Gericht verbietet irreführende Werbung

BERLIN (DTZ/red). Die Werbeaussage, dass elektronische Zigaretten eine geringere Schadstoffbelastung haben, als herkömmliche Zigaretten, ist irreführend. Das entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm.

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte geklagt und sich auf die Aussagen eines Anbieters aus Möhnesee bezogen. Dieser hatte Medienangaben zufolge damit geworben, das die e-Zigarette 1.000mal weniger schädlich sei und nur Nikotin als Schadstoff enthalte. Dies ist irreführend entschied das Gericht und verweist darauf, das dazu bisher die wissenschaftlichen Nachweise fehlen (Az.: 4 U 91/13).

Bereits das Landgericht Dortmund folgte dem Antrag des klagenden Verbandes. Nun bestätigte das OLG Hamm diese Entscheidung.

(DTZ 46/13)

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