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  • LKA warnt vor Drogen

    DÜSSELDORF // Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen warnt vor dem Konsum illegaler E-Liquids, die mit synthetischen Cannabinoiden oder sogenannten K.o.-Tropfen versetzt seien. In Nordrhein-Westfalen seien mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Konsumenten dieser Substanzen notärztliche Hilfe benötigt hätten. Eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen sei für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar.

    Die Verpackungen der illegalen Liquids ließen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu. Häufig seien die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: „Not For Human Consumption“ („nicht für den menschlichen Konsum bestimmt“). Die Wirkung der künstlichen „Cannabinoide“ ähneln denen von THC, dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie hätten jedoch häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke.

    In Nordrhein-Westfalen bestehe bei einigen Fällen der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um Gamma-Butyrolacton (GBL) handeln könnte. Ein Nachweis im Blut wurde bislang nicht erbracht, da GBL im Körper schnell abgebaut werde. Ein Nachweis der Substanz gelinge nur, wenn E-Zigarette oder E-Liquid untersucht werden könne.

    Das Landeskriminalamt rät, worauf Konsumenten von Liquids in E-Zigaretten achten sollten:
    Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über Qualität und Herkunft des Liquids.
    Lehnen Sie das Angebot ab, an fremden E-Zigaretten zu ziehen.

    pi

    (DTZ 03/20)

  • „Dampfen statt Rauchen“

    BERLIN // Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) war bis Ende des Jahres mit der bundesweiten Aufklärungskampagne „Dampfen statt Rauchen“ auf Plakaten, Flyern und in den Social-Media-Kanälen präsent. Im neuen Jahr startet das BfTG die zweite Phase.

    Während der erste Teil der Kampagne von Mitte bis Ende Dezember angesetzt war, ist die zweite Phase vom 10. bis zum 23. Januar geplant, teilt das BfTG auf DTZ-Anfrage mit.

    „E-Zigaretten sind bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabak“, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Eine Information, die bei zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland nicht präsent sei. „Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert“, so das BfTG.

    Plakatwerbung in über 100 Städten
    Mit der Kampagne „Dampfen statt Rauchen“ soll das Harm Reduction-Potential von E-Zigaretten größeren Teilen der Bevölkerung bekannt machen, betont ein BfTG-Sprecher. Ein wesentliches Ziel sei die Aufklärung über die Ursachen für die Krankheits- und Todesfälle in den USA. „Mit den E-Zigaretten und Liquids, so wie sie in Deutschland erhältlich sind, haben diese Vorfälle nichts zu tun“, so das BfTG.

    Dazu ist der Berliner Verband
    [bul]mit der Website [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]„Dampfen-statt-rauchen.de“[/link],
    [bul]einer bundesweiten Plakatwerbung in über 100 Städten,
    [bul]mit Flyern und Plakaten für Unterstützer,
    [bul]Videos zur Aufklärung

    [bul]sowie einer Social Media-Kampagne an den Start gegangen.

    „Wir starten diese Kampagne, damit möglichst viele Menschen vom Potenzial der E-Zigarette erfahren. Die elektrische Zigarette gibt es seit 12 Jahren in Deutschland und die Wissenschaft ist sich einig, dass sie deutlich weniger schädlich ist als die Tabakzigarette. Es ist alarmierend, dass nur ein Drittel der Bevölkerung diese Fakten kennt. Das muss endlich geändert werden und dafür arbeiten wir“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.

    pi

    (DTZ 01/02/20)

  • „Liquids kindersicher aufbewahren“

    BERLIN // Wie gefährlich sind E-Liquids? Dieser Frage ging das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach und befragte die deutschen Giftinformationszentren.

    Ergebnis: Die meisten Anfragen betrafen das Verschlucken der meist nikotinhaltigen Nachfülllösungen, häufig durch Kinder. Darunter fanden sich zwei als lebensbedrohlich eingestufte Fälle.

    Das BfR rät daher zur kindersicheren Aufbewahrung von E-Zigaretten und Liquids. Anhaltende Atembeschwerden und Lungenschäden nach Inhalieren wurden nicht festgestellt.

    Bei den in Deutschland im Rahmen der „PiMont“-Studie („Pilotprojekt Monitoring von Vergiftungen“) registrierten 851 Vergiftungen und Vergiftungsverdachtsfällen nach Kontakt mit E-Zigaretten oder Liquids wurde in acht Prozent ein bestimmungsgemäßer Gebrauch (Einatmen, Inhalation) angegeben. Das versehentliche Verschlucken von Liquids stellt mit 82 Prozent der Fälle den häufigsten Grund für Anfragen zu E-Zigaretten bei den Giftinformationszentren dar. Häufig sind Kleinkinder betroffen. Das in Liquids meist enthaltene Nikotin kann beim Verschlucken schon in geringen Mengen zu deutlichen Gesundheitsbeschwerden führen, etwa starkem Erbrechen.


    Mai 2018 bis Februar 2019

    Von Mai 2018 bis Februar 2019 wurden insgesamt 167 Vergiftungsfälle und Fälle mit Vergiftungsverdacht genauer erfasst: Nach Einatmen des Dampfes hatten die Patienten in über 90 Prozent der Fälle keine oder nur leichte Symptome. Sieben Fällen wurde ein mittlerer Schweregrad zugeordnet, davon sechs Fälle nach Verschlucken und ein Fall mit wiederholtem Erbrechen nach Einatmen. Bei zwei Patienten kam es zu schwerer Vergiftung; in diesen beiden Fällen hatten die Betroffenen starke Bewusstseinsstörungen und weitere Symptome, nachdem sie ein Liquid verschluckt hatten.

    Die Fallsammlung zu E-Zigaretten ist eines von acht Teilvorhaben in der PiMont-Untersuchung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Beteiligt sind neben dem BfR die Gesellschaft für Klinische Toxikologie und alle acht deutschen Giftinformationszentren.


    pi

    (DTZ 01/02/20)

  • Illegale Zigaretten

    BERLIN // Geht es um das Thema „Organisierte Kriminalität“, deckt sich die Meinung der Deutschen weitgehend mit der anderer EU-Bürger.

    Für 50 Prozent der Deutschen, die an einer Umfrage des Euro-Barometers teilgenommen haben, sind illegale Drogen die wichtigste Einnahmequelle zur Finanzierung der organisierten Kriminalität. Lediglich sechs Prozent (EU-weit sieben Prozent) nehmen an, dass dies bei Schwarzmarktzigaretten der Fall sei. Darauf hat der Bundesverband Tabakwaren und neuartige Erzeugnisse (BVTE) jetzt hingewiesen.

    Fest steht: Wer Zigaretten auf dem Schwarzmarkt kauft, leistet damit einen großen Beitrag zur Finanzierung der organisierten Kriminalität. Als Gründe für den Kauf von geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten nennen 75 Prozent der Befragten, dass diese deutlich günstiger seien als legale Zigaretten.

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    (DTZ 01/02/20)

  • „Das Beste draus machen“

    KÖLN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im ersten Teil der DTZ-Serie kommt Steffen Kahnt vom BTWE Handelsverband Tabak, Köln, zu Wort.

    Keine Frage: Das Jahr 2019 hat die Tabakbranche besonders in Atem gehalten:
    [bul]Das größte Produkt-Nachverfolgungssystem aller Zeiten (Track & Trace) wurde im Mai scharf gestellt.
    [bul]Der US-Skandal um verseuchte Liquids warf die E-Zigaretten-Umsätze auch in Deutschland schmerzlich zurück.
    [bul]In Berlin fallen beim Thema Tabakwerbeverbot die letzten Hemmungen.

    Aber: Die Branche hat zusammengehalten und das Beste aus allen Herausforderungen gemacht. Und was kommt 2020?

    Ruhigeres Fahrwasser

    Das war „eine Menge Holz“: eine ausgefallene offizielle Testphase beim neuen Track & Trace-System, mangelhafte Codes und viele offene Fragen. Die IT- und Logistik-Experten des Handels im Arbeitskreis der Fachverbände BTWE und BDTA hatten 2019 Gegenwind. Sie haben aber viele Alltags-Herausforderungen engagiert und konstruktiv gemeistert. Es gibt immer noch genug zu tun – wahrscheinlich lässt der Druck in 2020 aber etwas nach.

    Schwere Zeiten für Tabakwerbung: Der BTWE hat immer gesagt: Für legale Produkte darf auch legal geworben werden. Das sah die politische Mehrheit in Berlin früher ebenfalls so. Doch die politischen Gewichte in Berlin haben sich verschoben. Selbst für risikoreduzierte Produkte soll nun perspektivisch ein Werbeverbot kommen. Schade: Schaut man sich die aktuellen Pläne an, schüttet Berlin derzeit das Kind mit dem Bade aus. Schlauer wäre es – wie in Großbritannien – im Sinne des Gesundheitsschutzes, den risikoreduzierten Alternativen eine Chance zu geben.

    „Comeback“ der E-Zigarette: Wer hoch fliegt, kann auch tief fallen? Nach dem Hype um Verdampfer war der Skandal um verunreinigte Schwarzmarktprodukte in den USA ein herber Rückschlag. Zumal wir in Europa bisher scheinbar alles richtig gemacht haben … Nach allem, was wir wissen, gibt es keinen Grund für die Medien, bei der E-Zigarette weiter in Hysterie zu „schwelgen“. Wer risikoreduzierten Alternativen eine Chance geben will, sollte jetzt wieder zur Vernunft zurückkehren. Nur am Rande: Schön, dass sich auch Niko Liquids und Juul wieder vertragen.

    Ein Lob auf die Klassiker

    Im Übrigen: Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars sollten wir hoffieren, dieses Sortiment sollten wir hegen und pflegen. Die InterTabac ist deshalb auch im Jahr 2020 ein Pflichttermin für alle, die keinen Trend verpassen wollen.

    Keine Tabaksteuererhöhung: Auch wenn das Thema immer mal wieder medial aufschlägt – es ist schwer vorstellbar, dass die Große Koalition in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode noch das Fass „Tabaksteuererhöhung“ aufmacht. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    Händler bleibt Inspirator

    Alles in allem: Der Tabakwaren-Fachhandel wird auch im Jahr 2020 einen guten Job machen. Er bleibt der Experte für Genuss, Qualität und Service und unerlässlich für seine Kunden, die Tabakwaren, Lotto, Presse sowie alle angebotenen Zusatzsortimente kaufen.

    Egal, ob neue Produkte, neue EU-Verordnung oder nationale Gesetzgebung – der Tabakwaren-Fachhandel ist und bleibt der Garant für den legalen Verkauf von legalen Genussmitteln. Der Handelsverband Tabak (BTWE) hält seinen Mitgliedsfirmen – im Schulterschluss mit allen Partnerverbänden der Tabakwirtschaft – den Rücken frei und setzt sich bei der Politik in Berlin und Brüssel für praxisorientierte Lösungen ein.

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    (DTZ 01/02/20)

  • Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

    Wir bedanken uns bei Ihnen, unseren Lesern und Geschäftspartnern, für einen lebendigen und intensiven Dialog im Jahr 2019.
    Haben Sie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
    Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

  • „Dampfen-statt-rauchen.de“

    BERLIN // Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) war bis Ende des Jahres mit der bundesweiten Aufklärungskampagne „Dampfen statt Rauchen“ auf Plakaten, Flyern und in den Social-Media-Kanälen präsent. Die BfTG-Aktion geht in zwei zeitlich voneinander getrennten Aussendungen an den Start.

    Während die erste Phase von Mitte bis Ende Dezember angesetzt war, ist die zweite Kampagnen-Phase vom 10. bis zum 23. Januar 2020 geplant, teilt der BfTG auf DTZ-Anfrage mit.
    „E-Zigaretten sind bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabak“, erklärt der Verband in einer Mitteilung. Eine Information, die bei zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland nicht präsent sei. „Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert“, so der BfTG.

    Mit der Kampagne „Dampfen statt Rauchen“ soll die E-Zigarette als risikoärmeres Produkt im Bewusstsein der Bevölkerung präsent werden, heißt es. Ein wesentliches Ziel sei die Aufklärung über die Ursachen für die Krankheits- und Todesfälle in den USA. „Mit den E-Zigaretten und Liquids, so wie sie in Deutschland erhältlich sind, haben diese Vorfälle nichts zu tun“, so der BfTG.

    Dazu geht der Berliner Verband mit
    [bul]der Website [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]„Dampfen-statt-rauchen.de“[/link],
    [bul]einer bundesweiten Plakatwerbung in über 100 Städten, mit Flyern und Plakaten für Unterstützer,
    mit Videos sowie
    [bul]einer Social-Media-Kampagne in die Öffentlichkeit.

    „Wir starten diese Kampagne, damit möglichst viele Menschen vom Potenzial der E-Zigarette erfahren“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG. Die elektrische Zigarette gebe es seit zwölf Jahren in Deutschland und die Wissenschaft sei sich einig, dass sie deutlich weniger schädlich sei als die Tabakzigarette. „Es ist alarmierend, dass nur ein Drittel der Bevölkerung diese Fakten kennt. Das muss endlich geändert werden und dafür arbeiten wir“, betont BfTG-Sprecher Dahlmann.

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    (DTZ 52/19)

  • Kassen-Bon-Pflicht

    KÖLN // Die Kassenbonpflicht ab 1. Januar 2020 bewegt die Politik seit einigen Wochen und wird auch in den Medien kontrovers aufgegriffen. Der BVS-Dachverband HDE hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft dem Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Schreiben vorgelegt.

    Darin wird dargelegt, warum eine Bonausgabepflicht die Unternehmen übermäßig belastet und deshalb entfallen muss.

    Bis diese politischen Bemühungen zum Erfolg führen, gibt der Bundesverband Technik im Einzelhandel (BVT) folgende Verhaltensempfehlung für Handelsunternehmer:

    [bul]Ab 1. Januar 2020 muss auf jeden Fall bei jedem Kaufvorgang ein Kassenbon an den Kunden ausgegeben werden.
    [bul]Kassen müssen über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und eine automatische Bonausgabe verfügen. Kassen, die nicht über diese Technische Sicherheitseinrichtung verfügen, dürfen dank eines Nichtbeanstandungserlasses maximal bis zum 30. September 2020 ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.
    [bul]Ab 1. Januar 2020 dürfen die Hersteller von Kassenbon-Thermopapier dem Einzelhandel kein Papier mehr verkaufen, das Bisphenol A enthält. Einzelhändler sollten sich beim Einkauf ihrer Kassenrollen eine entsprechende Zusicherung des Lieferanten geben lassen.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Bonpflicht – sehr viel Holz

    KÖLN // Die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Vorschriften für elektronische Registrierkassen zur Verhinderung von Manipulation stoßen auf Kritik. Während der Einzelhandel über noch mehr Bürokratie wettert, ist die mit den neuen Auflagen einhergehende Bonpflicht auch aus Umweltschutzgründen ein Unding. Denn der Verbrauch von Bonpapier wird sich erhöhen, weil ab nächstem Jahr, wie DTZ bereits berichtete, Händler ihren Kunden die Kassenbelege aushändigen müssen.

    Durch zusätzliche verpflichtende Informationen auf den Kassenzetteln wird jeder Bon deutlich länger, und zwar um durchschnittlich zwölf Zentimeter. Bei knapp 20 Milliarden Transaktionen im deutschen Handel bedeutet das pro Jahr knapp 2,4 Millionen Kilometer beziehungsweise 5,7 Millionen Kilogramm zusätzliches Kassenpapier, heißt es beim EHI Retail Institute in Köln. Zur Herstellung des Papiers werden dem EHI zufolge etwa 12,5 Millionen Kilogramm Holz verbraucht. Das entspricht pro Jahr zirka 8500 Fichten mit einer Höhe von 25 Metern und einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Oder einem gefällten Baum pro Stunde.

    „Während der Handel über die Reduzierung von Papierbons nachdenkt, sorgt die Politik nun für noch mehr Müll“, kritisiert Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Jahresende in Bünde

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde informiert über den Steuerzeichenbezug zum Jahreswechsel. Der letzte Versand von Steuerzeichen vor dem Jahreswechsel findet am 18. Dezember statt. Die Abholung von Steuerzeichen bei der Steuerzeichenstelle in Bünde ist bis Freitag, 20. Dezember, möglich. Der normale Dienstbetrieb in der Steuerzeichenstelle ist dann wieder ab 2. Januar 2020.

    Für die Grundlage der Mindeststeuerberechnung für Zigarette und Feinschnitt wird am 2. Januar 2020 anhand der Statistik des Jahres 2019 der durchschnittliche gewichtete Kleinverkaufspreis für jeweils beide Gattungen ermittelt. Diese Durchschnittswerte sind dann Grundlage für die Mindeststeuerberechnung ab 15. Februar 2020. Augenblickliche Tendenz ist sowohl bei Zigarette als auch bei Feinschnitt, dass es durch angestiegene durchschnittliche Kleinverkaufspreise eine höhere Mindeststeuer geben wird. Die Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt, die der Mindeststeuer unterliegen, werden ab 15. Februar 2020 geänderte Kennbuchstaben aufweisen.

    Sobald die Bemessungsgrundlagen ermittelt und durch das Bundesministerium für Finanzen bestätigt worden sind, werden der Branche entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf Änderung der Mindeststeuer bittet die Steuerzeichenstelle darum, sich nur im erforderlichen Maße mit „alten“ Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt zu bevorraten.

    red

    (DTZ 52/19)