Kein Stress beim Verkauf von E-Liquids

MAINZ // Aufregung im Handel: Bei einigen Geschäftsinhabern, die Liquids für E-Zigaretten verkaufen, herrscht aktuell Unsicherheit, welche Ware bis wann verkauft werden darf. DTZ nennt die Fakten.

Als Mitte August des vergangenen Jahres die neuen Steuerregeln für alle Flüssigkeiten verkündet wurden, die in E-Zigaretten verdampft werden, kritisierten das sowohl Hersteller als auch Händler und Konsumenten. Denn: Die zu erwartenden Preissteigerungen sind enorm – allerdings vor allem im letzten Steuerschritt, der 2024 in Kraft tritt. Doch schon ab 1. Juli dieses Jahres wird Dampfen teurer, sowohl bei nikotinhaltigen als auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten (DTZ berichtete).

Dabei regelt das Gesetz klar, welche Fristen gelten. Bis zum 30. Juni 2022 dürfen die Produzenten sämtliche Liquids noch steuerfrei herstellen. Diese steuerfreien Altbestände dürfen aktuell noch unbefristet weiterverkauft werden.

Ab Juni neue Liquids mit Steuerbanderole
Bislang gibt es kein gesetzliches Ende dieser Übergangsfrist. Doch das Bundesfinanzministerium will den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten bis einschließlich 13. Februar 2023 begrenzen. Fest steht: Alle Hersteller sind verpflichtet, ab 1. Juli 2022 neue Liquids nur mit aufgebrachter Steuerbanderole herzustellen.

Aber: Alle Basen und Liquids, die im ersten Halbjahr des Jahres produziert wurden, können auch nach dem 1. Juli 2022 weiter legal ohne Steuerbanderole verkauft werden. Das gilt sowohl für die Hersteller als auch für den Handel.

Falls das Finanzministerium sich mit der Frist durchsetzen kann, dürfen ab 13. Februar 2023 nur noch versteuerte Produkte in die Geschäfte kommen und dort verkauft werden. Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), weist darauf hin: „Wenn ab 13. Februar 2023 bei Liquids nur noch Ware mit Steuerzeichen verkaufbar ist, muss jeder Unternehmer seine Bestände rechtzeitig überprüfen und entsprechend abverkaufen. „Noch ist unklar, wie mögliche Verstöße geahndet werden könnten, da die meisten Verkäufe unter der Bagatellgrenze liegen dürften.

Steuerfreier Ware
Zurzeit wichtiger ist jedoch die Frage, wie sich Einzelhändler verhalten sollten. Branchenkenner meinen, es sei sinnvoll, sich jetzt mit steuerfreier Ware einzudecken und in der Zeit bis 13. Februar 2023 abzuverkaufen. Das bringe all den Händlern einen Wettbewerbsvorteil, die dann günstiger verkaufen können als ihre Konkurrenten, die nur noch auf versteuerte Produkte zugreifen können. Kein Wunder, dass viele Hersteller bereits auf Hochtouren produzieren. So sagt zum Beispiel Stephan Endler von Nikoliquids: „Wir möchten dem Handel unsere breite Palette an Liquids und Basen zu günstigen, steuerfreien Preisen anbieten. Daher füllen wir seit Monaten unsere Lager mit steuerfreier Ware.“

Denn die Differenz zwischen unversteuerter und versteuerter Neuware beim Einkauf wird nach dem ersten Steuerschritt erheblich sein: Auf ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen werden ab 1. Juli 2022 jeweils 1,60 Euro Tabaksteuer fällig, das macht einschließlich der dann höheren Mehrwertsteuer einen Aufschlag von rund 1,90 Euro.


max

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