Schlagwort: Elektronische Zigaretten

  • Erfreuliche Aussichten im Juli

    WIESBADEN // Jetzt sind die Abgaben auf Liquids in der Branche für elektronische Zigaretten voll angekommen: Laut amtlicher Statistik legte der Steuerwert der bezogenen Steuerzeichen für diese Produktgruppe im Juli auf fast vier Millionen Euro zu. In den beiden Vormonaten hatte er bei 1,1 beziehungsweise knapp 1,4 Millionen Euro gelegen.

    Einbruch bei Wasserpfeifentabak
    Dagegen brachen die Zahlen bei Wasserpfeifentabak wie von Marktbeobachtern erwartet (DTZ berichtete) förmlich ein: Im Juli lag der Wert der bezogenen Steuerzeichen bei rund 600 000 Euro; in den Vormonaten hatte er insbesondere aufgrund von Vorzieheffekten bei 8,8 Millionen (Mai) beziehungsweise 11,7 Millionen Euro (Juni) gelegen.

    Mit Blick auf den Nettobezug von Steuerzeichen zeigte sich der Monat Juli bei Zigaretten besonders stark: Hier lag der Wert bei 1,065 Milliarden Euro und damit auf dem höchsten Niveau des laufenden Jahres. Nur im April 2022 hatten die Zahlen mit 1,036 Milliarden Euro ähnliche Dimensionen erreicht. Deutlich schwächer fielen die Netto-Steuerwertbezüge bei Zigarren beziehungsweise Zigarillos (6,4 Millionen Euro) und Feinschnitt (161,4 Millionen Euro) aus. Pfeifentabak erholte sich etwas.

    Aus technischen Gründen wurden für Juli keine absoluten Zahlen ausgewiesen.

    max

  • Juul steht in den USA mehr Ärger ins Haus

    SAN FRANCISCO // Kein Ende der Negativ-Schlagzeilen um den kalifornischen E-Zigaretten-Hersteller Juul. Nachdem das Unternehmen sich aus verschiedenen Märkten zurückgezogen hat (DTZ berichtete), könnte jetzt die 35-prozentige Beteiligung der Altria Group an Juul Labs in Gefahr sein.

    Kartellklage
    Laut Berichten amerikanischer Medien hat ein Bezirksrichter erklärt, er werde wahrscheinlich den größten Teil einer Kartellklage zulassen. Die Federal Trade Commission (FTC) war die Beteiligung im Wert von 12,8 Milliarden US-Dollar (rund 10,6 Milliarden Euro) Teil eines Arrangements, das „den Wettbewerb unter Verletzung der Bundeskartellgesetze ausgeschaltet hat“.

    Wettbewerb
    Weiter hieß es, die „Reihe von Vereinbarungen beinhaltete, dass Altria sich aus dem Wettbewerb auf dem US-Markt für elektronische Zigaretten mit geschlossenem System zurückziehen werde (…) im Gegenzug für eine wesentliche Beteiligung an Juul, dem bei weitem dominierenden Akteur auf diesem Markt“. Die FTC hat mit dem Ziel geklagt, die Übernahme rückgängig zu machen. Die FTC steht auf dem Standpunkt, die Beteiligung müsse abgewickelt werden, da sie gegen verschiedene Regularien zur Sicherung des freien Handels verstoße. Die Kartellbehörde erklärte, Altria und Juul seien „von Konkurrenten zu Kollaborateuren“ geworden.

    Die FTC ist nicht die einzige Klägerin. Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen und Institutionen, die in dem Deal ebenfalls wettbewerbswidrige Praktiken sehen.

    red

  • Urteil für Dampfer

    MÜNCHEN // Großer Erfolg in Bayern: Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien. Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

    vi

  • BVTE fordert Verschiebung des Werbeverbots

    BERLIN // Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet laut BVTE ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

    Belastungs-TÜV
    „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

    Kommunikation
    Die mit dem Gesetzentwurf geplanten weitreichenden Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte.

    Geplante Verbote
    Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohen durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen.

    Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, zum Beispiel auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle.

    Die Stadt Dortmund habe vor kurzem ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde. Dies sind Mittel, die angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen dringend benötigt werden, erklärt der BVTE.

    Zusätzliche Belastung
    Von Vorhaben, die zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden verursachen, müsse im Interesse einer möglichst schnellen Bewältigung der Wirtschaftskrise vorläufig Abstand genommen werden, so der Bundesverband. Dies habe der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 22. April ausdrücklich festgehalten.

    Zeitnahe Verschiebung
    „Eine zeitliche Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen bringt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, aber auch die kommunalen Kassen. Die Ideen für neue Werbeverbote stammen aus einer anderen Zeit vor der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind mitten in der Krise töricht, ordnungspolitisch völlig falsch und schaden der deutschen Wirtschaft zusätzlich. Auf alle Maßnahmen, die die Konjunktur in der aktuellen Lage zusätzlich belasten, muss jetzt verzichtet werden“, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

    Bundestag
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll am 29. Mai erstmalig im Parlament beraten werden. Für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sieht der Entwurf weitreichende Werbeverbote etwa auf Plakaten oder im Kino vor. Von den Verboten sollen auch Nachfüllbehälter für E-Zigaretten betroffen sein, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

    pi

  • Stühlerücken bei Be Posh

    DÜSSELDORF // Felix Klein, 44, hat im Dezember 2016 den Posten des Marketing Directors bei Be Posh übernommen.

    Er bringt über 15 Jahre Berufserfahrung in den Feldern der strategischen Markenführung auf globaler Ebene, des Innovationsmanagements und der Geschäftsfeldentwicklung mit.

    Der gebürtige Heidelberger war unter anderem als Marketing Manager bei JT International S.A. für Marken wie Camel, Silk Cut oder Sterling in der Schweiz und in England, davor als Global Senior Brand Manager für Tchibo Kaffee. Seine Karriere begann er im Marketing und Vertrieb bei Reemtsma. Zu seinen Aufgaben bei Be Posh Global zählen der Markenaufbau und die Markenführung, die Leitung des operativen Marketings sowie des Online-Shops, die Leitung des Produktmarketings und aller Maßnahmen des Direkt- und Dialogmarketings.

    „Wir freuen uns wirklich sehr, mit Felix Klein einen ausgewiesenen Marketing-Experten und Branchenkenner für uns gewonnen zu haben. Ich bin mir sicher, mit seiner Unterstützung die Marke Be Posh zum Marktführer für elektronische Zigaretten aufbauen zu können“, so Timo Beyer, CEO bei Be Posh.

    pi

    (DTZ 05/17)

  • E-Zigarette nur für Volljährige

    DEN HAAG // Elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Niederlanden verboten.

    Die Maßnahme wird Medienberichten zufolge im Mai 2016 in Kraft treten. Dabei stützt sich die Regierung auf eigene Studien, heißt es. Weiterhin wird ein Werbeverbot für E-Zigaretten und Warnhinweise auf den Verpackungen vorgeschrieben.
    red

    (DTZ 51/15)

  • Schottischer Händlerverband kritisiert Werbe-Restriktionen

    EDINBURGH // Die schottische Regierung plant weitreichende Einschränkungen für elektronische Zigaretten. Im Gespräch ist auch ein Werbeverbot.

    Der schottische Händlerverband die Scottish Grocers Federation (SGF) ist alarmiert. Sie kritisieren, dass entsprechende Vorschläge ohne wissenschaftlich fundierte Beweise beschlossen werden. Dagegen sprechen sich die Händler für ein Mindestalter beim E-Zigarettenverkauf aus. red

    (DTZ 36/15)

  • Gericht verbietet irreführende Werbung

    BERLIN (DTZ/red). Die Werbeaussage, dass elektronische Zigaretten eine geringere Schadstoffbelastung haben, als herkömmliche Zigaretten, ist irreführend. Das entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm.

    Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte geklagt und sich auf die Aussagen eines Anbieters aus Möhnesee bezogen. Dieser hatte Medienangaben zufolge damit geworben, das die e-Zigarette 1.000mal weniger schädlich sei und nur Nikotin als Schadstoff enthalte. Dies ist irreführend entschied das Gericht und verweist darauf, das dazu bisher die wissenschaftlichen Nachweise fehlen (Az.: 4 U 91/13).

    Bereits das Landgericht Dortmund folgte dem Antrag des klagenden Verbandes. Nun bestätigte das OLG Hamm diese Entscheidung.

    (DTZ 46/13)