BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde informiert über den Steuerzeichenbezug zum Jahreswechsel. Der letzte Versand von Steuerzeichen vor dem Jahreswechsel findet am 18. Dezember statt. Die Abholung von Steuerzeichen bei der Steuerzeichenstelle in Bünde ist bis Freitag, 20. Dezember, möglich. Der normale Dienstbetrieb in der Steuerzeichenstelle ist dann wieder ab 2. Januar 2020.
Für die Grundlage der Mindeststeuerberechnung für Zigarette und Feinschnitt wird am 2. Januar 2020 anhand der Statistik des Jahres 2019 der durchschnittliche gewichtete Kleinverkaufspreis für jeweils beide Gattungen ermittelt. Diese Durchschnittswerte sind dann Grundlage für die Mindeststeuerberechnung ab 15. Februar 2020. Augenblickliche Tendenz ist sowohl bei Zigarette als auch bei Feinschnitt, dass es durch angestiegene durchschnittliche Kleinverkaufspreise eine höhere Mindeststeuer geben wird. Die Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt, die der Mindeststeuer unterliegen, werden ab 15. Februar 2020 geänderte Kennbuchstaben aufweisen.
Sobald die Bemessungsgrundlagen ermittelt und durch das Bundesministerium für Finanzen bestätigt worden sind, werden der Branche entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf Änderung der Mindeststeuer bittet die Steuerzeichenstelle darum, sich nur im erforderlichen Maße mit „alten“ Steuerzeichen für Zigarette und Feinschnitt zu bevorraten.
red
(DTZ 52/19)
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