Schössler wegen Betrugs verurteilt

KOBLENZ // Das Koblenzer Amtsgericht hat Hans-Peter Schössler, den früheren Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Ex-Lotto-Chef muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 72 000 Euro zahlen. Er hatte in zwei Fällen nicht abgeholte Gewinne widerrechtlich für die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft verbucht und dem Deutschen Lotto- und Toto-Block vorenthalten. Die in Rheinland-Pfalz erspielten Gewinne sollten nach seiner Vorstellung ausschließlich in diesem Bundesland und nicht, wie es korrekt gewesen wäre, bundesweit ausgespielt werden.

Konkret ging es bei den rund sechs beziehungsweise fünf Jahre zurückliegenden Fällen um einen Gewinn beim Spiel 77 in Höhe von 470 000 Euro und um einen Gewinn von einer Million Euro bei einer Sonderauslosung. Die Million hatte ein anonymer Spieler aus Rheinland-Pfalz nicht abgeholt, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block wurde sie jedoch als zugestellt gemeldet. Anschließend floss das Geld in eine landesweite und nicht, wie es richtig gewesen wäre, in eine bundesweite Sonderauslosung. Schössler, der mehr als 16 Jahre an der Spitze von Lotto Rheinland-Pfalz stand, hatte sich selbst angezeigt und bereits im März dieses Jahres um die vorzeitige Auflösung seines Dienstvertrags gebeten. Sein Anwalt hatte für den 66-Jährigen, der sich bei der Sache nicht persönlich bereicherte, Freispruch gefordert.
da

(DTZ 48/14)

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