HAMBURG // Mit der TPD 2 werden erstmals E-Zigaretten umfassend in Deutschland gesetzlich geregelt. Hersteller und Importeure müssen nun zum Beispiel jeden Bestandteil einer E-Zigarette sechs Monate vor dem Verkaufsstart bei den Behörden registrieren.
„Insbesondere diese Vorschrift sehen wir als unnötige Innovationsbremse. E-Zigaretten entwickeln sich rasant weiter. Wir würden neue Geräte gerne schnell auf den Markt bringen, aber wir dürfen es nicht und müssen uns selbstverständlich daran halten“, so Dustin Dahlmann von der InnoCigs GmbH & Co. KG, einem führenden deutschen Großhändler.
Obwohl sich die deutschen Importeure an die Vorschriften hielten, kämen vermehrt neue Produkte ohne sechsmonatige Voranmeldung auf den deutschen Markt. Auch weitere Vorschriften – etwa mit Bezug auf Verpackungen, Warnhinweise, Beipackzettel und Emissionstests – würden nicht beachtet.
Diese Produkte stammten in vielen Fällen aus Frankreich. Trotz der EU-weiten Richtlinie zur Harmonisierung des Marktes könnten dort bisher zentrale Vorschriften anders ausgelegt werden. Während man in Deutschland jeden Bestandteil einer E-Zigarette, also auch Akkuträger, sogenannte Box-Mods oder Verdampfereinheiten, die Clearomizer, sechs Monate vor dem Verkauf registrieren muss, meldeten französische Händler und Hersteller nur die Artikel an, die Nikotin enthalten. Ihre nikotinfreien Produkte böten sie dann sechs Monate vor den hiesigen Händlern auf dem deutschen Markt an.
InnoCigs hat deshalb drei französische Großhändler abgemahnt und auf das erforderliche Einhalten nationaler Vorschriften bei Lieferung nach Deutschland hingewiesen. Eine Reaktion blieb aus, daher, so Dahlmann, habe man eine gerichtliche Klärung herbeiführen müssen. Den Betroffenen sei es nun untersagt, E-Zigaretten, Box-Mods und andere E-Zigaretten-Artikel nach Deutschland zu liefern, wenn diese nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprächen.
„Wir beliefern fast 3000 E-Zigaretten-Händler. Vielen hat diese unfaire Konkurrenz schwer zu schaffen gemacht. Insbesondere bei kleinen Händler geht es um die Existenz. Wir mussten herausfinden, woher diese Produkte überwiegend kommen und was wir dagegen tun können“, so Dahlmann.
Tatsächlich ist der Handel mit den nicht registrierten Produkten aus dem Nachbarland nicht legal. „Viele deutsche Händler waren sich überhaupt nicht bewusst, dass sie sich wettbewerbswidrig verhalten“, sagt der Unternehmer. Deutsche Händler tappten so schnell in eine Abmahnfalle, welche auch von behördlicher Seite mit Ordnungsgeldern verfolgt werden könne.
Dahlmann: „Wenn man etwas aus dem Nachbarland kauft, dann denkt man nicht daran, dass das Produkt in Deutschland nicht legal sein könnte. Durch die Umsetzung der TPD 2 mit den vielen komplizierten Regelungen kann das aber nun schnell der Fall sein.“
Die Urteile 416 HKO 14/17, 406 HKO 16/17 und 408 HKO 8/17 wurden laut InnoCigs vom Landgericht Hamburg gesprochen. Bei Verstößen drohen den Franzosen demnach Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.
red
(DTZ 07/17)
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