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  • Deutschland hinkt bei Sofortlotterien hinterher

    LEIPZIG // Anders als etwa bei Lotto 6 aus 49, Spiel 77 und Super 6 oder der Glücksspirale gibt es bei den Sofortlotterien keine bundesweiten Angebote des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks (DLTB).

    Die Geschäftsführer sämtlicher 16 Landeslotteriegesellschaften haben deshalb die Arbeitsgemeinschaft „Bundesweite Sofortlotterien“ gebildet. Ihr Auftrag: Die Möglichkeiten deutschlandweiter – also gepoolter – Sofortlotterien auszuloten. Es geht auch bei den Rubbellosen um die Erfüllung des Kanalisierungsauftrages. Federführend in dieser Sache ist die Sächsische Lotteriegesellschaft, die mit den Rubbellosen „Platin 7“ und „Goldene 7“ zwei heiße Eisen im Feuer hat. DTZ sprach mit Dr. Siegfried Bohring, dem stellvertretenden Geschäftsführer von Sachsenlotto.

    Bohring berichtet über eine positive Entwicklung bei Sofortlotterien in Deutschland. Lag der Marktanteil 2010 noch bei nur 3,7 Prozent am Gesamtumsatz des DLTB, so ist er im vergangenen Jahr bereits auf sechs Prozent gestiegen. Dass weitere Marktchancen bestehen, zeigen die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern, wo Bayern mit der regionalen Besonderheit eines Losbrief-Angebots Spitzenreiter ist.

    Gerade auch die Entwicklung von Platin 7 bei Sachsenlotto zeige, welches Potenzial vorhanden sei. Dieses hochpreisige Rubbellos (zehn Euro) hatte 2016 immerhin einen Anteil von 20 Prozent am gesamten Rubbellosumsatz des staatlichen Lotterieanbieters mit Zentrale in Leipzig.


    Nachholbedarf bei Sofortlotterien

    Trotzdem besteht in Deutschland bei Sofortlotterien noch Nachholbedarf. Das zeigen die Erfolge illegaler Internetanbieter auf dem deutschen Markt, aber auch der Blick ins Ausland. Während etwa hierzulande der Einsatz für Sofortlotterien pro Kopf und Jahr 2016 bei bescheidenen vier Euro lag, waren es beim internationalen Spitzenreiter Italien 149 Euro. Und in Österreich zum Beispiel waren es mit 18 Euro immer noch viereinhalb mal so viel wie in Deutschland.

    „Der DLTB muss also auf die Marktentwicklung reagieren und ebenso attraktive, aber zugleich auch sozialverträgliche Angebote unterbreiten“, sagt Bohring. Und er mahnt: „Wenn wir das nicht tun, stoßen weiter illegale Anbieter im Internet in diese Lücke.“

    Seiner Ansicht nach sind mit dem bereits in elf Bundesländern angebotenen Rubbellos Platin 7 und der Goldenen 7, die in fünf Bundesländern gespielt werden kann, erfolgversprechende Anfänge gemacht.

    Die Arbeitsgemeinschaft Sofortlotterien erarbeitet derzeit neue Vorschläge und will diese den Gremien im DLTB vorstellen. Am 18. und 19. Oktober findet außerdem in Leipzig eine Fachtagung statt, zu der sich Repräsentanten aller 16 bundesdeutschen Lotteriegesellschaften sowie Vertreter ausländischer Glücksspielunternehmen angemeldet haben.

    da

    (DTZ 41/17)

  • Urteil: Niederlage für Pöschl

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober sein Urteil in Sachen Pöschl Tabak verkündet. Das Unternehmen hatte im Herbst 2014 auf der Startseite seiner Website (www.poeschltobacco.com) ein Foto abgebildet, welches vier Personen während oder vor dem Konsum von Tabakprodukten zeigte. Dagegen hatten Verbraucherschützer geklagt.

    Zwar hatte Pöschl das Foto nach einer informellen Beanstandung durch das Landratsamt Landshut entfernt. Trotzdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Nachgang Klage wegen unzulässiger Werbung erhoben.

    Gemäß herrschender Gesetzgebung (Paragraph 19 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes) ist es verboten, für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft“ zu werben. In dem Verfahren haben die Parteien darüber gestritten, ob hierunter auch die Website eines Tabakherstellers fällt. Dies war bislang höchstrichterlich nicht geklärt.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nach der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni geklärt und nun sein Urteil (Aktenzeichen I ZR 117/16) verkündet. Nach Auffassung des BGH ist die Website eines Unternehmens, auf der für dessen Produkte geworben wird, ein „Dienst der Informationsgesellschaft“. Die weltweit unbeschränkt aufrufbare Startseite eines Unternehmens wende sich an die breite Öffentlichkeit und werde deshalb von dem Verbot der Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft erfasst.

    Der BGH bestätigte allerdings gleichzeitig die Zulässigkeit von Tabakwerbung in Magazinen und Zeitschriften, welche sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden.

    Pöschl Tabak bedauerte diesen Ausgang des Verfahrens, da es nach Auffassung des Unternehmens diverse Gründe gab und gibt, welche einen anderen Spruch zugelassen hätten. Maßgeblich steht in diesem Zusammenhang die Frage im Raum, ob eine Unternehmens-Website nicht ein (virtuelles) Geschäftslokal ist, welches von einem Interessenten bewusst und freiwillig aufgesucht werden muss, und in dem Werbung für Tabakprodukte seit jeher und aus guten Gründen gestattet ist.


    „Notorische Bevormunder"

    Patrick Engels, geschäftsführender Gesellschafter der Pöschl Tobacco Group in der vierten Generation: „Als Verfechter des Rechtsstaates nehmen wir das Urteil des BGH mit dem diesem gegenüber gebotenen Respekt zur Kenntnis. Gleichzeitig ist allerdings festzuhalten: Tabakprodukte sind legale Konsumprodukte für erwachsene Bürger und müssen daher auch weiterhin wie alle anderen legalen Produkte in verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Art und Weise beworben werden dürfen.“

    Engels führte weiter aus: „Speziell die nun auch höchstrichterlich als zulässig erklärte Möglichkeit von Ausnahmeregelungen ist sehr zu begrüßen, belegt sie doch, dass das Recht noch immer über dem wie auch immer motivierten Willen notorischer Verbotsanhänger und Bevormunder steht. Dass dies auch von großen Teilen der Bevölkerung so gesehen wird, zeigt die überwältigende Zahl an positiven Rückmeldungen von Mitbürgern während aller Instanzen.“

    Pöschl Tabak will sich nach eigenem Bekunden auch in Zukunft schon aus Gründen der Prinzipien des Rechtsstaates, der freien Marktwirtschaft sowie des Informationsrechtes und des Mündigkeitsrechtes der Bürger für eine offene und zugleich verantwortungsvolle Kommunikation zum Thema „Tabak“ innerhalb des herrschenden Rechtsrahmens einsetzen.

    red

    (DTZ 41/17)

  • BAT mit breitem Produktportfolio

    DORTMUND // Der Hamburger Tabakkonzern BAT Deutschland hat mit Vype ein heißes Eisen im wachsenden E-Zigarettenmarkt. DTZ sprach auf der InterTabac mit Thorsten Treder, Head of Next Generation Products, über die Zukunft des Dampfens.

    Herr Treder, wie sehen Sie die Chancen für die E-Zigarette in Deutschland?
    Thorsten Treder: Der E-Zigarettenmarkt zeigt sich weiter sehr dynamisch. So sehen wir aktuell ein Wachstum von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Immer mehr Konsumenten erkennen, dass die E-Zigarette eine sehr gute Alternative zum klassischen Tabakprodukt ist.

    Da spielt der gesundheitliche Aspekt sicher eine starke Rolle?
    Treder: Ja, da wir bei Vype sehr großen Wert auf Qualität legen, unterziehen wir uns den anspruchsvollsten Prüfkriterien bei der Auswahl der Inhaltsstoffe für unsere E-Liquids. Unsere aktuelle Vype-Kampagne mit dem Claim „95 Prozent weniger Schadstoffe“ soll das Vertrauen in unsere Produkte weiter untermauern. Im Markt mit einer Vielzahl an kleinen und mittlerweile auch großen Anbietern wie BAT hat sich die Marke Vype überaus erfolgreich entwickelt und eine hervorragende Marktposition gesichert: Vype ist in kürzester Zeit die Nummer 1 im deutschen Einzelhandel geworden und steht bei den Konsumenten für Qualität, Modernität und Unkompliziertheit.

    In welchen Ländern ist BAT in Sachen E-Zigarette denn noch unterwegs?
    Treder: Aktuell sind wir in fünf Ländern in Europa und weiteren fünf Ländern global mit der Marke Vype vertreten. Aufgrund des großen Erfolges sind weitere Markteinführungen im Jahr 2018 geplant.

    BAT ist ein klassischer Tabakkonzern – macht sich das Unternehmen mit der E-Zigarette nicht selbst Konkurrenz?
    Treder: Der Marktanteil der BAT Deutschland liegt bei Tabakprodukten aktuell bei knapp 20 Prozent. Mit der Marke Vype sprechen wir natürlich auch die verbleibenden 80 Prozent an und wollen diese für uns gewinnen.

    Welche Produkte hat BAT in diesem Segment am Start? Womit kann der Handel noch rechnen?
    Treder: Der Vype ePen ist unsere beliebteste E-Zigarette mit leicht austauschbaren E-Liquid Caps und zwei Leistungsstufen für ein ideales Dampferlebnis auf Knopfdruck. Ein weiteres Produkt aus unserem Portfolio ist der Vype Pebble. Dieser zeichnet sich durch ein minimalistisches Design aus und ist eine völlig neue Art von E-Zigarette. Neben diesen sogenannten „geschlossenen Systemen“mit hohem Komfort durch einfach zu bedienende Kapselsysteme bietet Vype über den Online-Shop auch „offene Systeme“ wie den E-Tank Pro sowie die E-Box zum manuellen Befüllen mit unseren Liquids an. Die Marke Vype zeichnet sich somit durch ein breites Portfolio aus und wird damit unterschiedlichsten Konsumentenbedürfnissen gerecht.

    Welche Neuheiten haben Sie auf der InterTabac präsentiert?
    Treder: Wir haben in Dortmund unser aktuelles Portfolio gezeigt und über unseren Qualitätsanspruch und unsere Aussage „95 Prozent weniger Schadstoffe“ informiert. max

    (DTZ 40/17)

  • An Digitalisierung führt kein Weg vorbei

    AACHEN // Entscheider, Lenker und Impulsgeber: Mehr als 350 selbstständige Kaufleute trafen sich vom 24. bis zum 27. September in Aachen zur Tagung der Mittelständischen Lebensmittel-Filialbetriebe (MLF). Neben den Geschäftsführern von Lindt & Sprüngli Deutschland und der Dohle Handelsgruppe wurde Paul Heinen, der Geschäftsführer von Tobaccoland, gebeten, über die Erfahrung mit der Digitalisierung im Handelsumfeld zu berichten.

    Der Chef der Tobaccoland Automatengesellschaft, die deutschlandweit die Nummer 1 im Verkauf von Tabakwaren über Automaten ist, referierte zum Thema „Effiziente Tabakwarenausgabe mit Hilfe digitaler Systeme“. Tabakwaren sind im deutschen Lebensmitteleinzelhandel die fünftstärkste Umsatzwarengruppe. Heinen sprach in seinem Vortrag über das große Potenzial durch die Digitalisierung von Warenausgabeautomaten. Sein Fazit: „Es führt kein Weg an der Digitalisierung vorbei – deshalb sollte man diesen Weg besser gleich gründlich gehen.“

    Deutschlandweit habe Tobaccoland eine Vorreiterrolle in Sachen Digitalisierung eingenommen. Über 100 000 Automaten betreibt das Unternehmen. „Derzeit bilden davon 5000 mit dem Erfolgsmodell multiPOC ein digitales Netz, das weiter wächst“, so Heinen. Bereits seit 2008 setze das Unternehmen auf den Faktor Digitalisierung, mit einer belastbaren, leistungsorientierten IT im Rücken.

    Groß angelegte Strategie
    „Unsere Digitalstrategie geht aber weit über das Angebot von Tabakwaren hinaus. Unseren Händlern als Partnern stellen wir ein breites Portfolio zur Verfügung. Das beginnt mit der Bestückung von weiteren automatenfähigen Produkten wie zum Beispiel Rasierklingen und setzt sich mit digitalen Mehrwerten fort. Da sprechen wir unter anderem über Wlan-Hotspot, Kunden-Dashboard, App und Cloud. Dabei lassen sich unmittelbar am Touchpoint zum Beispiel Bewegtbilder, Voucher oder Coupons einbinden, um die Kommunikation mit dem Verbraucher zu fördern und die Interaktion herauszufordern“, ergänzte Juan Atanes, Director Sales Digital Systems von Tobaccoland.

    Vorläufiger Höhepunkt der technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre sei das von Tobaccoland neu eingeführte interaktive elektronische Warenausgabesystem EWA, das in den Lebensmittelmärkten der in Aachen ansässigen Kaufmannsfamilie Sütterlin präsentiert wurde. So konnten sich die anwesenden Experten von den interaktiven Möglichkeiten des Systems einen ersten Eindruck verschaffen.

    Full-Service-Betrieb
    Bei EWA wählt der Konsument das gewünschte Tabakprodukt am Touchscreen aus, erhält dann einen Bon, den er an der Kasse bezahlt und nimmt schließlich die Ware am Ausgabegerät mit. Aufgesetzt für den Lebensmitteleinzelhandel integriert sich EWA sowohl in die Cloud-Services von Tobaccoland als auch in lokale Kassensysteme. Die Vorteile, die EWA biete, würden von den Händlern erkannt. Denn EWA werde im Full Service betrieben, sprich: von der Bereitstellung der Hard- und Software über die Beschaffung und Befüllung mit Ware bis hin zur Übernahme der kompletten Investitionskosten. „Darüber hinaus befreit EWA die Händler von zukünftigen regulatorischen Maßnahmen wie das im Rahmen der zweiten Tabakproduktrichtlinie ab Mai 2019 umzusetzende Tracking & Tracing bei der Zigarette“, berichtete Heinen weiter.

    EWA steht, wie die Tagungsteilnehmer live in Aachen erlebten, zudem für eine klare und attraktive Kundenansprache. Diese beginnt mit der Produktauswahl am Bildschirm vor der Kassenzone und geht bis zum Erhalt der Ware am Ausgabegerät nach dem Bezahlen. pi

    (DTZ 40/17)

  • Tabakreklame auf Homepage verboten

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind.

    Für die Web-Seiten von Firmen gelten die gleichen Regularien des Tabakwerbeverbots wie für gedruckte Medien und News-Portale im Internet. Der BGH gab damit Verbraucherzentralen Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage eines Unternehmens störten, auf denen Menschen mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen waren. Das Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München hatten darin ebenfalls eine unzulässige Tabakwerbung gesehen. Die dagegen gerichtete Revision des Unternehmens wies der BGH zurück. red

    (DTZ 40/17)

  • Essing übernimmt von Kennedy

    GRÄFELFING // Nach zweieinhalb Jahren in Deutschland wechselt Stacey Kennedy, 44, nach Hongkong und leitet als President die Geschäfte der Region Süd- und Südostasien inklusive Indonesien und den Philippinen. Kennedys Nachfolger wird zum 1. Januar 2018 Markus Essing.

    Für seine neue Aufgabe wird Essing nach München wechseln. „Ich freue mich auf meine künftige Aufgabe in Deutschland. Gemeinsam mit meinem Team möchte ich die Vision einer rauchfreien Zukunft realisieren. Ein erstes Ziel dabei ist es, erwachsenen Rauchern, die ansonsten weiterrauchen würden, potenziell weniger schädliche Alternativen zum Rauchen anzubieten“, sagt der Manager.

    Markus Essing begann seine Karriere 1993 als Werkstudent im Vertrieb bei Philip Morris in Deutschland. Nach Abschluss seines Studiums übernahm er verschiedene Positionen innerhalb der Philip Morris GmbH. Von 2012 bis 2015 leitete er den Vertrieb in Deutschland. Danach war er als General Manager Nicocigs and Reduced Risk Products UK & Ireland tätig. Zuletzt leitete Markus Essing als Managing Director die Benelux–Märkte. pnf

    (DTZ 40/17)

  • Moosmayr kauft Hauser

    AUGSBURG / Trattnach // Das Traditionsunternehmen Hauser mit Sitz in Augsburg, bekannt als Großhändler für Raucherbedarfsartikel, wechselt seine Besitzer. Die Gesellschafter geben ihre Anteile an die Moosmayr Holding GmbH mit Sitz in Oberösterreich ab.

    Ein für die Branche nicht unbeachtlicher Kauf fand Ende September statt. Die Familie Moosmayr, die selbst im Tabakwaren- und Raucherbedarfsgroßhandel tätig ist, ist seither 100-prozentige Eigentümerin der Hauser GmbH in Augsburg.
    Hauser beschäftigt 65 Mitarbeiter und zählt mit einem Jahresumsatz von rund 17 Millionen Euro zu den größeren Playern der Branche am mitteleuropäischen Markt. Das Unternehmen beliefert Tabakfachgeschäfte und Kioske in Deutschland und Österreich sowie Großhändler in der gesamten Europäischen Union mit Raucherbedarfsartikeln – vom Feuerzeug bis hin zur E-Zigarette.

    Moosmayr hat in diesem Geschäftsfeld bereits Erfahrungen, denn – außer der Belieferung von Einzelhändlern in Deutschland – ist die Firma auf dem gleichen Gebiet tätig.

    Mit dem Kauf hat Moosmayr auch die 39,5-Prozent-Beteiligung an der Dürninger GmbH mit 40 Einzelhandelsläden in Deutschland und rund 186 Mitarbeitern erworben.

    Strategische Entscheidung
    „Der Kauf der Hermann Hauser GmbH war für uns eine strategische Entscheidung. Unser Unternehmen ist seit jeher auf mehreren Standbeinen aufgebaut“, erklärt Michael Moosmayr und erläutert weiter: „Ziel ist es nicht, die Hermann Hauser GmbH in die Moosmayr Ges.m.b.H. zu integrieren. Wir wollen Hauser als eigenständiges Unternehmen weiterführen.“ Und das nicht zuletzt deswegen, weil Hauser solide Strukturen aufweist und der Name auch eine Marke am Markt ist. „Wir sind ein Familienunternehmen in der vierten Generation, Hauser ist ebenfalls ein Familienunternehmen, und das soll es auch bleiben. Die Eigentümer sind zwar jetzt andere, aber an der Struktur und der Arbeitsweise wollen wir festhalten“, erklärt Moosmayr weiter.

    Darüber hinaus ähnelten sich die beiden Schwesterbetriebe nur auf den ersten Blick. Sehe man sich das Sortiment der beiden Betriebe genauer an, so erkenne man, dass die Produkte doch voneinander abweichen. Hauser ist Spezialist für höherwertige Raucherbedarfsartikel, während Moosmayr bei den Schnelldrehern punktet.

    „Nicht leicht gemacht“
    Warum die ehemaligen Gesellschafter der Hermann Hauser GmbH diesen Schritt taten, erklärt Karlheinz Hauser: „Mein Bruder und ich haben das Unternehmen groß gemacht, doch nun fehlte es uns an der Nachfolge. Wir überlegen seit mehreren Jahren, wie wir dieses große und wichtige Thema angehen, und es fiel uns nicht leicht, uns von unserem Betrieb zu trennen. Doch am Ende ist das einzig Wichtige, jemanden zu finden, der das Unternehmen in seiner jetzigen Form weiterführen will. Diese Personen haben wir mit Michael und Susanne Moosmayr gefunden.“ Beide, Karlheinz und Peter Hauser, werden dem Betrieb weiter erhalten bleiben und wollen damit einen geregelten Übergang sicherstellen. „Für uns stand immer an erster Stelle, dass der Betrieb weiter läuft. Das sind wir unseren Mitarbeitern, unseren Kunden, unseren Lieferanten und uns schuldig“, erläutert Peter Hauser.

    Das Geschäft ist bereits vollständig vollzogen, große Änderungen in der Firmenstruktur der Hauser GmbH soll es vorerst nicht geben, und Moosmayr versichert, dass sowohl am Firmenstandort als auch an den der Zahl der Mitarbeiter nicht gerüttelt werden soll. red

    (DTZ 40/17)

  • Kein Umsatzschock durch Horrorbilder

    KÖLN / DORTMUND // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Köln, meldet für die ersten acht Monate 2017 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum lediglich stagnierende bis leicht wachsende Umsätze für den tabakführenden Einzelhandel.

    Beim Verband geht man allerdings nicht davon aus, dass dies bereits allein auf die Umsetzung der EU‐Tabakproduktrichtlinie und hier insbesondere auf die neu eingeführten Schockbilder zurückzuführen ist. Zigaretten, Feinschnitt, Zigarillos inklusive Eco‐Zigarillos, Zigarren, Pfeifentabak und E‐Zigaretten dürfen seit dem 20. Mai 2017 bekanntlich nur noch mit aktuellen Schockbildern und/oder Textwarnhinweisen verkauft werden.

    Die verhaltene Umsatzentwicklung erklärt sich nach Ansicht des BTWE vielmehr aus der Addition mehrerer Gründe und Faktoren:
    So sind mit den Flüchtlingen im Jahr 2015 rund eine halbe Million Raucher nach Deutschland gekommen. Diese haben die Umsätze im Fachhandel positiv beeinflusst. Dieser Effekt hat sich 2016 abgeschwächt und ist 2017 weitgehend ausgeblieben.

    Stopf‐ und Drehtabake erfreuen sich zudem immer größerer Beliebtheit. In diesem Segment ist auch der Trend zum Feinschnitt in Großverpackungen festzustellen, der in diesem Jahr nochmals einen leichten Wachstumsschub bekommen hat.

    Auch E‐Zigaretten werden immer beliebter und verändern oder ergänzen Rauchgewohnheiten bei den Stammkunden des Fachhandels. Dabei spielt für Erstkäufer die Beratung eine sehr große Rolle. Hier kommt dem Fachhandel seine Beratungskompetenz zugute. Das gilt aber auch für die erfahrenen E‐Zigaretten‐Liebhaber. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Markenpräferenzen bei den E‐Zigarettennutzern noch nicht ausgeprägt sind.

    Rainer von Bötticher, BTWE‐Präsident: „Gute Beratung und Empfehlungen sind daher sowohl beim Erstkauf als auch bei Folgekäufen unabdingbar.“

    Sicher noch einmal ein Stück größer als bei den E-Zigaretten bezeichnete von Bötticher den Aufklärungs‐ und Informationsbedarf bei sogenannten Heat‐not-burn‐Produkten. Speziell im Fachhandel werde es für die Hersteller dieser Produktinnovationen nun darauf ankommen, erfolgreiche Überzeugungsarbeit zu leisten, damit dieser ein derart beratungsintensives Noch‐Nischen‐Produkt mit Überzeugung dauerhaft in sein Sortiment aufnehme.

    Zur InterTabac in Dortmund erklärte von Bötticher, diese weltgrößte Tabak‐Fachmesse sei die Innovations‐ und Orderplattform für alle Sortimentsbereiche des Tabakwareneinzelhandels. Insbesondere die Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak auf der Messe sei für den Fachhandel die wichtigste Börse, um das Tabaksortiment für seine Kunden aktuell und optimal gestalten zu können. Aber auch die Aussteller aus den Zusatzsortimenten, dem E-Zigaretten-Sortiment und dem Pressebereich seien für den Fachhandel längst unverzichtbare Informations‐ und Orderfixpunkte des Messebesuches.

    Von Bötticher: „Die InterTabac hat einen großen Anteil daran, dass der Tabakwaren‐Einzelhandel jeden Tag ein beliebter und unverzichtbarer Nahversorger für Millionen Kunden ist.“


    vi

    (DTZ 39/17)

  • Ehrung für Zigarrenhändler aus Leidenschaft

    DÜSSELDORF / DORTMUND // Die Auszeichnung als „Habanos Specialist des Jahres 2017“ geht an Muhammet Genc mit seiner La Casa del Habano in Düsseldorf. Dieser lebt und arbeitet seit fast 20 Jahren für die braunen Zigarren-Schönheiten aus der Karibik.

    Heinrich Villiger, Geschäftsführer von 5th Avenue, überreichte den begehrten Preis auf der diesjährigen InterTabac in Dortmund an den passionierten Fachhändler. Unter den Gästen der Preisverleihung hatte Villiger zuvor unter anderem Luis ‧Fuentes und Inocente Nuñes Blanco begrüßt. Fuentes ist Präsident von Tabacuba, jener kubanischen Pflanzer- und Produktionsorganisation, für die rund 50 000 Menschen tätig sind. Blanco wiederum ist der Co-Präsident des kubanischen Zigarrenexporteurs Habanos S. A.

    Muhammet Genc beschäftigt sich seit 1998 mit den Longfillern aus Kuba. 2001 wagte der gelernte Möbeltischler dann den Schritt in die Selbstständigkeit mit seinem ersten Zigarrengeschäft, das er „Selected Cigars“ nannte. Dort, im einstigen Ladenlokal der Düsseldorfer „Havanna Lounge“, bei der er angestellt war, machte Genc mit 28 Jahren sein Hobby zum Beruf und verkaufte Habanos und andere Zigarren sowie ausgewählte Accessoires für Zigarrenliebhaber.

    Im September 2007 eröffnete er in einem benachbarten Geschäft die erste La Casa del Habano in Düsseldorf. Da dieses Geschäft bald zu klein wurde, entschied der Fachhändler sich dafür, mit seiner Casa in die Räume des ersten Geschäfts von Selected Cigars umzuziehen. Diese baute er 2012 im Stil eines englischen Gentlemans Clubs um. Neben dem großzügigen, begehbaren Klimaraum steht den Kunden dort auch eine sehr elegante Lounge zur Verfügung, die von vielen zu den schönsten der Republik gezählt wird.

    Eine große Unterstützung für Muhammet Genc ist seine Frau Gabi. Sie war von seinem Zigarrengeschäft derart fasziniert, dass sie ein von ihr selbst aufgebautes Software-Unternehmen verkauft hat, um mit in sein Geschäft einzusteigen. Ihre Kenntnisse kommen der Casa nicht zuletzt bei der Konzeption und Pflege des Online-Shops zugute.

    Gemeinsam arbeitet das Paar seit mehreren Jahren an seiner Vision von einem perfekten Zigarrenshop in Top-Lage und mit internationalem Flair. Erst vor wenigen Wochen wurde das Geschäft auf drei Etagen erweitert. Das Ladenlokal hat damit nun eine Größe von 200 Quadratmetern, von denen die Hälfte den Havannas gewidmet ist.

    „Der Erfolg der vergangenen Jahre gibt ihnen Recht und hat die La Casa del Habano Düsseldorf inzwischen zu einer der umsatzstärksten in Deutschland gemacht“, heißt es bei 5th Avenue, dem Alleinimporteur für Havannas in Deutschland, Österreich und Polen. Muhammet Genc sei durch sein Engagement ein wahrer Botschafter der Habano geworden und damit ein würdiger „Habanos Specialist des Jahres 2017“.

    pnf

    (DTZ 39/17)

  • Ausstieg aus Vertrag

    KIEl // Der schleswig-holsteinische Landtag hat beschlossen, dem zweiten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen.

    Nur die SPD im nördlichsten Bundesland hatte sich für den Vertrag ausgesprochen, die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP strebt dagegen eine – rechtlich verankerte – Ausstiegsoption an.

    Nach mühsamen Verhandlungen hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober vergangenen Jahres auf einen neuen Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag geeinigt, der am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte.

    Drei Monate vor dem vorgesehenen Starttermin steht das Vertragswerk nun allerdings vor dem Aus. Denn Gesetzeskraft erlangen die Regelungen nur dann, wenn die Landesparlamente aller 16 Bundesländer zustimmen.

    red

    (DTZ 39/17)