BERLIN // Der E-Zigarettenmarkt in Deutschland wächst kontinuierlich. Für 2019 wird der Gesamtumsatz auf 570 Millionen Euro geschätzt, ein Zuwachs um knapp 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Das ist ein Ergebnis der Branchenumfrage, die das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) bei 100 Händlern und Herstellern von elektronischen Zigaretten und Liquids durchgeführt hat. Doch die Branche leide auch unter Regulierungsmaßnahmen wie der Sechsmonatsfrist, kritisiert das BfTG.
Positive Ausblicke
Auch im kommenden Jahr werde diese Tendenz anhalten. Die Befragten gehen laut Umfrage davon aus, dass der Gesamtumsatz im deutschen E-Zigarettenmarkt auf 680 Millionen Euro ansteigen werde, was einem Plus von etwa 20 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr entspreche. Die Gründe für diese Entwicklung sieht der BfTG darin, dass mehr Raucher in Deutschland auf die E-Zigarette umsteigen und die Zahl der Fachgeschäfte sich in den letzten Jahren deutlich erhöht habe. Parallel dazu sei die Kompetenz der Händler gestiegen, was wiederum den Kunden zugutekomme, betont Dustin Dahlmann Vorsitzender des BfTG. Rund 38 Prozent der Händler in Deutschland bieten laut Umfrage ihre Produkte ausschließlich über den stationären Handel an. Knapp die Hälfte davon vertreiben ihre Produkte sowohl stationär als auch online (47 Prozent), wobei zwei Drittel des Umsatzes im stationären Geschäft erzielt werden. Nur jeder sechste Anbieter (15 Prozent) verkauft E-Zigaretten und Liquids ausschließlich online. Die Vertriebssituation in Deutschland habe sich damit deutlich verändert, so Dahlmann.
Trotz des positiven Ausblicks belaste vor allem die Sechsmonatsfrist den deutschen Markt negativ. Diese müssen ihre Produkte sechs Monate vor dem Verkauf registrieren. Entsprechend kommen Neuheiten mit Verzögerung in den Handel.
Das Problem: Verbraucher können in dieser Zeit die neuen Geräte über Direktimporte aus Drittstaaten beziehen. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf den E-Zigaretten-Handel in Deutschland, so Dahlmann. Immerhin 89 Prozent der Händler seien davon betroffen.
„Hier besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber in Deutschland, zumal die Regelung zur Registrierung in Frankreich und Großbritannien deutlich entspannter abläuft, wo die Produkte unter Auflagen direkt nach der Registrierung verkauft werden können“, sagt Dahlmann.
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(DTZ 37/19)
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