Schlagwort: Verbraucherzentrale

  • Produktkarten sind erlaubt

    BERLIN // Produktkarten, die Händler im Warenregal vor Zigarettenpackungen mit Schockfotos stecken, sind rechtskonform. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 16 O 104/17, Urteil vom 20. März 2018). Gegen die Verwendung der Karten hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt.

    Die Klage des Bundesverbandes richtete sich gegen die Unternehmensgruppe Dr. Eckert. Diese hat dagegen geklagt und Recht bekommen.

    Das Gericht sah die Regelung in der Tabakerzeugnisverordnung, mit der das Verwenden von Produktkarten untersagt wird, nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Tabakerzeugnisgesetz gedeckt. Demnach dürften lediglich produktbezogene Regelungen zur Kennzeichnung mit Warnhinweisen erlassen werden.

    Zu dem Urteil des LG Berlin erklärte der Geschäftsführer des Handelsverband Tabak (BTWE), Willy Fischel: „Die EU-Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations-, sondern eine Produktrichtlinie. Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie eins zu eins umgesetzt hat, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel. Der Kunde erhält im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht- und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften werden somit vollständig eingehalten."

    Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV): „Mit der Verwendung von Produktkarten befindet sich der Handel im Einklang mit europäischem und deutschem Recht. Weder die EU-Tabakproduktrichtlinie noch das deutsche Tabakerzeugnisgesetz machen hierzu irgendwelche Vorgaben. Dies ist jetzt erstmals gerichtlich geklärt worden. Wir erwarten, dass die Produktkarten zukünftig nicht mehr beanstandet werden.“


    red

    (DTZ 12/18)

  • Tabakreklame auf Homepage verboten

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind.

    Für die Web-Seiten von Firmen gelten die gleichen Regularien des Tabakwerbeverbots wie für gedruckte Medien und News-Portale im Internet. Der BGH gab damit Verbraucherzentralen Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage eines Unternehmens störten, auf denen Menschen mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen waren. Das Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München hatten darin ebenfalls eine unzulässige Tabakwerbung gesehen. Die dagegen gerichtete Revision des Unternehmens wies der BGH zurück. red

    (DTZ 40/17)

  • Keine Klarheit für Pöschl

    KARLSRUHE // Ärger mit den Verbraucherzentralen hat der Tabakhersteller Pöschl. Die Niederbayern hatten auf ihrer Homepage ein Bild gezeigt, das vier fröhliche – rauchende – Menschen zeigte.

    Zu viel Werbung, meinten die Verbraucherschützer und klagten im November 2014. Vor dem Landgericht Landshut und vor der Berufungsinstanz, dem Oberlandesgericht München, hatte Pöschl mit seinem Antrag auf Abweisung der Klage keinen Erfolg.

    Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall in der Revision verhandelt – und keine Entscheidung getroffen, sondern sich vertagt. Mit einem Urteil wird nun am 5. Oktober gerechnet.

    DTZ wird – gerade aufgrund der Signalwirkung für die Branche – berichten.

    red

    (DTZ 27/17)