Schlagwort: Liquid

  • Leichter Rückgang

    WIESBADEN // Noch immer liegen aufgrund eines Computerproblems beim Hauptzollamt keine Daten zu den Steuereinnahmen vor. Mit Blick auf den Nettobezug von Steuerzeichen zeichnet sich allerdings ab, dass die zweite Halbzeit etwas stärker verläuft als die erste.

    Summe der Steuerwerte
    Dennoch: Die Summe der Steuerwerte lag zu Ende Oktober für Zigaretten bei knapp 9,8 Milliarden Euro – vor einem Jahr waren es gut 10,2 Milliarden. Bei Feinschnitt lag der Betrag mit mehr als 1,7 Milliarden Euro rund 4,8 Prozent höher als in den ersten zehn Monaten des Jahres 2021.

    Bei „Substituten für Tabakwaren“, also besonders E-Liquids, gab es erstmals seit Einführung der Besteuerung zum 1. Juli einen Dämpfer auf gut 6,9 Millionen Euro.

    max

  • Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden.

    Die Große Koalition aus CDU / CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.

    „Die Liquid-Steuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen", erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen", warnte Mücke weiter.

    Verantwortungsvolle Hersteller und Händler
    „Der BVTE forderte die Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind“, teilt man im Verband mit.

    Für die Zukunft der E-Zigarette sei entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik solle sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. „Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden“, betont man beim BVTE.

    „Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 1. Juli der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 1. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für eine Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden“, informiert man im BVTE.

    Kunden legen Vorräte an
    Der Handel ist vorbereitet und wirbt bei seinen Kunden für Verständnis, wie DTZ-Recherchen zeigen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach steuerfreien Liquids komme es zurzeit zu Lieferschwierigkeiten von zwei bis drei Wochen. Zum Teil werde der Abverkauf an die Kunden limitiert, heißt es. „Die Konsumenten legen sich große Vorräte zu, um die höheren Preise so lang wie möglich zu vermeiden", sagte der Vorsitzende des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), Dustin Dahlmann.

    pi / red

  • Kein Stress beim Verkauf von E-Liquids

    MAINZ // Aufregung im Handel: Bei einigen Geschäftsinhabern, die Liquids für E-Zigaretten verkaufen, herrscht aktuell Unsicherheit, welche Ware bis wann verkauft werden darf. DTZ nennt die Fakten.

    Als Mitte August des vergangenen Jahres die neuen Steuerregeln für alle Flüssigkeiten verkündet wurden, die in E-Zigaretten verdampft werden, kritisierten das sowohl Hersteller als auch Händler und Konsumenten. Denn: Die zu erwartenden Preissteigerungen sind enorm – allerdings vor allem im letzten Steuerschritt, der 2024 in Kraft tritt. Doch schon ab 1. Juli dieses Jahres wird Dampfen teurer, sowohl bei nikotinhaltigen als auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten (DTZ berichtete).

    Dabei regelt das Gesetz klar, welche Fristen gelten. Bis zum 30. Juni 2022 dürfen die Produzenten sämtliche Liquids noch steuerfrei herstellen. Diese steuerfreien Altbestände dürfen aktuell noch unbefristet weiterverkauft werden.

    Ab Juni neue Liquids mit Steuerbanderole
    Bislang gibt es kein gesetzliches Ende dieser Übergangsfrist. Doch das Bundesfinanzministerium will den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten bis einschließlich 13. Februar 2023 begrenzen. Fest steht: Alle Hersteller sind verpflichtet, ab 1. Juli 2022 neue Liquids nur mit aufgebrachter Steuerbanderole herzustellen.

    Aber: Alle Basen und Liquids, die im ersten Halbjahr des Jahres produziert wurden, können auch nach dem 1. Juli 2022 weiter legal ohne Steuerbanderole verkauft werden. Das gilt sowohl für die Hersteller als auch für den Handel.

    Falls das Finanzministerium sich mit der Frist durchsetzen kann, dürfen ab 13. Februar 2023 nur noch versteuerte Produkte in die Geschäfte kommen und dort verkauft werden. Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), weist darauf hin: „Wenn ab 13. Februar 2023 bei Liquids nur noch Ware mit Steuerzeichen verkaufbar ist, muss jeder Unternehmer seine Bestände rechtzeitig überprüfen und entsprechend abverkaufen. „Noch ist unklar, wie mögliche Verstöße geahndet werden könnten, da die meisten Verkäufe unter der Bagatellgrenze liegen dürften.

    Steuerfreier Ware
    Zurzeit wichtiger ist jedoch die Frage, wie sich Einzelhändler verhalten sollten. Branchenkenner meinen, es sei sinnvoll, sich jetzt mit steuerfreier Ware einzudecken und in der Zeit bis 13. Februar 2023 abzuverkaufen. Das bringe all den Händlern einen Wettbewerbsvorteil, die dann günstiger verkaufen können als ihre Konkurrenten, die nur noch auf versteuerte Produkte zugreifen können. Kein Wunder, dass viele Hersteller bereits auf Hochtouren produzieren. So sagt zum Beispiel Stephan Endler von Nikoliquids: „Wir möchten dem Handel unsere breite Palette an Liquids und Basen zu günstigen, steuerfreien Preisen anbieten. Daher füllen wir seit Monaten unsere Lager mit steuerfreier Ware.“

    Denn die Differenz zwischen unversteuerter und versteuerter Neuware beim Einkauf wird nach dem ersten Steuerschritt erheblich sein: Auf ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen werden ab 1. Juli 2022 jeweils 1,60 Euro Tabaksteuer fällig, das macht einschließlich der dann höheren Mehrwertsteuer einen Aufschlag von rund 1,90 Euro.


    max

  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

    vi

  • Zuwachs im Neukundengeschäft

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in diesen Wochen. Im dritten Teil der Reihe äußert sich Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Optimistischer Blick in die Zukunft
    Gut zwei Drittel der deutschen E-Zigarettenbranche blicken optimistisch in die Zukunft. Das ist eines der Ergebnisse einer großen Umfrage mit mehr als 600 Teilnehmern, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss im August 2021 durchgeführt hat. Eine gute Aussicht, besonders da die Branche – wie viele andere Wirtschaftszweige auch – Umsatzeinbußen aufgrund der Pandemie-Maßnahmen hinnehmen musste.

    Starke Wachstum der Vorjahre
    In den Jahren 2020 und 2021 konnte das starke Wachstum der Vorjahre zwar nicht erreicht werden. Angesichts der Schließungen des Einzelhandels, Stichwort: Corona-Lockdown, und der angekündigten Einführung einer Liquid-Steuer fallen die geschätzten Umsatzeinbußen für 2022 mit einem Minus von 13 Prozent jedoch insgesamt moderat aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Stimmung in der Branche weiterentwickelt, doch es gibt aktuell bereits positive Rückmeldungen.

    Innovative Branche
    Zurzeit befindet sich die innovative E-Zigarettenbranche wieder eindeutig im Aufwind. Der Fachhandel meldet die Rückkehr der Stammkunden und Zuwächse im Neukundengeschäft.

    Wir rechnen damit, dass sich dieser positive Trend in den kommenden Jahren weiter verstärkt. Ein Hauptfaktor dafür ist das wachsende Bewusstsein der Raucher, mit einem Umstieg auf die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative zur Tabakzigarette zu erhalten. Dies ist bereits heute wissenschaftlich unbestritten und es werden weitere große Studien erwartet, die das schadensminimierende Potenzial der E-Zigarette für den Tabakstopp bestätigen.

    Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Den Großteil des Umsatzes machen offene Systeme zur eigenen Befüllung (67 Prozent) und E-ZigarettenLiquids aus. Die Befragten gaben an, nur rund acht Prozent des Gesamtumsatzes mit Produkten der Tabakindustrie zu erzielen. Dazu zählen vor allem geschlossene Kapselsysteme.

    Online-Handel
    Aufgrund von sehr starken Preissteigerungen bei größeren Volumen (Basen, Longfills, Shake & Vape) durch die Einführung der Steuer erwarten wir, dass die Zehn-Milliliter-Fertig-Liquids deutlich an Bedeutung gewinnen werden.

    Ein Trend der vergangenen Jahre hat sich verstärkt. Gaben 2019 noch 15 Prozent der E-Zigarettenhändler an, ihre Produkte ausschließlich online zu vertreiben, sind das aktuell lediglich zehn Prozent. Eine Vielzahl der Händler vertreiben E-Zigaretten und Liquids über den stationären Fachhandel (44 Prozent), oder bieten beide Vertriebswege an (46 Prozent).


    Schwere Zeiten

    Die Branche hat sich in schweren Zeiten behauptet. Die Einführung der Liquid-Steuer im Juli 2022 ist eine Herausforderung für Hersteller und Händler. Doch angesichts der sehr professionellen Strukturen in den Unternehmen sind wir optimistisch, dass diese Anpassung gelingen wird.

    Das BfTG setzt sich gemeinsam mit dem europäischen Verband (IEVA) auch 2022 mit voller Kraft für bessere politische Rahmenbedingungen ein, damit das E-Zigarettengeschäft in Zukunft noch deutlich stärker wachsen kann.

    Wir hoffen für 2022 auch auf eine Rückkehr der Branchen-Events. Aus Sicht der E-Zigarettenbranche ist hier besonders die InterTabac zu nennen. Für uns ist diese Messe die ideale Veranstaltung zum Austausch unter allen Branchenteilnehmern, eine Intensivierung des Kundengeschäfts und eine Informationsquelle für neue Entwicklungen.

    vi

  • Verbände kämpfen in Brüssel

    BRÜSSEL // Auf politischer Ebene versuchen Verbände, die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten möglichst im Rahmen zu halten. Dabei preschen derzeit einige Länder – allen voran Deutschland – vor und erlassen nationale Regelungen. Gleichzeitig strebt die Verwaltung der Europäischen Union eine Harmonisierung des Binnenmarktes an, möchte also gleiche Voraussetzungen für Marktteilnehmer in verschiedenen Ländern schaffen.


    Europäisches Niveau

    Auf dem Portal „egarage.de“ ist jetzt ein Interview mit Sonya Herrmann erschienen, die im europäischen Branchenverband Independent European Vape Alliance (IEVA) für die Kommunikation zuständig ist. Auf die Frage, warum Berlin in Sachen Besteuerung nicht auf Vorgaben der EU gewartet habe, meint Herrmann, ihr falle es schwer, den deutschen Vorstoß nachzuvollziehen: „Wir haben jetzt in 14 europäischen Staaten eine E-Liquid-Steuer, sie liegt zwischen einem Cent und 30 Cent pro Milliliter, teils bezogen auf Nikotin, teils nicht. 15 Cent pro Milliliter sind es im Durchschnitt. Deutschland kommt nach allen bereits beschlossenen Erhöhungen auf 32 Cent.“ Dies passe kaum zum europäischen Niveau und gebe einen unnötigen Anreiz für illegale Umgehungen, bei denen im Ausland gekauft werde. Ein Gesetz auf europäischer Ebene werde wohl erst frühestens Ende 2022 erlassen, die nationale Umsetzung dürfte laut Herrmann bis 2024 dauern.

    Tabakproduktrichtlinie (TPD 3)
    Mit Blick auf die anstehende Tabakproduktrichtlinie (TPD 3) sagte Herrmann, es gebe in Brüssel einen Trilog von Kommission, Parlament und Rat. Nach ihrer Einschätzung gehe es bei allen neuen Erlassen um die Frage, ob das Dampfen als risikoreduzierte Rauchalternative anerkannt werde oder ob die Gateway-These dominieren werde, derzufolge das Dampfen den Einstieg ins Rauchen erleichtere. Je nachdem, wie sich die Beteiligten verständigten, „könnten dann Aromenverbote, Maximalmengen und Verpackungsvorgaben, also Einheitsverpackungen, diskutiert werden“. Die Sorge, die die Branche umtreibe, sei die Furcht vor einem vollständigen oder teilweisen Aromen-Verbot. Sie hoffe aber, dass man sich darauf verständige, etwa bestimmte Stoffgruppen oder Süßstoffe als Liquidzutat auszuschließen.

    red

  • Vapers Com verleiht Award

    DORTMUND // Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wurde es nahezu unmöglich, die Werbetrommel für E-Zigaretten und Liquids zu rühren. Das Gesetz schränkt die Möglichkeiten der Branche drastisch ein. So ist unter anderem die Werbung im Internet beziehungsweise in den sozialen Medien größtenteils verboten. Auch die Außenwerbung, beispielsweise auf Plakaten, ist nur noch bis Ende 2023 erlaubt. Seitdem fragt sich die gesamte E-Branche, wie man zukünftig noch sinnvoll auf neue Produkte, Innovationen und Trends aufmerksam machen kann. Messeformate wie die [link|http://www.vaperscom.de]Vapers Com[/link], zählen folglich zu den wichtigsten Werbeplattformen.


    Technische Highlights

    Mit der Vapers Com, die an den beiden Tagen 6. und 7. November in den Dortmunder Messehallen stattfindet, bietet sich eine Gelegenheit, um Kunden sämtliche Neuigkeiten zu präsentieren, Produkte ausgiebig testen zu lassen und technische Highlights in Szene zu setzen.

    Dabei sind der Gestaltung der Messestände kaum Grenzen gesetzt. Zahlreiche namhafte Händler und Hersteller haben bereits einen exklusiven Stand gebucht, um ihren Kunden alles aus erster Hand zu präsentieren. Zu den Ausstellern gehören in diesem Jahr Unternehmen wie Vape Hansa, Elda, Feal, Dreamlike Liquids, Black Dog Vape, Fana Vape und Bang Juice. Vapers Com-Premiere feiert der Aussteller Dampfdidas, der zum ersten Mal mit einem eigenen Stand teilnimmt. Ergänzt wird die Veranstaltung durch ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm, das von der Firma Dampfbossi präsentiert wird: mit zahlreichen Produktvorstellungen, Interviews und erstmals auch eine Vapers Com-Preisverleihung.

    Infov-Event
    Gleichermaßen interessant für Händler, Hersteller wie auch für Konsumenten dürfte das geplante Infov-Event zur Liquid-Steuer sein, bei der es vorrangig um die Auswirkungen und die Herausforderungen des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes gehen wird. Darüber hinaus bietet die Vapers Com auf der Standparty am Samstagabend die Möglichkeit, sich nach einem anstrengenden Messetag in lockerer Atmosphäre zu treffen und sich über die neuesten Liquids und Geräte auszutauschen.

    Die Vapers Com wird auch in diesem Jahr ein wichtiger Treffpunkt für die gesamte Dampferszene. Interessenten können ihr Ticket vorab auf der Website sichern.

    pi

  • Übergangsregel für E-Liquid-Steuer

    BERLIN // Allmählich wird deutlich, wie die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten umgesetzt werden soll. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Abgabe auf die Produkte fällig (DTZ berichtete).

    Steuer trifft nicht nur fertige Liquids
    Tatsächlich wird – wie von der Branche befürchtet – die Steuer auf sämtliche Produkte erhoben, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten verdampft zu werden. Das betrifft nicht nur fertige Liquids, sondern auch sogenannte Shortfills und Shots, Aromen und Basen. Besonders der Markt für Basen (nikotinfreie Trägerflüssigkeiten für Aromen und Nikotin) dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern zusammenbrechen. Denn in der letzten Stufe des Steuermodells würde ein Liter Base (übliche Verkaufseinheit) statt rund zehn Euro wie bisher dann 390 Euro kosten. Liquids werden sich von ungefähr 3,90 Euro auf dann knapp 7,80 Euro verteuern – fast eine Verdoppelung des Preises.

    Zusätzliche Kosten in der Logistik
    Aus den Unternehmen wird zudem die Befürchtung hörbar, dass die Produktion von Liquids teurer wird. Der Grund: Die Steuerbanderole muss auf einem Umkarton, der nur auf einer Seite geöffnet werden kann, angebracht werden. Die Steuermarke muss beim Öffnen der Verpackung reißen und darf sich nicht lösen. Die zusätzlichen Kosten für diesen logistischen Mehraufwand wird die Branche vermutlich ebenfalls zumindest zu einem Teil an die Konsumenten weitergeben.

    Wie ist es mit Übergangsfristen?
    Eine Frage, die sich die Anbieter ebenfalls gestellt haben, ist nun – dem Anschein nach – geklärt worden: Wie ist es mit Übergangsfristen? Das Gesetz sieht diesbezüglich nämlich keine Vorgaben vor. Fest steht: Die Hersteller können bis einschließlich 30. Juni 2022 unbegrenzt produzieren. Diese Ware kann ohne Steuerbanderole verkauft werden. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Liquids nur noch vom Band laufen, wenn sie eine entsprechende Steuermarke aufweisen.

    Theoretisch könnten die „Altprodukte“ unbegrenzt im Handel bleiben. Aber: Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben.

    Dazu soll offenbar ein Gesetz oder – noch wahrscheinlicher – eine Verordnung erlassen werden, die den Verkauf steuerfreier Ware nur für eine bestimmte Übergangszeit zulässt. Im Gespräch ist demnach der 13. Februar 2023. Spätestens ab 14. Februar 2023 wird das Dampfen dann für alle deutschen Nutzer von E-Zigaretten deutlich teurer.

    red

  • Treffpunkt für Vaper-Szene

    DORTMUND // Mit der Verabschiedung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes durch die Koalition von CDU / CSU und SPD wird die E-Zigarettenbranche erneut vor eine große Herausforderung gestellt. Die Reform führt dazu, dass künftig nicht nur herkömmliche Zigaretten höher besteuert werden, sondern bald auch auf E-Zigaretten-Liquids Steuern erhoben werden.

    Ideale Plattform
    Für die Branche bedeutet dies eine neue wirtschaftliche und logistische Herausforderung. Die [link|https://www.vaperscom.de/startseite/]Vapers Com[/link] bietet die ideale Plattform, um die Konsumenten und potenzielle Neukunden frühzeitig über die Auswirkungen der Steuer auf die Produktvielfalt und Sortimentsveränderungen zu informieren.

    Steigenden Preisen bei Liquids
    Durch die Steuererhebung müssen Dampfer zwangsläufig mit steigenden Preisen bei Liquids rechnen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass einzelne Produktkategorien, beispielsweise sogenannte Shortfills, vom Markt verschwinden und stattdessen gebrauchsfertige Zehn-Milliliter-Liquids stärker in den Fokus geraten.

    Als eine der wenigen Messen in der Dampferbranche findet die Vapers Com 2021 noch vor der Einführung der ersten Steuerstufe am 1. Juli 2022 statt. Die beliebte Konsumentenmesse bietet den Besuchern dadurch die Möglichkeit, sich direkt bei den Herstellern über kommende Auswirkungen auf vorhandene und zukünftige Produkte ausgiebig zu informieren.

    Weiterentwickeltes Hygienekonzept
    Ein weiterentwickeltes Hygienekonzept der Messe Dortmund wird trotz pandemiebedingter Einschränkungen auch 2021 einen verantwortungsvollen Umgang mit den geltenden Corona-Vorgaben ermöglichen.

    Zahlreiche Händler freuen sich bereits heute darauf, nach einer langen Durststrecke wieder in den direkten Kontakt mit ihren Kunden treten zu können, und dadurch ein klares Signal zu setzen.
    Die Vapers Com findet vom 6. bis zum 7. November in den Hallen der Messe Dortmund statt.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    in der E-Zigaretten-Branche herrscht – vorsichtig ausgedrückt – helle Aufregung. Das liegt an den Steuerplänen der Bundesregierung, die die Verdampfer-Flüssigkeiten üppig belasten könnten: Bis zu vier Cent je Milligramm Nikotin könnten fällig werden. Das klingt zunächst nicht viel, macht aber ein handelsübliches Zehn-Milliliter-Fläschchen um satte acht Euro teurer. Welcher Raucher steigt zu diesen Preisen noch um auf die – wie die einschlägigen Verbände nicht müde werden zu betonen – deutlich weniger risikoreiche Alternative zur Tabakzigarette?! Und falls doch: Werden die Dampfer sich nicht im Ausland mit Billigprodukten und damit am deutschen Fiskus vorbei eindecken? Das entsprechende Gesetz wirkt wie derzeit so vieles aus Berlin: mit heißer Nadel gestrickt.

    Jedenfalls dürfte eine deutliche Marktbereinigung einsetzen. Längst wird eine ganze Reihe von Unternehmen angeboten. Und manche Hersteller verschleudern bereits Liquids zu Preisen, die unter dem Produktionsaufwand liegen dürften. Hinzu kommt, dass einige Rohstoffe sich am Weltmarkt erheblich verteuert haben und nur noch schwierig zu bekommen sind. Ganz ehrlich: es gibt aktuell viel attraktivere Geschäftsfelder …

    Doch nicht nur der E-Branche geht es schlecht. Sehr gut ist es hier zusammengefasst: „Schon um die Autorität des Grundgesetzes wiederherzustellen, wird die Kompensation der Schäden in der Nachcorona-Zeit kommen müssen. Finanzierbar sein wird sie nur durch ein allgemeines Lastenausgleichsgesetz, welches Zwangshypotheken und andere Vermögensabgaben beinhalten könnte. Das bedeutet: Wer sich jetzt als Empfänger eines scheinbar sicheren Gehalts entspannt zurücklehnt und immer weitere Verlängerungen des Lockdowns gutheißt, könnte nach der Bundestagswahl ein böses Erwachen erleben.“ Geschrieben hat das im Hamburger Abendblatt der bekannte Jurist Gerhard Strate, der im langen Lockdown den Todesstoß für den Mittelstand sieht.

    Aber wem kann man in diesen Zeiten überhaupt noch Glauben schenken? Das entscheidet jeder für sich selbst.

    Ich wünsche Ihnen wunderbare Feiertage. Gehen Sie, wo möglich, an die frische Luft und in die Sonne.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ