lange weisen wir darauf hin, dass es keinen Zusammenhang gibt und dass es sich um illegalen Drogenkonsum mit E-Joints handelt“, betonte Dahlmann. Nach der Klarstellung durch die CDC sollte es nun endlich wieder um das unbestrittene Potenzial der elektrischen Zigarette für den Tabakstopp und damit für die öffentliche Gesundheit gehen.

    Strengere Vorschriften in Deutschland
    In der Bundesrepublik gelten deutlich strengere Vorschriften als in den USA. So regelt das Tabakerzeugnisgesetz die Zusammensetzung nikotinhaltiger Liquids. Vitamine und andere Stoffe, die „einen gesundheitlichen Nutzen suggerieren“ sind demnach ebenso verboten wie bestimmte Aromastoffe oder Koffein. Eine Übersicht über die verbotenen Stoffe findet sich in Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung.

    Erlaubt sind dagegen Inhaltsstoffe, die weder erhitzt noch nicht-erhitzt ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Kleiner Haken aus Konsumentensicht: Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht den Vorgaben der TPD 2. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung dürften sie auch Vitamine enthalten und an Minderjährige verkauft werden.

    Offene Fragen
    Nach dem Aufatmen wegen der offenbar erfolgreichen Ursachenforschung müssen sich die amerikanischen Behörden nun jedoch unangenehme Fragen stellen lassen. Bereits am 5. September hatte die Food and Drug Administration (FDA) auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Vitamin-E-Acetat und schweren Lungenschäden hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt wies die Statistik fünf Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von THC-Liquids auf.

    red

    (DTZ 47/19)

  • „Das ist reine Symbolpolitik“

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) steht dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Verbot von Plastiktüten ablehnend gegenüber. „Der Einzelhandel hat in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich eine Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen umgesetzt. Das jetzt auf den Weg gebrachte Verbot ist reine Symbolpolitik“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

    Tatsächlich hatte der Einzelhandel die Ziele der Vereinbarung sogar übererfüllt. So konnte der Plastiktütenverbrauch seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung des Handels im Jahr 2016 um knapp zwei Drittel reduziert werden. Bei leichten Plastiktüten beträgt der Verbrauch heute nur noch die Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025. Viele Handelsunternehmen haben Einwegtüten komplett ausgelistet und durch Mehrwegangebote ersetzt.

    Ein Verbot wirft laut HDE neue Fragen auf: „Da stellt sich an vielen Stellen die Frage nach umweltfreundlicheren Alternativen“, so Genth weiter.
    Nachhaltigkeitsfragen könnten nicht durch symbolische Verbote gelöst werden. Sollte am Ende an dem Verbot festgehalten werden, sei der Handel zumindest auf eine längere Übergangsfrist als die momentan geplanten sechs Monate angewiesen, um den Abverkauf von bereits produzierten Kunststofftragetaschen zu ermöglichen. „Ansonsten würden Hunderte Millionen Tüten, die noch auf Lager liegen, ungenutzt im Müll landen“, erklärt Genth.

    pdh

    (DTZ 46/19)

  • November-Kampagne in Frankreich

    PARIS // Die Confédération des Buralistes hat für November „Le Mois de la Vape“ (deutsch: Monat des Dampfens) ausgelobt. Mit dieser Kampagne stellt der Fachhandelsverband die E-Zigarette stärker in den Mittelpunkt.

    Zielgruppe der Aktion sind erwachsene Raucher, die statt Zigarette zu rauchen künftig zum E-Produkt wechseln sollen, erklärt der Verband. Dazu erhalten die Händler Informationsmaterial für ihre Geschäfte, das aus Plakaten, Hintergrundinformationen und Checklisten für die Kundengespräche besteht. Ein Grund für die 30-Tage-Kampagne ist neben der Gesundheit vor allem der Wunsch nach mehr Diversifikation im Fachhandelsangebot. Vorbild der französischen Initiative ist der britische „Stoptober“.

    In Großbritannien werden Raucher seit 2012 dazu aufgerufen, im Oktober mit dem Rauchen aufzuhören und stattdessen Alternativen wie die E-Zigarette zu nutzen. Dort organisiert die britische Gesundheitsbehörde Public Health England die Abläufe.

    kes

    (DTZ 46/19)

  • Meinung: „Ich lehne ein Verbot ab“

    BERLIN // Unter der Überschrift „Neue Tabakwerbeverbote verhindern!“ hat sich der Bundestagsabgeordnete Albert Weiler (CDU) an seine Kollegen der CDU / CSU-Fraktion gewendet. DTZ veröffentlicht Auszüge aus diesem Schreiben:

    „Angesichts des geplanten Gesetzes- und Maßnahmenpaketes zur Beschränkung der Tabakwerbung („Tabakwerbeverbot“) und zur Stärkung des Verbraucher- und Jungendschutzes bei E-Zigaretten setze ich mich gegen eine Verschärfung der bestehenden Werbeverbote ein und werbe dabei um Ihre Unterstützung. Bereits heute gelten umfangreiche Verbote in Printmedien und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist per Gesetz untersagt. Ein Totalwerbeverbot, das Außen- und Kinowerbung einschließt, halte ich für verfassungswidrig und lehne ich daher ab.

    Keine Verbotspartei
    Die Union ist für mich keine Verbotspartei, sondern eine Partei, die den mündigen Bürgern auch noch freie Entscheidungen lässt. Wenn es um Jugendschutz geht, halte ich strenge gesetzliche Regelungen beim Thema Tabak für absolut richtig. Aber ich als erwachsener Mensch möchte schon selbstständig bestimmen, wie ich mich beim Thema Rauchen verhalte. Daher sollten wir in diesem Fall unseren ordnungspolitischen Grundsatz nicht aufgeben, dass für ein legales Produkt auch legal geworben werden darf.

    Gerade das Rauchen von Pfeife und Zigarre hat aus meiner Sicht seinen festen Platz in der Gesellschaft. Deshalb plädiere ich für einen verantwortungsvollen Tabakkonsum. Es obliegt der Selbstverantwortung jedes Einzelnen, sich um seine eigene Gesundheit zu kümmern und das richtige Maß für sich einzuschätzen. Der Staat darf an dieser Stelle niemanden bevormunden.

    Politik lebt von Kompromissen
    Politik lebt von Kompromissen, aber wir dürfen uns bei diesem Thema nicht von unserem Koalitionspartner über den Tisch ziehen lassen. Der Koalitionsvertrag sieht kein Tabakwerbeverbot vor. Warum also einknicken? Viel zu oft diktiert die SPD ihre politischen Ziele in unsere Agenda. Jetzt müssen wir Stärke zeigen und unserem Koalitionspartner deutlich machen, wo unsere Grenzen liegen. Werbeverbote für legale Produkte gehören aus meiner Sicht nicht zu unserer politischen Überzeugung. Deshalb lehne ich zusätzliche Tabakwerbeverbote grundsätzlich ab.“

    nh

    (DTZ 46/19)

  • „Kein Wellness-Produkt“

    BERLIN // Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) hat ihren neuen Jahresbericht vorgelegt. Die gute Nachricht: In der offiziellen Pressemitteilung dazu findet das Thema Tabak nicht statt. Aber: Die Branche darf nicht auf Entwarnung hoffen.

    Dass ein Tabakwerbeverbot aus ihrer Sicht notwendig sei, begründete Ludwig unter anderem mit den Werbeausgaben der Industrie. Laut einer Zusammenstellung lagen sie 2017 (neuere Zahlen lagen nicht vor) mit gut 247 Millionen Euro auf dem höchsten Wert seit mindestens 2008.


    Umfassendes Außenwerbeverbot
    Dabei sollten nicht nur Tabakwaren noch stärker reguliert werden. Ludwig forderte ein umfassendes Außenwerbeverbot, das alle „Dampfprodukte“ umfassen solle – also auch E-Zigaretten. Während der Konsum klassischer Zigaretten zurückgehe, seien E-Zigaretten weiter auf dem Vormarsch, besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Allerdings gebe es keine Langzeitstudien zu Auswirkungen auf die Gesundheit, sagte Ludwig: „Die E-Zigarette ist kein Wellness-Produkt.“

    Die Drogenbeauftragte warnte in diesem Zusammenhang davor, dass es an Haltestellen oder im Internet nur noch Werbung für E-Zigaretten geben könne: „Das will ich nicht.“

    Stark reduzierte Schadstoffgehalte
    Immerhin: In den bei der Vorstellung des Jahresberichtes verteilten Unterlagen findet sich eine Tabelle. Darin werden ausdrücklich die deutlich oder sogar stark reduzierten Schadstoffgehalte der neuen Produkte Tabakerhitzer und E-Zigaretten aufgeführt. Beobachter konstatierten am Rande der Veranstaltung: „Das hätte es bei Mortler nie gegeben!“ Zur Erinnerung: Marlene Mortler (CSU) war die Vorgängerin von Daniela Ludwig im Amt der Drogenbeauftragten.

    Ludwig zeigte sich offen für neue Wege in der Cannabispolitik. Sie wolle sich zunächst alle Player der deutschen Drogenpolitik anhören und sich eine Meinung bilden im Spannungsfeld zwischen maximaler Repression und Legalisierung. Im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Mortler hat Ludwig auch einen Termin mit dem Deutschen Hanfverband vereinbart.

    Erste Reaktion
    In einer ersten Reaktion auf den Jahresbericht sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH): „Der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung bestätigt mehrere positiven Seiten und Entwicklungen der E-Zigarette. Er zeigt auf, dass die E-Zigarette weniger schädlich ist, weist auf den sinkenden regelmäßigen Konsum durch Jugendliche hin und unterstreicht den steigenden Erfolg als ein Produkt zum Rauch-Stopp. Auch betont der Bericht, dass E-Zigaretten nahezu ausschließlich von (ehemaligen) Tabakrauchern genutzt werden.“

    Mit Erstaunen müsse der Verband zur Kenntnis nehmen, dass die Bundesdrogenbeauftragte, daraus die falschen Schlüsse ziehe: Ihre Forderung nach einem generellen Werbeverbot für die E-Zigarette verkenne diese Tatsachen.

    Die emotional nachvollziehbare Sorge davor, dass Werbung für E-Zigaretten Jugendliche ansprechen könnte, spiegele sich nicht in der Realität wider. Obwohl Werbung für E-Zigaretten derzeit im Rahmen starker Regulierung erlaubt ist und obwohl sich E-Zigaretten in der Gesellschaft immer mehr durchsetzen, steigt der Anteil der Jugendlichen, die regelmäßig E-Zigaretten nutzen, nicht – er sinkt, zuletzt sogar signifikant auf gerade einmal 0,9 Prozent.

    Der Bericht [link|https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilungen/2019/iv-quartal/drogen-und-suchtbericht-2019-erschienen.html]hier [/link]kann heruntergeladen werden.

    red

    (DTZ 46/19)

  • Durchwachsene Bilanz

    BERLIN // Die Auflagenentwicklung der einzelnen Gattungen am deutschen Pressemarkt verläuft im dritten Quartal recht unterschiedlich: Die Tageszeitungen können ihren Rückgang der verkauften Auflage gegenüber dem Vorjahr erneut begrenzen. Bei den Wochenzeitungen liegen die aktuellen Gesamtverkäufe über dem Ergebnis des Vorquartals. Für die Publikumszeitschriften sind höhere Auflagenrückgänge als in der ersten Jahreshälfte zu verzeichnen.

    Mit Blick auf die Auflagenentwicklung digitaler Ausgaben von Pressetiteln ist das Bild dann wieder einheitlich. Die E-Paper-Verkäufe steigen kontinuierlich weiter an: Bei den Tageszeitungen ist nun bereits jedes zehnte verkaufte Exemplar ein E-Paper, meldete die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).

    Tageszeitungen
    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und Sonntagszeitungen verkaufen im dritten Quartal des laufenden Jahres pro Erscheinungstag durchschnittlich knapp 15 Millionen Exemplare und damit 4,1 Prozent weniger als im Vorjahr (3 / 2018: 15,6 Millionen Stück). Weiter deutlich im Plus liegt der Anteil von E-Paper-Ausgaben an den Gesamtverkäufen der Tagespresse: Mit insgesamt rund 1,5 Millionen verkauften elektronischen Exemplaren werden aktuell gegenüber dem Vorjahr ein Sechstel mehr digitale Zeitungsausgaben vertrieben Im dritten Quartal des vergangenen Jahres waren es noch 1,3 Millionen täglich verkaufte E-Paper.
    Die populärste deutsche Tageszeitung, „Bild”, verlor im dritten Quartal laut IVW und Meedia.de erneut 9,9 Prozent der Abos und Einzelverkäufe. Mit knapp 1,3 Millionen Verkäufen in diesen beiden wichtigsten IVW-Kategorien liegt sie weiterhin über einer Million Exemplare vor der zweitplatzierten überregionalen Tageszeitung, der „Süddeutschen Zeitung”. Die „SZ” büßte nur 1,6 Prozent ein, vor allem wegen eines deutlichen Zuwachses bei den E-Paper-Abos.

    Wochenzeitungen
    Die Gesamtverkäufe der Wochenzeitungen sinken im zurückliegenden Quartal gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent auf aktuell 1,6 Millionen Exemplare (3 / 2018: knapp 1,7 Millionen verkaufte Exemplare). Im Vergleich zum Vorquartal können die Gesamtverkäufe wöchentlicher Zeitungstitel ein Plus von rund einem Prozent verzeichnen (2 / 2019: rund 1,6 Millionen verkaufte Wochenzeitungen).


    Publikumszeitschriften
    Im dritten Quartal liegt die verkaufte Auflage der von der IVW erfassten Publikumszeitschriften im Durchschnitt pro Ausgabe mit 81,3 Millionen Exemplaren um 6,1 Prozent unter dem Ergebnis des Vorjahres (3 / 2018: 86,6 Millionen Stück). Damit hat sich der Rückgang in den Gesamtverkäufen der Publikumspresse abermals erhöht: Im zweiten Quartal 2019 verloren die Publikumszeitschriften im direkten Jahresvergleich 5,2 Prozent und zu Jahresbeginn 4,7 Prozent ihrer verkauften Auflage.

    Die Top-Ten werden dabei laut Meedia nach wie vor von Programmies dominiert In den Top-Ten finden sich acht Programmzeitschriften, inklusive der „Nur TV Plus“-Kombi. Mehr als eine Million Verkäufe erreichen dabei noch „TV 14“ und „TV Digital“.

    Der einstige Auflagen-Millionär „Landlust“ kommt noch auf 780 847 verkaufte Exemplare. Der „Spiegel“ als größtes aktuelles Wochenmagazin auf 719 326 verkaufte Hefte. Der „Stern“ liegt mit 466 019 Exemplaren im Gesamtverkauf nur noch knapp vor der „Bunten“ mit 444 268.

    red / kh

    (DTZ 45/19)

  • Stationärer Handel bleibt Spitze

    BERLIN // Läden sterben, Innenstädte veröden – und schuld ist das Internet. Seit Jahren warnen Handelsexperten vor den Folgen unseres digitaler werdenden Konsumverhaltens.

    Dabei sind klassische Einzelhändler noch klar im Vorteil: Für 262,78 Euro kaufen Verbraucher jeden Monat im klassischen Handel ein. Nur 93,83 Euro geben sie online aus. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Verbraucherforums „mydealz“. Grund zur Hoffnung haben klassische Händler dennoch wenig: Jeder fünfte Verbraucher lässt heute weniger Geld im klassischen Handel als noch vor einem Jahr.

    Klassischer Handel und Internet
    Für 298,07 Euro kaufen Verbraucher im Alter von 55 bis 64 Jahren jeden Monat im klassischen Handel ein. 104,05 Euro sind es für Bestellungen im Internet. Gemessen an ihren Ausgaben sind die zwischen 1955 und 1964 geborenen für klassische Händler damit so wichtig wie keine andere Altersgruppe. Und doch trügt der Schein: Verbraucher im Alter von 55 bis 64 Jahren wenden sich nämlich so stark vom sprichwörtlichen „Laden um die Ecke“ ab wie keine andere Altersgruppe: Nur knapp jeder zehnte von ihnen (9,8 Prozent) steigerte seine Ausgaben im klassischen Handel im Vergleich zum Vorjahr. Gut jeder vierte (25,6 Prozent) hat seine Ausgaben hingegen reduziert. Profiteur dieser Entwicklung ist der Online-Handel. Im Internet geben heute 26,3 Prozent der 55- bis 64-Jährigen nun mehr, nur 13,8 Prozent hingegen weniger Geld aus als noch im Vorjahr.

    Vergleicht man nur die Ausgaben, fällt es schwer, den Klagen des Einzelhandels zu folgen. Klassische Händler stehen nicht etwa schlechter da als ihre digitalen Konkurrenten, sondern deutlich besser: Für 356,61 Euro kaufen wir Deutschen jeden Monat ein; 262,78 Euro (73,7 Prozent) entfallen dabei auf terrestrische Geschäfte, aber nur 93,83 Euro (26,3 Prozent) auf Bestellungen im Internet.

    Nur jeder vierte Euro im Internet
    Sowohl Frauen und Männer als auch die einzelnen Altersgruppen gleichen sich zwar nicht in der Höhe ihrer Ausgaben. Sie gleichen sich aber darin, dass sie ihr Geld vor allem im klassischen Handel lassen und jeweils nur rund jeden vierten Euro im Internet.

    Wenig überraschend steht Verbrauchern im Alter von 45 bis 54 Jahren (404,33 Euro) und 55 bis 64 Jahren (402,12 Euro) monatlich deutlich mehr Geld für Konsumausgaben zur Verfügung als den 16- bis 24-Jährigen (212,66 Euro), 25- bis 34-Jährigen (328,88 Euro) und Konsumenten im Alter von 65 und mehr Jahren (356,95 Euro). Einzig die 35- bis 44-Jährigen verfügen mit 388,67 Euro über ein ähnlich hohes Budget.

    Je älter Verbraucher sind, desto stärker bevorzugen sie den klassischen Handel: 78,3 Prozent (279,62 Euro) ihres Budgets für Einkäufe von monatlich 356,95 Euro geben die über 65-Jährigen im Laden aus, aber nur 21,7 Prozent (77,33 Euro) online. Am stärksten bevorzugen die ganz jungen Verbraucher den Online-Handel: 31,5 Prozent (67,03 Euro) ihres monatlichen Etats entfallen auf Bestellungen im Internet. Allerdings lassen auch sie mit 145,63 Euro den größten Teil ihres Budgets (68,5 Prozent) im Laden.

    Diffizile Situation für Einzelhändler
    Wie diffizil die Situation für Einzelhändler ist, wird erst deutlich, wenn man sich ansieht, wie stark sich die Konsumausgaben verändert haben. 1000 Verbraucher hat Statista im Auftrag von mydealz in einer repräsentativen Umfrage befragt, ob sie im Vergleich zum Vorjahr für ihre Einkäufe nun weniger, mehr oder genauso viel ausgeben. Insgesamt fielen die Antworten positiv aus: Bei 23,3 Prozent der Verbraucher war es mehr Geld als im Vorjahr und nur bei 12,9 Prozent weniger, während sich die Ausgaben bei sechs von zehn Konsumenten (63,8 Prozent) nicht verändert haben.

    Während Online-Händler von dieser Entwicklung profitieren, stehen klassische Händler auf der Verliererseite. Online geben nun 27,5 Prozent der Verbraucher mehr und nur 15,6 Prozent weniger aus als noch vor einem Jahr. Im stationären Handel steigerten indes „nur“ 14,8 Prozent ihre Ausgaben. Vor allem ältere Verbraucher sind hier etwas zurückhaltender geworden und wenden sich allmählich stärker dem Online-Handel zu.

    Wichtig: Bequemlichkeit, Verfügbarkeit und Auswahl
    Fragt man Verbraucher, wieso sie im Internet bestellen, fallen vor allem drei Worte: Bequemlichkeit, Verfügbarkeit und Auswahl. 73,8 Prozent der Befragten erklärten, für sie sei die Bequemlichkeit das größte Plus beim Online-Shopping. Knapp sieben von zehn Konsumenten (68,3 Prozent) – Mehrfachantworten waren bei dieser Frage möglich – finden es vorteilhaft, dass sie keine Ladenöffnungszeiten beachten müssen, und 62,5 Prozent bestellen wegen der – im Vergleich zum klassischen Handel – „größeren Auswahl“ im Internet. Ähnlich viele Verbraucher, nämlich 60,5 Prozent, erklärten, die „besseren Vergleichsmöglichkeiten“ seien für sie ein Vorteil beim Online-Shopping. Und tatsächlich sucht knapp jeder zweite Verbraucher (49,2 Prozent) wenigstens einmal die Woche und 8,6 Prozent sogar jeden Tag im Internet nach Angeboten.

    Besonders jüngere Verbraucher nutzen das Internet dabei für die Suche nach Angeboten. Jeder neunte Verbraucher im Alter von 16 bis 24 Jahren (11,1 Prozent) und sogar jeder siebte 25- bis 34-Jährige (13,9 Prozent) sucht mindestens einmal pro Tag im Internet nach Angeboten. Weniger intensiv tun dies ältere Verbraucher.

    Dass die Service-Offensive mancher Einzelhändler ins Leere laufen könnte, macht ein anderer Teil der Umfrage deutlich. Denn an der fehlenden Beratung beim Online-Shopping störten sich nur 43,8 Prozent der Konsumenten. Sechs von zehn Verbrauchern (61,6 Prozent) erklärten, sie ärgerten sich über (hohe) Versandkosten, und 78,6 Prozent beklagten, sie könnten die Ware vor dem Kauf nicht an- beziehungsweise ausprobieren.

    pnf

    (DTZ 45/19)

  • Verkauf geht weiter

    MÜNCHEN // „Kautabak-Verbot rechtens“ – unter dieser Überschrift hat DTZ über ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs berichtet (Ausgabe 43 vom 23. Oktober 2019). Nun hat das Gericht einige Punkte gegenüber DTZ konkretisiert.


    Das Urteil und seine Folgen

    Streitgegenstand waren die Erzeugnisse Thunder Frosted Chewing Bags und Thunder Chewing Tobacco des dänischen Herstellers V2 Tobacco. Das Urteil trifft daher keine Aussage zum Umgang mit anderen, womöglich ähnlichen Produkten mit anderen Namen oder von anderen Herstellern. Auch hat das Urteil nicht zwangsläufig Auswirkungen auf andere Bundesländer. Allerdings könnten sich Verwaltungsgerichte aus anderen Bundesländern daran orientieren, falls sie über ähnliche Streitgegenstände zu entscheiden haben.

    Ab wann die genannten Erzeugnisse nicht mehr vertrieben werden dürfen, richtet sich einerseits nach der Behördenentscheidung und zum anderen danach, ob und wann die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes rechtskräftig werden.

    Auch Hersteller stellten gegenüber DTZ fest, ihre Produkte seien von dem Urteil nicht unmittelbar betroffen, weil sie nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren. Der Verkauf und Vertrieb der Produkte werde fortgesetzt.

    Positive Ausblicke
    Aus dem Facheinzelhandel, der das wesentliche Sortiment für Kautabak vorhält und verkauft, gab Franz Fleischmann, Inhaber des Tabakfachgeschäftes Gerd Jansens Pfeifendepot in Hamburg-Eimsbüttel, DTZ Einblicke in den Kautabakmarkt: Mit der positiven Weiterentwicklung hätten Sortimentsbreite und Kundennachfrage erheblich zugenommen. Mehr als 50 Artikel gehörten mit großem Selbstverständnis heute zum Warenangebot. Auch der Vorteil, dass die sogenannten Bags Nikotingenuss auch dort ermöglichten, wo Rauchverbote bestehen, sowie das Interesse jüngerer Erwachsener gäben diesem Warenbereich zunehmende Bedeutung. Fleischmann verfolgt die Entwicklung wie viele andere Händler mit Interesse und hofft auf praxisnahe Lösungen.

    kdp

    (DTZ 45/19)

  • Verband warnt erneut vor Pansch-Liquids

    BERLIN // Nachdem es in Bremerhaven in mehreren Fällen zu gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum von „E-Joints“ gekommen ist, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) erneut vor dem Konsum von Liquids, die nicht aus dem Fachhandel stammen. Gleichzeitig fordert die Organisation eine gezielte Aufklärung der Bevölkerung, statt mit unkonkreten Warnungen die Gesundheit der Verbraucher weiter aufs Spiel zu setzen.

    Folgen der Desinformation
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Es ist erschreckend, was den Jugendlichen in Bremerhaven nach dem Konsum von E-Joints zugestoßen ist. Leider haben sich damit die Befürchtungen bewahrheitet, welche fatalen Folgen Desinformation haben kann. Konsumenten von E-Joints haben sich von den diffusen Warnungen vor E-Zigaretten in jüngster Zeit überhaupt nicht angesprochen gefühlt, sind aber genau die Zielgruppe, die hätte konkret aufgeklärt werden müssen.“

    Gepantschte E-Joints
    In den USA sind mittlerweile 34 Todesfälle und mehr als 1600 Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Konsum gepanschter E-Joints aufgetreten. Sowohl die Food and Drug Administration (FDA) als auch die Centers for Disease Control (CDC), die mit der Untersuchung der Fälle betraut sind, bestätigen einen klaren Zusammenhang mit THC-haltigen Produkten. THC ist die psychoaktive Substanz von Cannabis. In untersuchten Proben wurden hohe Mengen Vitamin-E-Acetat und teilweise auch Fungizide wie Myclobutanil gefunden, das durch Erhitzen zum lebensgefährlichen Cyanid werden kann. In den ebenfalls untersuchten, regulären Liquids aus dem Fachhandel wurden hingegen keinerlei problematische Substanzen gefunden.

    Regulierte Produkte nicht betroffen
    „Es ist ganz eindeutig, dass nicht das regulierte Produkt E-Zigarette für diese Erkrankungen verantwortlich ist, sondern der Konsum von, schlicht gesagt, Straßendrogen, die gepanscht und verunreinigt sind. Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten unterliegen behördlichen Kontrollen und einer gesetzlichen Regulierung. Es ist kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem die Ursache eine reguläre E-Zigarette gewesen wäre“, sagt Dobrajc. Das wird auch vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und von öffentlichen Stellen wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ausdrücklich klargestellt: „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, so BfR-Präsident Andreas Hensel.

    Unterdessen freut sich das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) über Erfolge in der Lobbyarbeit: „Die harte Arbeit hat sich ausgezahlt. Mittlerweile haben Deutschlands bekannteste Verlage gute Artikel veröffentlicht, aus denen deutlich wird, dass E-Zigaretten nichts mit den Erkrankungen in den USA zu tun haben. Dabei waren Frankfurter Allgemeine, Welt, Die Zeit, Sat.1, Focus, Stern, Süddeutsche Zeitung und viele mehr. Insgesamt wurde die Message von mehr als 100 Redaktionen aufgenommen.“

    vi

    (DTZ 45/19)