Vor allem an den e-Zigaretten scheiden sich die EU-Geister

MAINZ (DTZ/fok/kes). Am Dienstag dieser Woche fand die fünfte Verhandlungsrunde zur Änderung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) statt, die im Rahmen des Trilogs eine Einigung zwischen den Auffassungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat der Mitgliedsländer herbeiführen sollte.

Ein Indiz, dass noch nicht alle strittigen Punkte endgültig geklärt sein dürften ist die Tatsache, dass die zunächst angesetzte Pressekonferenz nicht stattfand. In der Verhandlung ging es vor allem um Fragen der Standardisierung der Verpackung.

Größter Knackpunkt bleibt unverändert Artikel 18, der die Regulierung der e-Zigaretten beabsichtigt. Während der Ministerrat hierfür eine liberalere Verkaufslösung plädiert, die gleichwohl auch fiskalische und Kontrollaspekte im Auge behält, setzen sich das EU-Parlament und die Kommission verstärkt für eine Einordnung als Medizinprodukt beziehungsweise Arzneimittel ein. Aktuell soll die Ratsarbeitsgruppe Gesundheit sich mit dieser Frage noch einmal beschäftigen und nach Kompromissen suchen.
Unklarheit besteht bei einigen der geplanten Vorschriften vor allem hinsichtlich ihrer Auslegung. So wurde beispielsweise in Artikel 14 die Zurückverfolgbarkeit der Ware zur Verhinderung von Schmuggel festgelegt. Die Übergangsfristen zur Umsetzung wurden erweitert vor allem bei der Zigarre wird dieser Übergangsfrist noch etwas ausgedehnt. Nach derzeitiger Lesart muss der Einzelhandel selbst die Warenströme nicht erfassen, während die Hersteller und der Großhandel dies aber dokumentieren sollen. Unklar ist hier, wie das in der Praxis konkret aussehen soll, denn bestimmte Paletten und Großgebinde kann der Hersteller möglicherweise dem Abnehmer im Großhandel noch zuordnen, ob dies aber mit der einzelnen Stange oder gar Packung möglich ist, dass ist doch ganz stark zu bezweifeln. Auch sind die Möglichkeiten die Großkonzerne in der Erfassung haben, nicht mit den praktischen Voraussetzungen kleiner Hersteller zu vergleichen.

Nach wie vor gibt es Unbehagen im Kreis der Abgeordneten, dass dieses Ziel des Gesundheitsschutzes durch alle Details dieser Richtlinie gewährleistet ist. Wie Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament: „Ich bezweifle, dass weniger Menschen krank werden, wenn die EU vorschreibt, dass eine Zigarettenpackung mindestens 20 Zigaretten und eine Packung Tabak zum Selbstdrehen mindestens 30 Gramm enthalten muss. Mögliche Verpackungen schließen dabei auch explizit Boxen mit abgerundeten Kanten aus. Solche detaillierten Regeln in einem Gesetztext sind ein Stück aus dem dirigistischen Tollhaus.“ Darüber hinaus stellt sich ihm auch die Frage, ob „der Gewinn für den Gesundheitschutz durch eine Vergrößerung der Fläche für die sogenannten Schockbilder von 50 auf 65 Prozent“ der Verpackungsfläche sinnvoll belegbar ist.

Kritik an der Regulierungswut der EU regt sich auch bei den e-Zigaretten-Konsumenten. Auf Twitter formiert sich der Widerstand unter dem Hashtag #EUecigBAN. Hier wurde eine Petition eingerichtet, in der es darum geht, die „ecigs“ zu retten, berichtet das „Handelsblatt“. Bisher haben fast 27.000 Menschen dafür gestimmt.

(DTZ 52/13)

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