E-Zigarette ist kein Arzneimittel

MÜNSTER (DTZ/red). Der Handel mit E-Zigaretten ist straffrei. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.

Nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, sind keine Arzneimittel sind, weil sie nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, erläutert der 13. Senat des OVG hat in drei vorliegenden Fällen (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

Die Liquids seien nicht dazu geeignet „einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“, informiert das Gericht. Handel und Verkauf mit E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.

In diesem Zusammenhang wies das Gericht die Klagen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.

In allen drei Fällen hat das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

(DTZ 38/13)

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