Homepages überprüfen

MAINZ // Die Thematik ist nicht nur für den Fachhandel ein Ärgernis: Vereine, die Abmahnungen als lukrative Einnahmequelle sehen. Helmut Diehl aus München hat dies vor kurzem erlebt.

DTZ liegt ein Schreiben von Kohlhase & Kopp vor, in dem das Rellinger Unternehmen seine Handelspartner, zu denen auch Fachhändler Diehl gehört, auffordert, ihre Sortimente zu überprüfen. Hintergrund ist der aktuelle Fall bei Pfeifen Diehl.

Im Folgenden veröffentlicht DTZ den Inhalt des Schreibens auszugsweise: „(…) momentan läuft offenbar eine Klagewelle eines Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb. Hierbei werden unter anderem Produktaussagen unter die Lupe genommen, die auf den Homepages der Händler stehen, und die sich nicht nur auf Tabakprodukte beziehen, sondern auf alle Produkte, die unter die Rubrik ,vorgepackte Lebensmittel‘ fallen“, schreibt das Kohlhase & Kopp-Team. „In der uns bekannten Klage (Pfeifen Diehl, Anmerk. d. Red.) handelte es sich um eine sehr alte Produktaussage, die nicht überarbeitet worden ist und das Wort ,bekömmlich‘ in Bezug auf einen Pfeifentabak enthielt. Dies ist nicht gestattet, da ,bekömmlich‘ eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt“, betont man in Rellingen. „Wir können allen Händlern nur den Tipp geben, all ihre Produktaussagen im Wortlaut zu überprüfen, um eine Unterlassungserklärung zu vermeiden, die immer mit einem Bußgeld einhergeht.“

Vorsicht bei Produktangaben
Darüber hinaus wurde eine fehlende Herstellerangabe beim einzelnen Produkt kritisiert. „Der Wortlaut der Unterlassungserklärung besagte folgendes: ,Sie bieten auf Ihrer Internetseite (…) vorgepackte Lebensmittel zum Versand an Verbraucher an, ohne den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer mit Name / Firma und Anschrift anzugeben (…).“

Kohlhase & Kopp weist daher alle Kunden auf folgenden Sachverhalt hin: „Beachten Sie bitte, dass nicht nur Spirituosen, Tee, Kaffee oder Schokolade unter ‚vorgepackte Lebensmittel‘ fallen, sondern auch sämtliche Tabakprodukte. Prüfen Sie auch in Ihrer Homepage, ob diese zwingenden Angaben enthalten sind, falls Sie verpackte Lebensmittel jeglicher Art im Shop anbieten.“

Das Thema ist auch in Berlin präsent. Die Bundesregierung hat im Mai dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit sollen unter anderem, die finanziellen Anreize für Abmahnvereine verringert beziehungsweise gedeckelt werden.

Betroffenen wird laut DTZ-Recherche empfohlen, eine juristische Beratung einzuholen, vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht zu unterzeichnen, sowie keine Zahlung vorzunehmen.

Helmut Diehl hat juristischen Beistand eingeholt. „Das Thema ist zu umfangreich, das können wir nicht nebenbei machen“, sagte er auf DTZ-Anfrage.

kes

(DTZ 50/19)

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