Entwarnung bei Nikotin-Liquids

BERLIN // In einer aktuellen Stellungnahme hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, erklärt, dass die Konsumenten von E-Zigaretten in der Bundesrepublik sich keine Sorgen machen müssen, wenn sie ihre nikotinhaltigen Liquids in Deutschland aus dem regulären, legalen Handel beziehen.

Keine Vitamine
Wörtlich heißt es: „In Deutschland dürfen nikotinhaltige Liquids nach den tabakrechtlichen Bestimmungen keine Vitamine enthalten. Es ist daher beim Gebrauch rechtskonformer nikotinhaltiger Produkte unwahrscheinlich, dass Verbraucher an E-Liquids mit einem hohen Gehalt an Vitamin-E-Acetat geraten.“ Hintergrund der Stellungnahme des BfR sind bisher über 60 Todesfälle in den USA nach dem Gebrauch von selbstgemischten THC-haltigen Dampfprodukten. THC (Tetrahydrocannabinol) zählt zu den Cannabinoiden und kommt in Hanf-Pflanzen vor.

Die auf dem deutschen Markt aktiven Anbieter für nikotinhaltige Liquids begrüßen die Aussagen der Behörde. „Das BfR hat nun erneut klargestellt, dass von geschlossenen Systemen deutscher Markenhersteller, zum Beispiel Myblu, keine Gefahr für solch schwerwiegende Lungenkrankheiten ausgeht“, heißt es etwa bei Reemtsma in Hamburg. Hier betont man, dass alle Myblu-Produkte strengstens kontrolliert werden, höchsten Qualitätsansprüchen unterliegen und frei sind von Vitamin E-Acetat.


Verzerrte Medienberichte

In den vergangenen Wochen hatten zahlreiche Medien auch in Deutschland häufig falsch und verzerrt berichtet. Als mutmaßliche Hauptursache der Erkrankungen und Todesfälle in den USA gelten illegale, mit einem hoch dosierten Vitamin-E-Acetat gestreckte THC-Öle – meist selbst gepanschte Liquids vom Schwarzmarkt. Entsprechend kritischer sieht das BfR daher auch nikotinfreie Liquids, die oft als Basis zum Selbstmixen dienen und nicht dem Tabakrecht, sondern dem Produktsicherheitsgesetz sowie Chemikalienrecht unterliegen. Laut BfR gab es in der EU bislang aber keine Hinweise auf nikotinfreie Liquids, die Vitamin-E-Acetat enthalten. In den USA wird Vitamin-E-Acetat häufig als Verdünnungsmittel verwendet, um jene THC-Öle zu verlängern.

Einheitliche Zertifizierung in der EU
Noch immer sind die Auswertungen der Todesfälle nicht abgeschlossen. Klar ist jedoch, dass nikotinhaltige Produkte – darunter auch E-Liquids – in Deutschland streng seitens der zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüft werden. Zudem müssen alle Inhaltsstoffe und Emissionen der im deutschen Handel erhältlichen nikotinhaltigen Liquids durch die jeweiligen Hersteller und Inverkehrbringer über das EU-weit einheitliche Portal EU-CEG notifiziert werden. Für Käufer solcher legalen Produkte gibt das BfR mit seiner jüngsten Stellungnahme also Entwarnung.

pnf

(DTZ 07/20)

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