DÜSSELDORF (DTZ/kes). Friedhelm Adolfs darf aller Voraussicht nach in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf lehnte in der Berufung das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf wegen eines Formfehlers bei der Kündigung ab.
In der mündlichen Verhandlung hat Richter Ralf Wernscheid eine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen. Im Fall Adolfs habe zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung mehr als ein Jahr gelegen. Dies ist zu lang, informiert das Landgericht. Die Vermieterin und ihre Anwältin können innerhalb von drei Wochen in einem Schriftsatz auf Wernscheids Ausführungen reagieren.
Vielleicht helfe eine „geringfügige Veränderung an der Wohnungstür“, um eine Geruchsbelästigung im Haus zu vermeiden, zitiert der „Kölner Stadtanzeiger“ Richter Wernscheid.
Das Urteil soll am 13. März, 8:45 Uhr im Saal 2111 im Landgericht Düsseldorf verkündet werden.
(DTZ 06/14)
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