E-Zigaretten im britischen Fernsehen?

LONDON (DTZ/red). Der E-Zigarettenmarkt in Großbritannien boomt. Entsprechend reagiert die Industrie und plant Werbe-Investitionen in Millionenhöhe – auch im Fernsehen.

Seit 2009 hat die britische Zigarettenindustrie umgerechnet rund 71 Millionen Euro für Marketing-Maßnahmen von rauchfreien Produkte, darunter auch die elektronische Zigarette, ausgegeben, zitiert die „Times“ das Marktforschungsinstitut Nielsen.

In den USA ist die TV-Präsenz bereits Realität. So sorgte der Zigarettenhersteller Lorillard (Newport, Mavericks) Medieninformationen zufolge mit einem TV-Sport seiner Blu e-cigarette, die von US-Schauspieler Stephen Dorff präsentiert wird, für eine breite Aufmerksamkeit.

Und die Analysten rechnen den Angaben zufolge damit, dass die Rekordsumme von rund 17 Mio. Euro im vergangenen Jahr dieses Jahr sogar übertroffen wird. Zurzeit seien bereits 14 Mio. Euro in die Öffentlichkeitsarbeit der rauchfreien Produkte investiert worden.

Alle großen Marktteilnehmer, wie Philip Morris, British American Tobacco und Imperial Tobacco haben ihre Produkt-Portfolios dahingehend erweitert und stehen vor einer Markteinführung, schreibt die „Times“. Das lukrative Geschäft verspricht weltweit ein Erfolgsmodell zu bleiben, prognostizieren Analysten der Investmentbank Canaccord Genuity. Sie rechnen damit, dass das internationale Geschäftsvolumen von zuletzt 1,5 Milliarden Euro auf 2,3 Mrd. Euro dieses Jahr ansteigen wird.

Die Nachfrage in Großbritannien hat sich seit letztem Jahr nahezu verdoppelt. Von 700.000 Konsumenten in 2012 auf rund 1,3 Millionen Dampfer dieses Jahr, was einem Plus von 86 Prozent entspricht.

Bleibt die Frage, wie E-Zigaretten vom Gesetzgeber eingeordnet werden. Trotz zahlreicher toxikologischen Untersuchungen konnte noch nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie und ob das elektronische Dampfen schädlich für den Konsument und Dritte tatsächlich ist.

In der Bundesrepublik ist der Konsum ist legal und laut einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 17. September, der Verkauf auch (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

Der 13. Senat des OVG hat in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, keine Arzneimittel sind. Handel und Verkauf sind damit nicht strafbar.

Handel und Verkauf sind damit nicht strafbar. In Kanada, Australien, Brasilien und Singapur herrschen strikte Rauchverbote auch für E-Zigaretten.

(DTZ 38/13)

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert