Keine Klarheit für Pöschl

KARLSRUHE // Ärger mit den Verbraucherzentralen hat der Tabakhersteller Pöschl. Die Niederbayern hatten auf ihrer Homepage ein Bild gezeigt, das vier fröhliche – rauchende – Menschen zeigte.

Zu viel Werbung, meinten die Verbraucherschützer und klagten im November 2014. Vor dem Landgericht Landshut und vor der Berufungsinstanz, dem Oberlandesgericht München, hatte Pöschl mit seinem Antrag auf Abweisung der Klage keinen Erfolg.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall in der Revision verhandelt – und keine Entscheidung getroffen, sondern sich vertagt. Mit einem Urteil wird nun am 5. Oktober gerechnet.

DTZ wird – gerade aufgrund der Signalwirkung für die Branche – berichten.

red

(DTZ 27/17)

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