Industrie nicht verantwortlich

KOPENHAGEN // Der Oberste Gerichtshof Dänemarks gibt zwei Zigarettenherstellern recht und lehnt die Schadenersatzforderung eines Rauchers ab.

In der Begründung der Richter heißt es, dass die Zigaretten nicht fehlerhaft und die Gefahren des Rauchens bereits zum Zeitpunkt als der 67-Jährige anfing „allgemein bekannt“ gewesen seien.

Der Kläger hatte nach knapp 50 Jahren Tabakkonsum wegen gesundheitlicher Probleme einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 7100 Euro von House of Prince, einer Tochter von British American Tobacco und der Skandinvisk Holding, dem Mutterkonzern der Scandinavian Tobacco Group (STG), verlangt.
red

(DTZ 48/14)

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