BRÜSSEL (DTZ/vi). Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre Empfehlung zum Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz für das Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese betreffen zum Beispiel Sportwetten, Online-Kasinos und Lotterien. Den Mitgliedstaaten werden strengere Regeln vorgeschlagen, etwa bei der Werbung und beim Sponsoring. Um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen, schlägt die EU-Behörde den Nationalstaaten unter anderem Alters- und Identitätskontrollen vor.
In Deutschland wie auch in den meisten EU-Staaten dürfen nur Volljährige an Glücksspielen teilnehmen. Nach EU-Angaben hat das Internet-Glücksspiel inzwischen einen Marktanteil von zwölf Prozent.
Die Empfehlungen der Kommission haben keinen Richtliniencharakter, sondern sind lediglich Tipps. Eine EU-Gesetzgebung im Glücksspiel-Sektor gibt es nicht.
Vor dem Hintergrund der EU-Empfehlung unterstreichen die Lotteriegesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock die Bedeutung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus in diesem sensiblen Sektor und appellieren an den deutschen Gesetzgeber und die Aufsichten sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Online-Glücksspielsektor auch weiterhin entsprechend der nationalen Besonderheiten individuell zu regulieren, auch wenn dies besonders restriktive Maßnahmen erfordert.
„Wir erkennen die Bemühungen der KOM an, im Bereich des Glücksspiels den Standard des Verbraucherschutzes zu verbessern – aber bitte nach oben und nicht nach unten aufweichen“, fordern Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeitige Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock sowie Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH. Sie kritisieren: „Mit dieser Empfehlung erhalten Mitgliedstaaten mit hohem Verbraucherschutz keine Hilfe von Seiten der KOM, den Wildwuchs im Online-Sektor zu bekämpfen.“ Allerdings hätten sich Wirtschaftsinteressen gegenüber echten Verbraucherschutzinteressen durchgesetzt. Länder und Gebiete wie Malta und Gibraltar hätten Hunderten von Online-Anbietern Lizenzen verliehen. Diese würden ihre Dienste ohne die erforderliche nationale Konzession anbieten beziehungsweise nationale Verbote ignorieren. In vielen Mitgliedstaaten würden diese illegalen Angebote einen Großteil des Online-Marktes ausmachen.“
Für die Lotteriegesellschaften ändert sich mit Veröffentlichung der Empfehlung im Hinblick auf den Glücksspielstaatsvertrag nichts. Die Mitgliedstaaten würden dem Subsidiaritätsprinzip gemäß weiterhin zuständig für die Regulierung des Glücksspielmarktes bleiben – und dies Online und Offline. „Wir können nur hoffen, dass die deutschen Aufsichten ihrer Aufgabe zum Schutz der legalen Anbieter nachkommen und entsprechend ihrer Möglichkeiten gegen illegale Anbieter vorgehen sowie Maßnahmen gegen exzessive Verbrauchertäuschung ergreifen“, so Burkert und Jacoby.
Marion Caspers-Merck, Geschäftsführerin von Lotto Baden-Württemberg, stellt im Zusammenhang mit der Empfehlung der EU-Kommission fest, dass es in Deutschland seit Jahren ein Vollzugsdefizit beim Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter gibt. Gleichzeitig erinnerte sie an die kürzlich getroffene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Nationalstaaten ihren Glücksspielsektor eigenständig gestalten dürfen. Caspers-Merck: „Dies werte ich als eindeutige Bestätigung für den geänderten Glücksspielstaatsvertrag. Jetzt müssen dessen Vorgaben umgesetzt und der Wildwuchs der vergangenen Jahre konsequent eingegrenzt werden. Nur wenn die gesetzlichen Regeln effizient durchgesetzt werden, ist der Verbraucher-, Spieler- und Jugendschutz zu garantieren.“
(DTZ 29/14)
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