„Teils erhebliche Bedenken“

BERLIN // In Sachen Tabaksteuer ist die Aufregung nicht nur in der am stärksten betroffenen E-Zigaretten-Branche weiter groß. Nun hat auch der Handelsverband Tabak (BTWE) gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes an das Finanzministerium abgegeben.

Europäische Lösung
Grundsätzlich begrüßten BTWE und BDTA die im Referentenentwurf vorgelegte Systematik einer über mehrere Jahre reichenden Entwicklung der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren in einzelnen moderaten Schritten, die sich bereits im Tabaksteuermodell von 2011 bis 2016 bewährt habe, heißt es in dem Schreiben. Beide Verbände seien jedoch der Auffassung, dass die Besteuerung der Produktkategorien Heat-not-burn und E-Zigaretten im Rahmen einer europäischen Lösung erfolgen sollte.

Mit Augenmaß
Falls die Regierung dennoch eine Besteuerung dieser Produktkategorien vor einer europäischen Lösung anvisiere, plädierten BTWE und BDTA für eine ebenfalls maßvolle und auf mehrere Schritte verteilte Anhebung der Besteuerung, die das Preisdifferenzial zum benachbarten Ausland im Auge behalten sollte. Anderenfalls würde Deutschland innerhalb der EU das Land mit der höchsten Besteuerung für diese neuen Produktkategorien. Die Konsumenten würden ihren Bedarf in anderen Ländern oder auf dem Schwarzmarkt decken.

Grundsätzlich, so teilen die beiden Verbände mit, hätten BDTA und BTWE zudem erhebliche Bedenken hinsichtlich einer Steuer auf E-Zigaretten auf Basis des Gewichts (Nikotinkonzentration). Das wäre ein Paradigmenwechsel im Unterschied zu den anderen europäischen Ländern, in denen die Steuer generell auf der Basis der jeweiligen Flüssigkeitsmenge in Millilitern (Volumen) besteuert werde.

vi

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